Bei Fotos: Freigabe - FSK18 - Pornografie
Bei Facebook ist es ganz klar (auch wenn es einige nicht verstehen): Nippel sind verboten, ein knackiger Hintern kann zur Sperre führen und noch mehr geht auf keinen Fall. Facebook hat diese Regeln definiert und setzt sie sehr streng um.Auch hier im Joyclub sind die (Haus-)Regeln eindeutig, was als "FSK18" gekennzeichnet werden muss und dann nur von geprüften Erwachsenen angesehen werden darf:
http://www.joyclub.de/hilfe/jugendschutz.html
Es gibt auch Fotografen-Portfolios und Fotocommunities, die unterscheiden zwischen "freigegeben", "FSK16" und "FSK18".
Ich wollte nun mal nachlesen, wie den die gesetzlichen Vorgaben zu "FSK18" sind und war doch etwas überrascht: Wir reden und schreiben zwar immer von "FSK18", doch die "Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK)" befasst sich gar nicht mit Fotos, sondern nur mit Filmen/Bewegtbild. Daher sind die gängigen FSK16- oder FSK18-Klassifizierungen gar nicht auf Fotos anwendbar.
Wie der Joyclub auf der Jugendschutzseite näher erläutert, ist die juristische Definition von pornographischen Schriften und Inhalten sehr interpretationsabhängig, weshalb der klar klingende Paragraf wenig konkrete Hilfe gibt.
Nach §184 (1) StGB wird derjenige mit einer Freiheits- oder Geldstrafe belegt, der "pornographische Schriften (...) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht"
Daher meine Frage: Gibt es eine Übersicht, die versucht in Anlehnung an die "Alterseinstufungen und FSK-Kennzeichen" (http://www.fsk.de/?seitid=508&tid=72) die geltende Rechtsprechung in Deutschland zu ordnen?
Mir ist klar, dass dies nicht juristisch wasserfest sein kann, da es (s.o.) eben keine eindeutige juristische Definition von Pornografie gibt.
Jens