Bluttests und Duldungspflicht
So wie ich die Sache verstehe, besteht für Arbeitnehmerinnen, deren Tätigkeit bei Schwangerschaft den Fötus gefährden könnte eine Duldungspflicht, sich den Bluttests unterziehen zu lassen.Während der Arbeitnehmer (AN) z.B. eine im Krankenhaus sinnvolle Hepatitis B Impfung verweigern kann und der Arbeitgeber (AG) dann im Falle einer Hepatitis B Infektion auf das erfolgte Impfangebot verweisen kann, sieht die Sache bei Schwangeren ganz anders aus.
In diesem Fall kommt das zukünftige Kind als dritte Person ins Spiel. Im Spannungsfeld zwischen Individualinteressen des AN und Fürsorgepflichten des AG kommen hier noch die potentiellen Schadensersatzforderungen des Kindes dazu.
Kann der AG nicht nachweisen bekannte Gefahren von dem Kind abgewendet zu haben, kann das bei einem lebenslangen Rentenanspruch sehr teuer für den AG werden. Es hilft dem AG nichts auf einen Vertrag zwischen AG und AN zu verweisen, da Verträge zu Lasten Dritter (hier des Kindes) rechtlich unwirksam sind.
Anderes Beispiel: Lesbisches Päärchen will ein Kind und besorgt sich von einem Mann eine Samenspende. Der soll durch einen Unterhaltsverzicht der Mutter von Unterhaltsforderungen freigestellt werden. Dieser Vertrag ist rechtlich unwirksam und könnte spätestens bei Volljährigkeit des Kindes teuer für den Samenspender werden...