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Angepasste Richtlinie zur Personaluntersuchung

Angepasste Richtlinie zur Personaluntersuchung
Diejenigen unter Euch, die arbeitsmedizinisch oder betriebsärztlich unterwegs sind werden es sicher schon wissen, für uns war das völlig neu: um eine EU-Richtlinie aufzunehmen soll wohl ab dem nächsten Jahr bei arbeitsmedizinischen Untersuchungen auch ein verpflichtender (!?) Schwangerschaftstest für weibliche Angestellte mit möglichem Strahlenrisiko oder besonderem Infektionsrisiko (wie OP oder Dialyse) eingeführt werden !? Ich konnte mir das nicht vorstellen, geht es doch dabei auch um essentielle Grundrechte wie Selbstbestimmung oder Schweigepflicht. Im Rahmen der regelmäßigen arbeitsmedizinischen Untersuchungen unserer MFA wurde mir das aber von unserem Arbeitsmediziner bestätigt.

Was wisst und haltet Ihr davon ? Kann das sein ? Und: wie kann man sich dagegen wehren ? Immerhin wird ja wohl kaum jede Frau ihre intimsten gesundheitlichen Daten vor dem Arbeitsmediziner ausbreiten wollen ?
.....
Ich habe auch davon gehört . Unverschämtheit , unser Betriebsarzt ( der Schmierlöffel ) kriegt meine Dose nicht zu sehen !
ohh
Das wundert mich jetzt. Denn gerade in dem Bereich wurde von Grundsatzuntersuchungen jetzt erst durch die gänderte ArbmedVV auf Vorsorguntersuchung "abgespeckt" auch viele notwenige Untersuchungen bleiben oder wurden freiwillig für die Mitarbeiter und müssen jetzt über Betriebsvereinbarungen geregelt werden, zumal der Arbeitgeber ja nun nur noch erfahren darf teilgenommen oder nicht teilgenommen, d.h. es bleibt dem Mitarbeite rüberlassen ob die Eignung für die Vorsorgeuntersuchungen der Mitarbeiter erfährt, was soll dann dies bringen? Bin jetzt doch ein wneig überrascht
Der SS-Test ist nicht verpflichtend. Wenn sie nicht will, muss sie nicht. Darf dann aber nicht mehr in den Kontrollbereich. Da wird allenfalls das Recht der freien Berufswahl eingeschränkt. Wird aber eigentlich auch nur dem Schutz des ungeborenen Kindes untergeordnet und das ist höchstrichterlich schon vielfach bejaht worden.

Und die Aussage, dass ein SS-Test das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung verletzt, ist bei lebensnaher Betrachtung nicht zu halten: Wer argumentiert schon ernsthaft, er würde sich gerne von einer Geburt überraschen lassen?

Und die Schweigepflicht greift schon gleich gar nicht, denn wie jeder andere Untersuchungsbefund im Rahmen der ärztlichen Untersuchung ist auch dieser nicht zu offenbaren.
*********ce66 Frau
380 Beiträge
Die haben doch den Schuß nicht gehört! *fluch*
@Alexnt ,
Wenn die Ergebnisse der Schweigepflicht unterliegen , warum sie dann überhaupt anlegen und wie sollen meine Chefs dann davon erfahren ?!
Genauso wie bei jedem anderen Untersuchungsergebnis. Der Arbeitsmediziner teilt dem Chef mit, dass Bedenken gegen die Tätigkeit im Kontrollbereich bestehen. Ohne Nennung von Gründen.
@****nt: Dies ist nicht zulässig, nach der neuen Verordnung darf nur noch teilgenommen oder nicht teilgenommen mit geteilt werden ausser eine Betriebsvereinbahrung regelt etwas anderes
*****Uhg:
@****nt: Dies ist nicht zulässig, nach der neuen Verordnung darf nur noch teilgenommen oder nicht teilgenommen mit geteilt werden ausser eine Betriebsvereinbahrung regelt etwas anderes

Solche Statements kennt man ja schon: am Ende heisst es wieder, EU-Recht bräche alles. *snief*
@*****Uhg, das ist leider falsch, denn wir reden von der Anwendung ionisierender Strahlung und da wird jede Betriebsvereinbarung von der Röntgenverordnung völlig in der Luft zerrissen... Sorry, nice try *zwinker*
****nt:
@*****Uhg, das ist leider falsch, denn wir reden von der Anwendung ionisierender Strahlung und da wird jede Betriebsvereinbarung von der Röntgenverordnung völlig in der Luft zerrissen... Sorry, nice try

Aber eine MTRA bedient doch den Strahler im Bedienraum und hat gar keine Exposition ?! Und dann: soll ja auch für OP-Personal gelten !?
Der "Bedienraum" ist genauso Kontrollbereich. Wie auch der OP, wenn mich mobilen Durchleuchtungseinrichtungen gearbeitet wird.

Und im OP kommt noch das erhöhte Infektionsrisiko gemäß BioStoffVerordnung hinzu.
Klar, die Regelungen sind ja auch dumm - aber wenn ich die Aussagen der BGen und der Aufsichtsbehörden und auch Unternehmen wie BAD oder andere zu der neuen ArbmedVV gehört habe ist es einfach so. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass wenn ein Mitarbeiter kein Ergebnis mitteilt nicht eingesetzt werden darf, was nciht nur hier ein Problem sondern auch bei den Fahr- uns Steuertätigkeiten oder anderen hervorruft.
Nur sind wir anscheinend wieder an einem Punkt es ist was eingeführt worden, die Auslegung ist unklar bis mal wieder einer/eine klagt und dann Richter sagen wie man es zu verstehen hat.

Wie schön war es früher - ein bericht mit geeignet, nicht geeignet oder unter bestimmten Voraussetzungen, da konnten die Verantwortlichen auch noch ihrer Führsorgepflicht gerecht werden, jetzt wiederspricht sich alles.
*******ron Mann
16 Beiträge
Spannungsfeld Intimsphäre <=> Gesundheitsschutz
Nach StrSchV und RöV muß das eine Schwangere ihrem Arbeitgeber sofort mitteilen, damit der Arbeitgeber die Uterusdosis auf 1mSv begrenzt. Das gilt dann auch für das fliegende Personal (Flugbegleiterinnen und Pilotinnen).
Ist unschön aus der Sicht des Datenschutzes, aber eine Exposition kann nicht ausgeschlossen werden. Der Arbeitgeber muß aber Inkorporation von Radionukliden bei Schwangeren/Stillenden komplett (!) unterbinden bzw. die externe Uterusdosis bei Schwangeren auf 1mSv begrenzen.

Beispiele:
Strahlentherapie: Luftaktivierung bei Beschleunigungsspannungen ab ca. 10MeV -> Zutrittverbot, da Inporporation minimal aktivierter Luft.
Nuklearmedizin insbesondere Jodtherapie: Abatmen von Jod 131 durch Patienten oder undichte Windel mit Technetium 99m.
Röntgen: Streustrahlenfeld bei Durchleuchtungen im OP Bereich.
Fliegerei: Strahlenexposition durch Höhe und insbesondere Flüge in der Nähe der magnetischen Pole.

Als Strahlenschutzbeauftragter muss ich eh neue Mitarbeiterinnen danach fragen.
Wahrscheinlich ist bei der Rechtsgüterabwägung der Schutz des ungeborenen Lebens wichtiger als der Datenschutz.
*******ron Mann
16 Beiträge
Bedienraum ist nicht automatisch Kontrollebreich
@****nt
Der Bedienraum ist nicht zwangsläufig Kontrollbereich. Im Schaltraum einer Strahlentherapie sitzen dann die schwangeren MTRAs, weil die Dosis dort (bei vernünftig konstruierten Räumlichkeiten) unter 1mSv/a liegt. Sie können auch Patienten Aufrufen und mit ihnen direkt im Kabinenbereich sprechen, sofern die Patienten nicht infektiös sind.
Tricky wird es dann, wenn zwischenzeitlich mit weniger als 10MeV gearbeitet wird. Bei relaxter Auslegung wird auch schon mal der Bestrahlungsraum nach 1-2 Luftwechseln freigegeben.
Das sollte aber möglichst mit der Genehmingungsbehörde schriftlich abgestimmt sein.
****nt:
Der "Bedienraum" ist genauso Kontrollbereich.

Ja denkste: der Bedienraum ist natürlich nur während Reparatur und Einmessen Kontrollbereich !
DAS ist aber die Ausnahme, nicht die Regel *zwinker*
DAS gilt für jede Röntgenanlage (natürlich nicht für Strahlentherpieeinrichtungen)
Unverschämtheit , unser Betriebsarzt ( der Schmierlöffel ) kriegt meine Dose nicht zu sehen !/quote]

DAVON habe ich jetzt wieder nix gehört: gynäkologische Untersuchungen sind doch wohl nicht Sache des Betriebsarztes ?
****tan Mann
9 Beiträge
das machen wir mit den Patienten doch auch bevor wir eine Röntchenschein schreiben
also was ich da zu sagen kann ist ...

das auch Schwangere im Überwachungs-Bereich Arbeiten Dürfen ...
das ist sogar Geklärt worden , durch eine Muster Klage vor den EU Gericht ...
von einer Spaniern ...und sie hat Recht bekommen ....

was vor Kurzen noch in Essen zum Rö- Kurs (zum Auffrischung ....)

die Frau muss zwei Kontrolle Plaketten Tragen eine an der Brust ...die andre über den Bauch ...und jeden Monat muss sie ausgetauscht werden ...

was die Dosis an geht hat JA Thyrathron schon da zu was geschrieben ......


aber mal im erst ....wenn man als Frau Schwager ist ...
wer Möchte da im Überwachungs-Bereich Arbeiten ..den die ersten 6 Wochen... sind die Wochen wo man den Fötus keiner Stallung aus setzen soll.......
um Missbildungen zu vermeiden....

und Schwanger Sollten in OP so wie so nicht Arbeiten ...wo Gas Narkosen gemacht werden ...schadet auch dem Fötus ....
und man muss Ja auch Zähl Kontrolle machen ....von Kompressen und Bauchtücher...und das ist immer ein Infektion Quelle ....
der man sich auch nicht so Offen aus setzten muss ....

und Laut Mutterschutzgesetz § ist auch schon der verdacht einer Schwangerschaft dem Arbeitgeber an zu geben ....das mit der Schutz der Mutter und des ungeboren Kindes eintreten kann ....zu deren Schutz .....

so aber mal zum Haupt Thema ...
OB die EU ein Verordnung oder § Plant ...
verpflichtender (!?) Schwangerschaftstest für weibliche Angestellte mit möglichem Strahlenrisiko oder besonderem Infektionsrisiko

entzieht sich meines Wissen ...aber evtl kann man da was über den Betriebsrat raus bekommen ...
wen man einen Guten hat ...wissen die da oder über die Gewerkschaft ...
*********_CGN:
wer Möchte da im Überwachungs-Bereich Arbeiten ..den die ersten 6 Wochen... sind die Wochen wo man den Fötus keiner Stallung aus setzen soll.......
um Missbildungen zu vermeiden....

Schön und gut, aber darum geht es doch gar nicht ! Es geht viel mehr darum, dass die EU das jetzt zum Teil der arbeitsmedizinischen Untersuchungen macht ! Und: wenn das stimmt, was Pandemie da gehört hat, dann auch eine gynäkologische Untersuchung !? Das geht doch wohl ein wenig zu weit ! Schließlich arbeiten weibliche Pflegeangestellte ja wohl nicht in bestimmten Gewerben, wo so etwas von Amts wegen angeordnet werden kann !?
****tan:
das machen wir mit den Patienten doch auch bevor wir eine Röntchenschein schreiben

Was: eine gynäkologische Untersuchung !?
Es geht viel mehr darum, dass die EU das jetzt zum Teil der arbeitsmedizinischen Untersuchungen macht ! Und: wenn das stimmt, was Pandemie da gehört hat, dann auch eine gynäkologische Untersuchung !?

Das ist doch Quatsch.
*******ie73:
Das ist doch Quatsch.

Ein wahres Wort ! Für mich klingt die ganze Nummer ziemlich nach Quatsch ! Womöglich wollte sich unser Arbeitsmediziner nur wichtig machen ! Oder er hat sich einen Scherz mit den Mädels erlaubt ... dachte ich wenigstens. Aber einige hier haben davon ja offensichtlich auch schon gehört ?!
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