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Angepasste Richtlinie zur Personaluntersuchung

*******ron Mann
16 Beiträge
Bluttests und Duldungspflicht
So wie ich die Sache verstehe, besteht für Arbeitnehmerinnen, deren Tätigkeit bei Schwangerschaft den Fötus gefährden könnte eine Duldungspflicht, sich den Bluttests unterziehen zu lassen.
Während der Arbeitnehmer (AN) z.B. eine im Krankenhaus sinnvolle Hepatitis B Impfung verweigern kann und der Arbeitgeber (AG) dann im Falle einer Hepatitis B Infektion auf das erfolgte Impfangebot verweisen kann, sieht die Sache bei Schwangeren ganz anders aus.
In diesem Fall kommt das zukünftige Kind als dritte Person ins Spiel. Im Spannungsfeld zwischen Individualinteressen des AN und Fürsorgepflichten des AG kommen hier noch die potentiellen Schadensersatzforderungen des Kindes dazu.
Kann der AG nicht nachweisen bekannte Gefahren von dem Kind abgewendet zu haben, kann das bei einem lebenslangen Rentenanspruch sehr teuer für den AG werden. Es hilft dem AG nichts auf einen Vertrag zwischen AG und AN zu verweisen, da Verträge zu Lasten Dritter (hier des Kindes) rechtlich unwirksam sind.
Anderes Beispiel: Lesbisches Päärchen will ein Kind und besorgt sich von einem Mann eine Samenspende. Der soll durch einen Unterhaltsverzicht der Mutter von Unterhaltsforderungen freigestellt werden. Dieser Vertrag ist rechtlich unwirksam und könnte spätestens bei Volljährigkeit des Kindes teuer für den Samenspender werden...
*******ron:
Bluttests und Duldungspflicht

Also nimm es mir nicht übel: Juristen und Bürokraten denken schon reichlich pervers um sieben Ecken. Und in der EU scheinen ja besonders viele Perverse zu sitzen, wenn die sich so etwas ausdenken ?! Demnächst kommt bestimmt noch eine EU-Verordnung zur halbjährlichen Zwangsorchiometrie heraus, die genauso verquast begründet wird !
*******ron Mann
16 Beiträge
@****io
Also nimm es mir nicht übel: Juristen und Bürokraten denken schon reichlich pervers um sieben Ecken.

Mag sein. Aber die Realität ist manchmal noch heftiger:

Strahlentherapiepatient mit MRSA läßt sich von seiner Schwangeren Nachbarin samt Kleinkind regelmäßig per Auto zur Therapie bringen.
Da war dann das Problem die Nachbarin zu Warnen, ohne ihr eine Begründung geben zu können. Das wäre wieder gegen den Datenschutz gewesen.

Kieferchirurg (mit Röntgenfachkunde und sicher auch Betreiber einer Röntgeneinrichtung) büchst vorzeitig aus seiner Radiojodtherapie aus, da er unbedingt sofort Patienten weiterbehandeln will.
Anmerkung von mir: Der Abstand Patient <-> strahlender Kieferchirurg dürfte die 2m Standardabstand stark unterschritten haben. Ist zwar "nur" für 1-2h pro Patient, aber so jemand sollte IMHO nie wieder ein Röntgengerät betreiben dürfen.
Oder er hat sich einen Scherz mit den Mädels erlaubt ... dachte ich wenigstens. Aber einige hier haben davon ja offensichtlich auch schon gehört ?!

Gerüchten im KH begegne ich gerne mit "Wo kann ich das nachlesen?".

Hat jemand zufällig einen Link auf die neue Richtlinie?

Mit Google konnte ich folgendes hervorkramen:

https://www.bmas.de/SharedDo … t.pdf?__blob=publicationFile
*******ron Mann
16 Beiträge
@*******ie73
Gerüchten im KH begegne ich gerne mit "Wo kann ich das nachlesen?".

Ich kenne das nur aus dem Bereich Strahlenschutz. Da kursieren Vorentwürfe der EU und Bundesregierung machmal in Fachkreisen und sind nicht offiziell im Netz nachlesbar.
Durchaus denkbar, daß dies im Bereich Arbeitsmedizin in der Pipeline ist, aber man den Entwurf ohne Insider nicht zu lesen bekommt.
Aus meinem Bereich kenne ich da fast nur Verschärfungen.
*******ron:
Kieferchirurg (mit Röntgenfachkunde und sicher auch Betreiber einer Röntgeneinrichtung) büchst vorzeitig aus seiner Radiojodtherapie aus, da er unbedingt sofort Patienten weiterbehandeln will.
Anmerkung von mir: Der Abstand Patient <-> strahlender Kieferchirurg dürfte die 2m Standardabstand stark unterschritten haben. Ist zwar "nur" für 1-2h pro Patient, aber so jemand sollte IMHO nie wieder ein Röntgengerät betreiben dürfen.

In den USA werden ambulante Radiojodtherapien mit Aktivitäten von mehr als 1000 MBq genehmigt.

Iod 131 ist vorwiegend Betastrahler (Wirktiefe < 1 mm ?) mit 8 Tagen physikalischer, biologisch vielleicht halb so großer HWZ. Die effektive Dosisleistung bei z. B. Restaktivität von 800 MBq beträgt in 1m Abstand zum Patienten 40uSv/h. Die gesetzlich vorgeschriebene Exposition für Dritte darf 300uSv nicht überschreiten. Selbst wenn der Zahnarzt bei der Behandlung näher am Patienten ist (ein Teil der Aktivität ist bei vorzeitiger Entlassung ja auch schon angeklungen): die Grenzwerte wird der Zahnpatient wohl kaum erreichen. Gäbe es also überhaupt eine gesetzliche Handhabe gegen den Zahnarzt ?

Merke: Auch der Umgang mit zivilem Strahlenschutz ist in Deutschland (gelinde gesagt) hysterisch.
*******ron Mann
16 Beiträge
@****io

In den USA werden ambulante Radiojodtherapien mit Aktivitäten von mehr als 1000 MBq genehmigt. Iod 131 ist vorwiegend Betastrahler (Wirktiefe < 1 mm ?) mit 8 Tagen physikalischer, biologisch deutlich geringerer HWZ. Die Patienten werden eine viel kleinere Gammasdosis über einen sehr begrenzten Zeitraum abbekommen haben. Auch der Umgang mit zivilem Strahlenschutz ist in Deutschland (gelinde gesagt) hysterisch.

1. Zeigt so ein Verhalten von nicht genügendem Verantwortungsbewustsein des Kieferchirurgen. Dem gehört trotzdem seine Genehmigung nach RöV entzogen.

2. Die Gammastrahlung von Jod 131 ist mit 364 keV ist vom Strahlenschutz eher fies, auch wenn sie beim Jodpatienten nicht zur Therapie beiträgt.

3.Bei ambulanter Therapie stehen z.B. Kanalarbeiter in der "heissen Jod-Brühe", da ein großer Teil des Jods (je nach Uptake) einfach so in die Toilette rauscht. Es gelangt auch (sehr stark verdünnt) in die Nahrungskette, wo es nicht hingehört. Da sind erst nach 80 Tagen 10 HWZ rum und nur noch 1/1024 physikalisch da.

Mir ist schon klar, daß da nur x-xx microSievert bei den Patienten ankommen, die der Kieferchirurg behandelt. Ok ist das trotzdem nicht.
So ist das halt: In einem Bereich versucht man nahezu nix an die Allgemeinheit zu lassen und dann werden Patienten mit hundertausendfach oder millionenfach stärkeren Dosen lokal behandelt.
*******ron:

1. Zeigt so ein Verhalten von nicht genügendem Verantwortungsbewustsein des Kieferchirurgen. Dem gehört trotzdem seine Genehmigung nach RöV entzogen.

2. Die Gammastrahlung von Jod 131 ist mit 364 keV ist vom Strahlenschutz eher fies, auch wenn sie beim Jodpatienten nicht zur Therapie beiträgt.

3.Bei ambulanter Therapie stehen z.B. Kanalarbeiter in der "heissen Jod-Brühe", da ein großer Teil des Jods (je nach Uptake) einfach so in die Toilette rauscht. Es gelangt auch (sehr stark verdünnt) in die Nahrungskette, wo es nicht hingehört. Da sind erst nach 80 Tagen 10 HWZ rum und nur noch 1/1024 physikalisch da.

Mir ist schon klar, daß da nur x-xx microSievert bei den Patienten ankommen, die der Kieferchirurg behandelt. Ok ist das trotzdem nicht.
So ist das halt: In einem Bereich versucht man nahezu nix an die Allgemeinheit zu lassen und dann werden Patienten mit hundertausendfach oder millionenfach stärkeren Dosen lokal behandelt.

Siehe Nachtrag zu meinem vorherigen Beitrag.
Die Patienten werden vermutlich deutlich unter der gesetzlich geforderten effektiven Dosisleistung für Dritte von 0,3mSv bleiben, ergo wird der Staatsanwalt dem Zahnarzt auch nicht am Zeug flicken können, die Bezirksregierung entsprechend auch nicht quo ad Genehmigung nach RöV (Professor Ewen wird es bestätigen *zwinker* )

Frage bei der Begehung des Strahlenbunkers der Uni: "Was machen Sie mit den Abwässern ?" - "Die lassen wir in diesen Tanks abklingen." - "Und wenn die Tanks voll sind, bevor die Dosis weit genug ´runter ist ?" - "Ja, hm ... (betretenes Drucksen) ... das soll nicht passieren und die sind ja auch groß ... ."
*******ron Mann
16 Beiträge
@****io

Die Patienten werden vermutlich deutlich unter der gesetzlich geforderten effektiven Dosisleistung für Dritte von 0,3mSv bleiben, ergo wird der Staatsanwalt dem Zahnarzt auch nicht am Zeug flicken können, die Bezirksregierung entsprechend auch nicht quo ad Genehmigung nach RöV (Professor Ewen wird es bestätigen *zwinker* )

Das "Fräulein vom Amt" hat nachdem sie informiert war mal kurz bei der KV angerufen und gefragt, wieso sie so "verantwortungsvolle" Mitglieder haben. War dann für den Herren auch nicht angenehm...

Frage bei der Begehung des Strahlenbunkers der Uni: "Was machen Sie mit den Abwässern ?" - "Die lassen wir in diesen Tanks abklingen." - "Und wenn die Tanks voll sind, bevor die Dosis weit genug ´runter ist ?" - "Ja, hm ... (betretenes Drucksen) ... das soll nicht passieren und die sind ja auch groß ... ."

Ich gehe jetzt mal bei "Strahlenbunker" von der Abklinganlage aus.
Da sollte man dann keine neuen Jod-Patienten mehr behandeln, bis das mit der Behörde geregelt ist oder man aufgrund der Restaktivität einen Tank ablassen darf. Die Behörde wird einen dann fragen, wieso die Tanks so voll sind und erst mal sehen, ob nicht zu viele Patienten behandelt wurden.
Normalerweise hat man da mindestens 3 Tanks, um solche Engpässe zu vermeiden. Die stehen üblicherweise in einem Becken mit Pumpensumpf, falls mal ein Tank lecken sollte.

Beim Beschleuniger kann es auch Ärger geben, wenn die genehmigten Strahlstunden überschritten werden.
*******ron:
Das "Fräulein vom Amt" hat nachdem sie informiert war mal kurz bei der KV angerufen und gefragt, wieso sie so "verantwortungsvolle" Mitglieder haben. War dann für den Herren auch nicht angenehm...

KZV nehme ich an *zwinker* ... die werden das Thema gar nicht verstanden haben *haumichwech*.

*******ron:
Ich gehe jetzt mal bei "Strahlenbunker" von der Abklinganlage aus.

Genau, die Katakomben in der Etage unter den eigentlichen Patientenzimmern.

"Beruhigend" jedenfalls, dass bei allen Fragwürdigkeiten immer ein Physiker hinzugezogen werden muss. Als Arzt weiß ich auch warum *haumichwech*. Arzt und Physik, zwei Welten treffen aufeinander !
*******ron Mann
16 Beiträge
@****io

"Beruhigend" jedenfalls, dass bei allen Fragwürdigkeiten immer ein Physiker hinzugezogen werden muss. Als Arzt weiß ich auch warum *haumichwech*. Arzt und Physik, zwei Welten treffen aufeinander !

Nuklearmediziner und diagnostische Radiologen sehen den MPE tendenziell eher als Störfaktor und wünschen sich einen Bettvorleger MPE (eigener Eindruck).
Die Strahlentherapeuten haben allerdings begriffen, das sie ohne uns nicht weiter kommen, weil die Technik immer komplexer wird.
Spätestens, wenn die Beschleuniger wieder muckt, der TüV kommt, oder ein komplexer Plan her muß, freut sich der Arzt so etwas nicht machen zu müssen.
Der Strahlentherapeut hat dann auch mehr Zeit für Patientengespräche, Akten diktieren und Zielvolumina festlegen.

Kann es sein, daß Deine interdisziplinäre Zusammenarbeit unterentwickelt ist, oder Du auf nichtärztliche Berufsgruppen herabsiehst?
*******ron:
Kann es sein, daß Deine interdisziplinäre Zusammenarbeit unterentwickelt ist, oder Du auf nichtärztliche Berufsgruppen herabsiehst?

Ganz im Gegenteil ! Das ist sicher falsch angekommen: ich denke, dass kein Radiologe, Nuklearmediziner oder Strahlentherapeut nur im Ansatz das tun könnte, was ein Physiker macht. Ich habe die drei oder vier Physiker in diesen Abteilungen, mit denen ich beruflich zusammenarbeiten durfte IMMER als ausgesprochen ausgeschlafene, intelligente, freundliche und kompetente Menschen erlebt !

Ärzte haben in der Regel wirklich KEINE Ahnung von Physik, das fängt schon im Studium beim Physikpraktikum an.

Ich muss hier ja einen ganz furchtbaren Eindruck hinterlassen *oh*.
Ich glaube, ich halte in Zukunft mal lieber meine Klappe. *snief*
******2_0 Mann
89 Beiträge
EU Richtlinie
Man muß kein Physiker sein - um Menschen richtig zu schützen. Da möchte ich für Dich eine Lanze brechen. Als Arzt muss man Risiken kennen - nicht Einstein verstehen.

Es ging aber nicht in erster Linie um Rhysik sondrn um den Schutz vor vermeintlichen Risiken und das vermeintliche Nichteinhalten von Schweigepflicht.

Jeder Arbeitsmediziner kann - und das ist heute schon Realität - eine Arbeitnehmerin von einer Tätigkeit freistellen, weil diese erhöhten Risiken ausgesetzt ist. Dies kann auch eine Arbeit im Labor o.ä. sein. Hier erfährt der Arbeitgeber nicht, warum eine Befreiung erfolgt. Auch steht die Diagmose des Arbeitsmediziners nicht auf der Rechnung. (Die Realität sieht manchmal anders aus.) Die EU Richtlinie muß genauso umgesetzt werden - unter Beachtung der Schweigepflicht.

Hier wird sicherlich ein neues Bürokratiemonster aufgebaut, was sicherlich keiner will.
@DoctorYes ,
ein Arbeitgeber erfährt nicht warum eine Befreiung erfolgt , sicher nicht *haumichwech* ?! Und selbst wenn die Schweigepflicht eingehalten wird , so weiß der Arbeitgeber mehr oder weniger sofort warum freigestellt wurde .
*******njoe Mann
616 Beiträge
Hier.....
.......steht alles drin zur G42. Was noch kommen könnte...steht auf einem anderen Blatt.

http://www.gesundheitsamt-bw … 42-Vorsorgeuntersuchung.aspx

*sonne*

Herr Marzipan
@ Marzipan
Wobei da immer noch der von mir schon einmal erwähnte Problemteil der ArbmedVV einhakt:
§6

1. das Ergebnis sowie die Befunde der arbeitsmedizinischen Vorsorge schriftlich festzuhalten und den oder die Beschäftigte darüber zu beraten,
2. dem oder der Beschäftigten auf seinen oder ihren Wunsch hin das Ergebnis zur Verfügung zu stellen sowie
3. der oder dem Beschäftigten und dem Arbeitgeber eine Vorsorgebescheinigung darüber auszustellen, dass, wann und aus welchem Anlass ein arbeitsmedizinischer Vorsorgetermin stattgefunden hat; die Vorsorgebescheinigung enthält auch die Angabe, wann eine weitere arbeitsmedizinische Vorsorge aus ärztlicher Sicht angezeigt ist.

Man lese vor allem Satz 3 genau. Der Arbeitgeber erfährt nicht mehr geeignet oder nicht geeignet sondern das der Mitarbeiter wann aus welchem Grund teilgenommen hat. Deswegen ist eine Betriebsvereinbarung oder eine Arbeitsvertragsänderung nun nötig in der man die Mitarbeiter "zwingt" eine Eignung nachzuweisen oder man darf diese nciht beschäftigen denn die Fürsorgepflicht nach dem ArbSchutzG und der BGV A1 ist ja geblieben, wobei in der ArbmedVV §4 steht das man nur Arbeitnehmer die Tätigkeiten ausführen lassen darf, wenn diese TEILGENOMMEN haben - von gesundheitlich geeignet steht nun nichts mehr.
****rna Frau
6.195 Beiträge
Gruppen-Mod 
Der Arbeitgeber erfährt nicht mehr geeignet oder nicht geeignet sondern das der Mitarbeiter wann aus welchem Grund teilgenommen hat

In meinem Bescheid des arbeitsmedizinischen Dienstes (mit Datum 11. Juli ´14) stand dort zu lesen "Keine Bedenken"
@Dalarna
Wenn ihr keine Betriebsvereinbahrung habt oder du dies schriftlich erlaubt hast, dann wäre das durch den Arbeitsmediziner ein Verstoss gemäß der ArbmedVV *zwinker*
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