Bundesgerichtshof erteilt Fototapeten-Klagen eine Absage
Vielleicht habt Ihr in der Vergangenheit ja die Diskussion darüber verfolgt, in der es darum ging, ob Bilder, auf denen im Hintergrund eine Fototapete zu sehen ist, so ohne weiteres im Internet veröffentlich werden dürfen.Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass die Veröffentlichung von Bildern mit Fototapeten im Hintergrund nicht automatisch als unerlaubte und damit schadensersatzpflichtige Wiederveröffentlichung gilt. Die Richter stellten fest, dass es mittlerweile üblich sei, Bilder von dekorierten Räumen im Internet zu veröffentlichen. Wenn ein Rechteinhaber besondere Beschränkungen durchsetzen will, müsse er darauf deutlich hinweisen.
Der Streit um Bilder von Fototapeten hatte in den vergangenen Jahren zahlreiche Gerichte beschäftigt, insbesondere weil ein einzelner Fotograf systematisch gegen die Käufer besonders billig angebotener Fototapeten vorging. Wenn diese Bilder ins Internet stellten, auf denen eine Tapete mit seinen Fotomotiven zu sehen war – etwa auf einem Buchungsportal für Ferienwohnungen oder auf der Internetseite eines Hotels – verschickte der Fotograf zunächst Abmahnungen mit hohen Schadensersatzforderungen. Da es um eine vermeintlich gewerbliche Nutzung des Fotos ging, verlangte er Schadensersatz in oft vierstelliger Höhe und zusätzlich Anwaltskosten. Wer nicht zahlte, wurde verklagt. Viele Betroffene zahlten in solchen Fällen lieber, als es auf einen teuren Rechtsstreit ankommen zu lassen.
Der Bundesgerichtshof bestätigt, dass urheberrechtlich geschützte Werke über ihren eigentlichen Zweck hinaus verwendet und kommerzialisiert werden dürfen, wenn dies gewissermaßen in der Natur des Werkes liegt und die Verwendung aus objektiver Sicht als üblich anzusehen ist«, erklärt Jung. Dies gelte nicht nur für Fototapeten, betont er, sondern auch für geschützte Möbeldesignklassiker oder Kunstwerke, wenn diese etwa im Hintergrund von Influencer-Postings zu sehen seien.
Quelle: Spiegel Online, 11.9.2024