„danke
@*********k_81 für die Ablenkung.
gleichzeitig noch ein Kommentar zu
@**********ken22 - ACHTUNG:
was stimmt nicht mit dir, könnten wir auch fragen.
Ein öffentliches Gelöbnis ist genau das: öffentlich.
Niemand lässt es an Respekt oder Ehrerbietung mangeln, der eine solche Gelegenheit auch für die Vorbereitung privaten Vergnügens nutzt.
Oder dürfen dabei auch keine ZuschauerInnen anwesend sein, die einfach 'nur' wegen des Anblicks der Soldatinnen und Soldaten dort sind?
Andere Gruppenmitglieder öffentlich in der Art anzugehen, wie du das getan hast, zieht eine
nach sich.
Wegtreten!
Wie so häufig im Leben, liegt die Wahr- und Klarheit irgendwo dazwischen.
Der soldatische Versuch ist, jedenfalls geäußert meines grundrechtlich verbrieften Rechtes auf freie Meinungsäußerung, nicht der richtige Anlass und könnte soldatenrechtlich sogar einen Pflichtenverstoß darstellen. Dies dürfte der "Täter" aber selbst am Besten wissen, was seine Reaktion darauf im Übrigen auch gut erkennen lässt.
Bezüglich der Art und Weise meiner Grundrechtswahrnehmung bin ich gerne bereit, mich bei ihm zu entschuldigen, sofern er es wünscht. Dazu bedürfte es keiner überschnell reagierenden Moderatorin, die ihm überbehütend beispringt!
Ansonsten lege ich mein o.g. Grundrecht ab sofort auch dahingehend aus, dass es ebenso beinhaltet, meine Meinung bezüglich dieses Themas eben NICHT MEHR zu äußern!
.... und auf "Wegtreten" reagiere ich grundsätzlich nur, wenn es von zuständigen Vorgesetzten kommt!
Von dem her allein schon ein fröhliches "bis neulich" denne...