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Bundesgerichtshof erteilt Fototapeten-Klagen eine Absage

... aktuell
*****San Mann
7.471 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Bundesgerichtshof erteilt Fototapeten-Klagen eine Absage
Vielleicht habt Ihr in der Vergangenheit ja die Diskussion darüber verfolgt, in der es darum ging, ob Bilder, auf denen im Hintergrund eine Fototapete zu sehen ist, so ohne weiteres im Internet veröffentlich werden dürfen.

Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass die Veröffentlichung von Bildern mit Fototapeten im Hintergrund nicht automatisch als unerlaubte und damit schadensersatzpflichtige Wiederveröffentlichung gilt. Die Richter stellten fest, dass es mittlerweile üblich sei, Bilder von dekorierten Räumen im Internet zu veröffentlichen. Wenn ein Rechteinhaber besondere Beschränkungen durchsetzen will, müsse er darauf deutlich hinweisen.

Der Streit um Bilder von Fototapeten hatte in den vergangenen Jahren zahlreiche Gerichte beschäftigt, insbesondere weil ein einzelner Fotograf systematisch gegen die Käufer besonders billig angebotener Fototapeten vorging. Wenn diese Bilder ins Internet stellten, auf denen eine Tapete mit seinen Fotomotiven zu sehen war – etwa auf einem Buchungsportal für Ferienwohnungen oder auf der Internetseite eines Hotels – verschickte der Fotograf zunächst Abmahnungen mit hohen Schadensersatzforderungen. Da es um eine vermeintlich gewerbliche Nutzung des Fotos ging, verlangte er Schadensersatz in oft vierstelliger Höhe und zusätzlich Anwaltskosten. Wer nicht zahlte, wurde verklagt. Viele Betroffene zahlten in solchen Fällen lieber, als es auf einen teuren Rechtsstreit ankommen zu lassen.

Der Bundesgerichtshof bestätigt, dass urheberrechtlich geschützte Werke über ihren eigentlichen Zweck hinaus verwendet und kommerzialisiert werden dürfen, wenn dies gewissermaßen in der Natur des Werkes liegt und die Verwendung aus objektiver Sicht als üblich anzusehen ist«, erklärt Jung. Dies gelte nicht nur für Fototapeten, betont er, sondern auch für geschützte Möbeldesignklassiker oder Kunstwerke, wenn diese etwa im Hintergrund von Influencer-Postings zu sehen seien.

Quelle: Spiegel Online, 11.9.2024
fetograf himself
*****raf Mann
1.116 Beiträge
Danke für die Info - für Fotografen ist so'n Scheiss manchmal richtig wichtig!
Es gibt ihn also doch noch: Der gesunde Menschenverstand
Profilbild
*********rast Mann
484 Beiträge
Zitat von *****raf:

Es gibt ihn also doch noch: Der gesunde Menschenverstand

Nein, wenn es den gäbe hätte man nicht bis zum BGH damit gemusst.
Dennoch ist das Urteil natürlich zu begrüßen.
Sowas gehört zu den Dingen die ich am meisten hasse, weil einer meint, er wäre besonders schlau weil er 5,80 über die Hintertür reinholen kann, bringt er eine ganze Gilde an den Rand der Lahmlegung
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