Bindend ist der Hausstandart
sollte es in jedem Haus geben, Bettgitter und Bauchgurt hört sich komisch an
Bettgitter ist eine Freiheitseinschränkende Maßnahme -ok, aber mancher Pat./Angehöriger wünsch dies zum eigenschutz, Fixierung ist schon härter.
Laut unser Rechtslehrerin gilt: 24 h Notfall - eigen oder fremdgefährdung - auf A.O.
dann gerichtlicher Beschluss.
Der Hausstandart sollte eigentlich auch bindend regeln wie fixiert wird.Heißes Eisen dieses Thema auf der einen Seite sollen sich die Pat. nicht selbst verletzen auf der anderen Seite ist dies ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Nicht nur Rechtlich sondern auch moralisch gerade wenn ich an Demente denke - hier könnte einiges durch bessere Personalschlüssel entschärft werden. Hab ihr schon mal was von Pat.- begleitern gehört? Wäre z.B. bei Behinderten möglich; zusätzlicher externer
Betreuer welcher diese Menschen auch in ihrer Zeit im Krankenhaus unterstützt( würde Kasse auf Antrag zahlen)- wurde in der Schule erzählt