@ Inspiring
...eigentlich simpel...danke vorab schon mal...
"Kann ein Vertragspartner einen Termin nicht einhalten, so ist dieser verpflichtet, den anderen Vertragspartner spätestens 2 Tage vorher davon in Kenntnis zu setzen."
Warum steht das in deinem Model-Vertrag? Das hilft dir doch nur, wenn dein Model dir den Vertrag mindestens zwei Tage vor dem Shooting unterschrieben zuschickt. Hat das schonmal ein Model gemacht? Meine sicher nicht, ich würde das auch nicht machen.
...ich versende ihn vorher per mail...sie ließt...viele, vor allem junge model, fühlen sich bereits an schiftliches gebunden und handeln entsprechend...ich habe eine relativ geringe absager-quote (ich weiß, die hat jeder hier . . .) und denke das einer der günde in diesem passus liegt...
"Sollten bereits Fahrtkosten angefallen sein, so sind diese in der tatsächlichen Höhe zu erstatten."
Hier kann dir folgendes passieren: Das Model will mit der Bahn zu dir zum Shooting. Noch im Zug überlegt sie es sich anders und sagt das Shooting ab. Nun musst du ihr die gesamte Fahrkarte ersetzen.
...danke...selbstverständlich speche ich damit meine eigenen fahrtkosten bei einem outdoor-termin an...muß ich ergänzen in "Sollten bereits des Fotografen Fahrtkosten angefallen sein, so sind diese in der tatsächlichen Höhe vom Model zu erstatten."
...auch hier gilt wiede rmeine erfahrung mit dem geschriebenen...
"Im Falle von Verlust oder Beschädigung sprechen sich die Vertragspartner gegenseitig von jeder Haftung frei."
Nehmen wir an das Model wirft aus Versehen deine Kamera herunter, die dann kaputt ist. Da du sie von der Haftung frei gesprochen hast, wirst du weder von ihr noch von ihrer Haftpflichtversicherung den Schaden ersetzt bekommen, denn eine Haftpflichtversicherung zahlt nur, wenn die Pflicht zur Haftung besteht (daher ja auch der Name). Von dieser Pflicht hast du sie aber frei gesprochen, deshalb ist die Sache damit erledigt.
...der vorsatz bezieht sich fauf "mitgebrachte requisiten" - ergo auf das model und deren equipment...aber auch hier hast du recht, je genauer, desto besser...
Soziale-Netzwerke sind von den Rechten ausgeschlossen
...es nutzt nicht einen halbsatz aus dem vertraglichen zusammenhang zu reißen:
Soziale-Netzwerke sind von den Rechten ausgeschlossen, da hier häufig eine einmalige Veröffentlichung zur dauerhaften Rechtübertragung auf den Inhaber des Sozialen-Netzwerks vollkommen ausreicht. Hiervon unberührt bleibt die Pflicht zum verwenden des Logos durch das Model selbst.