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*****oto Paar
546 Beiträge
sorry mal an alle hier...
ich hab jeden Beitrag gelesen, wo bleibt bei dieser Aktion eigendlich das Fotografieren... kann mir das jemand sagen?? Was ich von dem Start der Diskussion halte sage ich mal besser nichts zu, aaaber wenn ich mit jemanden ein Problem habe, gerade in der Richtung würde ich dahin gehen und das selber klären. Wenn das ein Fotograf war der etwas auf sich hält würde er das A. nicht machen und B. sollte er aus Versehen ein Bilder veröffentlichen was dem Rechtlichem nicht ganz korreckt ist, klärt er das nach einem Gespräch selber. Und noch was... das ist wieder so eine Thema was hier nicht hingehört weil man mit so vielen verschiedennen Meinungen niemals ein Punkt finden kann... sowas hier reinzusetzen ist für mich Kinderkram....
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https://www.joyclub.de/my/1634705.lightartist.html

Oriiginalbild siehe Album.
****a73 Frau
4.088 Beiträge
Das sehe ich etwas anders.

Ein in der Branche nicht versierter Kunde kann durch sowas ganz schön verunsichert werden. Warum sollte er dich dann nicht an die wenden, die sich in der Branche dank Erfahrung bresser zurecht finden.

Wobei ich Dir in dem Punkt Recht gebe, daß ein seriöser Fotograf, der was auf sich hält sowas nicht tut.

Daß der Erste Weg natürlich der direkte Kontakt zum Fotografen sein sollte ist klar, ich vrrdtehe aber auch, daß der Themenersteller das nicht unvorbereitet machen will sondern sich vorab informiert.
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*****oto Paar
546 Beiträge
@Kiria73
da hast du Recht aber wieviel verschiedene Meinungen hier raus gekommen sind... ist er jetzt weiter??
aber egal...da geht man hin und klärt das einfach.
*********erst Mann
4.094 Beiträge
@ sexyfoto
und wenn er völlig unbedarft zum Fotografen geht, gibt der ihm vielleicht nen 20er und gut ist es.
Es kommt immer darauf an, wie wichtig es dem Kunden ist und welchen Schaden er dadurch hat.
Aber vorher Informationen zu sammeln ist immer gut, bevor mann etwas unternimmt.
Was mich am meisten Ärgert, dass ich dafür bezahlt habe, dass ich nicht gefragt wurde und dass die Ehe nicht exestiert.

Aus den Gründen hätte ich nein gesagt.
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Oriiginalbild siehe Album.
****a73 Frau
4.088 Beiträge
Also... es geht hier also nicht um "am Profit beteiligt sein" sondern um ein Unterlassen und darum, daß sonein Verhalten des Fotografen ein absolutes NoGo ist.

So unterschieflich waren die Meinungen hier nicht. Alle sagen klar "darf er nicht" uneinig war man sich nur darüber was an Geld rauszuholen ist und ob überhaupt, aber das ist ja nicht der Kernpunkt.
at SchoeneMomente9
ich gebe dir da recht fein war das nicht
dann einstweilige verfügung geht ohne Anwalt einfach zu Gericht gehen und beweise mitnehmen

wenn du nicht willst das er es wieder tut noch Unterlassungserklärung soll der Fotograf abgeben

da er es nicht kommerziell sondern redaktionell genutzt hat wirst du keine modelgage sehen

kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen
*********erst Mann
4.094 Beiträge
@ Fritz Lang
wann wirst Du endlich begreifen, dass es weder um Gewinnbeteiligungen noch um Modelgagen geht.
Es geht um Verletzung des Persönlichkeitsrechtes, und da entscheidet ein Gericht nur nach dem tatsächlichen Schaden, der dadurch entstanden ist.
Ob der Themenersteller darauf aus ist, weil in der Gemeine der Anschein erweckt wird, er sei verheiratet, oder nur eine Weiterverbreitung des Blattes bzw. Dementi und Entschuldigung in der nächsten Ausgabe fordert, ist ne andere Sache.
Ich hätte kein Verständnis für den Fotografen. Das ist kein Versehen, das lernt man schon in der Berufschule vor der Gesellenprüfung, ist Thema des Meisterprüfungsfragenkataloges und auch bei der späteren Weiterbildung immer ein Thema. Also gilt auch nicht die Entschuldigung der Unwissenheit. Gilt auch nicht für Amateurfotografen, oder Liebhaber, die ohne zu fragen, Bilder veröffentlichen.
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Oriiginalbild siehe Album.
****a73 Frau
4.088 Beiträge
Das problem ist, daß vielen Nebenerwerblern (Models genau wie Fotografen) das wirtschaftliche und juristische Grundwissen fehlt.

Gewerbe anmelden, dreissig Euro zahlen.und schon ist man "Profimodel" oder "Berufsfotograf"...
Ein Teil eignet sich das nßtige Wissen an, fie meisten aber nicht... leider
*********erst Mann
4.094 Beiträge
stimmt
das haben wir der EU zu verdanken, zumindest was Fotografen betrifft.
Aber wer murkst, soll dann auch Lehrgeld bezahlen. *zwinker*
@thomas
was willst du mir sagen ? Übigens Fotografie ist auch ein Studium an einer Hochschule nicht nur ein Handwerksberuf und es bedarf nicht zwingend einer Gewerbeanmeldung.

Mein Anwalt für Urheberrecht und Patentrecht, übigens Fachanwalt, hat ein ähnliches Thema für mich behandelt, ich wurde unerlaubt fotografiert und abgedruckt in einer der größten deutschen Zeiten.
Also kann ich klar das sagen was da raus kommen wird.

Unser Themenstarter will Bilder weg haben, und wie er das schafft hab ich euch gesagt.
Geld rausschlagen, viel Erfolg, das wird er nichts bekommen.
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Oriiginalbild siehe Album.
****a73 Frau
4.088 Beiträge
Es macht einen großen Unterschied ob ein Vertrauensverhältnis gebrochen wird (bezahlter Fotograf veräussert unerlaubt Kundenbilder) oder "nur" nicht gefragt wurde ob fotogragiert werden darf, je nach Lage und Richter kann dich das sehr untwrschiedlich auswirken. Wir bewegen uns hier ja nicht im Bereich der Urheberrechtsverletzungen sondern im Beteich einer Grundrechtsvrrletzung, das sollte man auch bedenken,
Leider nein
Beides ist Verletzung recht am eigenen Bild nur die Grundlage ist unterschiedlich. Wenn der Fotograf es bis zum richter kommen lässt ist er selten blöd
*********erst Mann
4.094 Beiträge
@ Fritz Lang
ich habe Dir keineswegs unterstellt, das Du Deinen Beruf nicht gelernt hast und natürlich kann man auch auf ne Hochschule für bildende Künste gehen. Ausbildung und Wissen braucht man leider gar nicht mehr.
Du hast ein Problem mit der Unterscheidung von Sachverhalten. Die Hochzeit wurde nicht unerlaubt fotografiert.
Das Du unerlaubt fotografiert wurdest und vor Gericht durchgefallen bist liegt wahrscheinlich an Deinen Fachanwalt.
Aber den Fall kennen wir ja nicht. Vielleicht war Deine Person nicht die zentrale Bildaussage. Nur ungefragt fotografiert zu werden heißt nicht zwangsläufig unerlaubt abgebildet zu sein. Aber Dein Problem hat eben null mit dem Fall von "schoeneMomente" zu tun.
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**********Media Mann
287 Beiträge
Bevor sich hier alle um den cleversten Anwalt (ich habe nicht mal einen) und die beste Ausbildung streiten, möchte ich gern noch mal auf den konkreten Fall zurückkommen, bei dem mir einiges unklar ist.

Daher nochmal meine Frage an "SchoeneMomente9": hast du den Herausgeber des Gemeindebriefs tatsächlich mal gefragt, woher die Bilder stammen? Und woher weißt du, dass der Fotograf Geld dafür bekommen hat? Kann das nicht auch einfach im Archiv gewesen sein, nachdem ihr kirchlich geheiratet hattet und dem Pastor vielleicht als Andenken ein Bild gegeben habt? Mir kommt das spanisch vor, dass ein Gemeindebrief so viel Kohle hat, dass er Bildrechte einkaufen würde.

und dass die Ehe nicht exestiert.

Das heißt, ihr seid nicht mehr verheiratet? Ja, dann ist das doppelt doof, plötzlich als Brautpaar aufzutauchen. Den Ärger kann ich verstehen. Aber es wäre wirklich hilfreich, bessere Informationen zu haben, da hier die Forenten schon anfangen, um die Schadenersatzhöhe zu schachern und ein Erschießungskommando für Fotografen ohne Eintrag in der Handwerksrolle aufzustellen. Das musst du selbst entscheiden, ob der Diskussionsverlauf für dich noch wertvoll ist oder nicht, und wie du ihn in die sinnvolle Richtung lenken kannst. *nixweiss*
*********erst Mann
4.094 Beiträge
@BlueCellarMedia
Der TO hat ja geschrieben, dass er weiß, dass der Fotograf für das Bild auch vom Gemeindeblatt bezahlt wurde.
Also kann man davon ausgehen, dass nicht Tante Olga das Bild auf die Gemeinde gebracht hat.
Ich gehe immer erst davon aus, dass die Angaben stimmen und nicht davon, dass er vielleicht doch die gewerbliche Verwendung erlaubt hat.
Auch nicht in die Handwerksrolle eingetragene Fotografen können hervorragende Arbeit leisten (kenne ich jede Menge), aber dazu gehört eben nicht nur die Arbeit hinter der Kamera.
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