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Fixierungen im Krankenhaus

Fixierungen im Krankenhaus
Hat jemand die neuen Gesetzestexte dazu?
Wann waren diese Änderungen?

Bislang hiess es doch: Bettgitter dürfen nur in Kombination mit einem Bauch Gurt sein.
Aber die Gesetzte änderten sich gerade . Ich meine: Bauchgurt darf jetzt nur noch mit diagonale Hand Fuß Fixierung sein. Ist es so?
Fixierung
http://de.wikipedia.org/wiki/Fixierung_%28Medizin%29

Hier ein weiterhelfender Link
ich suche
eigendlich mehr Juristisches... Wiki kann ich mich nicht drauf berufen *zwinker*

Aber danke *liebhab*
Fixierung
dort hast die Links zu Paragraphen des BGB und die sind bindend!
Schon
die habe ich auch.

Aber die Art der Fixierungen änderte sich ... die suche ich..
Schau doch mal unter Werdenfelser Weg nach.

Lg.
Du bist Gold wert!
Merci!!

Das ist es, was ich suchte!!

https://www.justiz.nrw.de/Ge … ive_freitheitsentz/index.php
Dachte ich mir schon.
Wird ausführlich in dem Seminar zum Verfahrenspfleger im Oktober behandelt.
Bin schon sehr gespannt darauf.

Lg
Ein sehr wichtiges Thema
denn gerade durch Fixierungen können üble Pflegefehler entstehen.

Ganz wichtig, wenn Maßnahmen nicht greifen , sofort den Arzt anrufen!
Procedere 100% in den Dokus fixieren. Und ggf auch das Amtsgericht informieren, dort ist auch an Wochenenden und Feiertagen ein Richter im Notfall tätig!

Alternativen sind natürlich wichtiger, als freiheitsberaubende Massnahmen!
Bindend ist der Hausstandart
sollte es in jedem Haus geben, Bettgitter und Bauchgurt hört sich komisch an
Bettgitter ist eine Freiheitseinschränkende Maßnahme -ok, aber mancher Pat./Angehöriger wünsch dies zum eigenschutz, Fixierung ist schon härter.
Laut unser Rechtslehrerin gilt: 24 h Notfall - eigen oder fremdgefährdung - auf A.O.
dann gerichtlicher Beschluss.
Der Hausstandart sollte eigentlich auch bindend regeln wie fixiert wird.Heißes Eisen dieses Thema auf der einen Seite sollen sich die Pat. nicht selbst verletzen auf der anderen Seite ist dies ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Nicht nur Rechtlich sondern auch moralisch gerade wenn ich an Demente denke - hier könnte einiges durch bessere Personalschlüssel entschärft werden. Hab ihr schon mal was von Pat.- begleitern gehört? Wäre z.B. bei Behinderten möglich; zusätzlicher externer
Betreuer welcher diese Menschen auch in ihrer Zeit im Krankenhaus unterstützt( würde Kasse auf Antrag zahlen)- wurde in der Schule erzählt
Genau das ist
auch der richtige Weg.
Mehr Personal zur Betreuung einsetzen.

PS. Angehörige dürfen Fixierung nicht verlangen.

Fand dazu auch heute ein Urteil..

Es folgt !
Damit eine Fixierung durchgeführt werden kann, muss eine richterliche Genehmigung vorliegen. Auch dann, wenn der Pflegeheimbewohner noch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte etwa einem Verwandten eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht erteilt hat. Das hat kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. In dem aktuellen Urteil hatte ein Sohn geklagt, weil er selbst entscheiden wollte, ob seine Mutter fixiert wird. Die 90-Jährige war häufig gestürzt, der Sohn verlangte ein Bettgitter und einen Rollstuhlgurt zu ihrer Sicherheit. Weil er über eine Versorgungsvollmacht verfügte, sah er sich im Recht und zog vor Gericht: Er klagte beim Betreuungsgericht gegen das mit Kosten verbundene Genehmigungsverfahren, das vor allem bei Bewohnern üblich ist, die niemandem eine Vollmacht erteilt haben.

Seine Klage wurde abgewiesen, denn selbst wenn eine Vollmacht vorliege, müssten solche schwerwiegenden Eingriffe in die persönliche Freiheit eines Menschen noch richterlich genehmigt werden, urteilten die Juristen aus Karlsruhe. Mit der Entscheidung wollten die Richter möglicherweise den Schutz der Pflegebedürftigen erhöhen.
Es gibt ein neues Buch
über Fixierungen. Es ist von Jutta König und heißt FEM erschienen bei schlütersche
Fixierungen dürfen in jedem Bundesland verschieden lang durchgeführt werden. Je nach dortiger Gesetzeslage. Dies sollte man Bundesweit einheitlich gestalten.
*********chel Frau
35 Beiträge
bundesweit...
... ein frommer Wunsch! *zwinker* der für viele Bereiche gelten kann...

In den benachbarten Bundesländern weichen die Vorschriften nicht maßgebend voneinander ab und die Wahrscheinlichkeit, dass ein solcher Patient von der Küste in die Berge und zurück verlegt wird, ist eher unrelevant, das pflegende Personal muss sich eh mit den Gegebenheiten und Vorschriften vor Ort auseinandersetzen... bzw. sollte dies im besten Falle tun.

LG
L.A.
Habe leider einen
Fall Verlegung :von Berlin nach NRW...waren dort anfng 1013 unterschiedliche Begebenheiten?
*********chel Frau
35 Beiträge
Das...
... ist doch Vergangenheit und sollte festgestellt worden sein !

LG
L.A.
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