Ich kenne einen Fall,
wo die Einrichtungsspitze zur Rechenschaft gezogen wurde, weil sie nur ungelernte Kräfte an die zu Pflegenden ließ, auf ein Minimum den Personalschlüssel setzte.
Sie wurden am Ende vom MDK& Co verpflichtet, ein externes Wundmanagement einzusetzen. Der Betroffene bekam Schmerzensgeld und die Krankenkasse holte sich die durch Pflegefehler entstandenen Mehrkosten zurück!
Haftbar kannst eine Pflegekraft nur gemacht werden, wenn sie trotz besseren Wissens übermüdet eine zweite Schicht antritt, wenn unverhofft jemand erkrankt und dann was passiert. Oder Dinge erledigt, die nicht in ihrem Aufgabengebiet liegen und eine ärztliche Anordnung nicht vorliegt. Zum Beispiel Trachealkanülenwechsel in der Heimbeatmung....
Leider verschweigen viele Arbeitgeber auch die tasächlche Arbeitszeitverordnung ( Ruhephasen im Nachtdienst, beim Wechsel von Spät- auf den Frühdienst (10 Stunden sind das mindestens!), etc!!
All solche Mängel sollten viel mehr an die Politik gerichtet werden : z.B.: GpA ( Gesundheitspolitischer Arbeitskreis)
Es ist immer so dass derjenige der mehr verantwortung hat immer mit verantwortlich ist für derjenige der weiger verantwortung hat: deswegen kriegt man auch mehr geld
Das ist nicht der Fall und zum Glück ist es nicht so!