Tja, viel Gescheite dabei wie auch manch' „Blöd bis Naja“-Beitrag, was so auffiel:
1. eine Frau, die sich für Honorar nackt fotografieren lässt, ist gefälligst NICHT in die Prostitutionsecke zu stellen! So eine Einstellung halte ich nicht nur für komplett falsch, sondern empfinde sie auch etwas unverschämt. Ehrlich!
2. diese Diskussion ist mitnichten unnütz, was allein die Vielzahl der Teilnehmer und Resonanzen zeigt.
3. weil das Wort fiel und sogar ein Mitglied sich mit diesem Namen schmückt. Ein einzelner Fotograf ist ein ein Paparazzo. Mit "O" wie Ochse.
Paparazzi hingegen meint wenigstens zwei Personen. Also Mehrzahl!
Das diese Fotografen-Gilde einzig den Pressevertretern zuzuordnen ist (und eben nicht denen, die (Erotik-)Modelshootings o.a. durchführen), ist dann noch etwas ganz anderes.
Zurück zum Thema:
beim Shooten mit TFP-Vereinbarung sollte alles akkurat festgehalten werden. Ich lasse mir zudem, nach meinen Endbearbeitungen, die jeweiligen Motiv-Bildnummern freigeben. Da ist dann auch nix mehr mit nachträglich widerrufen. Man kann sich an standardisierte Verträge halten, sollte aber alle Spezifikationen, über die man sich in Vorgesprächen geeinigt hat, unbedingt mit einfließen lassen.
Durch das Model selbst verwendete Motive, beispielsweise im Profil hochgeladen, sind für mich automatisch auch einsetzbar.
Als Fotograf achte ich peinlich darauf, dass alle Accessoires und anderes auch da sind, verschaffe mir vorher(!) einen Überblick, was das Model besitzt oder besorge es eben selbst.
Muss der Fotograf dann Aktfotos machen, weil das Modell gar keine Bikinis/Fashion-Outfits parat hat .... nun ja, da hat wohl der Fotograf gepennt
Die große Gefahr besteht ja, das Model xy einem TFP-Shooting zusagt, es mit dem Fotografen durchführt, um mit nachträglichem Rückzieher (Widerruf) allein nur das Ziel offenbart, “auf lau“ an professionelle Bilder zu kommen. Vielleicht genauso ein gelagerter Anlass, was der TE gerade erlebt hat!?
Sicher hat die DSGVO den Fotografen einige Steine in den Weg gelegt, zwingt zu noch rechtssicherem Umgang und Handeln.
Die Willkür, evt. einmal zugesagte Nutzungsrechte aus heiterem Himmel "einfach mal so" widerrufen zu können, ist damit aber keine rechtsgültige Basis gegeben. Das müssen Fotografen wissen, wenn sie durch ihre Models in solche Bredouillen gebracht werden sollten.
Bis zur endgültigen Klärung oder eventuellem Einlenken können sie als Urheber der Bilder im Gegenzug jegliche Nutzung dem Model bis auf Widerruf versagen.
Kommt jemand von vorherein auf die Idee, ein TFP-Shooting ohne Veröffentlichungsrechte für den Fotografen zu wünschen, ist das nur vergeudete Zeit. Die reichte bei mir gerade noch dazu, derjenigen/demjenigen das Googeln von TFP-Shootings ans Herz zu legen. Was die wünschen verdient nämlich nicht "TFP" genannt zu werden.
1. eine Frau, die sich für Honorar nackt fotografieren lässt, ist gefälligst NICHT in die Prostitutionsecke zu stellen! So eine Einstellung halte ich nicht nur für komplett falsch, sondern empfinde sie auch etwas unverschämt. Ehrlich!
2. diese Diskussion ist mitnichten unnütz, was allein die Vielzahl der Teilnehmer und Resonanzen zeigt.
3. weil das Wort fiel und sogar ein Mitglied sich mit diesem Namen schmückt. Ein einzelner Fotograf ist ein ein Paparazzo. Mit "O" wie Ochse.
Paparazzi hingegen meint wenigstens zwei Personen. Also Mehrzahl!
Das diese Fotografen-Gilde einzig den Pressevertretern zuzuordnen ist (und eben nicht denen, die (Erotik-)Modelshootings o.a. durchführen), ist dann noch etwas ganz anderes.
Zurück zum Thema:
beim Shooten mit TFP-Vereinbarung sollte alles akkurat festgehalten werden. Ich lasse mir zudem, nach meinen Endbearbeitungen, die jeweiligen Motiv-Bildnummern freigeben. Da ist dann auch nix mehr mit nachträglich widerrufen. Man kann sich an standardisierte Verträge halten, sollte aber alle Spezifikationen, über die man sich in Vorgesprächen geeinigt hat, unbedingt mit einfließen lassen.
Durch das Model selbst verwendete Motive, beispielsweise im Profil hochgeladen, sind für mich automatisch auch einsetzbar.
Als Fotograf achte ich peinlich darauf, dass alle Accessoires und anderes auch da sind, verschaffe mir vorher(!) einen Überblick, was das Model besitzt oder besorge es eben selbst.
Muss der Fotograf dann Aktfotos machen, weil das Modell gar keine Bikinis/Fashion-Outfits parat hat .... nun ja, da hat wohl der Fotograf gepennt
Die große Gefahr besteht ja, das Model xy einem TFP-Shooting zusagt, es mit dem Fotografen durchführt, um mit nachträglichem Rückzieher (Widerruf) allein nur das Ziel offenbart, “auf lau“ an professionelle Bilder zu kommen. Vielleicht genauso ein gelagerter Anlass, was der TE gerade erlebt hat!?
Sicher hat die DSGVO den Fotografen einige Steine in den Weg gelegt, zwingt zu noch rechtssicherem Umgang und Handeln.
Die Willkür, evt. einmal zugesagte Nutzungsrechte aus heiterem Himmel "einfach mal so" widerrufen zu können, ist damit aber keine rechtsgültige Basis gegeben. Das müssen Fotografen wissen, wenn sie durch ihre Models in solche Bredouillen gebracht werden sollten.
Bis zur endgültigen Klärung oder eventuellem Einlenken können sie als Urheber der Bilder im Gegenzug jegliche Nutzung dem Model bis auf Widerruf versagen.
Kommt jemand von vorherein auf die Idee, ein TFP-Shooting ohne Veröffentlichungsrechte für den Fotografen zu wünschen, ist das nur vergeudete Zeit. Die reichte bei mir gerade noch dazu, derjenigen/demjenigen das Googeln von TFP-Shootings ans Herz zu legen. Was die wünschen verdient nämlich nicht "TFP" genannt zu werden.