mal ein wenig zum Lesen...*gg*
Welttag des Buches und des Urheberrechts
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Der Welttag des Buches (World Book and Copyright Day) am 23. April ist seit 1995 ein von der UNESCO weltweit eingerichteter Feiertag für das Lesen, für Bücher, für die Kultur des geschriebenen Wortes und auch für die Rechte ihrer Autoren.
Das Datum des 23. April geht zurück auf den Georgstag. Es bezieht sich auf die katalanische Tradition, zum Namenstag des Volksheiligen St. Georg Rosen und Bücher zu verschenken. Außerdem fallen das (vermutete) Geburts- sowie das Todesdatum von William Shakespeare, die Todestage von Miguel de Cervantes und des katalanischen Autors Josep Pla sowie der Geburtstag des isländischen Literaturnobelpreisträgers Halldór Laxness auf dieses Datum; wobei aber zu beachten ist, dass Shakespeare und Cervantes zwar am gleichen Datum (23. April 1616), jedoch nicht am selben Tag starben. Zu dieser Zeit wurde in England nämlich noch mit dem Julianischen Kalender gerechnet, während in Spanien schon der Gregorianische Kalender galt. Somit lebte Shakespeare 10 Tage länger als Cervantes.
WIPO-Urheberrechtsvertrag
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WIPO-Urheberrechtsvertrag
Titel (engl.): WIPO Copyright Treaty
Abkürzung: WCT
Datum: 20. Dezember 1996
Fundstelle:
Vertragstyp: Multinational
Rechtsmaterie: Gewerblicher Rechtsschutz
Unterzeichnung:
Ratifikation: 65 Verbandsländer (15. April 2008)[1]
Deutschland: Unterzeichnung 20. Dezember 1996
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.
Der WIPO-Urheberrechtsvertrag, kurz WCT (von engl. WIPO Copyright Treaty) ist ein 1996 von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verabschiedetes Sonderabkommen im Sinne des Artikels 20 der Berner Übereinkunft; er bildet den Rahmen für die Anpassung der nationalen Urheberrechtsgesetze an die Anforderungen digitaler Netzmedien.
Der Schutz von Computerprogrammen wird in Artikel 4[2] dem Schutz literarischer Werke nach der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst in der Fassung von 1971 gleichgesetzt. Beschränkungen dieses Schutzes - z. B. durch patentrechtlich geschützte Ideen - dürfen die normale wirtschaftliche Verwertung urheberrechtlich schutzwürdiger Computerprogramme nach Art 10 Abs (2)[3] nicht wesentlich beeinträchtigen, so wie dies auch für technische Fachbücher gilt.