Angepasste Richtlinie zur Personaluntersuchung
Diejenigen unter Euch, die arbeitsmedizinisch oder betriebsärztlich unterwegs sind werden es sicher schon wissen, für uns war das völlig neu: um eine EU-Richtlinie aufzunehmen soll wohl ab dem nächsten Jahr bei arbeitsmedizinischen Untersuchungen auch ein verpflichtender (!?) Schwangerschaftstest für weibliche Angestellte mit möglichem Strahlenrisiko oder besonderem Infektionsrisiko (wie OP oder Dialyse) eingeführt werden !? Ich konnte mir das nicht vorstellen, geht es doch dabei auch um essentielle Grundrechte wie Selbstbestimmung oder Schweigepflicht. Im Rahmen der regelmäßigen arbeitsmedizinischen Untersuchungen unserer MFA wurde mir das aber von unserem Arbeitsmediziner bestätigt.Was wisst und haltet Ihr davon ? Kann das sein ? Und: wie kann man sich dagegen wehren ? Immerhin wird ja wohl kaum jede Frau ihre intimsten gesundheitlichen Daten vor dem Arbeitsmediziner ausbreiten wollen ?