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Illegale nutzung von Bildern?

Illegale nutzung von Bildern?
Hallo,
ich habe da mal eine Frage!
Als ich vor ca. 8 Jahren Kirchlich geheiratet habe, hat ein Fotograf Bilder gemacht welche ich bezahlen musste.
Es wurde aber kein Shriftlichervertrag gemacht, wir haben nur eine Rechnung bekommen.

War es nun ein Pay Shooting?

Vor ca. 2 Wochen tauchte ein Bild davon in unserem Gemeindebrief auf, der in unserer Gemeinde verkauft wird.
Wir haben dem nicht zugestimmt bzw. wir wurden nicht gefragt.

Ich habe erfahren, dass der Fotograf, auch für das Bild bezahlt wurde.

Wie sieht das Rechtlich aus, was kann ich da machen?
Ich. Foto wurde erstellt von Dein Fotowerk, Egmating bei München (deinfotowerk.de)
*****lli Mann
80 Beiträge
Recht am eigenen Bild
Wenn du bezahlt hast und er keinen Vertrag mit dir hat darf er die Bilder nicht verwenden, da du dein Recht am eigenen Bild hast ( als Persönlichkeitsrecht).

Ein Pay-Shooting bedeutet im Wesentlichen, dass ich als Fotograf bezahle und damit dem Modell dieses Recht abkaufe.

Ciao,
Georg
Danke für deine Antwort.

Ist PAY Shooting nicht auch, wenn ich den Fotografen bezahle?
Dunkel
*********media Mann
420 Beiträge
Sicher ist jedes Shooting, bei dem eine Seite bezahlt wird, ein "Pay"-Shooting. Da dieser Begriff aber völlig frei gewählt ist, ist das irrelevant.

Generell gilt, dass die Personen auf Bildern zu entscheiden haben, was mit den Bildern passiert. Aber bevor man sich jetzt auf den Kopf stellt und den Fotografen angeht, sollte man erst die AGBs prüfen, die damals galten (ich nehme an, dass es sowas gibt, wenn er eine ordentliche Rechnung ausgestellt hat). Manche Fotografen haben dort drinstehen, dass sie einzelne Bilder selbst nutzen können (z.B. um sie ins Schaufenster ihres Geschäfts zu hängen). Dass die Veröffentlichung in einem Gemeindebrief dort möglich gemacht wird, bezweifle ich stark - aber checken sollte man es dennoch vorher.

Ansonsten wäre der nächste Schritt, die Kirchengemeinde darüber zu informieren, dass die Veröffentlichung ohne Euer Wissen und Eure Zustimmung erfolgt ist und die Verteilung des Produkt ab sofort eingestellt werden soll. Denn in erster Linie geht es ja um die Veröffentlichung an sich - woher das Bild stammt, ist dann die zweite Frage. Und die könnte z.B. mit einem Schadensersatzanspruch der Gemeinde gegenüber dem Fotografen enden, weil er ein Bild unter falschen Voraussetzungen zur Veröffentlichung freigegeben hat...

Tipp: Anwalt für Medienrecht nehmen, der erst einmal nur ein entsprechendes Schreiben aufsetzt und verschickt. Kostet eine kleine Gebühr, sollte aber die Betroffenen soweit aufschrecken lassen, dass sie zu allem weiteren Ja und Amen sagen.
*********erst Mann
4.094 Beiträge
von den Vorschreibern schon richtig beantwortet. Du solltest aber auch schauen, dass Du keine Hochzeitsbilder vom Fotografen veröffentlicht hast (z.B. Homepage) Das greift nämlich das Urheberrecht des Fotografen, auch wenn Du bezahlt hast. Bilder die Du an Verwandte und Freunde verschenkt hast (z.B. Grußkarten) zählen allerdings nicht als Veröffentlichung.
Profilbild. Ausschnitt aus "Schattenriss" von 
https://www.joyclub.de/my/1634705.lightartist.html

Oriiginalbild siehe Album.
****a73 Frau
4.088 Beiträge
AGBs
Auch AGBs sind nicht allmächtig. Sie dürfen z.B. keine unerwarteten Klauseln enthalten, also etwas mit dem der Vertragspartner nicht rechnet.

Bei bezahlten Bildern rechnet wohl niemand damit in einer Zeitschrift o.ä. damit zu erscheinen. Anders als Eigenwerbung im Schaufenster ist eine bezahlte Veröffentlichung eindeutig eine kommerzielle Vermarktung, das wird selbst bei TfP meist nicht geduldet.

Also AGBs hin oder her, wenn nicht ausdrücklich darauf verwiesen wurde, würde ich zum Anwalt gehen.

Da wars "nur" ein Hochzeitsbild. Was wenn der mit Lischen Müllers Dessousbildern, die sie zum Hochzeitstag für ihren Mann machen ließ, genauso verfährt? Absolut unseriös!
******not Mann
36 Beiträge
sehe ich genauso
geh zum entsprechenden Anwalt der sich damit auskennt
fetograf himself
*****raf Mann
1.116 Beiträge
Sprich mit dem Fotografen!
sicherlich ist ein Fachanwalt der letzte Schritt, denn Anwälte verdienen mit großem Ärger großes Geld, sind also an Eskalation interessiert - aber frag doch erst mal den Fotografen selbst.
Was hat er sich dabei gedacht? War es ein Mißverständnis, ...?
Eine Schadenersatzklage holt das Heft auch nicht mehr zurück,
ggfs. kannst Du den weiteren Verkauf unterbinden.
Wie wollt ihr Beide zukünftig verfahren?
Macht eine einfache Unterlassungserklärung Sinn?
Sprich mit dem Fotografen!
Und findet für Beide eine verträgliche Lösung
Profilbild
*****oto Paar
546 Beiträge
@schoene Momente
solche Sachen passieren immer wieder und das Ding mit dem Urheberrecht wenn ich zum Fotografen gehe müsste in der heutigen Zeit neu geklärt werden. Wenn ich zum Fotografen gehe und eine Dienstleistung bezahle gehört das Entstandene mir. Es ist leider keiner in der Lage das Rechtlich mal auf den Weg zu bringen. Es wird immer wieder Stress geben oder sagen wir es so... es sind manche die Fotografen die es herausfordern, mit den Bildern erpressen und die Kunden die dess Lesens nicht mächtig sind. Wer bei uns Bilder macht und die Bilder bezahlt kann damit machen was er will. Es sei denn, er verändert meine Bilder zum negativen und meine Name steht drunter. Das geht nicht. Ich verwende seit über 20 Jahren den gleichen Vertrag... alles gut...
Urheberrecht übertragen ist anfechtbar aber die Freigabe der Nutzung für bezahlte oder als TFP entstandene Bilder ist mit einigen Zeilen stichhaltig... auch vor Gericht...
Vertrag hin oder her....
grundsätzlich steht das Persönlichkeitsrecht der auf Fotos abgebildeten Personen über so gut wie Allem!
IHR entscheidet wo und in welchem Kontext Fotos von Euch publiziert werden dürfen und nicht der Fotograf.
Wenn es keinen Vertrag gab, dann hat auch der Fotograf keinen in der Hinterhand, welcher ihm die Publikation gestattet.

Mein Vorgehen wäre allerdings zunächst mit dem Fotografen in Kontakt zu treten um zu klären wie es dazu kommen konnte, dass Eure Hochzeitsfotos in einer Publikation landen konnten, die Ihr nicht authorisiert habt.
Einen Anwalt würde ich erst einschalten, wenn es in dem Gespräch mit dem Fotografen keine Lösung gefunden wird (zum Beispiel in Form einer Beteiligung an seinem Honorar, bzw. Erstattung des seinzeit von Euch gezahlten Honorares).

Parallel könntet Ihr auch der schon mal die Redaktion des Gemeindebriefes (steht im Impressum) kontaktieren, um sie darauf hinzuweisen, dass Ihr Vorbehalte gegen die Publikation Eures Bildes habt.
Auch ich würde den Fotografen erst mal ganz freundlich schreiben/anrufen das ihr die Bilder in dem Gemeindebrief gesehen habt und euch das sehr überrascht hat.
Mal schauen was er dann sagt. Ich könnte mir z.b. durchaus vorstellen das die Gemeinde ihn nach einem Bild aus der Kirche gefragt hat und er dafür ein wenig Geld bekommen hat. Wäre immer noch nicht okay, aber doch schon was anderes als wenn er die Bilder "weltweit" anbietet oder verkauft.
Nach meiner Erfahrung lässt sich so was leichter klären wenn man nicht gleich mit einem Anwalt kommt oder damit droht. Das könnt ihr immer noch machen, wobei sich das, nach meiner Meinung, bei einem Bild einer Hochzeit nicht lohnt.
******not Mann
36 Beiträge
es ist grundsätzlich schon richtig erstmal miteinander zu reden.
Aber wie der Fall hier ist wird sie außer saublöden Ausreden nichts zu hören bekommen. Der Fotograf hat das Foto gewerblich verwendet was er nicht darf. Ende aus. Da gibts keine Rechtfertigung/Entschuldigung dafür.
Was soll der Fotograf den sagen. Entschuldigung ich wusste nicht, dass ich das Foto weder so insbesondere gewerblich nicht verwenden darf.
Solche Idioten schaden uns allen. Deshalb wie gesagt mein Rat. Ab zum Anwalt.
Liebefeld :-)
**********kmann Mann
1.434 Beiträge
"Solche Idioten schaden uns allen."

Richtig , genau so sehe ich das auch !!!

Allerdings würde ich an Eurer Stelle vor dem Schritt zum Anwalt
auch mit dem Fotografen reden , und von ihm ein Honorar für die Veröffentlichung verlangen *g*
Profilbild
***TO Mann
267 Beiträge
Grundsätzlich wurden Eure Bilder widerrechtlich verwendet. Das ist eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Zudem wahrscheinlich noch Vertragsbruch.
In einer ersten Phase würde ich schriftlich reklamieren, damit das dokumentiert ist. Und zwar beim Fotografen und beim Verantwortlichen für die Publikation (Gemeindebrief). Zudem würde ich Auskunft verlangen, wo sonst noch Eure Bilder verwendet wurden. Ich würde auf eine schriftliche Antwort bestehen. Falls die Sache vor Gericht kommt, müsst ihr alles beweisen können. Blabla-Gespräche unter 4 Augen sind nutzlos.
Ich würde auch eine finanzielle Entschädigung verlangen. Grundsätzlich seid ihr frei, diesen Betrag zu bestimmen. Ich würde mich da an den Preisen von GettyImages für nicht lizenzfreie Bilder orientieren.
Bei jedem Konflikt ist es sinnvoll zu versuchen es zunächst gütlich zu klären, die einzigen Gewinner eines Rechtsstreits sind die Anwälte.
Ich möchte aber mal darauf verweisen um welche Summe es den bei dem Gemeindebrief geht. Wenn man sich die "Preisliste" vom Berufsverband deutscher Pressejournalisten mal anschaut geht es um eine Summe um 30 - 50 Euro die ein Journalist für so ein Bild bekommt. Getty Image ist eine Bildagentur, das würde nur passen wenn der Fotograf die Bilder auch auf dieser Ebene zum Verkauf angeboten hat. Wobei der Kläger dafür den Nachweis liefern müsste. Belegen kann er aber nur die Verwendung eines Bildes in einem Gemeindebrief, daran wird sich das Gericht orientieren müssen.
Ob die Persönlichkeitsrechte überhaupt greifen muss man auch erst mal genau klären. Persönlichkeitsrechte greifen nur wenn die Person anhand des Bildes zu identifizieren ist. Wenn das Foto die Brautleute von hinten zeigt, greift das nicht.

Man sieht schnell das das Thema sehr komplex und vielschichtig ist, als Anwalt kann man damit sehr viel Geld verdienen, für den Kläger geht es um eine eher geringe Summe. Muss jeder wissen ob er sich dafür 1-2 Jahre mit Anwälten und vor Gerichten umschlagen will.

Damit klinke ich mich hier aus...
******not Mann
36 Beiträge
mal ganz ehrlich
natürlich wusste der Fotograf haargenau was er da macht und dass er es nicht darf. Deshalb ist jedes Gespräch mit ihm sinnlos.
Er hat wohl gedacht wenns überhaupt rauskommt wird sich nach dieser langen Zeit niemand drüber aufregen.
Falsch gedacht.
Es geht auch nicht um ein paar Euro die er deshalb zahlen soll – das ist lächerlich. Es geht darum, dass er bewusst illegal gehandelt hat und das Vertrauen missbraucht hat.
Wie auch schon angeklungen ist. Was ist, wenn er erotische Fotos von einem weiblichen Model hat die sich halbnackt für ihren Freund/Mann fotografieren hat lassen.
Verkauft er die auch?
Ich bleibe dabei – solche Drecksäcke schaden allen seriösen Fotografen und deshalb gibts für mich hier nur den Weg zum Anwalt.
Profilbild
**********Media Mann
287 Beiträge
Vor ca. 2 Wochen tauchte ein Bild davon in unserem Gemeindebrief auf, der in unserer Gemeinde verkauft wird.
Wir haben dem nicht zugestimmt bzw. wir wurden nicht gefragt.

Ich habe erfahren, dass der Fotograf, auch für das Bild bezahlt wurde.

Habt ihr das vom Herausgeber selbst erfahren? D.h. ihr habt beim Herausgeber schon angefragt, wo das Foto her ist? Das wäre nämlich mein erster Ansprechpartner, bevor ich den Fotografen ankacke. Nur um sicherzustellen, was die Quelle war. Nicht, dass die Fotos über Umwege dort gelandet sind und der Fotograf zu Unrecht verdächtigt wird.

Wirklich ärgerlich, so was. Der Fotograf behält zwar in jedem Fall die Urheberrechte (die kann man nicht einmal mit Vertrag abtreten und auch nicht verschenken). Aber er hat damit keine Rechte zur Verwertung der Bilder. Prüft aber dennoch die AGB des Fotografen, ob dort eventuell Klauseln enthalten sind, die in eine Grauzone führen. Ob die AGB damit aber gültig sind, das ist ein juristisches Spiel für sich.

Jedem muss aber selbst klar sein, was ihm das in der Folge für einen Rechtsstreit wert ist. Wer zum Anwalt rennt, muss es auch durchziehen bis zum Schluss und alles gewinnen oder nichts. Sonst bleiben nur Anwaltskosten hängen. Und vor allem viel Zeit.

Wie auch schon angeklungen ist. Was ist, wenn er erotische Fotos von einem weiblichen Model hat die sich halbnackt für ihren Freund/Mann fotografieren hat lassen.
Verkauft er die auch?

Na, zumindest nicht an den Gemeindebrief ... *smile*
Seerosen. Shooting im Seerosenteich 
Foto Melanie S.
*****a_N Frau
1.267 Beiträge
Natürlich kann man immer gleich juristische Schritte unternehmen, die Frage ist nur, ist das wirklich sinnvoll und vor allem: was bringt es Euch?

Was ist seltsam finde:
• ein Gemeindebrief der verkauft wird? - sowas kenne ich nicht, bei uns werden in allen Gemeinden die Gemeindebriefe in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen kostenlos an die Gemeindemitglieder verteilt. Ein Gemeindebrief ist ja i.a. eine Information über das aktuelle Gemeindegeschehen (neudeutsch Newsletter), das bringt mich zum zweiten Punkt:
• was ist an einem Foto von vor 8 Jahren aktuell? Es sei denn, es werden in den Briefen immer wieder Themen aufgegriffen und dieses Mal war das "Hochzeit" und es waren noch mehr Hochzeitsbilder von anderen Hochzeiten dabei

Auch wenn die Sachlage prinzipiell für einen Fehler des Fotografen spricht und das so nicht akzeptabel ist, wenn man nur das Geschilderte betrachtet, sollte man doch wesentlich mehr in Betracht ziehen (wie teilweise schon geschrieben wurde):
• gab es in den AGBs einen entsprechenden Passus (z.B. Preisnachlass, wenn die Fotos auch anderweitig verwendet werden können)
• ist der Fotograf selbst Mitglied der Gemeinde
• wurde er von der Gemeinde bzw. der Redaktion des Gemeindebriefes angesprochen oder hat er sich an die Redaktion gewandt
• was wurde tatsächlich zwischen Redaktion und Fotograf ausgemacht und bezahlt
• war das tatsächlich ein Bild aus der von Euch bezahlten Serie?
• ein Gemeindebrief ist nicht mit einer Zeitschrift oder gar einer Internetseite vergleichbar
• das Vorurteil, der Fotograf würde genauso leichtsinnig mit Dessousbildern o.ä. umgehen, ist sehr gewagt, denn es ist auch ein Unterschied, ob Bilder im geschützten Rahmen (z.B. Studio) oder an einem öffentlich zugänglichen Ort (Kirche) entstanden sind
• usw.

Letztlich würde ich mich an Eurer Stelle aber vor allem fragen:
finden wir es schlimm, dass ein Bild unserer Hochzeit im Gemeindebrief abgebildet wurde? Oder stört uns eigentlich "nur", dass wir nicht gefragt wurden und der Fotograf Geld dafür bekommen hat?
In jedem Fall würde ich das Gespräch mit dem Fotografen suchen. Erst wenn dies unerfreulich verläuft, ggf. rechtliche Schritte einleiten.
Was aber wohl keinen Erfolg bringt, ist zu versuchen, die Verbreitung zu stoppen, zumindest, wenn es ein klassischer Gemeindebrief ist. Nur, wenn dieser auch im Internet aufrufbar ist, könnt Ihr verlangen, dass Euer Bild da rausgenommen wird.
Was ich ggf. versuchen würde, ist. etwas vom Honorar abzubekommen oder im Nachhinein einen Nachlass für die eigenen Kosten, ansonsten aber mich freuen, wenn ein Bild von meiner Hochzeit im Gemeindebrief gelandet ist!
Wir haben uns damals (vor 24 Jahren) darüber gefreut, dass bei unserem Hochzeitsshooting vor der kirchlichen Trauung, der Besitzer eines Restaurants neben dem Schloss, vor dem wir u.a. geshootet haben, zu uns kam und uns fragte, ob er vor seinem Lokal auf dem Kutschplatz (Schild) ein Bild von uns und unserer Kutsche machen dürfte und dies für Flyer verwenden. Unser "Lohn" war ein Glas Sekt, aber das war der perfekte Start für einen perfekten Hochzeitstag und wir konnten mit unserer Fotografin natürlich auch ein Bild auf dem Kutschplatz machen.

Den Fotografen auf seinen Fehler hinweisen solltet Ihr aber auf alle Fälle!
*****ane Frau
195 Beiträge
@sexyfoto
Absolut: nein!
Jeder der etwas erschafft, sei es Bilder, Skulpturen oder Ähnliches ist und bleibt Urheber.
Die Urheberschaft ist in Deutschland ist laut gesetzlicher Regelung nicht übertragbar und auch nicht zu verkaufen.
In der Fotografie sprechen wir deshalb einzig und allein von "Nutzungsrecht".
Und in dem Fall liegt dies eindeutig beim Kunden.
Jede Diskussion über "Urheberrecht" ist demnach völlig überflüssig weil glasklar geregelt.
Um Urheber zu sein müsste der Kunde sich selbst fotografieren.
*******o_by Mann
270 Beiträge
Man müsste differenzieren
was genau ist auf dem Bild zu erkennen? Sind Personen zu erkennen oder sind es evtl nur die Hände oder das Brautpaar von hinten?

Klar der Fotograf das Persönlichkeitsrecht einer abgebildeten Person nicht verletzen. Ist jemand auf dem Bild zu erkennen der einer Veröffentlichung nicht zugestimmt hat ist das der Fall.

Die meisten Grundlagen wurden hier schon genannt, Urheberrecht beim Fotografen, Recht am eigenen Bildniss bei den Personen auf dem Bild. Letztendlich müsste ein Fachmann es anhand des Bildes beurteilen.
Was willst du erreichen
Was willst du erreichen?
Möchtest du Geld oder das das Bild aus dem Verkehr gezogen wird.

Der einfachste Weg ist den Fotografen anzusprechen

Ich glaub nicht das er viel Geld gekommen hat. Lass es mal 50 Euro gewesen sein.

Klar ist er hat gegen gegen paar Dinge verstoßen

Die Kosten für Anwalt wären bissel unverhältnismäßig.

Einstweilige Verfügung und Unterlassungserklärung wären sinnvoll wenn du die nicht veröffentlicht haben willst. Geld raus schlagen kannst du vergessen. Redaktionelle Nutzung in einer Kirchenzeitung da gibt es nicht mal modelgage. Freu dich doch das du alles vorzeige paar ausgesucht wurdest. Darf aber dem Fotografen gerne Angst machen das er vorher mal fragt bevor man sowas macht
*********erst Mann
4.094 Beiträge
@ Fritz Lang
Irrtum - eine Klage wegen Persönlichkeitsrechtverletzung hat mit dem Ertrag den der Fotograf mit dem Foto erwirtschaftet hat nichts zu tun, sondern ist eher in den Bereich Schmerzensgeld und Schadenersatz einzuordnen.
Wenn ich also von der Dorfapothekerin ein Hardcorebild veröffentliche und dafür 20 Euro bekomme, lässt sich das nicht mit 10€ Anteil vom Honorar wieder gerade biegen. *zwinker*
Das kann 6-stellig werden, da möglicherweise die Existens der Apotheke nicht mehr gegeben ist und die Frau die Apotheke und ihr Haus verkaufen muss, um an einem entfernten Ort neu zu beginnen.
@thorsten
Du vergleichst Hochzeitsbild mit hardcorebild 😂😂😂😂

Ich kenne die Rechtssprechung, der Richter wird lachen und kein Schmerzensgeld zuweisen. Eher sagen das war doch einer der tollsten Momente in ihren Leben. Unterlassungserklärung und einstweilige Verfügung kannst du erwirken. Sprecht miteinander
Profilbild. Ausschnitt aus "Schattenriss" von 
https://www.joyclub.de/my/1634705.lightartist.html

Oriiginalbild siehe Album.
****a73 Frau
4.088 Beiträge
Das vergleicht doch niemand, war doch nur ein Beispiel, daß erlangter Gewinn und erzielter Schadensersatz nicht unbedingt miteinander zu tun haben.

Deinen Ansatz "seit doch froh, daß jemand von Euch teuer bezahlte Bilder hinter Eurem Rücken zum weiter Geldmachen verwendet", denn darauf läufts raus, was Du schreibst, finde ich dagegen absolut daneben.
*********erst Mann
4.094 Beiträge
@ Fritz Lang
klar war das ein überzogenes Beispiel. Nur stimmt es eben nicht, dass das Brautpaar nur Anspruch auf einen Teil des Honorars bekommen würde.
Und den Richter möchte ich sehen, der so nen Spruch raushaut. Es könnte ja auch sein das das Paar heimlich geheiratet hat und nicht will das Eltern oder Verwandte davon erfahren.
Und aus 45-jähriger Erfahrung mit Brautpaaren, kann ich Dir versichern, dass das häufig vorkommt, speziell bei standesamtlichen Hochzeiten. Brautpaare die sich ne große kirchliche Hochzeit noch nicht leisten können und mit dem Outing bis zur kirchlichen Trauung warten.
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