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Ärztliche Schweigepflicht vs. Behördeninforamtion

Ärztliche Schweigepflicht vs. Behördeninforamtion
Ich gebe mal ein Problem aus einer anderen Gruppe weiter:

stellt Euch vor, bei einer SM-Session ist etwas gründlich schiefgegangen und es wird ärztliche Hilfe benötigt.....

ist der behandelnde Notfallmediziner verpflichtet, Behörden davon in Kenntnis zu setzen?

Oder, ein ähnlich gelagertes Problem:

ich habe einen Arzttermin und sehe gerade wegen einer Session aus als hätte ich ein Leopardenfell.....

wann muss der behandelnde Arzt einschreiten? Muss er überhaupt? Darf er?
Ärztliche Schweigepflicht
hallo
solche, von dir geschilderten "erkenntnisse" fallen ganz klar unter die ärztlich schweigepflicht.

ein arzt darf bzw. muß seine schweigepflicht gegenüber behörden nur dann brechen, wenn er von einem geplanten schweren verbrechen oder einer potentiellen wiederholung eines schweren verbrechens erfährt, und dieses noch abwendbar ist. außerdem muß er seine schweigepflicht brechen, wenn er von kindesmißhandlung/mißbrauch kenntnis erfährt.
Kurzum:

2 x NEIN.

(Außer die Patientin/der Patient verlangt danach.)
Mmhhh....

das sieht ein mir bekannter Jurist etwas anders:

1. wenn eine Fremdverletzung vorliegt, muss der Arzt das vermerken, auch schon aus unfallrechtlichen Gründen.

2. wenn eine sichtbare Körperverletzung vorliegt, ist von einer Straftat auszugehen und selbige ist den Behörden zu melden, selbst wenn der/die Betroffene von Einvernehmlichkeit berichtet, da zu diesem Zeitpunkt nicht sicher ist, dass der/die Verletzte nicht unter psychischem Druck steht.

Sooo einfach scheint es nicht zu sein...
Zu 1.: Ja, sicher kann und ist der Verdacht auf Fremdverletzung zu dokumentieren. Ich/Wir würden das in jedem Fall so machen. Das bedeutet NICHT, dass diese Dokumentation an Ermittlungsbehörden weiterzuleiten sind. Die Dokumentation ist aber Bestandteil der Patientenakte, die unter Umständen in einem eventuellen späteren Gerichtsverfahren herangezogen werden könnte. Hier gilt klar das, was sugammadex sagte.

Zu 2.: Nein, auf gar keinen Fall! Weder Arzt, noch anderes medizinisches Fachpersonal gehören zu den Ermittlungsbehörden. Solange die (mutmaßliche) Straftat abgeschlossen ist, läuft ohne Einverständnis (möglichst schriftlich, "Entbindung von der Schweigepflicht") des Patienten diesbezüglich rein gar nichts. Hier wiegt das Selbstbestimmungsrecht des Menschen höher als das Strafverfolgungsinteresse. Anders sieht dies aus, wenn der Patient (mutmaßlich) nicht aufklärungs- und einwilligungsfähig ist. Hier muss und wird dann regelmäßig vom Strafverfolgungsinteresse auch des Patienten ausgegangen. Hier ist insbesondere der Verdacht auf Kindesmisshandlung oder -mißbrauch zu nennen.
Ansonsten käme die Informationsweitergabe an Strafverfolgungsbehörden nur in Betracht, wenn eine Straftat erkennbar noch im Gange ist. (Konstruiert: Herr Doktor, behandeln Sie bitte meine angeschossene Geisel, oder ich werde schießen.)

Soweit unser Kenntnisstand
*********ddler Mann
715 Beiträge
Radio Eriwan
Wieder mal ein "Im Prinzip ja..."-Fall. Die Berliner Ärztekammer hat das recht schön zusammengefaßt. Es geht um die Abwägung von Rechtsgütern. Die Ärztliche Schweigepflicht bzw. das Recht des Patienten auf selbige ist ein hohes Rechtsgut. Aber welche Rechtsgüter sind im Zweifel höher zu bewerten?
http://www.aerztekammer-berl … erkblatt_Schweigepflicht.pdf
Seite 6: "Schutz höherwertiger Rechtsgüter:
Diese Fallgruppe der Offenbarungsbefugnis ist wohl am schwierigsten zu beurteilen, da der Arzt hier regelmäßig bewusst gegen die Interessen seines Patienten handelt, um höherwertige Interessen zu schützen. Wann ein höherwertiges Interesse den Bruch der Schweigepflicht rechtfertigt, kann nur aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls unter Zugrundelegung der Vorschrift des § 34 StGB über den rechtfertigenden Notstand entschieden werden. "
Es wird ausgeführt, daß der Arzt bei Erwachsenen, die durch den Partner verletzt wurden, wenn diese das nicht ausdrücklich anderweitig wünschen, an die Schweigepflicht gebunden ist, andererseits heißt es aber (Seite 7) "Das Strafverfolgungsinteresse bei begangenen Straftaten rechtfertigt eine Durchbrechung der ärztlichen Schweigepflicht nur dann, wenn es sich um schwerste Taten gegen Leben, Gesundheit, Freiheit oder die innere und äußere staatliche Sicherheit handelt und Wiederholungsgefahr besteht." Und da geht der Ermessensspielraum los. Eine Verletzung heißt möglicherweise, daß keine Gefahr für Leben oder Gesundheit besteht. Aber besteht nicht Wiederholungsgefahr? Die Hämatome von Montag, Mittwoch und Freitag haben andere Farben, weisen auf Wiederholung hin. Was sind schwerste Taten? Wie erkenne ich sie? An der Größe der Hämatome? An der Vielzahl der Hämatome? Daß der Verursacher der Verletzungen mit dabei ist, kann heißen, daß er fürsorglich ist, aber auch, daß er die Verschwiegenheit des Opfers selbst überprüfen will. Da ist aus meiner Sicht Offenheit angebracht, damit der behandelnde Kollege weiß, was Sache ist. Peinlich oder nicht. Seitens des Behandlers ist da Fingerspitzengefühl angebracht und eine gründliche Abwägung.
Abwägung...
ich kenne das aus dem Bereich Rettungsdienst...
hier werden ja auch immer die verschiedenen Interessen abgewogen...
Fakt ist, dass sich sowohl diverse Ärztekammern, als auch die Rechtsprechung insofern einig sind, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient in keinem Fall gestört werden darf...
so darf die Schweigepflicht nicht gebrochen werden, um den Ermittlungsbehörden bei einer Strafverfolgung die Arbeit zu erleichtern. Lediglich zur Vereitelung einer geplanten Straftat darf hiervon abgewichen werden... eine bereits erfolgte Straftat rechtfertigt dagegen nicht die Brechung der ärztlichen Schweigepflicht....
*********ddler Mann
715 Beiträge
in keinem Fall gestört werden

In keinem Fall stimmt eben nicht.

zur Vereitelung einer geplanten Straftat darf hiervon abgewichen werden...

Betreffend die Vereitelung von Straftaten mag das zutreffen, wenn Leib und Leben potentieller Opfer gefährdet sind. Wenn jemand berichtet, daß er sich den Fuß verstaucht hat, als er den Tunnel für einen Bankeinbruch gegraben hat, bei dem es nicht zu einem Personenschaden kommen wird, weil nachts keiner da ist, ist die Frage, ob man deswegen die Schweigepflicht brechen darf.

eine bereits erfolgte Straftat rechtfertigt dagegen nicht die Brechung der ärztlichen Schweigepflicht....

...es sei denn, es besteht Wiederholungsgefahr. Und die ist ja bei uns BDSMern gegeben... *zwinker* Der Kollege, der den Verletzten und den "Täter" nicht als einvernehmliche BDSMer identifizieren kann, weil es ihm z.B. nicht gesagt wird, wird sich also die Frage durchaus stellen müssen, welches Rechtsgut das höhere ist.
Ich musste vor einigen Monaten auf Grund einer sehr heftigen allergischen Reaktion ad hoc ins Krankenhaus..... na toll..... die Spuren so einiger Sessions waren unübersehbar.

Ehe ich mich versah, saßen neben meinem Bett:

a) eine Krankenschwester
b) eine der "grünen" Damen (eine Art freiwilliger Sozialarbeiterinnen)
und c) eine krankenhausinterne Sozialarbeiterin

die mich überreden wollten, meinen Mann wegen häuslicher Gewalt anzuzeigen.

Wunderbar..... vor Allem da mein Mann so gar kein Verschulden an den Spuren hatte....ich lebe duogam...

ich habe die Damen dann sehr selbstbewusst hinaus komplimentiert....

ich kann froh sein, in einem Einzelzimmer gelegen zu haben - sonst hätte sich wohl die ganze Station darüber unterhalten.....

das ist nebenbei ein riesiges Problem bei der Einhaltung der Schweigepflicht:

die Zimmerkollegen im Krankenhaus....
*********ddler Mann
715 Beiträge
Die Zimmerkollegen sind immer ein Problem. Letztlich ist jede Visite oder OP-Aufklärung im Mehrbettzimmer eine Verletzung der Schweigepflicht.
*****aer Mann
2.737 Beiträge
aus der ...
... Praxis gesprochen:

Ärzte und allle anderen medizinischen Berufsgruppen sollten mittlerweile professionell mit dem Thema BDSM umgehen können, auch dann, wenn sie damit persönlich nichts am Hut haben.

Ich mag auch Brustimplantate nicht und kann damit umgehen, wenn sich eine Frau solche Dinger in einer Rekonstruktionsfleischerei einsetzen lässt.

Dass man einmal eine Abklärung durch einen Sozialarbeiter durchführen lässt, kann ich verstehen, Wird dann dokumentiert, und damit hat sichs.

Und http://www.joyclub.de/my/2599837.novotna.html , Hand aufs Herz, Du bist schon viel zu viele Jahre gereift, dass eine unbedingte Meldung an Behörden erfolgen muss. Tragen Kinder oder Jugendliche Leopardenlook auf der blanken Haut sieht das, zumindestens bei uns in Österreich, anders auch. Da muss Polizei und Jugendamt eingeschaltet werden. (Viele traurige Fälle beweisen, dass manch ein Mediziner da auch schon blind war.)

Dass man mal schief angeschaut wird, wenn andere das Muster zu sehen bekommen, damit muss man wohl oder übel rechnen. Das ist wie bei Piercings, wenn einer sein Gesicht schmückt, dass man glaubt man blickt in die Auslage einer Eisenhandlung, der muss auch damit rechnen.

*peitsche* ige Grüße in die Runde schickt der

Polybäääär
*********ddler Mann
715 Beiträge
Ärzte und allle anderen medizinischen Berufsgruppen sollten mittlerweile professionell mit dem Thema BDSM umgehen können, auch dann, wenn sie damit persönlich nichts am Hut haben.

Da kenne ich die Kollegen leider anders. Selbst Psychotherapeuten sind da meist noch völlig unbeleckt und hilflos.
*****aer Mann
2.737 Beiträge
Wunschdenken ...
... geistert da wohl auch in meinem Oberstübchen. *nachdenk*

*********ddler:
Selbst Psychotherapeuten sind da meist noch völlig unbeleckt und hilflos.

Ach ja, diese Kaste, machen auf Beziehungstherapeuten, haben von Polyamorie keine Ahnung und sind fundamentale Katholen! *smile*

Alle mitlesenden Ausgenommen!!! *floet*

*undwech*

*sorry* ein wenig Humor mag ich mir da erlauben dürfen! *danke*
*********ddler Mann
715 Beiträge
Naja, es gibt auch Urologen, die den Morbus Kobold nicht kennen und Proktologen, die noch nie ein Mon Chéri gefunden haben...
*****aer Mann
2.737 Beiträge
und warum ...
... haben Proktologen in ihrer Ordination keinen Hintereingang?? *schiefguck* *aua*

Aber das gehört dann wohl in die Abteilung für Humorologie! *ja*
*********ddler Mann
715 Beiträge
Die Säftelehre ist doch nun schon ein paar Tage out... *ggg* Da kommt mir doch die schwarze Galle hoch... *ggg*
Schweigepflicht
In einer Fortbildung die ein Richter bei uns abgehalten hat machte er eine Aussage die ich leider in der Praxis auch immer wieder sehe. Die Schweigepflicht ist mit eine der wichtigsten Einrichtungen in der Medizin aber auch gleichzeitig die welche am meisten gebrochen wird.
Nach der Fortbildung waren bei uns viele geschockt was man anscheinend nicht darf.

Auch viele Polizisten wissen da anscheinend oft nicht bescheid wie es mir schon bei einer Zeugenaussage ging, da meinte die Kripo auch ich hätte keine Schweigepflicht und nach dem diese sich schlau gemacht hatten ruderten die komplett zurück. Zum Glück hatte ich vorher die Fortbildung sonst hätte ich nciht einmal gewusst das nach einer solchen Straftat die Schweigepficht so im Detail besteht.
Schweigepflicht ist Schweigepflicht !
Solange man noch Herr deiner Sinne ist darf der Arzt nicht einfach die Polizei oder ähnliches einschalten ! Allerdings überschreiten, zum wohl einiger auch einige ihre Kompetenzen ! Ich musste auch schon mal im Krankenhaus mit den lieben beamten Klartext reden, allerdings hat meine Mutter damals den Verdacht zur Anzeige gebracht *schiefguck* aber ich war 19 Jahre alt und somit verlief sich das in das geht sie garnix an ! Ich hab keine Anschuldigungen zu machen, außer an meine Mutter die sich überall einmischt ..! Das wäre ja auch noch schöner wenn aus Spaß, Lust und Extase eine behördliche Ermittlung würde ! Also auf Verdacht und Anzeige reagieren die sicher ! Also auch wenn die lieben Polizisten Glauben es gäbe Gewalt! Ich bin Krankenschwester und hab schon einiges gesehen ! Ich würde immer erstmal vorsichtig und ganz normal mit der Frau ( oder dem Mann reden *zwinker* ) ! So klärt sich vieles und ich muss mir nix ausmahle von häuslicher Gewalt *g* außerdem leidet bei häuslicher Gewalt nicht nur der Po und die Verletzungen sind meist extrem anders *zwinker* dafür hab ich schon Zuviele Verletzungen gesehen als das ich den Verdacht äußern würde, unbegründet ! *zwinker*
*****aer Mann
2.737 Beiträge
Frage an ...
... Bienchen32

*******n32:
Solange man noch Herr deiner Sinne ist darf der Arzt nicht einfach die Polizei oder ähnliches einschalten ! Allerdings überschreiten, zum wohl einiger auch einige ihre Kompetenzen !

Sind da Kinder hoffentlich ausgenommen, auch bei dir?

Hofft der

Polybäääär
Kinder sind ausgenommen, bei mir ist alles in Ordnung *zwinker* aber in meinem Job hab ich einiges erlebt ! Auch im Bekanntenkreis leider ! Wenn Kinder im Spiel sind, ist das auch nicht mehr nur die Entscheidung der Frau, sondern dann ginge es um das wohl der Kinder! Ich rede von Frauen die alleinstehend sind und somit allein entscheiden dürfen was wie schlimm ist und wie was dagegen gemacht wird!? Es gibt Situationen wo es dem Opfer hilft aufzustehen zu klagen und es gibt sicher Situationen wo es besser ist die Frau zu schonen! Es gibt auch sanftere Wege, vor allem wenn es der Wunsch des Opfers ist !
Und wie schon erwähnt, es gibt solche die wie Opfer wirken auf andere, es aber nicht sind ! Es gibt Leute ( ich sicher nicht ) die Stehen auf Schmerzen bis Blutergüsse entstehen oder schlimmeres *schiefguck* wenn das in Absprache passiert, darf man sowas doch nicht anzeigen ( nur weil der Jenige keine Ahnung von den sexuellen Vorlieben hat ?) ! Und da meine ich das diese Art von Verletzungen zum größten Teil auch als Dolche erkannt werden;) häusliche Gewalt und sexuelle Gewalt läuft meist völlig anders ab( auch andere Verletzungen/ schlimmer) ! Und ich finde es gut wenn der Frau da Gelegenheit gegeben wird, möglichst ohne druck ihr Herz auszuschütten ! Wenn sie drauf angesprochen werden ist das wie ein Schlag, aber es gibt Vertrauen das ihnen geglaubt wird ! *g* also ehrlich bei dem Thema empfinde ich immer : Gesetzt hin oder her ! Das ist oft zu gefühlvoll, als das da gerecht entschieden werden kann, was das beste ist ?!
Exkurs zu "ärztl. Schweigepflicht"
Immer wieder mal tauchen in meinem Kontext Fragen auf, wie ein Hausarzt, Kinderarzt oder Frauenarzt sich verhalten soll, wenn er Verdacht auf Misshandlung oder Vernachlässigung von Kindern hat.
Dazu gibt es bei der BzGA ein "Werkbuch Vernetzung - Modellprojekt "Guter Start ins Kinderleben" in der Reihe "Frühe Hilfen".

Titel
Werkbuch Vernetzung - Modellprojekt "Guter Start ins Kinderleben"
Bestellnummer 16000110

Thema/Gegenstand
Chancen und Stolpersteine interdisziplinärer Kooperation und Vernetzung im Bereich Früher Hilfen und im Kinderschutz

Medienart: Broschüre, DIN A4, 287 Seiten

Inhalt/Abstract:
Das "Werkbuch Vernetzung" enthält praktische Tipps zur Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Gesundheitsdiensten. Die Arbeitshilfe richtet sich an Fachkräfte in Jugend- und Gesundheitsämtern, bei freien Trägern sowie an Ärztinnen und Ärzte, Hebammen und diejenigen, die an Netzwerken Früher Hilfen beteiligt sind oder solche Netzwerke starten möchten. Erstellt wurde das Werkbuch vom Forschungsteam um Prof. Dr. Jörg Fegert und Privatdozentin Dr. Ute Ziegenhain an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm. Die Autorinnen und Autoren schildern ihre Erfahrungen aus dem Frühe Hilfen-Modellprojekt „Guter Start ins Kinderleben“. Dieses Projekt wurde in gemeinsamer Initiative der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Thüringen entwickelt. Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen fördert die wissenschaftliche Evaluation des Modellprojekts im Rahmen des Aktionsprogramms „Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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