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Gehalt in der Pflege

@ Polybääärrr
Also hier kannst du such mit über 50 noch anfangen..Wir haben hier auch Kollegen, die"fast" den R.Status erreicht haben, dafür hast du eben weniger zu tun & bist gut bezahlt..
Lustiges Thema ;-) ,
Gehalt würde ich das nicht nennen , nennen wir es Schmerzensgeld *zwinker* !?
Die Belastung liegt in der Arbeitszeit und den Arbeitsbedingungen ( über imaginäre Pausen kann ich nicht klagen , Gasfraktion halt ) .
Als störend empfinde ich das Mobbing , welches unter den Kollegen krassiert . Sprüche wie
" : Na Du kannst dir bei den Ärzten ja alles erlauben . " Nein , kann ich nicht , aber das ist ein anderes Thema .
Ich habe den Beruf aus Idealismus und einem nicht erklärbarem Helfersyndrom ergriffen . Aber auch aus purem Egoismus , der Geruch von Blut hat mich immer " geil " gemacht und wenn wir knietief im Blut stehen läuft mir der Sabber aus 'm Maul .
Jetzt werde ich wahrscheinlich wieder gelyncht
*******re76:
Wie als Exe in der Altenpflege(Heim) bekommt man grad noch 150€ mehr wie Helfer.

Wir groß sollte denn der Unterschied zwischen der Bezahlung einer examinierten Kraft und der einer Pflegehelferin sein, damit er als gerecht empfunden wird ? Empfinden das überhaupt alle als gerecht, dass da ein Unterschied gemacht wird in der Bezahlung ?

*******re76:
Ach ja, Thema überbezahlte Ärzte...
Wir..können..Verantwortung..abgeben...
Wir...entscheiden....nicht..über..Leben..&..Tod...im Notfall!
Wir..dürfen Fehler...machen..& unser Chef gibt/sollte er! gibt UNS Rückendeckung!..

Bitte, bitte noch einmal: DAS Thema vielleicht in einem anderen Thread ?!
Wenn es das selbe Aufgabengebiet ist , der selbe Verantwortungsbereich sehe ich keinen Sinn in einer unterschiedlichen Bezahlung

Mein Verantwortungsbereich ist wesentlich höher als der einer pflegehilfskraft
damit finde ich es gerecht, daß ich mehr Gehalt bekomme .


Wie hoch dieser Unterschied sein soll, kann ich nicht sagen
*****672 Frau
1.060 Beiträge
Mindestlohn
Es wird auch immer nur der Mindestlohn für Hilfskräfte verhandelt.
Diese haben eine 1 jährige bzw. gar keine pflegerische Ausbildung.
Nur einen Mindestlohn für Fachkräfte gibt es derzeit nicht.
Obwohl eine Fachkraft eine 3-jährige Ausbildung und ein Examen nachzuweisen hat.
Und wenn der Helfer einen Fehler macht ,dann muß dafür die Fachkraft den Kopf hinhalten .
Gut der Helfer muß auch seine Familie ernähren können und "Pflege" ist auch keine leichte Arbeit. Aber das Verhältnis zur Qualifikation hinkt schon sehr.
*****672:
Obwohl eine Fachkraft eine 3-jährige Ausbildung und ein Examen nachzuweisen hat.
Und wenn der Helfer einen Fehler macht ,dann muß dafür die Fachkraft den Kopf hinhalten .

Wirft das auch die Frage auf, ob der Absolvent eines Pflegestudiums dann noch besser bezahlt werden sollte, als eine (nicht falsch verstehen) "nur examinierte Kraft" ?!
Wenn sich dadurch der Verantwortungsbereich erhöht

Ja definitiv
Ist zwar OT aber da der Einwurf schon kam

Warum muss ich als examinierte kraft den Kopf hinhalten wenn eine pflegerische Hilfskraft einen Fehler gemacht hat ?

Gibt es da ein fallbeispiel ?
*****672 Frau
1.060 Beiträge
@LoZhio
.....eigentlich sollte jede Zusatzausbildung ,extra entlohnt werden .Es ist doch in der freien Wirtschaft auch so ,dass einer der Studiert hat ,auch gleich ein höheres Anfangsgehalt hat. Der Fleiß und das Können /Wissen sollte schon angemessen entlohnt werden.
Wozu den dann noch eine Ausbildung machen und Verantwortung übernehmen ,wenn alle bis auf ein paar € sowieso das gleiche verdienen.
Ich verdiene......
....genug. Komme jeden Monat zum sparen. Dabei bin ich kein spezial. Krankenpfleger , sondern ein ganz normaler. Der aber auch die soziale Einstellung für den Beruf mitbringt. Mir ist es wichtiger , was für die Menschen zu tun , als reich zu werden. Komme mit meinem Einkommen sehr gut zurecht und sogar noch gut zum sparen.

Was mich vielmehr stört , sind die Arbeitsbedingungen , die in der pflege herrschen. Diese nenne ich unerträglich! Eigentlich haben die kommunalen Kliniken einen Versorgungsauftrag und kein Profit erwirtschaften. Doch mein Eindruck ist das mittlerweile OP zahlen und kurze Liegezeiten wichtiger sind.

Mit dem wenigen Personal und den kurzen Liegezeiten der Patienten ist es aber leider nicht möglich , die KTQ -und ähnliche Qualitätsanforderungen in vollem Umfang zu leisten. Oft sage ich meinen Kollegen , das ich das Gefühl habe , dass es den Tieren in vielen Zoo´s besser geht als uns Menschen in den Kliniken. Denn die Tiere haben mehr Pflegepersonal und wenn sie alt und leidend sind , dürfen sie gnadenvoller gehen als wir.

Ich frage mich , warum die deutsche Politik noch nicht erkannt hat , das es wichtig ist in die Gesundheit und Rehabilitation zu investieren , denn der gesunde und zufriedene Mensch ist leistungsfähiger und auch motivierter. Und damit ein Nutzen für Alle!!!
Der Lohn des Pflegeberuf in den Krankenhäusern
ist ja noch einigermaßen fair. Viel schlimmer geht es doch in den ambulanten Pflegestationen und Seniorenheimen zu, besonders bei privaten Trägern.
Oft muss man seine Überstundenvergütung sogar noch erstreiten.
Zudem lassen die unregelmäßigen Freitage unseren Beruf auch nicht attraktiv erscheinen. Ständig steht man auf Abruf. (ohne diese Bereitschaft anerkannt zu bekommen) und wer am Ende darüber auch noch zusammenbricht trotz ständigem Einsatz bekommt einen Tritt in den H......-
Daran zerbrechen Partnerschaften und Familien.

Ich denke, dass mehr für eine BU in der Pflege getan werden sollte.

Ach ja, Weiterbildung heißt nicht gleich Lohnerhöhung!! Es gibt für bestimmte Bereich nich nicht mal eine Tarifgruppe.
Kopfhinhalten
Warum muss ich als examinierte kraft den Kopf hinhalten wenn eine pflegerische Hilfskraft einen Fehler gemacht hat ?

Ich denke, dass bei solchen Dingen ehr die Geschäftsführung den Kopf herhalten sollte,
denn weil eben keine ständigen Weiterbildungen erfolgen bzw ungelernte Kräfte auf den Patienten losgeassen werden, liegt die Schuld auch beim Wasserkopf!
Ich rate immer zu einem Arbeits_ und Haftungsrechtschutz
Das kommt auf den Fehler drauf an
Fallbeispiele können
doch nur benannt werden, wenn Du Fehler bennst, wo Du glaubst haftbar gemacht werden zu können. *liebguck*

Das Australische Pflegesystem ist eigendlich sehr beispielhaft,l da sollten wir mal hinblicken.

Wohl sollten anstatt Servicekräfte ohen Ausbildung zumindest eine einjärige Ausbildung vorliegen. Einige Pflegeakademien bieten genau diese Schulugen an,
Ja ich fragte nach einem fallbsp .

Der Einwand , daß Fachkräfte die Fehler der Hilfskräfte ausbügeln müssen/sollen
Stammt nich von mir
****tan Mann
9 Beiträge
...
Es ist immer so dass derjenige der mehr verantwortung hat immer mit verantwortlich ist für derjenige der weiger verantwortung hat: deswegen kriegt man auch mehr geld
Ich kenne einen Fall,
wo die Einrichtungsspitze zur Rechenschaft gezogen wurde, weil sie nur ungelernte Kräfte an die zu Pflegenden ließ, auf ein Minimum den Personalschlüssel setzte.

Sie wurden am Ende vom MDK& Co verpflichtet, ein externes Wundmanagement einzusetzen. Der Betroffene bekam Schmerzensgeld und die Krankenkasse holte sich die durch Pflegefehler entstandenen Mehrkosten zurück!

Haftbar kannst eine Pflegekraft nur gemacht werden, wenn sie trotz besseren Wissens übermüdet eine zweite Schicht antritt, wenn unverhofft jemand erkrankt und dann was passiert. Oder Dinge erledigt, die nicht in ihrem Aufgabengebiet liegen und eine ärztliche Anordnung nicht vorliegt. Zum Beispiel Trachealkanülenwechsel in der Heimbeatmung....

Leider verschweigen viele Arbeitgeber auch die tasächlche Arbeitszeitverordnung ( Ruhephasen im Nachtdienst, beim Wechsel von Spät- auf den Frühdienst (10 Stunden sind das mindestens!), etc!!

All solche Mängel sollten viel mehr an die Politik gerichtet werden : z.B.: GpA ( Gesundheitspolitischer Arbeitskreis)

Es ist immer so dass derjenige der mehr verantwortung hat immer mit verantwortlich ist für derjenige der weiger verantwortung hat: deswegen kriegt man auch mehr geld

Das ist nicht der Fall und zum Glück ist es nicht so!
Ich hoffe doch , daß jeder Arbeitnehmer weiß das es ein arbeitszeitgesetz gibt .


Verantwortungsbereiche sind in der Regel klar definiert

Wenn ich meine Kompetenzen überschreite und einen Fehler mache, ist nimand anderes dafür verantwortlich .


Jetzt sind wir schon sehr am Thema vorbei *g*
......
Merkt eigentlich niemand von Euch worauf LoZhio hinaus will ??!

Wirklich niemand ?! *lol* *haumichwech*
Eigendlich ist das Thema interessant
Gehalt und Rundumschutz (Einhaltung der Arbeit- und Freizeiten, Fürsorge im Falle der BU , darunter auch Ausgleichzahlung von Kranken-/ Übergangsgeld zum regulären Netto ; Gefahrenzulage etc) für da Pflegeprsonal liegen eng zusammen!
Sicherlich sollte das Gehalt nach Schulbildung
Weiterbildung, Studium gestaffelt werden.
Dabei ist jedoch die langerfahrende Exmaninierte Kraft noch gleichzusetzen.
Eine Umtrukturierung muss im Gemamtkonzept erfolgen und neue Tariffe festgelegt werden.

Hier mal das Beispiel Australien:
http://www.wannseeschule.de/download/am_anderen_ende_der_welt.pdf
kurz off topic:

BU
Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung wurde durch weitreichende Änderungen des SGB V in den Jahren 2001 und 2005 ja praktisch nahezu abgeschafft und gilt (und auch da mit erheblichen Abstrichen) ja nur noch für Menschen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, die sog. Erwerbsminderungsrente ist kaum ein Ersatz dafür. Einige Berufe genießen den Luxus, die BU über eigene Versorgungswerke zu regeln, vielleicht sollte man auch auf der Seite der Pflegenden so eine Ersatzlösung ins Leben rufen dürfen ?

Haftung
Schwerlich haften examinierte Pflegekräfte strafrechtlich für Fehler von Helfern, wohl aber kann dies z. B. zivilrechtlich für Betreiber ambulanter Pflegeunternehmen gelten, wenn statt vertraglich festgelegten examinierten Pflegekräften Helfer eingesetzt werden.

Jetzt aber wieder zurück zum Thema.
Eben, die vor 1961 geboren sind!!!!
da waren die anderen aber auch schon so kaput, dass eine eigene BU unbezahlbar wurde!!!
********atze Paar
213 Beiträge
Ich möchte auch nochmal anmerken, dass es kaum Modelle/Perspektiven für eine Gestaltung der Arbeit im Alter gibt! Das empfinde ich als Arzt als Unding. Ich würde nicht bis 67 Patienten nachts alleine lagern wollen.
*********aar65:
Dabei ist jedoch die langerfahrende Exmaninierte Kraft noch gleichzusetzen.

Bildet die derzeitige tarifliche Anpassung der Vergütung nach Berufserfahrung das nicht ab ? Sollte es dann prinzipiell keinen Unterschied zwischen der Entlohnung studierter Pflegekräfte und der Vergütung konventionell examinierter Pflegekräfte geben ? In Australien gibt es z. T. erhebliche Studiengebühren, ist das mit dem deutschen System vergleichbar ?
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