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Special: Urheberrechtsverletzung Gang und Gäbe

Special: Urheberrechtsverletzung Gang und Gäbe
Die Verletzung der Urheberrechte ist ja heute eigentlich leider mehr die Regel als die Ausnahme.
Erst in den letzten Tagen habe ich mich dazu, besonders zur Nutzung von Bildern durch Dritte, als weder der abgebildeten Person, noch des Fotografen, in meinem Blog "ausgelassen". Grund hierfür war die Entscheidung des LG Hamburg, nach der der Betreiber einer Webseite dafür Sorge zu tragen hat, dass die Bilder gegen Zugriff von außen geschützt sind. Ansonsten komme dies einer stillschweigenden Zustimmung gleich.
Sprich: Ich muss meine Bilder gegen den Zugriff, in diesem Fall durch eine Personensuchmaschine schützen, ansonsten bin ich damit Einverstanden, dass diese die Bilder nutzt. Irgendwo schon recht frech.
Ganz besonders "lustig" wird es dabei, da natürlich in das Urheberrecht des Fotografen eingegriffen wird, ohne, dass dieser davon irgendetwas erfährt. Ausgenommen, er findet seine Bilder zufällig irgendwo.
Beispiel:
Frau A läßt durch Fotograf B Bilder erstellen. B erlaubt A diese z.B. in ihrem nicht kommerziellen Blog zu nutzen. Personensuchmaschine 123 geht nun hin und nutzt diese Bilder für ihre kommerzielle Ergebnisliste. Deteiliert habe ich das, wie gesagt mal im Blog in 2 Artikeln unter die Lupe genommen. (wer mag sollte einfach mal nach garybusch photography googlen)

Viel interessanter, vor allem hier, ist jedoch die Tatsache, dass eine Urheberrechtsverletzung auch schon dann vorliegt, wenn ein Bild irgendwo, auch erlaubt, genutzt wird, der Fotograf nicht genannt wird.

Fotografen haben nach dem Gesetz einen Anspruch darauf, bei einer Veröffentlichung ihrer Bilder als Urheber benannt zu werden. Manche Printmedien und insbesondere das Internet vermitteln allerdings den Eindruck, als sei die gesetzlich vorgesehene Regel eher die Ausnahme und die Urhebernennung ein seltenes Geschenk, das die Fotografen ausschließlich dem Wohlwollen ihrer Kunden zu verdanken haben. Es ist daher an der Zeit, die Verwerter von Fotografien nachdrücklich daran zu erinnern, dass sie prinzipiell dazu verpflichtet sind, bei jeder Bildveröffentlichung den Urheber des Bildes zu benennen. Wer die Nennungspflicht nicht beachtet, begeht eine Urheberrechtsverletzung und muss Schadensersatz zahlen.


Quelle: BFF
Ausnahme wäre eine extra Vereinbarung, nachder der Fotograf auf diese Nennung verzichtet. Aber welcher Fotograf würde diese zusätzliche Werbung schon "sausen lassen".
Bestimmt eine ganz wichtige Info für alle hier im Joy

Bitte versteht´s nich falsch, ich fange nicht an pingelig zu werden sondern sehe dies als meine Pflicht an euch das zu sagen, damit man sich darüber mal ein paar Gedanken macht.
Profilbild
**********baden Mann
1.465 Beiträge
Danke Garry für die gute Zusammenfassung! Ich kann mich dem nur anschließen.

Als hätte ich so etwas geahnt, habe ich die Bilder auf meiner Homepage tatsächlich gegen Zugriff durch Suchmaschinen geschützt. Direkte Verlinkung etc. führt dann automatisch nur zu einer Grafig mit dem Inhalt: "Bilderklau ist strafbar!" ^^

lg A.
*****orx Mann
12 Beiträge
es ist doch toll, wenn die Bilder in Printmedien etc. verwendet werden.
danach schreibt man eine schöne Rechnung *zwinker*

Ich seh das Ganze etwas lockerer, besonders weil man einfach Logos in die Bilder macht. Wenn dann einer dieses Logo mutwillig entfernt, dann kann man das GANZ anders abrechnen *zwinker*
Profilbild
********_one Mann
822 Beiträge
@ HartWorx
ist ja alles schön und gut...

aber Cux an der Sache ist... erstmal deine Bilder wiederfinden....*g*
Denn mir fehlt einfach die Zeit, mich jeden Tag 24 Std. hinter den Rechner zu klemmen..

Ich bin zu dem Schritt übergegannen und habe mir Hilfe geholt.. und warne auf meinem Profil zusätzlich..


Rechtlicher Hinweis:
Meine Bilder haben ein Digitales Wasserzeichen und sind bei Digimarc regestriert!
Veröffendlichungen,Vervielfälltigungen,Kopieren,Veränderung durch Modelle
und Dritte,ist ohne meine Erlaubnis untersagt.Der Versuch ist strafbar.
Eine Missachtung des Urheberrechtszgesetz wird eine Strafrechtliche Verfolgung,sowie,
eine Schadenersatzforderung nachsichziehen!


mehr kann man, auch wenn es teuerer ist nicht mehr machen..
nur noch im Zweifelsfall klagen.. und auch wenn man Recht bekommt, ist es immer noch fraglich, ob der Dieb, Geld hat.. bzw. zahlt...

Denn, wenn er nicht zahlt oder pleite ist, läuft dein GV, sich erstmal auf deine Kosten, die Hacken ab....

Habe es in 2 Fällen durchgezogen...ist ganz schön nervig und kostet erstmal Vorkasse...
*****orx Mann
12 Beiträge
klar sicherlich nervig... aber man kann gegen das meiste nichts machen. und die digimarcs bekommt einer der es drauf anlegt definitv auch entfernt... das ist wie bei den meisten Sachen. Und wenn man es findet dann bittet man eben gehörig zur Kasse.

Ich kenn da nichts mehr.
Aber klar.. Deine Seite ist auch total verständlich.
My Point of View
*********View Frau
2.934 Beiträge
Meine Bilder haben ein Digitales Wasserzeichen und sind bei Digimarc regestriert!

bitte erklären und das mit den Suchmaschinen verstehe ich auch nicht, wer sucht da nach was? sorry bin in der Beziehung velleicht ein wenig hinter der Zeit *liebguck*

bin doch froh dass ich es mittlerweile schaffe den runden Film in den flachen Schlitz meiner Kamera zu bekommen *zwinker*
Profilbild
********_one Mann
822 Beiträge
@Hellfire_one
Ich bin zu dem Schritt übergegannen und habe mir Hilfe geholt.. und warne auf meinem Profil zusätzlich..


Rechtlicher Hinweis:
Meine Bilder haben ein Digitales Wasserzeichen und sind bei Digimarc regestriert!
Veröffendlichungen,Vervielfälltigungen,Kopieren,Veränderung durch Modelle
und Dritte,ist ohne meine Erlaubnis untersagt.Der Versuch ist strafbar.
Eine Missachtung des Urheberrechtszgesetz wird eine Strafrechtliche Verfolgung,sowie,
eine Schadenersatzforderung nachsichziehen!

Das nützt in der beschriebenen Ausgangslage nur nichts, weil die Robots der Suchmaschinen den Text weder lesen, noch verstehen und darüber hinaus der gerichtlichen Begründung zu Folge, die Suchmaschinen keine der von Dir (bzw. vom Gesetzgeber) untersagten Handlungen begehen, wenn sie Deine Bilder verlinken.

Gruß, Jörg
Keine Beschreibung angegeben.
***_H Mann
162 Beiträge
Ich habe das gerade nur überflogen. Aber eine Rückfrage haben ich, Gary. Das LG Urteil bezog sich das auf diese Malerin welche verhindern wollte das ihre Fotos in der Google Suchmaschine gelistet werden? Wenn es wirklich um Fotos und die stillschweigende Zustimmung des Fotografen zur Nutzung bei Ausstellung im Web geht würde ich sagen, das da die Herrn Richter ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben. und in dem Fall möchte ich meinen das Das Urteil in der nächsten Instanz aufgehoben wird.

Ob meine Bilder in einer Suchmaschine mit Backlink zu meiner Seite auftauchen, oder die jemand ohne Quellangabe oder gar kommerziell nutzt - ich finde das ist noch ein gewaltiger Unterschied.

Ich sehe das so: Wenn ich Bilder frei zugänglich im Web ausstelle, dann will ich auch das Menschen die Bilder sehen. Und wenn mir eine Suchmaschine dabei hilft, dem stimme ich gern stillschweigend zu. Aber wenn da jemand meine Bilder ohne jede Zustimmung und Quellangabe ausstellt, dann werd ich auch anders. *zwinker*

Kannst du nochmal einen Link zu dem Urteil posten, Gary?
Keine Beschreibung angegeben.
***_H Mann
162 Beiträge
Ah ok, es ging um eine Personensuchmaschine. Hm das ist natürlich verzwickter. Aber für die ist es doch eh nur von Belang wenn ich dem Bild oder dem Bilderordner den realen Personennamen gebe, oder?
Tom, genau das ist etwas verzwickter und daher von der Personensuchmaschine gar nicht so einfach zu bewerkstelligen. Jedoch kann man schlecht sagen, das ist so technisch nicht möglich, dann lass die mal die Bilder nutzen.

Die Klägerin hatte die Bilder ihrem Chef zu Verfügung gestellt für die Firmenwebseite. Ob sie das durfte sei dahin gestellt, macht aber auch nichts an dem Problem für den Fotografen.
Der Name wird anscheinend aus dem Text oder was weiß ich herausgefiltert. Wenn es nach 123people geht bin ich auch eine Frau mit silbernem Armband am Handgelenk *zwinker*
Gerade ganz aktuell:
123people hat mir geschrieben, dass sie gerne Bilder aus dem Verzeichnis ausschließen, die ich beantsanden würde. Sprich ich solle nun mal schön suchen wo meine Bilder sind und ihnen die Links zukommen lassen.

Habe dann mal freundlichst gefragt, ob die meinen ich hätte nichts anderes zu tun..........
*****ift Mann
1.395 Beiträge
und wie ist das, wenn du auf deinem blog z.b. im impressum daruaf hinweisst, das sie dein eigentum sind und nicht copiert werden dürfen??
@**m Genau das ist ja eines der Probleme die sich ergeben. Dieser Hinweis nutzt dir nichts. Du musst eigentlich alle Robots ausladen und ihnen das durchsuchen deiner Webseiten verbieten. Dies würde dann aber wieder heißen, dass du auch bei Google nicht unter der normalen Suche gefunden wirst.
Alternativ kannst du eine .htaccess einsetzen, die z.B. bei Zugriff von außen statt des angeforderten Bildes eine Grafik sendet die du bestimmen kannst (z.B. mit Text: Bilderklau mag ich nicht *zwinker* ) Allerdings kannst du auch selbst dann z.B. in Foren deine Bilder nicht mehr verlinken bzw. einbetten.
Das größere Problem sind noch deine Kunden/Modelle. Die müssten dann auch alle so einen Schutz mit einbauen, werden aber bestimmt "Danke sagen" wenn du das verlangst.
Du musst eigentlich alle Robots ausladen und ihnen das durchsuchen deiner Webseiten verbieten. Dies würde dann aber wieder heißen, dass du auch bei Google nicht unter der normalen Suche gefunden wirst.
Nö, heißt es nicht. Du kannst Roboter selektiv ausschließen; das geht sowohl via robots.txt als auch mit einer entsprechenden Apache-Konfiguration.
Doch, heißt es wohl. Denn wenn du z.B. Google drin läßt und XYZ aussperrst, kann sich xyz die Bilder trotzdem wieder über Google holen.

Führe ja gerade einen heiteren Mailwechsel mit einer Suchmaschine darüber.
*********ssion Mann
43 Beiträge
..
Danke für die infos ..
draußen
****ro Mann
1.198 Beiträge
Das Urteil steht auf http://openjur.de/u/52622.html
(liebe Leute vom Joy, das ist ein Link auf ein Gerichtsurteil über welches hier die Rede ist, nix mehr)

Wer Gerichtsurteile nicht kennt: der interessante Teil beginnt ab 21 ... vorher werden die Argumente und Anträge beider Seiten aufgezählt.

Das Urteil finde ich eigentlich weder neu noch interessant: wer etwas in's Netz stellt, der muß sich damit abfinden, dass dieses "etwas" von Suchmaschinen gefunden wird. Und wer dies nicht möchte, hat halt Vorsorge zu treffen.

Für Fotografen vielleicht neu, für Textschreiber bekannt seit es Suchmaschinen gibt ...

Ich verstehe die Aufregung nicht.

euro
Denn wenn du z.B. Google drin läßt und XYZ aussperrst, kann sich xyz die Bilder trotzdem wieder über Google holen.
Aber nicht in der Original-Auflösung bzw. wenn, dann nicht ohne den Hinweis, dass die Lizenzbestimmungen der Originalseite zu beachten seien.

Das wiederum sollte eigentlich reichen, um dem Betreffenden an den Karren zu fahren.
draußen
****ro Mann
1.198 Beiträge
@ Lust & Love:
bitte lies mal das Urteil ... da wird gerade abgewägt zwischen Urheberrecht und dem Verwenden von sog. deeplinks.
Und wenn schon das Urheberrecht als Gesetz als "niederrangig" gegenüber der Realität gewertet wird, dann werden es irgendwelche Lizenz/Nutzungsbedingungen, die auf genau dieses Gesetz fußen, auch sein.
Ob mein Bild nun in groß oder klein genutzt wird, spielt für mich keine Rolle! Nutzung ist Nutzung.

Abgesehen davon macht sich, zumindest in meinen Augen, der Verwender der Bilder eh schon strafbar, da er den Urheber nicht nennt. Zumeist kann er dies ja nicht einmal wissen. Dies ist aber im Urheberrecht so verankert! Der Fotograf MUSS bei der Nutzung genannt werden. Sprich: wenn man es ganz genau nehmen würde machen sich alleine hier im Joy schon verdammt viele einer Urheberrechtsverletzung schuldig.
****aer Mann
385 Beiträge
Urhg
Vielleicht kann jemand mal den paragrafen des urhg nennen der sich auf die namensnennung bezieht - ich beschäftige mich aus anderen gründen beruflich aktuell mit dem urhg und mir ist diese stelle auf die der text vom bff sich bezieht nicht untergekommen ...

... Also wäre da für einen hinweis dankbar
dies bezieht sich auf Paragraph 13 und die daraus resultierende rechtsprechung, in der im zweifelsfall (also ohne ausdrücklichen verzicht) davon ausgegangen wird, dass der urheber natürlich genannt werden möchte
da es sich um eine reine rechtliche seite handelt, hoffe ich, diesmal ist ein Link okay
siehe dazu auch:
http://www.finanztip.de/recht/online/urheber-nennung.htm

Hier aber auch das entsprechende Zitat: Die Rechtsprechung entnimmt § 13 UrhG ein umfassendes Recht des Urhebers, grundsätzlich bei jeder Werkverwertung genannt zu werden,
*****ift Mann
1.395 Beiträge
das ist nur eine frage der zeit bis sich das OLG damit beschäftigt
****aer Mann
385 Beiträge
Ok
Interessanter aspekt - danke für den hinweis .. Hab mal weiter gestöbert ...das mögliche anrecht auf namensnennung besteht nur wenn das werk auch gekennzeichnet ist..
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