Bildpräsentation in geschlossenen Gruppen...
Liebe Mitknipser,wie wir alle wissen, ist das Urheberrecht und die Zuordnung des Persönlichkeitsrechtes am eigenen Bild nicht unbedingt auf der Höhe der medialen Zeit ist.
Auch nach längerer Recherche ist für mich nicht klar, wie mit Bildpräsentationen in geschlossenen Nutzergruppen umgegangen werden darf. Ich möchte dies an einigen Beispielen darstellen.
a) Ich stelle Bilder in geschlossenen Alben hier ein und erlaube nur einzelnen, wenigen Nutzern den Zugriff. Dies ist vergleichbar mit der Öffentlichkeit, wenn man ein Fotoalbum herumzeigt, oder dem Privatgebrauch, obwohl die Plattform das Internet ist.
b) Die Nutzergruppe ist nun größer definiert, wie zum Beispiel die Gruppen hier im Joy. Da kommen zweistellige bis vierstellige Nutzerzahlen zu Stande. Auch hier gibt es die Möglichkeit der individuellen Freigabe. Dies entspricht etwa dem alten Diaabend im Sportverein oder am Stammtisch hinter verschlossenen Türen.
c) Die FSK18 markierten Bilder hier im Joy sind nur der geschlossenen Nutzergruppe aller angemeldeten und gecheckten Nutzer zugänglich. Dieser Fall entspricht etwa der gleichen Öffentlichkeit, wie bei einer Aktionärsversammlung einer größeren Firma oder einem Parteitag. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, die Öffentlichkeit auszuschalten.
Hierauf stellen sich folgende Fragen:
Wo beginnt nun die Publikation oder Veröffentlichung im Sinne des Presserechtes (oder UrhG)?
"Ab welcher Öffentlichkeit" müssen die Einverständnisse der abgebildeten Personen vorliegen?
Es wäre schön, wenn nur fundiert diskutiert wird und von Kommentaren in der Form "Mein Schwager hat von seinem Sohn gehört, dass seine Tante weiß, dass..." abgesehen wird.
Auch wäre es Klasse, wenn die Fragen plattformübergreifend beantwortet werden könnten und sich nicht ausschließlich auf den JC beziehen.
Danke!