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TfP <> Nebengewerbe

****SH Frau
1.888 Beiträge
Themenersteller 
TfP <> Nebengewerbe
Hallo,

irgendwie kreisen meine Gedanken nach einen Gespräch.

Wenn ein Fotograf (egal ob Hobby oder Beruf ) ein Nebengewerbe angemeldet hat, und dann TfP -Shootings macht.

Da frage ich mich .....?????

Ist man als Gewerbetreibender nicht verpflichtet seine Dienstleistung zu einen gewissen Gegenwert zu verkaufen?

Geht das lange ohne Probleme ........liebes Finanzamt ich hatte da gerade mal ein Shooting gegen Taschengeld ...dafür aber diese teure Kamera, monatliche Studiomiete, ach ja und die Blitzanlage nicht zu vergessen.

Verschenkt ein Händler Ware muß auf den mutmaßlich entgangenen Gewinn trotzdem Steuern zahlen ?

Personal das von der Firma wo es arbeitet einen geldwerten Vorteil erhält muß das versteuern. Und das wird sehr genau kontrolliert. Ich habe selber bei Mc Donalds gearbeitet, das Essen ist für Personal umsonst muß aber in Listen eingetragen werden und man zahlt die Steuer dafür. Kein EIntrag in diese Liste -
= fristlose Kündigung,--weil wird dann als Diebstahl gesehen.

Ich kann mir das einfach nicht vorstellen das die Finanzämter das so hinnehmen,
zumal ja mit den Nebengewerbe die Gesamtsteuerlast der Person / der Famile
gesenkt wird.

Schreibt doch mal bitte --vielleicht versthe ich dann besser


Lieben Gruß und Dank


FRAUKE
Hallo,

zu Deiner Frage:

1.) Es gibt kein Nebengewerbe - es gibt einen Gewerbebetrieb. Den Umfang bestimmt natürlich der Unternehmer durch seinen Arbeitseinsatz.

2) .... ist auch nicht so, es erfolgt eine Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht. Kann eine Gewinnerzielungsabsicht nicht nachgewiesen werden, werden alle bisherigen Steuerfestsetzungen dieser Einkunftsart betreffend als "Liebhaberei" verworfen. Bis zu diesem Zeitpunkt (rd. drei bis fünf Jahre) werden die Steuerbescheide vorläufig festgesetzt *g*

UND: das gilt nicht nur für Fotografen ... auch "nebenberufliche" Models etc.

LG
Rope Retreat 2019 (I)
*********side Mann
619 Beiträge
Wie Du Gewinn machst, hängt von Deinem Geschäftsmodell ab. Du kannst durchaus TfP-Shootings anbieten, aber den Gewinn vom Verkauf der Bilder bestreiten - zum Teil mit Beteiligung des Models. Da kenne ich einige Fotografen, die das so machen. Oder die Bilder werden für Payseiten genutzt. Oder... Oder.... Es gibt viele Varianten.

Wenn Du natürlich gar keinen Gewinn erwirtschaftest, hast Du in der Tat irgendwann ein Problem mit dem Finanzamt.
******tdi Mann
3 Beiträge
hmmm
TfP heißt ja nicht, dass keine Bezahlung stattfindet?

Beauftragst du einen Fotografen Fotos von dir zu machen, dann bezahlst du den Fotograf und kaufst damit auch die Rechte an den Fotos.

Bucht ein Fotograf dich dann bezahlt der dich und behält die Rechte an den Fotos.

Jetzt gibt es halt dieses Mittelding, also du bezahlst den Fotograf, und er bezahlt dich und am Ende haben beide die Rechte an den Fotos.
Dabei sehe ich kein Problem damit, dass die Bezahlung in Sachwerten stattfindet, also der Fotograf gibt dir alle Bilder oder ein Teil der Bilder bereits bearbeitet, du gibst deine Zeit. Inwiefern das Finanzamt da was zu melden hat weiß ich nicht, denke aber, das geht die nichts an, weil kein Geld fließt.

Das Finanzamt wird ein Problem haben mit einem Gewerbe, dass über längere zeit keinen Gewinn macht, da wird dann irgendwann mal genauer hingeschaut, ob es nicht Liebhaberei ist.
****SH Frau
1.888 Beiträge
Themenersteller 
Steuer ist ein Thema --aber ganz schnell wierden auch die Sozilkassen auf der Matte
stehen!

Ich weiß die sogenannten Tauschbörsen, gibt es kaum noch, mussten sich stark verändern, sind super doll in der Beobachtung !

Wie werden denn die Rechte am Bild seitens des Finanzamtes beurteilt ---mit Null ?
Können ja echt was wert sein !

Was ich einfach nicht kapiere, vielleicht sehe das auch aus einer anderen Sicht als gelernte Einzelhandelskaufffrau:

Du machst mir die Bilder --ich gebe dir dafür z.B. Lebensmittel aus meinen angemeldeten Lebensmittelladen ( nur als Beispiel ) ok Tauschgeschäft

ich muß aber den entgangen Gewinn versteuern , da ich ja eine Gegenleistung erhalten haben

Liebhaberei ...TfP ......., das ist mir für mein Steuerverstädniss bisher alles noch zu schwammig


Ich werde mal versuchen ---hier eine Juristen her zu loccken --gibt ja die Juristen
****aer Mann
385 Beiträge
geht alles
...ein Sportlehrer kann auch ehrenamtlich im Sportverein mitarbeiten....

also aus meiner Sicht geht das ganz gut ... auch Inhaltlich ...

nehmen wir mal an Fotografie ist immer schon eine Leidenschaft gewesen, die man dann zum Beruf oder zum Nebenerwerb ( neben einem Haupterwerb ) gemacht hat.
Nehmen wir mal weiter an, dass nicht alles was Spass macht immer Geld einbringt.
Genau in der Konstellation kann man hingehen und zb beruflich für eine Zeitung fotografieren aber auf Tfp Basis Portraits fotografieren. Oder man fotografiert regelmässig für Onlineshops und auf Tfp Basis Modelle aus dem Joyclub. Oder man fotografiert Hochzeiten, Schwangere, Kinder oder Events und auf Tfp Basis sucht man sich ganz gerne mal Aktmodelle für ästhetische Bilder (die man ggf. so mit Kunden nicht erreichen kann).

Es geht auch andersherum man fotografiert auf Tfp Basis und alle Anfragen die nicht 100% auf die eigenen Modelideen passen müssen eben bezahlen ...

Solange man einen Nachweis führt das in den Tfp Basis Fällen kein Geld fliesst ( da können Verträge auch helfen) und man gleichzeitig durch andere Shootings Einnahmen erwirtschaftet ist man, was das Finanzamt angeht auf der sicheren Seite.
Nebengewerbe
Klar gibt es den Begriff Nebengewerbe ...

Wenn Du z.B ein Gewerbe als Tapezierer hast mit Handwerksrolle usw. und erweiterst es um die Fotografentätigkeit in geringem Umfange, dann ist das ein Nebengewerbe und die Handwerskammer verzichtet auf den Beitrag ebenso die Berufsgenossenschaft , sind aber fliessende Grenzen

Nur .....

Das Finanzamt kennt kein Nebengewerbe

Wenn Du TFP machst ist es dem Amt egal .... nur .....
die erhoffte Abschreibung der Ausrüstung ist dann " unter Vorbehalt der gewinnerzielungsabsicht "

z.B nach 5 Jahren immer noch keinen Gesamtüberschuß und zwar rückwirkend ! , dann war es Liebhaberei und kannst alle Steuern nachzahlen
Ist man als Gewerbetreibender nicht verpflichtet seine Dienstleistung zu einen gewissen Gegenwert zu verkaufen?

Nein.
Als Gewerbetreibender ist man verpflichtet alle Einkünfte anzugeben, aber nicht alle erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen.

Dein Beispiel von "geldwertem Vorteil" greift hier auch nicht.
Dabei geht es darum das der Arbeitnehmer quasi auf einen Teil des Einkommens verzichtet um z.B. den Firmenwagen auch privat nutzen zu dürfen. Es ist also eine Leistung die bei einem anderen Arbeitnehmer aus dessen Nettogehalt bezahlt werden muss.
Als Arbeitnehmer bekommt man quasi seinen Lohn + eine Sonderleistung wie den Firmenwagen oder das kostenlose Essen. Und diese Sonderleistungen unterliegen auch der Steuerpflicht.
Das betrifft also nur Angestellte, keine Selbstständigen.

>Ich kann mir das einfach nicht vorstellen das die Finanzämter das so hinnehmen, zumal ja mit den Nebengewerbe die Gesamtsteuerlast der Person / der Famile gesenkt wird.

Das ein Gewerbe die Steuerlast senken soll ist so auch nicht haltbar.
Im Gegenteil, durch das Gewerbe werden zusätzliche Einkünfte steuerpflichtig. Als Gewerbetreibender kann man sein Aufwendungen von den Erträgen abrechnen, das ist richtig, aber wenn das auf Dauer zu einem Minus führt werden die Finanzämter schon aktiv und dann ist es am Gewerbetreibenden zu belegen das er tatsächlich ein Gewerbe ausübt.
Im Zweifel wird das Gewerbe (auch Rückwirkend) aberkannt und dann kann es teuer werden weil die Steuer (ohne die Abschreibungen) neu berechnet werden kann.
Wer das also nur macht um Geld zu sparen kann am Ende ganz schön dumm aus der Wäsche schauen wenn eine Steuernachforderung in der Post liegt.

Aber das hat nicht mit TFP zu tun.
TFP betrifft 2 "selbstständige" Menschen (mit oder ohne Gewerbe) und einen "Geldwerten Vorteil" gibt es nur bei abhängig Beschäftigten

lg
pero
****SH Frau
1.888 Beiträge
Themenersteller 
WOW -Danke für die vielen Antworten *freu*

Da gehen ja schon viele Gedanken in meine Richtung !

Ob es nun in diesen Fall geldwerten vorteil heißt oder nicht --ich wollte es auch nur deutlich machen.

Der Fotograf macht Bilder für ein " Wert " für 100,--€ , das Model will auch 100,--€
Modelgeld haben --welcher Zufall aber auch ---also Tauschgeschäft = TfP

Ok ---nur wo bleiben die Sozialkassen

In kleinen Umfang okay --aber wenn ein Fotograt ein Studio mit monatlicher MIete anmietet .........
********e_76 Mann
422 Beiträge
Moin zusammen!

Zum Thema (Klein-)Gewerbe und Finanzamt kann ich von mir aus sagen, dass ich jedes TFP-Shooting in der jährlichen Gewinn- und Verlustrechnung mit +60 Eus angebe, dh dass ich quasi jedes TFP-Shooting als 60 Eus Einnahme verbuche (zusätzlich zu allen anderen Einnahmen und Verkäufen).

Dadurch rutsche ich zwar immer ein gutes Stück mehr ins Plus, aber solange ich unter der Grenze von 17.500 Eus pro Jahr bleibe, ist alles gut und ich muss keine Gewerbesteuer zahlen.

LG Dany
****SH Frau
1.888 Beiträge
Themenersteller 
@ Dany

unterschreibe ich dir sofort --geht klar !!

bingo --genau das wollte ich hören !!

und selbst wenn du in die Gewinnzone kommst -->> du brauchst doch noch ein neues Objektiv ,-)

das finde ich alles normal und legal !

aber alles mit Null anzugeben --auf Tauschbasis ......


deine Grenze gilt für die UST, nicht Gewerbesteuer, Unternehmen bis zu diesen Umsatz brauchen keine UST abführen
Erinnerungen
*****ler Mann
878 Beiträge
Ich bin auch selbstständig und mache TfP-Shootings.

Das sind aber zwei paar Stiefel, vergleichbar mit einem Koch, der zu Hause für seine Familie am Herd steht. Der schreibt die zu Hause am Herd verbrachte Zeit doch auch nicht in seine Einkommenssteuererklärung.

Ein geldwerter Vorteil ist das für mich nicht. Wenn, dann wäre es eher ein Verlustgeschäft, weil ich ja weder Arbeitszeit noch Abschreibung ansetzen kann.

Selbst wenn ich den TfP-Vertrag dem Finanzamt vorlegen würde, dann wäre das für Die lediglich ein Null-Beleg, weil kein Geld geflossen ist und keine Abschreibungen getätigt wurden. Kein Cashflow = Keine Steuern.

Selbst wenn ich 10 Std./Monat für TfP-Shootings veranschlagen würde, dann würden die im Gesamtergebnis nur eine marginale Rolle spielen. Wieso soll ich mir dafür die Mühe machen und Abschreibungen verrechnen?

Auch bei einem nebenberuflichen ist das ein einfaches Rechenexempel: Wenn er sich für 5.000 Euro eine Ausrüstung zulegt und diesen Wert an Umsatz nicht erzielt, dann kann er die Ausrüstung auch nicht abschreiben.
Beim Kauf wird ja i.d.R. die Steuer abgeführt und kann dann als Vorsteuer ausgewiesen werden. Dumm, wer sich diese auszahlen lässt (wenn es die Finanzämter überhaupt noch tun), denn schlimmstenfalls fordern die das wieder ein, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erkennbar ist.

Die progressive Abschreibung ist gut für Gewerbetreibende mit richtig Umsatz, Kleingewerbetreibenden würde ich eher zur konservativen Vorgehensweise raten.

Fred
TFP = Tauschgeschäft oder unentgeltliche Wertabgabe ???
TFP = Tauschgeschäft oder unentgeltliche Wertabgabe ???

Diese Frage stellt sich nur bei Personen, die nicht wirklich gewerblich arbeiten. Die Frage ist: wann arbeite ich auf TFP-Basis ???

1.) wenn ich Sachen shooten möchte, die ich vorher an einem Model und nicht gleich mit meiner Kundschaft ausprobieren möchte
2.) wenn ich Promomaterial benötige und mich die Bilder weiterbringen
3.) wenn ich die Bilder kommerziell nutze und das Model als Gegenleistung die Bilder erhält.

In allen Bereichen sind das Werbekosten, die betrieblich veranlasst sind (Betriebsausgaben) - warum sollte ich jemanden kostenlos shooten damit dieser schöne Bilder hat ???

Sobald der Fotograf aus "Hobby" etwas shootet oder anfängt seine TFP-Shooting mit Pauschalen zu versteuern, sollte er sich überlegen, ob er tatsächlich gewerblich tätig ist oder das nur der Abschreibung halber sein möchte. Im letzteren Fall verweise ich auf meine Ausführungen im oberen Bereich.
*******o_by Mann
270 Beiträge
hat nichts mit tausch zu tun
wenn man eine tfp produktion macht hat das nichts mit tausch zu, sondern mit einem gemeinsamen projekt in dem verschieden parteien, model, visa, fotograf, unterschiedliche leistungen einbringen. die zu bewerten obliegt den teilnehmenden parteien.

die gewinnerziehlungsabsicht kann unterschiedlich sein. ein model braucht eine sedcard, der fotograf und die visa bilder für die eigenwerbung.

ein gewinn muss nicht immer sofort erzielt werden, das ist angestelltendenken, "ich arbeite du zahlst die zeit". ein selbstständiger weiss dass er investieren muss um später gewinne zu erzielen.
Sobald der Fotograf aus "Hobby" etwas shootet oder anfängt seine TFP-Shooting mit Pauschalen zu versteuern

Warum sollte ich Steuern zahlen wenn ein TFP-Shooting mich Geld kostet, ich nichts abschreiben kann und auch kein Geld bekomme??? *gruebel*

Wenn ich meine Ausgaben steuerlich geltend machen kann, dann bezahle ich auch Steuern, aber dann MUSS ich ein Gewerbe anmelden.
Ohne Gewerbeschein keine Abschreibung...
********e_76 Mann
422 Beiträge
Sobald der Fotograf aus "Hobby" etwas shootet oder anfängt seine TFP-Shooting mit Pauschalen zu versteuern

Ich hatte lediglich geschrieben, dass ich jedes TFP-Shooting mit + 60 Eus in der G+V einrechne.
Davon ab dass ich eh weit unter der Grenze bleibe, aber trotzdem mehr oder weniger regelmäßig Sportfotos an Zeitungen verkaufe.
******210 Mann
1.415 Beiträge
kein Widerspruch
ich habe mein Gewerbe angemeldet und "arbeite" auch mal TfP

Als Unternehmer muss ich nur meine Einnahmen angeben, d.h. ich darf nicht "unter der Hand" Geld für Fotos nehmen. Ich darf aber auch keine Ausgaben, die im Rahmen von TfP entstanden sind in die Buchhaltung nehmen. Warum "dplus" 60 Euro als Einnahmen verbucht, die er nicht erhalten hat - verstehe ich nicht, damit schadet er ja seiner GuV-Rechnung - aber als Steuerzahler freut mich das natürlich..

TfP sind für mich Test-Fotos ..
Meine Urlaubsfotos - oder die Vereinsfotos meines Motorrad-Clubs sind keine gewerbliche Tätigkeit, so wenig wie der Koch auch noch zu Hause was für seine Familie zum Essen auf den Tisch bringen darf.
******dzh Mann
29 Beiträge
TFP / TFCD - Nebengewerbe
Als Profi Fotograf erhalte ich immer wieder anfragen für TFP / TFCD aus verschieden Gründen. 99% aller Anfragen lehne ich ab, weil das Shoot mich nicht weiterbringen würde.

es ist einfacher als Fotograf TFP finanziell zu bewerten weil das Modell eine Reales Produkt erhält. z.b eine Fotoabzug im Wert von 30€.

Wie viel wert hat aber eine CD voll mit Bildern wenn möglich sogar in voller Druckauflösung, bearbeitet ? Welche Rechte am Datenträger ergeben sich? Es ist Juristisch so die Abgebildete Person hat mehr Rechte an den Bildern als der Fotograf. (Personenrecht rangiert höher als das Uhrheberrecht) dies muss in jedem einzelnen Fall neu geregelt werden.

Grundsätzlich ist zu sagen. Auch eine Naturalleistung (Fotos / Bilddaten) ist eine Art Honorar. Ich nehme an das es in Deutschland nicht anders ist, als in der Schweiz.

In meiner Steuererklärung sowie in in der Abrechnung für die Sozialversicherungen muss ich angeben welche Honorare ich in Naturalleistungen erhalten habe. Das ist sehr schwierig.

Bekomme ich im Rahmen eines Auftrages z.b ein Paar Schuhe geschenkt, weil der Kunde diese nach dem Shoot sowieso nicht mehr verkaufen kann. Dann muss ich für diese Schuhe einen Wert einsetzen. Auf diesen Wert zahle ich dann die üblichen Abgaben an die Sozialversicherungen und ist ein Teil meiner Einkünfte.

Wenn ich in einem Hotel eine gutschein weil ich eine Fotoproduktion dort einquartiete welche ich zu einem Späteren zeitpunkt einlöse, weil in der Fotostrecke der Name des Hotels zu sehen ist oder im Begleittext erwähnt wird. Dann ist das ebenfalls eine Naturalleistung und muss verbucht werden.

Tut man das nicht, kann es mit einer Strafanzeige der Vorteilsnahme enden (wobei dieser begriff eher bei Beamten zu finden ist - erinnert Euch an den Rücktritt von Christian Wulff).
Es gibt genug Konkurrenten, die einem nur zu gerne der Korruption verdächtigen. Wer von Euch hat im Model/Fotografenbusiness noch nie den Verdacht gehabt: "Die/Der hat sich Hoch geschlafen". Gerade in der Heutigen Medienwelt der "gekauften Reportagen" und Productplacements ist das vordergründiges "Kostenfrei" Arbeiten verdächtig.

Zu viele Naturalleistungen machen "Billig". (genauer : Der/Die tuts mit jedem!)

Wer als halb oder Vollprofi arbeiten will, der sollte den goldenen Mittelweg finden. Model/Fotograf im Nebenerwerb heisst nicht das man unprofessionell wirtschaften darf oder sollte.

Wer also bei TFP einen finanziellen Wert bemisst geht weniger Risiken ein, zumal man diesen Wert wieder als Werbekosten oder Weiterbildungskosten abbuchen kann. (Werbung=kennenlernen eine neuen Fotografen / Weiterbildung = Aufbau einen Portfolios.)

Ein Vertrag ist Pflicht zum Schutze des Fotografen, ja liebe Fotografen zu Eurem Schutz! erinnert Euch bitte daran: DAS MODELL HAT HÖHERE RECHTE AM BILD ALS IHR! - Nochmals Personenrecht/Recht am eigenen Abbild rangiert HÖHER als Urheberrecht & Kunstfreiheit!

puh ich könnt stundenlang über dieses Thema schreiben... hoffe aber einen wertvollen Beitrag zur Diskusion geleistet zu haben..

Lg Peter
****aer Mann
385 Beiträge
hoch oder nicht hoch...
am Bild hat das Model nur die vom Urheber eingeräumten Rechte damit würde ich sagen ist der Urheber eindeutig die Person die immer die höchsten Rechte oder Möglichkeiten mit seinen Werken hat ...es sei denn er schränkt sich vertraglich ein und räumt anderen Rechte ein.

Die Diskussion wird ja erst mit der Verröffentlichung des Bildes interessant wenn eine abgebildetet Person das Recht am eigenen Bild geltend machen kann... das Recht am eigenen Bild wird in der Tat ( und aus meiner Sicht auch zurecht ) höher bewertet..... hier bei Joyclub stellt sich mir jedoch zb die Frage ob man zb bei einer Detailaufnahme einer rechten Brust überhaupt noch im Bereich der Persönlichkeit ist ...

Ich mache zwar grundsätzlich Verträge würde aber vermuten das es bei Details und Körperlandschaften nicht zwingend notwendig ist ...wenn das so wäre, blieben am Ende dann doch nur das Urheberrecht übrig...


naturleistungen ... das kann man so sehen, dann sollte man sicherlich auch diese Leistungen angeben ...

..man kann es aus meiner Sicht aber auch anders sehen
... man kann ja auch neben einem Dienstwagen noch ein privates Auto fahren weil man eben auf Oldtimer steht.

Aus meimer Sicht spiegelt das nichtanrechnen von TFP Shoots in jedemfall eines wieder - eine Leidenschaft für diese Themen, und das ist im Bereich TFP für mich in jedem Fall die treibende Kraft.
>Ich mache zwar grundsätzlich Verträge würde aber vermuten das es bei Details und Körperlandschaften nicht zwingend notwendig ist ...wenn das so wäre, blieben am Ende dann doch nur das Urheberrecht übrig...

Das mache ich auch um Honorarforderungen seitens des Models auszuschliessen. Den ohne Vertrag hat das Model einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung, auch wenn das Bild nicht kommerziell genutzt wird.
Für mich kommt Vertrag von "vertragen". Wenn man vorher über die Rahmenbedingungen spricht, sinkt das Risiko von nachträglichen Streitigkeiten.


lg
pero
******dzh Mann
29 Beiträge
sehr gefährliche Aussage
am Bild hat das Model nur die vom Urheber eingeräumten Rechte damit würde ich sagen ist der Urheber eindeutig die Person die immer die höchsten Rechte oder Möglichkeiten mit seinen Werken hat



Das ist FALSCHE Aussage und sehr gefährlich, weil du zwei unterschiedliche Sachen miteinander verknüpfst.

A) Die Rechte der abgebildeten Person werden durch Grundgesetz geschützt. (art 1.1, art 2.2 - Menschenwürde und Grundrechte) und RANGIEREN IMMER HÖHER als das die Rechte der Fotografen als Urheber(Künstler) (zb Art 5.3 Kunstfreiheit & Forschung) (die in Art. 5 gewährten Freiheiten (Presse, Kunst und Forschungsfreiheit dürfen nicht gegen das Grundgesetz verstossen)

Die Basis für das Urheberrecht ist Art. 14 ( Recht am Eigentum ) Das Urheberrecht ist ein dem Grundgesetz untergeordnetes Recht. Kleines Beispiel: Google steetview sie dürfen zwar von öffenlichem grund aufnahmen machen, ein Hausbesitzer darf aber die Publikation verweigern. (gemäss Deiner definition dürfte Google alles weil am meisten Möglichkeiten an der Nutzung des Bildmaterials )

Natürlich kann der Mensch(Modell) im Rahmen einer Einwilligung und Vertrag auf gewisse Rechte verzichten. Die kann er aber auch jederzeit Widerrufen!

B) Nur weil einer mehr Möglichkleiten hat, heisst nicht er habe mehr Rechte, denn aus den Möglichkeiten ergeben sich lediglich Pflichten die er (der Fotograf) Rechtsschaffend wahrnehmen muss. Auch hier sei Google als bestes Beispiel erwähnt.

Es ist so. Personenrecht gilt mehr als Urheberrecht.



(könnt mir glauben ich war lange Zeit Mitglied der Urheberrechtskomision zweier Schweizer Fotografenverbandes. dass ich auch das deutsche Recht kenne kommt daher das als Autor auch für den Deutschen markt schreibe und zu sicherheit meinen deutschen Anwalt am draht hatte...
******dzh Mann
29 Beiträge
nachtrag:
Dass das Personenrecht höher steht als das Urheberrecht bedeutet übrigens nicht das die abgebildetete Person ohne Einwilligung des Fotografen die Bilder Nutzen darf.

Um diese Punkte zu regeln ist ein Vertrag nötig. (am besten mit Ausweiskopie, besonders dann wenn erotische oder pornografische aufnahmen gemacht werden.
*******o_by Mann
270 Beiträge
falschbuchung
@***us: wenn du deiner buchhaltung einnahmen zubuchst die du gar nicht bekommen hast nennt man das betrug, schliesslich geht es bei manchen dingen nicht nur darum nichts zu verschweigen sondern auch nicht dazuzudichten. viele betrügereien der vergangenheit bei firmen oder auch an der börse sind auf solche einnahmebuchungen zurückzuführen.

kann ansonsten redheadzh nur beipflichten. zwischen den rechten am bildnis der eigenen person und dem urheberrecht ist zu unterscheiden. zu veröffentlichung auch auf plattformen wie dieser hier, facebook und ist immer beides notwendig. wer also ein bild veröffentlich an dem er nicht beide zustimmungen hat, sprich model und fotograf macht sich strafbar.

zwar kann die zustimmunge auch mündlich erfolgen aber wer kennt das nicht, in ein paar jahren weiss niemand mehr was gesagt worden ist oder hat teile davon vergessen, daher immer schriftlich festhalten.

es gibt im übrigen auch länder, wie in den usa, da ist das urheberrecht höher als der recht des bilds der eigenen person. wer künstlerisch ein foto eine vielbesuchten strasse veröffentlich darf das auch ohne einwilligung von abgebildeten personen. in deutschland ist das nicht so.
****aer Mann
385 Beiträge
andere Perspektive
ich meinte das anders ...


aus meiner sicht ist der Urheber die person die am allerbestem zum Beispiel die Veröffentlichung des Bildes unterbinden kann. Selbst in Bereichen in denen das Recht am eigenen Bild vielleicht nicht mehr zum Tragen kommt (zb verfremdetete Bilder,etc) ...

Ich kann dem Model und jedem anderen untersagen das Bild zu nutzen und ansonsten Leistungsrechte aus der Urheberschaft geltend machen ... bei Problemen mit dem Recht am eigenen Bild kann ich vermutlich nur auf Schadensersatz spekulieren...

Im Übrigen gelten mündliche Absprachen auch ...

..und ob man zeitlich und räumlich unwideruflich einmal eingeräumte Rechte einfach widerufen kann würde ich auch im Ernstfall auf den Versuch ankommen lassen..sonst muss man ja keine Verträge machen...
****aer Mann
385 Beiträge
ich weis nicht ob ichs darf
aber der link behandelt Widerufe von
Model-Release Verträge ..

http://www.fotorecht.de/publ … odelrelease-Widerruf-pp.html
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