Special: Urheberrechtsverletzung Gang und Gäbe
Die Verletzung der Urheberrechte ist ja heute eigentlich leider mehr die Regel als die Ausnahme.Erst in den letzten Tagen habe ich mich dazu, besonders zur Nutzung von Bildern durch Dritte, als weder der abgebildeten Person, noch des Fotografen, in meinem Blog "ausgelassen". Grund hierfür war die Entscheidung des LG Hamburg, nach der der Betreiber einer Webseite dafür Sorge zu tragen hat, dass die Bilder gegen Zugriff von außen geschützt sind. Ansonsten komme dies einer stillschweigenden Zustimmung gleich.
Sprich: Ich muss meine Bilder gegen den Zugriff, in diesem Fall durch eine Personensuchmaschine schützen, ansonsten bin ich damit Einverstanden, dass diese die Bilder nutzt. Irgendwo schon recht frech.
Ganz besonders "lustig" wird es dabei, da natürlich in das Urheberrecht des Fotografen eingegriffen wird, ohne, dass dieser davon irgendetwas erfährt. Ausgenommen, er findet seine Bilder zufällig irgendwo.
Beispiel:
Frau A läßt durch Fotograf B Bilder erstellen. B erlaubt A diese z.B. in ihrem nicht kommerziellen Blog zu nutzen. Personensuchmaschine 123 geht nun hin und nutzt diese Bilder für ihre kommerzielle Ergebnisliste. Deteiliert habe ich das, wie gesagt mal im Blog in 2 Artikeln unter die Lupe genommen. (wer mag sollte einfach mal nach garybusch photography googlen)
Viel interessanter, vor allem hier, ist jedoch die Tatsache, dass eine Urheberrechtsverletzung auch schon dann vorliegt, wenn ein Bild irgendwo, auch erlaubt, genutzt wird, der Fotograf nicht genannt wird.
Fotografen haben nach dem Gesetz einen Anspruch darauf, bei einer Veröffentlichung ihrer Bilder als Urheber benannt zu werden. Manche Printmedien und insbesondere das Internet vermitteln allerdings den Eindruck, als sei die gesetzlich vorgesehene Regel eher die Ausnahme und die Urhebernennung ein seltenes Geschenk, das die Fotografen ausschließlich dem Wohlwollen ihrer Kunden zu verdanken haben. Es ist daher an der Zeit, die Verwerter von Fotografien nachdrücklich daran zu erinnern, dass sie prinzipiell dazu verpflichtet sind, bei jeder Bildveröffentlichung den Urheber des Bildes zu benennen. Wer die Nennungspflicht nicht beachtet, begeht eine Urheberrechtsverletzung und muss Schadensersatz zahlen.
Quelle: BFF
Ausnahme wäre eine extra Vereinbarung, nachder der Fotograf auf diese Nennung verzichtet. Aber welcher Fotograf würde diese zusätzliche Werbung schon "sausen lassen".
Bestimmt eine ganz wichtige Info für alle hier im Joy
Bitte versteht´s nich falsch, ich fange nicht an pingelig zu werden sondern sehe dies als meine Pflicht an euch das zu sagen, damit man sich darüber mal ein paar Gedanken macht.