@ Photolust
...sorry...dich weißt niemand im geschäftsverkehr auf wirgendwas hin, zumal es sich nicht um ein sog "haustürgeschäft" handelt, wo besondere sorgfaltsregeln gelten...
..."alle am .. .. . 2012 oder einem der folgenden vereibarten Fototermine erstellten Bilder unterliegen dieser Vereinbarung"...
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Vereinbarung zwischen Modell und Fotograf
Zwischen geb. am:
Str. Plz, Ort:
Telefon: Mail:
nachfolgend „Modell“ genannt, und
- EDIT: Bitte keine Namen ,Telefonnummern und Adressen posten Co Mod Chantal
nachfolgend „Fotograf“ genannt,
wird die folgende Vereinbarung getroffen:
Präambel
Der Fotograf fertigt in eigener Leistung auf eigene Rechnung Fotografien vom genannten Modell an. Welche der Stilrichtungen bei dem jeweiligen Shooting durchgeführt wird, wird jeweils vor bzw. bei dem Termin vereinbart.
1. Rechte
Das Modell überträgt dem Fotografen hinsichtlich aller Arbeiten und deren Ergebnisse – egal, ob diese Leistungen halbfertig oder fertig sind – das ausschließliche, zeitlich, inhaltlich, sachlich und räumlich unbefristete, unbegrenzte und uneingeschränkte Nutzungsrecht, das Recht am eigenen Bild sowie sämtliche Schutzrechte hinsichtlich aller heute bekannten Nutzungsarten, insbesondere im Hinblick auf Verwertung, Vervielfältigung, Veränderung, Verbreitung, Veröffentlichung, Digitalisierung, Ausstellung, Vorführung, Sendung, Wiedergabe, Speicherung und Nachdruck in und auf allen heute nutzbaren Medien – auch teilweise – ein, und zwar ungeachtet der Übertragungs-, Träger-, Präsentations- und Speichertechniken (insbesondere Datenbanken und Internet, auch wenn die vorgenannten Arbeiten in einem abgeschlossenen Mitgliederbereich veröffentlicht werden, der sich durch Mitglieds-Beiträge finanziert). Der Fotograf wird über die weitere Gewährung von Nutzungsrechten entscheiden.
Alle Filme, digitalen Daten, Datenträger und sonstige zur Erbringung der Leistung erforderlichen, verwendeten und benötigten Unterlagen oder Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Dias, Abzüge, Vergrößerungen, Dateien, Bilder, Grafiken, Illustrationen, Zeichnungen, Inhalte, Programmierarbeiten, Datenbanken, Ton- und Bewertbilddokumente) und Rechte sind Eigentum des Fotografen und frei von Rechten Dritter.
Das Urheberrecht liegt beim Fotografen; ohne dessen Zustimmung eventuell übergebene Abzüge, Vergrößerungen und Dateien nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt oder verwertet werden dürfen.
Die mögliche weitere Bearbeitung der Bilder durch das Model oder einer dritten Person wird ausgeschlossen.
Das Model darf nur Bilder veröffentlichen, welche das Logo des Fotografen enthalten.
Wenn der Fotograf dem Model nachweißt, dass die entstandenen Bilder OHNE LOGO veröffentlich werden gilt eine pauschale Entschädigung i.H.v. € 200,- (.i.W. Euro Zweihundert) bereits jetzt als vereinbart. Hierbei reicht eine einmalige temporäre Veröffentlichung bereits aus um diesen Leistungsanspruch zu rechtfertigen. Dem Model ist bekannt das die erstellten Photos dienen den Werbezwecken des Fotografen, ein veröffentlichtes Bild ohne das Logo des Fotografen wäre konträr zu dieser Vereinbarung und rechtfertigen die Entschädigung.
Das Modell erteilt weiter die Zustimmung, dass die Arbeiten und deren Ergebnisse - insgesamt oder auch teilweise - von Dritten, mit denen der Fotograf eine Vereinbarung trifft, ohne Einschränkungen genutzt werden können. Das Modell gestattet dem Fotografen oder einem Dritten, mit dem der Fotograf eine Vereinbarung trifft, die Urheber- / Persönlichkeitsrechte auszuüben, zu nutzen und zu verwerten und verzichtet gegenüber dem Fotografen und gegenüber Dritten zugleich auf die Geltendmachung von etwaigen Unterlassungs- und/oder Schadenersatzansprüchen. Die Nennung des Namens des Modells erfolgt nach Rücksprache und Zustimmung des Modells (siehe Punkt 4).
Soziale-Netzwerke sind von den Rechten ausgeschlossen, da hier häufig eine einmalige Veröffentlichung zur dauerhaften Rechtübertragung auf den Inhaber des Sozialen-Netzwerks vollkommen ausreicht. Hiervon unberührt bleibt die Pflicht zum verwenden des Logos durch das Model selbst.
2. Termine
Der vereinbarte Termin ist für beide Seiten verbindlich. Kann ein Vertragspartner einen Termin nicht einhalten, so ist dieser verpflichtet, den anderen Vertragspartner spätestens 2 Tage vorher davon in Kenntnis zu setzen. Unterbleibt eine Benachrichtigung, so ist der Vertragspartner verpflichtet, fünfzig Prozent des Honorars (mindestens jedoch € 50,00) als Ausfallentschädigung an den benachteiligten Vertragspartner zu zahlen.
Sollten bereits Fahrtkosten angefallen sein, so sind diese in der tatsächlichen Höhe zu erstatten.
Hiervon unberührt bleiben alle Fälle von höherer Gewalt (attestierten Krankheit, Katastrophen etc.) und Einwirkungen von Außen.
3. Haftungsausschluss
Für mitgebrachte Requisiten oder Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Im Falle von Verlust oder Beschädigung sprechen sich die Vertragspartner gegenseitig von jeder Haftung frei. Dies gilt nicht für grobe Fahrlässigkeit oder mutwillige Beschädigung.
Dem Modell wird empfohlen, für sich selbst eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschließen.
Für Unfälle übernimmt der Fotograf keine Haftung.
Eine Haftung wird ebenfalls für den Fall ausgeschlossen, dass durch Einwirkung von Außen oder höherer Gewalt vor oder während des vereinbarten Foto-Termins die Aufnahmen nicht stattfinden können oder währenddessen abgebrochen werden müssen.
4. Honorar
Für die erbrachten Leistungen, Inhalte und für die eingeräumten Rechte verzichten beide Vertragspartner gegenseitig auf ein entsprechendes
( ) finanzielles Honorar
( ) vereinbaren beide Parteien eine einmalige Zahlung in Höhe von €
__ (i.W. Euro _________________________) durch
( ) das Model
( ) den Fotografen.
Darüber hinaus erhält das Modell als einmaliges und pauschales geldwertes Honorar von allen Aufnahmen kostenlos digitalisierte Bilddateien im Format JPG in der maximal erstellten Größe, mit einer Auflösung von 72 dpi, gespeichert auf einer CD-ROM bzw. als Download-Datei. Es werden die JPG-Dateien in geschnittener "Originalgröße" zum Ausdruck für private Zwecke ebenso übergeben wie diverse Bearbeitungen mit dem Logo des Fotografen.
Des Weiteren erhält das Modell das Recht, die Aufnahmen zum Zweck der Eigenwerbung auf der eigenen Homepage zu nutzen und die Aufnahmen auf der eigenen oder auf anderen Internetseiten zu Ausstellungszwecken und zum Zweck der Eigenwerbung zu veröffentlichen.
Als Model-Künstlername bzw. Link soll verwendet werden: ___________________________
Sämtliche Vorbezeichneten Rechte sind mit Übergabe der Bilddateien und/oder Papierabzüge oder Ausdrucke bzw. mit Zahlung des vereinbarten Anteils am Verkaufserlös und Honorare für Veröffentlichungen gegenüber dem Model abgegolten und gegen auf den Fotografen unwiderruflich über.
Wenn ein Einzelverkauf von Bildern aus dieser Vereinbarung den Wert von 150,- Euro übersteigt, so gilt hiermit als vereinbart, dass das Modell pauschal 30% von den Verkaufserlösen erhält. Kosten für den Verkauf und die Produktion etwaiger Abzüge oder Rahmungen trägt der Fotograf.
Bilder, die für ein Buchprojekt erstellt werden, dürfen erst nach Erscheinen des Buches von dem Model für Eigenwerbungszwecke verwendet werden, dies wird aber gesondert vereinbart.
5. Arbeitsverhältnis
Dem Modell ist bekannt, dass durch die vorliegende Vereinbarung kein Arbeitsverhältnis begründet wird. Die Verpflichtung zur Zahlung eventuell anfallender Steuern, Versicherungsbeiträge und Sozialversicherungsabgaben, soweit diese anfallen, übernimmt das Modell.
6. Salvatorische Klausel
Sollte ein Teil dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein oder werden, so soll an die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine sinnvolle und dem Geist dieser Vereinbarung angemessene Ersatzregelung treten, von der angenommen werden kann, dass die Parteien sie vereinbart hätten, wenn sie die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit gekannt hätten. Die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben von der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit unberührt.
7. Sonstiges
Das Modell versichert, zum Zeitpunkt der Aufnahmen und zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Vereinbarung volljährig, im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte zu sein, sowie nicht unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder anderen bewusstseinsverändernden Rauschmitteln zu stehen und nicht unter Zwang – gleich welcher Art - zu handeln. Bei Minderjährigkeit hat die Unterzeichnung durch und im Beisein der Erziehungsberechtigten zu erfolgen. Ebenso hat ein Erziehungsberechtigter mit Namen und Unterschrift diese Vereinbarung ebenfalls zu unterzeichnen.
Das Modell versichert weiterhin, Umfang, Inhalt, Art, Form und die Dauer des Fototermins mit dem Fotografen im Vorfeld abgestimmt zu haben und nicht durch ein anderweitiges Vertragsverhältnis (insbesondere Exklusiv-Verträge, z.B. mit Werbe- oder Model-Agenturen, Fotografen oder anderen Personen oder Parteien) gebunden zu sein und dass somit Rechte Dritter nicht verletzt werden. Sämtliche Fragen – auch zu dieser Vereinbarung - wurden im Vorfeld zur vollsten Zufriedenheit des Modells beantwortet. Das Modell hatte vor Unterschrift unter diese Vereinbarung ausreichend Zeit und Gelegenheit, Form und Inhalt der Vereinbarung und des dieser Vereinbarung zugrunde liegenden Vertragszwecks zu prüfen, auch mit sachkundigen Dritten.
Es gilt als vereinbart, dass die hier vorliegende Vereinbarung auf unbestimmte Dauer geschlossen wird, also ausdrücklich auch für künftige Aufnahmen gilt; für einen Widerspruch, bezogen auf künftige Aufnahmen, genügt eine schriftliche Mitteilung per Mail oder Post.
Das Modell hat ein beiderseits unterzeichnetes Exemplar dieser Vereinbarung erhalten.
Weitere Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.
Meinungsverschiedenheiten aus dieser Vereinbarung sollen in erster Linie durch sachliche und freundliche Übereinkünfte geregelt werden.
(Ort, Datum)
(Modell) (Fotograf)
Erziehungsberechtigte (r): Name
Unterschrift: