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Model-Release TfP-Vertrag bei Akt, freizügigem Akt oder mehr

Ohne Vertrag??????
Ohne Nutzungsrechtvertrag mache ich keinen Klick!
Ich shoote grundsätzlich mit Vertrag. Dann kann keiner im nachhinein sagen, dass wollte ich nicht. Auch wird im Vorfeld geklärt, welche Aufnahmebereiche das Model shooten möchte. Nachdem der Vertrag von Model und Fotograf unterzeichnet wurde, kann das Shooting beginnden.
******ing Mann
2 Beiträge
@*******uch:

Danke für deinen ausführlichen Model-Vertrag!

Ich finde allerdings ein paar Stellen seltsam bzw. problematisch:

"Kann ein Vertragspartner einen Termin nicht einhalten, so ist dieser verpflichtet, den anderen Vertragspartner spätestens 2 Tage vorher davon in Kenntnis zu setzen."

Warum steht das in deinem Model-Vertrag? Das hilft dir doch nur, wenn dein Model dir den Vertrag mindestens zwei Tage vor dem Shooting unterschrieben zuschickt. Hat das schonmal ein Model gemacht? Meine sicher nicht, ich würde das auch nicht machen.

Und selbst wenn es eine machen würde, könnte das immer noch zu deinem Nachteil werden, denn weiter steht dort:

"Sollten bereits Fahrtkosten angefallen sein, so sind diese in der tatsächlichen Höhe zu erstatten."

Hier kann dir folgendes passieren: Das Model will mit der Bahn zu dir zum Shooting. Noch im Zug überlegt sie es sich anders und sagt das Shooting ab. Nun musst du ihr die gesamte Fahrkarte ersetzen.

Dann noch eine Stelle, die echt gefährlich ist, die ich niemals in einen Vertrag schreiben würde:
"Im Falle von Verlust oder Beschädigung sprechen sich die Vertragspartner gegenseitig von jeder Haftung frei."

Nehmen wir an das Model wirft aus Versehen deine Kamera herunter, die dann kaputt ist. Da du sie von der Haftung frei gesprochen hast, wirst du weder von ihr noch von ihrer Haftpflichtversicherung den Schaden ersetzt bekommen, denn eine Haftpflichtversicherung zahlt nur, wenn die Pflicht zur Haftung besteht (daher ja auch der Name). Von dieser Pflicht hast du sie aber frei gesprochen, deshalb ist die Sache damit erledigt.

Und noch ein Punkt:
"Soziale-Netzwerke sind von den Rechten ausgeschlossen"
Dann darfst du die Bilder aber hier nicht bei Joyclub einstellen. Oder verwendest du für die Joyclub Bilder einen anderen Vertrag?
*****n_N Mann
9.772 Beiträge
Wo ist das Problem die Aufnahmebereiche genau zu bennen???
Wenn das Modell kein Problem mit FSK18 Bildern hat wird sie das im Vertrag sicher nicht abschrecken...wenn da nur klassisch Akt oder Akt drin steht und die Referenzbilder nur dieses zeigen...kann man von einer bewussten Täuschung sprechen, wenn die Bilder vom Modell ihre Muschie zeigen und dann kannst du dir deinen Vertrag in die Haare schmieren.
Der Trugschluss das die Freigabe für immer gilt ist im übrigen Wunschdenken...nach einigen Jahren kann man die Freigabe immer widerrufen, wenn sich der Lebenswandel geändert hat.
Gibt es auch ein Gerichtsurteil zu...
@ Inspiring
...eigentlich simpel...danke vorab schon mal...


"Kann ein Vertragspartner einen Termin nicht einhalten, so ist dieser verpflichtet, den anderen Vertragspartner spätestens 2 Tage vorher davon in Kenntnis zu setzen."

Warum steht das in deinem Model-Vertrag? Das hilft dir doch nur, wenn dein Model dir den Vertrag mindestens zwei Tage vor dem Shooting unterschrieben zuschickt. Hat das schonmal ein Model gemacht? Meine sicher nicht, ich würde das auch nicht machen.

...ich versende ihn vorher per mail...sie ließt...viele, vor allem junge model, fühlen sich bereits an schiftliches gebunden und handeln entsprechend...ich habe eine relativ geringe absager-quote (ich weiß, die hat jeder hier . . .) und denke das einer der günde in diesem passus liegt...


"Sollten bereits Fahrtkosten angefallen sein, so sind diese in der tatsächlichen Höhe zu erstatten."

Hier kann dir folgendes passieren: Das Model will mit der Bahn zu dir zum Shooting. Noch im Zug überlegt sie es sich anders und sagt das Shooting ab. Nun musst du ihr die gesamte Fahrkarte ersetzen.

...danke...selbstverständlich speche ich damit meine eigenen fahrtkosten bei einem outdoor-termin an...muß ich ergänzen in "Sollten bereits des Fotografen Fahrtkosten angefallen sein, so sind diese in der tatsächlichen Höhe vom Model zu erstatten."

...auch hier gilt wiede rmeine erfahrung mit dem geschriebenen...


"Im Falle von Verlust oder Beschädigung sprechen sich die Vertragspartner gegenseitig von jeder Haftung frei."

Nehmen wir an das Model wirft aus Versehen deine Kamera herunter, die dann kaputt ist. Da du sie von der Haftung frei gesprochen hast, wirst du weder von ihr noch von ihrer Haftpflichtversicherung den Schaden ersetzt bekommen, denn eine Haftpflichtversicherung zahlt nur, wenn die Pflicht zur Haftung besteht (daher ja auch der Name). Von dieser Pflicht hast du sie aber frei gesprochen, deshalb ist die Sache damit erledigt.

...der vorsatz bezieht sich fauf "mitgebrachte requisiten" - ergo auf das model und deren equipment...aber auch hier hast du recht, je genauer, desto besser...


Soziale-Netzwerke sind von den Rechten ausgeschlossen

...es nutzt nicht einen halbsatz aus dem vertraglichen zusammenhang zu reißen:
Soziale-Netzwerke sind von den Rechten ausgeschlossen, da hier häufig eine einmalige Veröffentlichung zur dauerhaften Rechtübertragung auf den Inhaber des Sozialen-Netzwerks vollkommen ausreicht. Hiervon unberührt bleibt die Pflicht zum verwenden des Logos durch das Model selbst.

******ing Mann
2 Beiträge
der vorsatz bezieht sich fauf "mitgebrachte requisiten

Er bezieht sich auf Requisiten und Gegenstände. Und deine Kamera ist rechtlich gesehen ein Gegenstand.

...es nutzt nicht einen halbsatz aus dem vertraglichen zusammenhang zu reißen:

Sorry, ich verstehe nicht, was der gesamte Kontext an der Aussage ändert. Kannst du es mir bitte kurz erläutern?

Bitte verstehe mich nicht falsch, ich will hier auf keinen Fall deinen Vertrag fertig machen, ich will lediglich mithelfen ihn zu verbessern, damit auch andere Leute profitieren, die ihn ansonsten vielleicht unreflektiert übernehmen würden.
Fotorecht in Deutschland
ist sehr frei zu händeln und jeder ist quasi selbst für das verantwortlich, was er/sie, bezogen auf ein Fotoshooting unterschreibt.

Es gilt als vereinbart, dass die hier vorliegende Vereinbarung auf unbestimmte Dauer geschlossen wird, also ausdrücklich auch für künftige Aufnahmen gilt; für einen Widerspruch, bezogen auf künftige Aufnahmen, genügt eine schriftliche Mitteilung per Mail oder Post.

Diesen Absatz halte ich aber durchaus für anfechtbar, wenn unter dem Vertrag kein zusätzliches aktuelles Datum mit zusätzlicher Unterschrift steht.

Ich habe meinen TFP Vertrag da wirklich sehr einfach gehalten und denke das Aufnahmebereiche für den Tag des Shootings reichen sollten um alles aus dem Weg zu räumen, um Stefan seine Frage zu beantworten.
Einen Gruß in die Runde Thomas
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