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Model-Release TfP-Vertrag bei Akt, freizügigem Akt oder mehr

Model-Release TfP-Vertrag bei Akt, freizügigem Akt oder mehr
Hallo!

Ich weiß ich habe einmal gelesen, dass juristischerseits empfohlen wird einen Zusatzpassus in den Model-Release einzufügen, in dem eindeutig und explizit darauf verwieden wird, dass auch diese Bilder im Rahmen der Vertragsbedingungen veröffentlicht werden können/ dürfen.


Hat einer von Euch ebenso dieses gehört bzw. benutzt einer von Euch bereits einen solchen Passus in seinen Verträgen???

Wenn ja, wie lautet dieser in den von Euch genutzen Verträgen (TfP, modelrelease)


Freue mich auf Antwort

Gruss

Stefan
Der faule Hobbyknipser
*****_LG Mann
183 Beiträge
Am einfachsten schreibst du einfach die gemachten oder zu machenden Aufnahmebereiche in den Vertrag.

xxxxx xxxxx xxxxx

Aufnahmebereiche sind:.........

xxxx xxxx xxxxxxx
Hallo,

mein Freund hat einen Friseursalon und für diesen haben wir auch ab und zu mal TFP Shootings anberaumt.

Dazu haben wir den Standard-TFP Vertrag verwendet und um eine Einverständniserklärung erweitert, dass alle Beteiligten damit einverstanden sind, dass die Bilder zu Werbezwecken als Digital oder auch Printmedium verwendet werden dürfen.
**********_Foto Mann
372 Beiträge
Ich habe in den Verträgen eine klare Aufnahmebereich-Definition. Da trägt man ein, was geshootet wird.
Profilbild
****lol Frau
13 Beiträge
AAlso um mal so anzufangen:

Release und Vertrag sind schon mal zwei unterschiedliche Dinge. Bei einem Release steht meistens ein komplettes Buy Out dahinter - also du kaufst dem Model sämtliche Rechte ab und kannst die Bilder dann im Rahmen dessen verwenden sprich auch verkaufen, verschenken, auf Paysites anbieten etc. Bein einem Vertrag kann man noch für beide Parteien die Rechte klären. Allgemein gilt aber: wenns nicht gesetztwidrig ist, kann ALLES was den beiden Parteien passt vereinbart werden.

Erfahrungsgemäss gilt: je präziser ein Vertrag formuliert ist, desto weniger Schwierigkeiten bekommst du. Also schreib genau rein:
wer
wann
wo - Location
was - Aufnahmebereiche
wofür die Bilder verwendet werden
wie - kommerziel oder nicht
wieviel - also Gage stundenweise oder pauschal, Beteiligung an den Verkäufen etc
was wird ausdrücklich erlaubt oder eben ausgeschlossen

Und das sollte nicht nur bei freizügigen Aufnahmen geklärt sein.
So ist man dann immer auf der sicheren Seite. Diesen Vertrag - solltest du irgenwas gewerbliches machen - sollte dir ein Rechtsanwalt aufsetzten. Hobbyjuristen im Forum sind nur eine Problemquälle.

Und wenn der Vertrag steht und du im Kontakt mit dem Model stehst, schick ihr den Vertrag zur voransicht am besten noch mit den ersten Mails - das erspart unnötige schreiberei. Auf keinen Fall sollte der Vertrag erst am Shootingort zur Sprache kommen - es führt bei Nichteinverständlich zu unqualifizierten Zusätzen bzw Diskussionen und ggf Shootingabbruch - also erspare es dir und dem Model.
Wir können uns ewig in hobbyjuristischer Diskussion wälzen und werden immer unpräzise bleiben.

Man kann sich auch einen Anwalt leisten, wenn man diese Beutelschneiderei unterstützen will und kann. Nur - was ist wenn im Streitfall die andere Seite auch einen Anwalt hat?

Ich habe mich so gut wie möglich informiert, wichtig sind zwei oder drei Dinge im Release:

Am Anfang steht:
"....wird vereinbart, dass unwiderruflich sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung an den am .....2012 von dem Model angefertigten Aufnahmen auf den Fotografen übertragen werden."
Damit sind alle Fotos gemeint, egal ob Portät, Akt oder freizügig. Nur damit keine Diskussionen entstehen, weil vielleicht bei einem Bild zufällig ein bißchen mehr zu sehen war. Zur Sicherheit kann man auch mit dem Model die Fotos durchkucken und wenn man nicht kleinlich ist, das eine oder andere Foto gleich löschen. Kein Foto ist so wertvoll, das man sich dafür in einen Rechtsstreit begibt.

"unwiderruflich": Dieses Wort sollte bei der Freigabe der Bildrechte im Satz stehen, damit keine Argumente wie "Wenn ich gewußt hätte" oder "ich war jung und brauchte das Geld" kommen können. Unwiderruflich ist eine eindeutige Formulierung.

Ich ziehe Payshootings immer TFP vor, denn es gibt einen wunderschönen Schlußsatz:
"Mit Zahlung des vereinbarten Honorars in Höhe von ……..€ an das Model sind sämtliche Ansprüche des Models außerhalb dieser Vereinbarungen abgegolten. "
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Feizügig?
Freiügig. Nur so.
*****orx Mann
12 Beiträge
Jetzt mal ganz ehrlich ... was willst DU denn mit Deinem Vertrag erreichen bzw. ausschließen? Das sollte doch zuerst einmal geklärt werden.
...
Es soll den beiden Beiteiligten klar sein, dass beide Seiten, die im Rahmen der vereinbarten Aufnahmebereiche entstandenen Fotos, veröffentlichen dürfen.

Ich meine nur einmal gelesen zu haben, dass sobal es in den Bereich Teilakt und nackter geht einer besonderen Sorgfaltspflicht besteht, das Model auf diesen Passus hinzuweisen, da das Thema/ Material intimer und eben nackter ist.....
Freizügig?!
Wir wolen doch intimes miteinander.
*****orx Mann
12 Beiträge
also ich denke du musst nur darauf hinweisen, dass die Bilder veröffentlicht werden.

ich möchte aber mal das Modell sehen, dass vor einem Gericht recht bekommt, wenn es einen normalen beidseitigen vertrag unterschrieben hat bei dem Aktfotos Thema waren, dass du das nicht veröffentlichen dürftest ...

schreib halt klar rein, was mit den Bildern passiert, eben DASS sie veröffentlicht werden und ende ... mach dir nicht so einen stress.
Der faule Hobbyknipser
*****_LG Mann
183 Beiträge
Das mit der Sorgfaltspflicht wäre mir neu, aber wenn ich mit einem Model, Teilakt, Akt oder freizügige Aufnahmen mache, und für das Shooting vorher einen Vertrag, dann sollte es für beide schon klar sein, das die Rechte dafür gelten.
*****orx Mann
12 Beiträge
man macht einen vertrag NACH dem Shooting, weil da erst da das Modell bestätigen kann, dass sie mit der Veröffentlichung der aufnahmen einverstanden ist.

Wenn das Mädel einen Vertrag vorher unterschreibt kann sie es anfechten im Nachhinein wenn sie das will.
Vertragsbestandsteile
Mein Vertrag enthält die verschiedenen Rubriken, wie Fashion; Portrait, Teilakt etc., wo jedes Model selbst die Bereiche, in denen geshootet wird ankreuzen kann. Es ist empfehlenswert, dass der Vertrag vor dem eigentlichen Shooting von den jeweiligen Beteiligten ausgefüllt und unterschrieben wird. LG sunshine Frank *bitteschoen*
*****orx Mann
12 Beiträge
und selbst da kann man dir an die karre pissen ...
@ Photolust
...sorry...dich weißt niemand im geschäftsverkehr auf wirgendwas hin, zumal es sich nicht um ein sog "haustürgeschäft" handelt, wo besondere sorgfaltsregeln gelten...

..."alle am .. .. . 2012 oder einem der folgenden vereibarten Fototermine erstellten Bilder unterliegen dieser Vereinbarung"...


-------------


Vereinbarung zwischen Modell und Fotograf
Zwischen geb. am:
Str. Plz, Ort:
Telefon: Mail:
nachfolgend „Modell“ genannt, und
  • EDIT: Bitte keine Namen ,Telefonnummern und Adressen posten Co Mod Chantal


nachfolgend „Fotograf“ genannt,
wird die folgende Vereinbarung getroffen:
Präambel
Der Fotograf fertigt in eigener Leistung auf eigene Rechnung Fotografien vom genannten Modell an. Welche der Stilrichtungen bei dem jeweiligen Shooting durchgeführt wird, wird jeweils vor bzw. bei dem Termin vereinbart.

1. Rechte
Das Modell überträgt dem Fotografen hinsichtlich aller Arbeiten und deren Ergebnisse – egal, ob diese Leistungen halbfertig oder fertig sind – das ausschließliche, zeitlich, inhaltlich, sachlich und räumlich unbefristete, unbegrenzte und uneingeschränkte Nutzungsrecht, das Recht am eigenen Bild sowie sämtliche Schutzrechte hinsichtlich aller heute bekannten Nutzungsarten, insbesondere im Hinblick auf Verwertung, Vervielfältigung, Veränderung, Verbreitung, Veröffentlichung, Digitalisierung, Ausstellung, Vorführung, Sendung, Wiedergabe, Speicherung und Nachdruck in und auf allen heute nutzbaren Medien – auch teilweise – ein, und zwar ungeachtet der Übertragungs-, Träger-, Präsentations- und Speichertechniken (insbesondere Datenbanken und Internet, auch wenn die vorgenannten Arbeiten in einem abgeschlossenen Mitgliederbereich veröffentlicht werden, der sich durch Mitglieds-Beiträge finanziert). Der Fotograf wird über die weitere Gewährung von Nutzungsrechten entscheiden.

Alle Filme, digitalen Daten, Datenträger und sonstige zur Erbringung der Leistung erforderlichen, verwendeten und benötigten Unterlagen oder Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Dias, Abzüge, Vergrößerungen, Dateien, Bilder, Grafiken, Illustrationen, Zeichnungen, Inhalte, Programmierarbeiten, Datenbanken, Ton- und Bewertbilddokumente) und Rechte sind Eigentum des Fotografen und frei von Rechten Dritter.

Das Urheberrecht liegt beim Fotografen; ohne dessen Zustimmung eventuell übergebene Abzüge, Vergrößerungen und Dateien nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt oder verwertet werden dürfen.

Die mögliche weitere Bearbeitung der Bilder durch das Model oder einer dritten Person wird ausgeschlossen.

Das Model darf nur Bilder veröffentlichen, welche das Logo des Fotografen enthalten.
Wenn der Fotograf dem Model nachweißt, dass die entstandenen Bilder OHNE LOGO veröffentlich werden gilt eine pauschale Entschädigung i.H.v. € 200,- (.i.W. Euro Zweihundert) bereits jetzt als vereinbart. Hierbei reicht eine einmalige temporäre Veröffentlichung bereits aus um diesen Leistungsanspruch zu rechtfertigen. Dem Model ist bekannt das die erstellten Photos dienen den Werbezwecken des Fotografen, ein veröffentlichtes Bild ohne das Logo des Fotografen wäre konträr zu dieser Vereinbarung und rechtfertigen die Entschädigung.

Das Modell erteilt weiter die Zustimmung, dass die Arbeiten und deren Ergebnisse - insgesamt oder auch teilweise - von Dritten, mit denen der Fotograf eine Vereinbarung trifft, ohne Einschränkungen genutzt werden können. Das Modell gestattet dem Fotografen oder einem Dritten, mit dem der Fotograf eine Vereinbarung trifft, die Urheber- / Persönlichkeitsrechte auszuüben, zu nutzen und zu verwerten und verzichtet gegenüber dem Fotografen und gegenüber Dritten zugleich auf die Geltendmachung von etwaigen Unterlassungs- und/oder Schadenersatzansprüchen. Die Nennung des Namens des Modells erfolgt nach Rücksprache und Zustimmung des Modells (siehe Punkt 4).

Soziale-Netzwerke sind von den Rechten ausgeschlossen, da hier häufig eine einmalige Veröffentlichung zur dauerhaften Rechtübertragung auf den Inhaber des Sozialen-Netzwerks vollkommen ausreicht. Hiervon unberührt bleibt die Pflicht zum verwenden des Logos durch das Model selbst.

2. Termine
Der vereinbarte Termin ist für beide Seiten verbindlich. Kann ein Vertragspartner einen Termin nicht einhalten, so ist dieser verpflichtet, den anderen Vertragspartner spätestens 2 Tage vorher davon in Kenntnis zu setzen. Unterbleibt eine Benachrichtigung, so ist der Vertragspartner verpflichtet, fünfzig Prozent des Honorars (mindestens jedoch € 50,00) als Ausfallentschädigung an den benachteiligten Vertragspartner zu zahlen.

Sollten bereits Fahrtkosten angefallen sein, so sind diese in der tatsächlichen Höhe zu erstatten.
Hiervon unberührt bleiben alle Fälle von höherer Gewalt (attestierten Krankheit, Katastrophen etc.) und Einwirkungen von Außen.

3. Haftungsausschluss
Für mitgebrachte Requisiten oder Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Im Falle von Verlust oder Beschädigung sprechen sich die Vertragspartner gegenseitig von jeder Haftung frei. Dies gilt nicht für grobe Fahrlässigkeit oder mutwillige Beschädigung.

Dem Modell wird empfohlen, für sich selbst eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschließen.
Für Unfälle übernimmt der Fotograf keine Haftung.

Eine Haftung wird ebenfalls für den Fall ausgeschlossen, dass durch Einwirkung von Außen oder höherer Gewalt vor oder während des vereinbarten Foto-Termins die Aufnahmen nicht stattfinden können oder währenddessen abgebrochen werden müssen.

4. Honorar
Für die erbrachten Leistungen, Inhalte und für die eingeräumten Rechte verzichten beide Vertragspartner gegenseitig auf ein entsprechendes
( ) finanzielles Honorar
( ) vereinbaren beide Parteien eine einmalige Zahlung in Höhe von € __ (i.W. Euro _________________________) durch
( ) das Model
( ) den Fotografen.
Darüber hinaus erhält das Modell als einmaliges und pauschales geldwertes Honorar von allen Aufnahmen kostenlos digitalisierte Bilddateien im Format JPG in der maximal erstellten Größe, mit einer Auflösung von 72 dpi, gespeichert auf einer CD-ROM bzw. als Download-Datei. Es werden die JPG-Dateien in geschnittener "Originalgröße" zum Ausdruck für private Zwecke ebenso übergeben wie diverse Bearbeitungen mit dem Logo des Fotografen.

Des Weiteren erhält das Modell das Recht, die Aufnahmen zum Zweck der Eigenwerbung auf der eigenen Homepage zu nutzen und die Aufnahmen auf der eigenen oder auf anderen Internetseiten zu Ausstellungszwecken und zum Zweck der Eigenwerbung zu veröffentlichen.

Als Model-Künstlername bzw. Link soll verwendet werden: ___________________________

Sämtliche Vorbezeichneten Rechte sind mit Übergabe der Bilddateien und/oder Papierabzüge oder Ausdrucke bzw. mit Zahlung des vereinbarten Anteils am Verkaufserlös und Honorare für Veröffentlichungen gegenüber dem Model abgegolten und gegen auf den Fotografen unwiderruflich über.

Wenn ein Einzelverkauf von Bildern aus dieser Vereinbarung den Wert von 150,- Euro übersteigt, so gilt hiermit als vereinbart, dass das Modell pauschal 30% von den Verkaufserlösen erhält. Kosten für den Verkauf und die Produktion etwaiger Abzüge oder Rahmungen trägt der Fotograf.

Bilder, die für ein Buchprojekt erstellt werden, dürfen erst nach Erscheinen des Buches von dem Model für Eigenwerbungszwecke verwendet werden, dies wird aber gesondert vereinbart.

5. Arbeitsverhältnis
Dem Modell ist bekannt, dass durch die vorliegende Vereinbarung kein Arbeitsverhältnis begründet wird. Die Verpflichtung zur Zahlung eventuell anfallender Steuern, Versicherungsbeiträge und Sozialversicherungsabgaben, soweit diese anfallen, übernimmt das Modell.

6. Salvatorische Klausel
Sollte ein Teil dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein oder werden, so soll an die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine sinnvolle und dem Geist dieser Vereinbarung angemessene Ersatzregelung treten, von der angenommen werden kann, dass die Parteien sie vereinbart hätten, wenn sie die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit gekannt hätten. Die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben von der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit unberührt.

7. Sonstiges
Das Modell versichert, zum Zeitpunkt der Aufnahmen und zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Vereinbarung volljährig, im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte zu sein, sowie nicht unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder anderen bewusstseinsverändernden Rauschmitteln zu stehen und nicht unter Zwang – gleich welcher Art - zu handeln. Bei Minderjährigkeit hat die Unterzeichnung durch und im Beisein der Erziehungsberechtigten zu erfolgen. Ebenso hat ein Erziehungsberechtigter mit Namen und Unterschrift diese Vereinbarung ebenfalls zu unterzeichnen.

Das Modell versichert weiterhin, Umfang, Inhalt, Art, Form und die Dauer des Fototermins mit dem Fotografen im Vorfeld abgestimmt zu haben und nicht durch ein anderweitiges Vertragsverhältnis (insbesondere Exklusiv-Verträge, z.B. mit Werbe- oder Model-Agenturen, Fotografen oder anderen Personen oder Parteien) gebunden zu sein und dass somit Rechte Dritter nicht verletzt werden. Sämtliche Fragen – auch zu dieser Vereinbarung - wurden im Vorfeld zur vollsten Zufriedenheit des Modells beantwortet. Das Modell hatte vor Unterschrift unter diese Vereinbarung ausreichend Zeit und Gelegenheit, Form und Inhalt der Vereinbarung und des dieser Vereinbarung zugrunde liegenden Vertragszwecks zu prüfen, auch mit sachkundigen Dritten.

Es gilt als vereinbart, dass die hier vorliegende Vereinbarung auf unbestimmte Dauer geschlossen wird, also ausdrücklich auch für künftige Aufnahmen gilt; für einen Widerspruch, bezogen auf künftige Aufnahmen, genügt eine schriftliche Mitteilung per Mail oder Post.

Das Modell hat ein beiderseits unterzeichnetes Exemplar dieser Vereinbarung erhalten.

Weitere Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.

Meinungsverschiedenheiten aus dieser Vereinbarung sollen in erster Linie durch sachliche und freundliche Übereinkünfte geregelt werden.


(Ort, Datum)


(Modell) (Fotograf)

Erziehungsberechtigte (r): Name

Unterschrift:
Dunkel
*********media Mann
420 Beiträge
Kurzes Statement von mir: Vor den Shooting lesen und abnicken lassen, nach dem Shooting unterschreiben lassen. So fahre ich seit zehn Jahren wunderbar und hatte nie Probleme.
...ich versende den vertrag immer vorher per mail...

...wobei mir persönlich auftragsshootings lieber sind, keine rechtefrage, kein albernes gemache mit dem model, sie (oder das paar) als kunde, ich als dienstleister...
Vertagsbestandteile
...bisher hatte ich noch keine Probleme. In der Regel sehen wir uns die gefertigten Bilder nach dem Shooting an. Sollte das Model einmal bedenken mit einem Bild haben, komme ich ihr entgegen und es wird nicht veröffentlicht. Erspart auch irgendwelchen Ärger.
und selbst da kann man dir an die karre pissen ...

Ja, und man kann auch trotz Sicherheitsgurt sterben und trotz ABS rutschen und sich trotz Navi verfahren und trotz Gummi schwanger werden...
Vertragsbestandteile
Es ist von Vorteil, wenn der Fotograf den Vertrag vor dem Shooting per E-Mail oder andersweitig dem Model zukommen lässt. Das Model hat dann die Gelegenheit sich über den Inhalt zu informieren und gegegbenfalls ihre Wünsche einzubrigen. Ich prakzitiere dies und bin bis dato gut gefahren. Schafft einfach Vertrauen für beide Parteien. LG sunshine Frank *sachsen*
Vertragsbestandsteile
Bei TfP-Verträgen sollten die Rechte für beide Beteiligten, also für Model & Fotograf, gelten. In diesem Sinne weiterhin viel Spaß und schöne Bilder. LG SF
Ich kann
jedem den einkopierten Vertrag von Lenstouch empfehlen. Oder den vom deutschen Journalistenverband.
Wichtig ist, daß auch durch die Bilder bei einem TfP-Shooting Persönlichkeitsrechte der Dargestellten verletzt werden können. Und im Zweifelsfall wird ein Gericht sicher die Persönlichkeitsrechte des Privat-Models über die Nutzungsrechte eines nicht-gewerblichen Fotografen stellen. Daher macht es Sinn explizit zu erwähnen, das die Bilder auch pornographischen oder erotischen Inhalts sind und dies auch zu definieren. Sonst wird man vor Gericht auch diese Begriffe klären müssen. Wenn du allerdings hier im Joyclub Modelle für ein Aktshooting akquirierst, sollte das Model von zumindest von einem erotischen Inhalt ausgehen. Das wird jeder vernunftbegabte Mensch und auch Richter so sehen. Ich nutze den DJV Vertrag für gewerbliche Nutzung und erweitere ihn ggfs. um die Wünsche des Models. Allerdings muss das Model die Erweiterung formulieren, sonst wird es mir zuviel Bürokratie für den Spaß an der Freude.

Der Vertrag sollte Ausdruck des Vertrauensverhältnis Fotograf - Model sein und nicht Ersatz dessen.
Also, ...

die Meinungen sind hier ja nun sehr gleich und eigentlich eindeutig.

Ich habe es jetzt für mich wie folgte gelöst.

In meinem Vertarg steht nun folgender Passus:

Bei dem Shooting werden Aufnahmen aus dem folgenden Bereich angefertigt: Portrait - Fashion/ Glamour - Bademode - Dessous - Teilakt - Akt - Fetish - freizügiger Akt - Softcore - Hardcore (unzutreffendes streichen) Bilder die dem vereinbarten Rahmen (s.o.) nicht entsprechen, dürfen von keiner der beiden Vertragsparteien veröffentlicht oder Dritten zugänglich gemacht werden, es sei denn, sie werden durch Bildbearbeitung so gestaltet, dass der vereinbarte Aufnahmebereich erfüllt bleibt bzw. wieder erfüllt wird..


Mit dem sofortigen Löschensogenannter Unfälle ...

Ist sicher eine Möglichkeit, aber dann muss ich bei Aufnahmen die evtl. kritisch an der Grenze sein könnten (verrutschtes Tuch oder ähnliches) ständig kontrollieren und ich denke dies ist im Aufnahmefluss durchaus störend.

Ich denke, mit dem Passus

Bilder die dem vereinbarten Rahmen (s.o.) nicht entsprechen, dürfen von keiner der beiden Vertragsparteien veröffentlicht oder Dritten zugänglich gemacht werden, es sei denn, sie werden durch Bildbearbeitung so gestaltet, dass der vereinbarte Aufnahmebereich erfüllt bleibt bzw. wieder erfüllt wird.

werde ich dem Schutz des Models gerecht und zerstöre nicht den Workflow. Drastische Unfälle werden natürlich gelöscht.
Und auch bei allen Verträgen bleibt in meinen Augen immer ein Restvertrauen zwischen Fotograf und Model, schließlich gehört ein gewisses Grundvertrauen und eine gewisse Sympathie zu einem Shooting in diesem Bereich.

Models bei denen ich das Gefühl habe, dass hier die Basis/ Chemie nicht stimmt verzichte ich lieber ganz...

Man muss sich sowohl als Fotograf noch als Model einem unnützen Risiko ausliefern.



Noch ein kleiner Nachtrag.

Im Vertarg steht zwar drin, dass nicht zutreffende Aufnahmebereiche zu streichen sind, damit mir aber keiner kommen kann, dass wusste ich nicht, das hatte ich aber ganzzz anders verstanden....


Ich habe einen Anhang am Vertarg, in dem die wesentlichen einem Aufnahmebereich typischen klassischen Merkmale kurz erklärt werden. Diesen unterschreiben sowohl Model als auch Fotograf, so ist die Ausrede/ Flucht ala 'das war mir nicht bewußt' bzw. 'das wurde mir nicht ausreichend erklärt' sicher etwas schwieriger und eine Idee weniger glaubhaft.


Stefan




PS:
Sicher ist auch dies keine absolute Sicherheit. Ich denke diese gibt es auch nicht, aber man kann seine Risiken auf ein mögliches Minimum reduzieren.
Das ist eine Sollbruchstelle
im Vertrag hier:

Bilder die dem vereinbarten Rahmen (s.o.) nicht entsprechen, dürfen von keiner der beiden Vertragsparteien veröffentlicht oder Dritten zugänglich gemacht werden, es sei denn, sie werden durch Bildbearbeitung so gestaltet, dass der vereinbarte Aufnahmebereich erfüllt bleibt bzw. wieder erfüllt wird.
Du öffnest den Vertrag damit weiteren Interpretationen, die du ja gerade vermeiden willst. Damit tust du dir, Model und deinem Worklflow keinen Gefallen.
Besser du fotografierst wie du Bock hast und legst im Vertrag fest wie du dem Model alle Bilder des Shooting unbearbeitet zur Ansicht zukommen lässt und wie lange das Model Zeit hat der Veröffentlichung einzelner Bilder zu widersprechen. Damit sind beide Seiten fair bedient und du hast nach Ablauf der Frist alle Möglichkeiten.
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