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Shootingangebote mit Ausschluss Veröffentlichtung

Tja, viel Gescheite dabei wie auch manch' „Blöd bis Naja“-Beitrag, was so auffiel:

1. eine Frau, die sich für Honorar nackt fotografieren lässt, ist gefälligst NICHT in die Prostitutionsecke zu stellen! So eine Einstellung halte ich nicht nur für komplett falsch, sondern empfinde sie auch etwas unverschämt. Ehrlich!

2. diese Diskussion ist mitnichten unnütz, was allein die Vielzahl der Teilnehmer und Resonanzen zeigt.

3. weil das Wort fiel und sogar ein Mitglied sich mit diesem Namen schmückt. Ein einzelner Fotograf ist ein ein Paparazzo. Mit "O" wie Ochse.
Paparazzi hingegen meint wenigstens zwei Personen. Also Mehrzahl!
Das diese Fotografen-Gilde einzig den Pressevertretern zuzuordnen ist (und eben nicht denen, die (Erotik-)Modelshootings o.a. durchführen), ist dann noch etwas ganz anderes.

Zurück zum Thema:
beim Shooten mit TFP-Vereinbarung sollte alles akkurat festgehalten werden. Ich lasse mir zudem, nach meinen Endbearbeitungen, die jeweiligen Motiv-Bildnummern freigeben. Da ist dann auch nix mehr mit nachträglich widerrufen. Man kann sich an standardisierte Verträge halten, sollte aber alle Spezifikationen, über die man sich in Vorgesprächen geeinigt hat, unbedingt mit einfließen lassen.

Durch das Model selbst verwendete Motive, beispielsweise im Profil hochgeladen, sind für mich automatisch auch einsetzbar.

Als Fotograf achte ich peinlich darauf, dass alle Accessoires und anderes auch da sind, verschaffe mir vorher(!) einen Überblick, was das Model besitzt oder besorge es eben selbst.
Muss der Fotograf dann Aktfotos machen, weil das Modell gar keine Bikinis/Fashion-Outfits parat hat .... nun ja, da hat wohl der Fotograf gepennt *g*

Die große Gefahr besteht ja, das Model xy einem TFP-Shooting zusagt, es mit dem Fotografen durchführt, um mit nachträglichem Rückzieher (Widerruf) allein nur das Ziel offenbart, “auf lau“ an professionelle Bilder zu kommen. Vielleicht genauso ein gelagerter Anlass, was der TE gerade erlebt hat!?

Sicher hat die DSGVO den Fotografen einige Steine in den Weg gelegt, zwingt zu noch rechtssicherem Umgang und Handeln.

Die Willkür, evt. einmal zugesagte Nutzungsrechte aus heiterem Himmel "einfach mal so" widerrufen zu können, ist damit aber keine rechtsgültige Basis gegeben. Das müssen Fotografen wissen, wenn sie durch ihre Models in solche Bredouillen gebracht werden sollten.
Bis zur endgültigen Klärung oder eventuellem Einlenken können sie als Urheber der Bilder im Gegenzug jegliche Nutzung dem Model bis auf Widerruf versagen.

Kommt jemand von vorherein auf die Idee, ein TFP-Shooting ohne Veröffentlichungsrechte für den Fotografen zu wünschen, ist das nur vergeudete Zeit. Die reichte bei mir gerade noch dazu, derjenigen/demjenigen das Googeln von TFP-Shootings ans Herz zu legen. Was die wünschen verdient nämlich nicht "TFP" genannt zu werden.
Seerosen. Shooting im Seerosenteich 
Foto Melanie S.
*****a_N Frau
1.267 Beiträge
Diese Wünsche/"Angebote" gibt es von beiden Seiten der Kamera.
Ich bekomme z.B. als Model immer wieder Angebote für tfp-Shootings, bei denen die Fotografierenden (ich schreibe absichtlich nicht "Fotografen") die Bilder nicht veröffentlichen wollen, sondern nur für sich haben .
Das mag okay sein für alle (vor und hinter der Kamera, aber auf gleichem Level), die etwas ausprobieren wollen, ggf. auch für "Kunden", die als Übungsobjekt dienen o.ä.), aber das sind normalerweise keine echten Fotoshootings.
Ich stimme allen Vorschreibern zu:
• wer ein Shooting machen will, ohne Veröffentlichungsrechte für den Shootingpartner, muss bezahlen
• tfp bedeutet, dass beide die gleichen Rechte an den Bildern haben
• wenn Fotograf und Model etwas ausprobieren wollen, kann ein tfp-Shooting aber auch ohne Veröffentlichungsrechte stattfinden. Dazu ist es aber zumindest sehr hilfreich, wenn sich die Protagonisten bereits persönlich kennen.

Letztlich kann jeder selbst entscheiden, wofür er/sie bereit ist, aber es muss eben vor einem Shooting klar sein, am besten schriftlich.
Mittlerweile handhabe ich das so:
Entweder PAY (ich werde bezahlt). Dann bekommt das Model alle bestellten Bilder, ich veröffentliche nichts (es sei denn, sie erlaubt es).

Oder TfP: wir wählen gemeinsam die Bilder aus, die für die Veröffentlichung geeignet sind. Und nur diese Bilder bekommt das Model auch.
In meinem Vertrag steht klar drin, wo die Bilder veröffentlicht werden können. Wenn das Model nicht genannt werden möchte, ist das ok für mich.

Pay, dass ich das Model bezahle, mache ich grundsätzlich nicht.
Profilbild
*********Bonn Mann
58 Beiträge
Ich shoote in der Regel mit Vertrag. Darin ist alles geregelt, wird vom Moderl auch gelesen und durch ihre Unterschrift bestätigt. Bei meinen Stammodels sind Verträge nicht mehr nötig. Vertrauen gegen Vertrauen. Eines meiner Models shootet nur noch mit mir. Aus beruflichen Gründen möchte sie das keine Akt/Teilaktfotos veröffentlicht werden. Das akzeptiere ich in diesem besonderen Fall.
Avatar 2
******umo Mann
469 Beiträge
Das mit der DSGVO ist Unsinn, aber das ist bei DSGVO Beiträgen scheinbar normal.

Die Bildrechte regeln das Persönlichkeitsrecht und ein Modelvertrag. Die DSGVO zwingt lediglich zum sachgerechten Umgang mit den gespeicherten Bildern und persönlichen Daten.
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