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Special: Verfallen Rechte am Bild ?

****SH Frau
1.888 Beiträge
Themenersteller 
Special: Verfallen Rechte am Bild ?
Hallo,

ich hatte gestern ein sehr interessantes Gespräch-wo ich sehr hellhörig wurde.

Es ging um Bilder / Fotos ... mein Gesprächspartner meinte die Rechte am Bild also Urherrechte , Veröffentlichungsrechte usw. verfallen!

Bei Verlagen angeblich nach 50 Jahren
bei Fotografen nach 70 Jahren


STIMMT DAS ????????

Mir ist es ja egal --ich bin 44 & 70 = so alt werde ich nicht *haumichwech*


Aber mal im Ernst wer heute 18 ist und Aktbilder macht plus 70 Jahre
gleich 88 --so alt wird mal doch heute zutage .
Sind das alte Gesetze die unserer Lebenserwartung nicht angepasst sind?
also bei filmmaterial trifft das zu - bei bildern, denke ich, kommen zu komplexe persönlichkietsrechte zum tragen ...

aber ich gratuliere dir, dass du mal solche probleme bekommen wirst *gggg *
****SH Frau
1.888 Beiträge
Themenersteller 
denke ich eigentlich nicht


44 jahre bin ich heute plus 70 Jahre bei einen Fotografen --- >>> so alt werde ich nicht
ja das ist gesetzlich geregelt:

Der Schutz des Urheberrechts erlischt für Fotografien 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen, bei den einfachen Lichtbildern 50 Jahre nach der
Erstveröffentlichung. Durch europarechtliche Regelungen können sich die Schutzfristen eventuell verlängern.

Lg Alfons
Profilbild
******nie Mann
1.726 Beiträge
vererbungen der rechte
sind soweit ich weiß auch möglich.
weiß nur nicht ob dann wieder diese 70 jahre starten.
****SH Frau
1.888 Beiträge
Themenersteller 
aha
das hört sich ja schon anders an


70 Jahre nach Tod des Fotografen
nicht
70 jahre bei dem Fotografen und auch nicht 70 Jahre nach Erstellung sondern 70 jahre nach dem Tode des Urhebers.
Das dürften die meisten Abgebildeten nicht erleben.
Profilbild
**********baden Mann
1.465 Beiträge
Das dürften die meisten Abgebildeten nicht erleben.

Naja außer man eifert Johannes Heesters nach *grins*

Wegen Ihm ist ja auch schon die Rente mit 105 im Gespräch *ggg*
*******aphX Mann
1.382 Beiträge
70 Jahre nach dem Tod verfällt das (auch vererbte) Urheberrecht.

Oder anders herum: selbst wenn dein vor 20 Jahren verstorbener Großvater ein Starfotograf war, kannst Du (so Du der Erbe bist) noch 50 Jahre seine Bilder von Marlene Dietrich, Elvis, etc vermarkten. Also haben auch deine Kinder noch was davon.
HÄÄÄÄÄ????LACH!!!!
über was unterhalten wir uns hier eigentlich?

70 Jahre, 40 Jahre- mal ganz ehrlich, interessiert es dann noch jemanden?
Profilbild
********_one Mann
822 Beiträge
Vielleicht mal ganz hilfreich...
http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html
****SH Frau
1.888 Beiträge
Themenersteller 
danke *knutsch* *knuddel*


joyclub da wird Ihnnen geholfen ( in allen Lebenslagen) *zwinker*
RICHTIG!!!!!!!!!
... dann hätten wir ja alles geklärt *lach*

Viel Erfolg!!!!
§64 des UrHG:
Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.

Ein evtl. vergebenes Nutzungsrecht dagegen ist vererbbar und erlischt nicht automatisch, es sei denn es ist eine Dauer im Vertrag festgelegt.



Man muss hier sehr aufpassen, denn viele schmeißen Urheberrecht und Nutzungsrechte quer durcheinander ...
Ich mal ganz natürlich.
****Art Mann
1.587 Beiträge
Wegen den Copyrechten.

So ist es auch mit der Elvis-Musik.

Die REchte der Musik von Elvis ist immer noch im Familienbesitz,
also sprich vererbt worden.

Andere müssen an die Familie zahlen, um die Nutzungsrechte dafür zu haben.

Oder verwechsle ich da was ?
Profilbild
********_one Mann
822 Beiträge
sieh mal hier...
http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html

steht alles drin..um es aber kurz zu machen..Ja,andere müßen zahlen..
Wegen den Copyrechten.
So ist es auch mit der Elvis-Musik.
Die REchte der Musik von Elvis ist immer noch im Familienbesitz,
also sprich vererbt worden.
Andere müssen an die Familie zahlen, um die Nutzungsrechte dafür zu haben.
Oder verwechsle ich da was ?
Wäre Elvis deutscher Staatsbürger, dann ja ... man beachte, dass das US-Recht hier für gewöhnlich erheblich anderst tickt ... in Deutschland gibt es kein "Copyright" von daher ist so mancher Hinweis auf Webseiten aus DE auch für den A***

Ich habe aber starke Zweifel, dass die Familie noch all zu viele Nutzungsrechte hat, denn die waren schon zu Lebzeiten bei den Produzenten, Textern und Plattenfirmen ...
Profilbild
********_one Mann
822 Beiträge
in Deutschland gibt es kein "Copyright
stimmt.. es heißt bei uns anders...*gg*
Ich mal ganz natürlich.
****Art Mann
1.587 Beiträge
Wieso setzen wir dann das (c) unter die Bilder ?
Auch in den Model-Verträgen steht Copyright drin.
Sind die Verträge dann alle nichtig ?

Dachte dies ist international das (c) für Copyright.

Das heist das die Amerikaner unsere Bilder ohne (c) dann kopieren dürfen, aber die deutschen nicht da es unterschiedliche Rechtsformen sind ?
Profilbild
********_one Mann
822 Beiträge
Mann,Mann
was sind bei uns wissenlücken......
ich glaub es nicht...

© gilt weltweit, es heißt nur in den verschienden Landessprachen anders..

aber man kann es ja mal versuchen... gewerblich Musik von Elvis u.a. Künstlern zu vertreiben.. mal sehen, wann sich der Rechtinhaber meldet...(Sony usw.) wird nicht lange dauern *gg*
So pauschaliert kann man das nicht sagen, dass das (C) weltweit gültig ist was es nämlich mit nichten ist ... nicht alle Staaten haben dem bisher zugestimmt.

Was das "(C)" unter den Bildern betrifft ... du kannst es auch weglassen, denn das Recht gilt automatisch, es muss nicht gekennzeichnet werden um Schutz zu genießen. In einem Vertrag hat die "Bezeichnung" auch keinen Einfluss, aber es ist schicker sich an die landesüblichen Formulierungen und Bezeichnungen zu halten

Selbstverständlich kannst Du als Urheber ja bestimmen wie deine Namensnennung aus zu sehen hat, aber die Verwendung von "(C)" im Namen leitet keinerlei Rechte her ...
Profilbild
********_one Mann
822 Beiträge
soo
sooo? Welche haben nicht zugestimmt?
Profilbild
********_one Mann
822 Beiträge
mal ein wenig zum Lesen...*gg*
Welttag des Buches und des Urheberrechts
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Der Welttag des Buches (World Book and Copyright Day) am 23. April ist seit 1995 ein von der UNESCO weltweit eingerichteter Feiertag für das Lesen, für Bücher, für die Kultur des geschriebenen Wortes und auch für die Rechte ihrer Autoren.

Das Datum des 23. April geht zurück auf den Georgstag. Es bezieht sich auf die katalanische Tradition, zum Namenstag des Volksheiligen St. Georg Rosen und Bücher zu verschenken. Außerdem fallen das (vermutete) Geburts- sowie das Todesdatum von William Shakespeare, die Todestage von Miguel de Cervantes und des katalanischen Autors Josep Pla sowie der Geburtstag des isländischen Literaturnobelpreisträgers Halldór Laxness auf dieses Datum; wobei aber zu beachten ist, dass Shakespeare und Cervantes zwar am gleichen Datum (23. April 1616), jedoch nicht am selben Tag starben. Zu dieser Zeit wurde in England nämlich noch mit dem Julianischen Kalender gerechnet, während in Spanien schon der Gregorianische Kalender galt. Somit lebte Shakespeare 10 Tage länger als Cervantes.





WIPO-Urheberrechtsvertrag
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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WIPO-Urheberrechtsvertrag
Titel (engl.): WIPO Copyright Treaty
Abkürzung: WCT
Datum: 20. Dezember 1996
Fundstelle:
Vertragstyp: Multinational
Rechtsmaterie: Gewerblicher Rechtsschutz
Unterzeichnung:
Ratifikation: 65 Verbandsländer (15. April 2008)[1]
Deutschland: Unterzeichnung 20. Dezember 1996
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.

Der WIPO-Urheberrechtsvertrag, kurz WCT (von engl. WIPO Copyright Treaty) ist ein 1996 von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verabschiedetes Sonderabkommen im Sinne des Artikels 20 der Berner Übereinkunft; er bildet den Rahmen für die Anpassung der nationalen Urheberrechtsgesetze an die Anforderungen digitaler Netzmedien.

Der Schutz von Computerprogrammen wird in Artikel 4[2] dem Schutz literarischer Werke nach der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst in der Fassung von 1971 gleichgesetzt. Beschränkungen dieses Schutzes - z. B. durch patentrechtlich geschützte Ideen - dürfen die normale wirtschaftliche Verwertung urheberrechtlich schutzwürdiger Computerprogramme nach Art 10 Abs (2)[3] nicht wesentlich beeinträchtigen, so wie dies auch für technische Fachbücher gilt.
Eben ... du schreibst es ja schon ... Dem Berner Abkommen haben nicht alle und dem Anderen haben bisher erst 65 Staaten zugestimmt ...
worauf ich mich beziehe ist folgender Artikel http://www1.bpb.de/themen/QLYR2Q,0,Urheberrecht_weltweit.html
Profilbild
********_one Mann
822 Beiträge
eben...
Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der
Literatur und Kunst
• trat 1887 in Kraft, derzeit 163 Mitgliedsstaaten
• erste gegenseitige Anerkennung des Urheberrechts
zwischen souveränen Staaten
• wegen mehrerer Änderungen seit 1908 Revidierte
Berner Übereinkunft (RBÜ) genannt


es sind ja nur 163 Länder.....wieviele haben wir??
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