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TfP und kommerzielle Nutzung der Bilder

... aktuell
*****San Mann
7.473 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
TfP und kommerzielle Nutzung der Bilder
Nachdem der Beitrag

Models & Fotografen: Sammelthread: SHOOTINGS

von LichtWerk der Beginn einer Diskussion war, die es in meinen Augen durchaus wert ist, weiter geführt zu werden, eröffne ich einmal diesen Thread hier.

Thema:
TfP und kommerzielle Nutzung - schließt sich das nicht von vorneherein aus?

Einige Mitglieder sind ja der Meinung, das geht gar nicht. Denn schließlich soll ja das Model eine gerechte Gegenleistung dafür bekommen, dass es sich als Model zur Verfügung stellt.

Andere hier sind hingegen der Ansicht, es sei doch alleine Sache des Models, ob es sich auf so eine Vertragsgestaltung einlassen möchte.

So, dann mal Feuer frei, hier könnt ihr frei diskutieren, ohne den anderen Thread weiter zu schreddern...
Georg Nbg mit Lady_Sienna. Danke für das tolle Shooting http://www.joyclub.de/my/1765473.lady_sienna.html
*****Nbg Mann
10.062 Beiträge
ich habe den Fall umgekehrt,
Habe da mein Profimodel, die es beruflich macht. Aber ich muss nichts bezahlen dafür darf sie die Fotos auch gewerblich nutzen. Für mich ist das ok, da ich aus Hobby fotografiere und kein Nebengewerbe angemeldet habe.
Und ich denke das es andersherum genauso geht, kann man alles im Vertrag festhalten.

LG Georg
**********_Foto Mann
372 Beiträge
Das ist immer eine Sache, die Fotograf und Model untereinander klären sollten. Fair ist es natürlich, Einnahmen zu teilen, wenn welche erziehlt werden.
*******ogul Mann
616 Beiträge
ist ja eigentlich kein Problem
dazu gibt es doch einen Modelrelease-Vertrag.

Ohne würde ich es nicht tun, TFP würde vom evtl. gericht wahrscheinlich als"nicht kommerziell" interpretiert werden.
*********erst Mann
4.094 Beiträge
Alles kann - nichts muß
ich mag zwar den Satz nicht aber hier vtrifft er zu. Das kommt immer auf die Qualität der Paarung an.
Wenn ich lese, dass ein Knipser mit grottenschlechten Bildern ein Workshopmodel auf TFP für seinen Baustrahlergaragenseminar sucht, dann sträuben sich mir die Haare.
(wobei man auch mit Baustrahlern gute Bilder machen kann)

Wenn aber ein Starfotograf ein Anfängermodel zu einem TFP-Shooting mit kommerzieller Nutzung der Bilder einläd, wird ein normales MK oder Joyclubmodel kaum nein sagen, weil sie eine Riesenreferenz hat wenn sie sagen und zeigen kann, dass Helmut Newton ihre Bilder für sein letztes Buch verwendet hat.

Umgekehrt gilt das gleiche. Als normaler Fotograf fotografiere ich seit Jahren einige Erotikstars (z.B. Mia Magma) auf TFP, und erlaube ihr die Bilder auch für Plattencovers, Plakate Autogrammkarten, Rennwagenbeklebung etc. zu verwenden. Das geschieht teils aus persönlicher Freundschaft ist eben aber auch Werbung für mich.
Verträge...
Kann jeder machen wie er/sie wollen.
Und wenn ein Model Super Bilder bekommt, die sie üblicherweise nur gegen Bezahlung bekäme, nun aber gegen Überlassung der Nutzungsrechte bekommt, ist doch beiden Seiten gedient.

(Beitrag hierher verschoben)
... aktuell
*****San Mann
7.473 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Ich sehe es auch so wie Thomas:
solange beide Seiten davon in irgendeiner Weise profitieren, ist TfP und "kommerzielle" Nutzung für mich kein Widerspruch.

In der Regel werden die Einnahmen für den Fotografen ja eh wohl eher gering sein, so dass dem Model hier kein wirklich finanzieller Schaden entsteht. Der Imagegewinn, den sie dadurch erhält, dass sie nun plötzlich auf einem Werbeflyer oder einem Kalenderblatt auftaucht, dürfte das doch meistens wieder wett machen.

Und wenn ein Profimodel einem (Hobby-)Fotografen ein TfP-Shooting gewährt und im Gegenzug dann beide die Bilder verwenden können, egal ob kommerziell oder nicht, profitieren auch beide davon.

Es gibt aber sicher auch Ausnahmen, bei denen man das anders sehen kann.
Titelbild
*********marek Mann
567 Beiträge
Nicht so einfach
Ein Modelvertrag ist – selbstverständlich – immer die Basis. Aber nicht alles, was in Verträgen vereinbart wird, hält vor Gericht stand. So einfach ist es also nicht.

Wenn, wie Thomas Kierst angenommen hat, ein Starfotograf ein unbekanntes Model für tfp vor die Kamera bittet, hat er wohl eine Absicht. Wenn er dies macht, um Geld mit den Bilder zu verdienen (Werbekampagne z.B.), aber das Model nichts davon haben soll, dann wäre der tfp-Vertrag durchaus als unlauter anfechtbar. Wenn er ein Model sucht, um was auszuprobieren, und später feststellt, dass er die Bilder verkaufen kann, dann wird der Vertragsgrund – Bilder zum Ausprobieren – verlassen und er müsste das Model an den bei Vertragsabschluss nicht beabsichtigen Einnahmen beteiligen.

Und, wenn ein Starfotograf Bilder verkauft, dann fließt auch richtig Geld, der Streitwert dürfte sich lohnen.
schwierig
Das ist immer eine Sache, die Fotograf und Model untereinander klären sollten. Fair ist es natürlich, Einnahmen zu teilen, wenn welche erziehlt werden.

Ehrenwerter Vorsatz, nur wie soll man das in der Praxis umsetzen?
Wenn ich beispielsweise Bilder über eine iStock-Agentur vermarkte, ist es im Nachhinein schwierig, den genauen Erlös eines einzelnen Fotos zu ermitteln. Das Model kann das auch gar nicht kontrollieren. Und da es sich dabei im einzelnen um Kleinbeträge handelt, irgendwie auch Unsinn.

Da macht die einmalige Honorarzahlung für alle Seiten doch mehr Sinn!
*********erst Mann
4.094 Beiträge
@fotograf 3000
Wenn er dies macht, um Geld mit den Bilder zu verdienen (Werbekampagne z.B.), aber das Model nichts davon haben soll, dann wäre der tfp-Vertrag durchaus als unlauter anfechtbar.

Wo hast Du denn dieses Rechts(un)wissen her?
Warum sollte denn der Vertrag anfechtbar sein ?
Wo steht denn geschrieben, das ein Model für einen gewerblichen Auftrag Geld bekommen muss ?
Wenn der Fotograf wie Newton ein Tageshonorar von 35.000.- DM hatte, dann hat sie schließlich auch einen hohen Wert bekommen, und wenn sie es für ein Glas Prosecco vor der Kamera gestanden hat ist der Vertrag auch nicht anfechtbar.
Anfechtbar wäre er nur, wenn nichts von der kommerziellen Verwendung im Vertrag stehen würde.
Grad der kommerziellen Nutzung
Moin moin,

ich finde bei deratigen Ausschreibungen sollte man erst einmal den Grad der kommerziellen Nutzung einschätzen und danach beurteilen, ob ein TFP gerechtfertigt ist oder nicht.

Wenn das Bild selbst zum Vekauf dient, dann ist es ganz klar kein TFP. Wenn das Bild für Kataloge o.ä. dient, um die Sache (z.B. den Schmuck) direkt damit verkaufen zu wollen, dann ist es ebenfalls kein TFP. In beiden Fällen ist der Umsatzerlös anhand des Bildes das Ziel.

Mein Freund hat ebenfalls einmal ein TFP-Shooting mit kommerzieller Nutzung ausgeschrieben. Hierbei ging es um ein Shooting mit Oldtimer und Hochsteckfrisuren in Form eines Show-Styling. Das heißt, die Models sind kostenlos gestylt und geschminkt worden (z.T. vor Publikum) und haben anschließend ein Fotoshooting mit einem Oldtimer bekommen. Die Bilder darf laut Vertrag jeder für sich (zur Eigenwerbung) verwenden. Der Part der kommerziellen Nutzung für meinen Freund war, dass er die Bilder auf seiner Webseite zu Werbezwecken der Aktion und Frisuren verwenden darf. Ein Verkauf der Bilder wurde laut Vertrag ausgeschlossen.

Ich finde hier ist der Grad der kommerziellen Nutzung sehr gering und erlaubt somit einen TFP-Vertrag.

Ich habe demnächst ebenfalls ein Angebot bekommen für einen Katalog zu Modeln. Das mache ich natürlich auch nicht auf TFP-Basis, da hier rein der Umsatzerlös mit den Bildern erzielt werden soll.

LG Lukas
******erk Mann
176 Beiträge
Die Ausschreibung!
Nachdem ich die Ausschreibung hier gemacht hab, möchte ich nochmal was dazu schreiben.

Erstmal Danke an Cyan_San das Du das ganze hier nochmal ansprichst.

Ich sehe das so wie sk8erboyHH , die komerzielle Nutzung ist hier so gering, das es nicht in Richtung Pay laufen muss.
Zudem bekommt das Model die Bilder zur eigen Verwendung, und es werden mit Sicherheit keine 08/15 Bilder.

Viele Models sind froh wenn sie vernünftige Referenzen bekommen, und dafür nicht hunderte von Euros bezahlen müssen. Auf der anderen Seite ist der junge Designer froh wenn er für das Model nicht hunderte Euros zahlen muss. Also wenn jetzt der Fotograf noch was taugt, haben wir doch nur Gewinner!

Allerdings ist das alles so eine Sache mit dem TfP, es gibt so viele TfP Verträge im Netz oder in Büchern und ich weis ehrlichgesagt nicht welcher wirklich vor Gericht bestand hätte.
Ich denke jedoch, dass wenn mit so einem Vertrag niemand benachteiligt oder übervorteilt wird, ist das im großen und ganzen in Ordnung.

LG Andi
*********erst Mann
4.094 Beiträge
@ Lukas
und wenn Dir der Fotograf für das Shooting eine 2 wöchige Karibikreise schenkt ?
Möglicherweise ist der Wert der Bilder wesentlich höher als Dein Honorar, oder die Reise.

Ich will aber damit keineswegs den Eindruck erwecken, dass man Models nicht entsprechend honorieren soll.
Ich selbst werde oft von Kollegen angegriffen, weil ich meinen Workshopmodels zum Honorar noch 20 bearbeitete Bilde gebe.

Wenn mir Giselle Bündchen ein TFP-Shooting anbietet bei dem sie die Bilder kommerziell verwenden darf, dann muss ich für mich entscheiden ob mir das die Arbeit wert ist. Aber ich verspreche hier hoch und heilig. Sie bekommt von mir noch nen 1000er draufgelegt *zwinker*
Zwei Sachen
Ich habe die vorherigen Meinungen aufmerksam gelesen und möchte zu den Details der Vertragsgestaltung nichts hinzufügen; außer dass es hier doch eine gewisse Unwissenheit gibt. Die Darstellung von Thomas Kirst trifft den Sachverhalt eigentlich am besten.

Aber in den meisten Meinungen wird "tfp" mit der freien Gestaltung eines Vertrages in Zusammenhang gebracht. Dies ist falsch.

Natürlich ist die Vertragsgestaltung und die kommerzielle Berücksichtigung durchaus frei verhandelbar, so lange Grenzen des BGB eingehalten werden.

Der Begriff "tfp" ist hingegen seit langer Zeit eine feststehende Größe. Hier wird lediglich Zeit investiert und zum Ausgleich gibt es Bilder. Damit ist das "tfp-Geschäft" abgeschlossen. Dass man hinterher mehr oder minder Stolz die gemeinsamen Ergebnisse zeigen möchte, ist in aller Regel in der Vertragsgestaltung mit eingeschlossen (in erster Linie um Nutzungs- und Persönlichkeitsrechte zu schützen).

Die kommerzielle Nutzung hat hingegen gar nichts mit tfp zu tun. Wer tfp anbietet, empfängt für diese Arbeit auch keine Leistung von dritter Seite, oder erbringt diese auch nicht für eine andersweitige kommerzielle Verwendung.

tfp und kommerzielle Nutzung schließen sich gegenseitig aus.
******erk Mann
176 Beiträge
@Bernd Pesch
das sehe ich genau so! Jedoch wann fängt die kommerzielle Nutzung an.
Ein Fotograf der die TfP Bilder auf seiner Homepage zeigt um damit Kunden zu werben, oder möglichen Kunden seine Fähigkeiten zu zeigen, nutzt der die Bilder dann kommerziell?

Ich finde hier die Grenze zu ziehen ist sehr schwierig! Oder sitze ich jetzt auf der Leitung?

LG Andi
*********erst Mann
4.094 Beiträge
@ Bernd
TFP ist kein Begriff im juristischen Sinne, sondern heißt nur dass beide Parteien ihre Zeit kostenlos zur Verfügung stellen, eben time for prints.
Inwieweit das Model oder der Fotograf die Bilder nutzen darf, ist aus dem Begriff nicht ersichtlich, und sollte vertraglich geregelt werden.
So wurde schon mal die Klage eines Models abgewiesen, weil sie glaubte, die Verwendung ihrer Bilder auf der Homepage des Fotografen wäre kommerziell, weil ja der Fotograf an den Folgeaufträgen verdienen würde.
Aber er verdient eben nicht mit ihren Bildern sondern an den Folgeaufträgen, genau wie das Model an den Folgeaufträgen verdient, wenn sie eine gute Sedcard hat.
Natürlich könnte man jetzt TFP-Verträge mit kommerzieller Nutzung anders benennen z.B. TFPK1:0 bzw. TFPK1:1 wenn beide alle Rechte haben *zwinker*
Ist aber alles nicht nötig, solange alles Wichtige im Vertrag steht.
Vor 20 Jahren kannte ich das Wort TFP gar nicht. Da stand auf meinen Verträgen einfach "Modelvertrag" oder "Verwendungserlaubnis" (auch heute noch) wenn es sich um zahlende Kunden handelt.
Wenn etwas im Vorfeld ehrlich besprochen wird und auch so niedergeschrieben wird, beide Parteien mit der Vereinbarung zufrieden sind, dann ist das völlig in Ordnung. Und selbst wenn von Seite des Fotografen Geld fließt für Spesen, Reisekosten, Übernachtung etc. sehe ich es immer noch als TFP.
Kommerzielle Grenzen und so
das wird immer schwieriger. Die Homepage darf dann auch keine Fremdwerbung beinhalten die ein paar Cent in die Kasse bringt.

Und seit ich das schöne Buch

Honorare und Recht für Models

gelesen habe ist mir in gewisser Weise schwindlig. Wer kommerzielle Verwendung nicht sauber im Vertrag regelt kann da ne schöne Rechnung an die Backe bekommen. Auch wenn das Shooting rein kommerziell ist und das Honorar unangemessen niedrig.

Tja, aber reich werden ja leider nicht viele Fotografen.........
Titelbild
*********marek Mann
567 Beiträge
@Bernd Piesch
Du hast Recht, Fotograf und Model werden in der Regel nur dann tfp vereinbaren, wenn bei beiden keine kommerziellen Absichten bestehen, von der Eigenwerbung mal abgesehen.

Ich kenne aber einen Fall, bei dem ein Fotograf nach einem Titelbild für ein Buch angefragt wurde und er ein – zum damaligen Zeitpunkt – zwei oder drei Jahre altes Foto angeboten hatte. Dies überschritt den im ursprünglichen Modelvertrag vereinbarten Verwendungszweck und das Model wurde anteilig am Honorar (ich glaube 2000 DM) beteiligt.

Der Fall, dass ein Fotograf einen Auftrag wie den eben genannten hat, er dies dem Model verschweigt, habe ich noch nicht erlebt. Wenn er aber auf tfp-Basis shootet, um die Modelgage zu sparen, würde ich – wenn ich ein Model wäre – notfalls vor Gericht ziehen, um meine Interessen zu schützen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ein Starfotograf von der Klasse Helmut Newtons so was tun würde. Bei windschiefen Fotografen am Rande des Existenzminimums habe ich aber schon einiges erlebt, was das Sich-Drücken um Modelgagen betrifft.
@LichtWerk & Bernd Pesch
Genau das meinte ih mit dem "Grad der kommerziellen Nutzung" Wo fängt sie an?

Werbung ist nicht immer gleich kommerzielle Werbung. Kommerz spielt sich immer und überall ab, auch wenn es nicht direkt erkennbar ist.

Wenn ich mich irgendwo bewerbe - betreibe ich in gewissen Maß auch Kommerz - denn ich möchte mich verkaufen. Das Model, welches Bilder bekommt wirbt ja auch mit den Bildern.

Also warum darf der Designer nicht auch mit den entstandenen Bildern werben, wenn er seine Schmuckstücke zur Verfügung stellt?

Andere Sache:
Ich bin auf der Suche nach einem Mode-Designer, um mit dessen Mode Shootings im Fashion-Bereich zu machen. Dafür dass der Modedesigner seine Mode zur Verfügung stellt, getattet der Fotograf und ich ihm, die Bilder für Eigenwerbung nutzen zu dürfen. Ist eigentlich das gleiche - nur der Weg umgekehrt.

Ist es jetzt TFP oder muss ich vom Designer oder Fotografen Honrar verlangen?

@****as Kierst
Du hast hier meinen ersten Satz überlesen. Wenn es das Ziel ist, mit dem Bild selbst Umsatz zu erzielen - also das Bild selbst zu verkaufen, dann ist es ganz klar kein TFP.
*********erst Mann
4.094 Beiträge
@ Amorphe Masse
Auch wenn das Shooting rein kommerziell ist und das Honorar unangemessen niedrig.
Auch das stimmt so nicht ganz, sondern nur dann wenn eine wissentliche Täuschung vorangegangen ist.

Ich kann Dir das Patent für Klettbänder für 1000 € abkaufen, und wenn dann das Ding einschlägt wie ne Bombe und ich hunderte Millionen verdiene, wird Dich kein Gericht an meinem Gewinn beteiligen.
*********erst Mann
4.094 Beiträge
Wenn er aber auf tfp-Basis shootet, um die Modelgage zu sparen, würde ich – wenn ich ein Model wäre – notfalls vor Gericht ziehen, um meine Interessen zu schützen.

Dann wird der Richter das Model fragen: Und warum haben sie dann das Shooting gemacht und den Vertrag unterschrieben ? Tschüss !

Wenn ich von einem Hotelkonzern gelockt werde, dass es Riesenvorteile für mich hat wenn ich für Hilton einen Hotelprospekt umsonst fotografiere, obwohl das normalerweise ein paar tausend Euro wert wäre, dann möchte ich den Richter sehen wenn ich das Geld einklage *zwinker*
Glaubst Du wirklich an den *nikolaus*
Man Ray ... Danke!
********phie Mann
79 Beiträge
Ich frage mich:
Ob sich andere Mentalitäten, in denen Neid und Hass nicht so regieren, auch ähnlich schwere Belanglosigkeiten in den Alltag rangieren? Habt Ihr bei all der Wortflut eine einzige unbehütet schwache Sekunde einmal daran gedacht, etwas aus Freude zu tun? Hat Spaß gemacht! … und fertig.

Ich kann LichtWerk nur empfehlen: Laß Dir von eloquenten Besserwissern nicht in die Suppe spucken. Mit einer Ausnahme! … der junge Designer hat Zugriff auf’s millionenschwere elterliche Schweizer Bankkonto. Geiz is’ geil – dann raus mit der Kohle. Wenn er aber gerade versucht, erste Schritte vorsichtig auf diesem Weg zu gehen und seine Idee und damit sich irgendwie „durchzubringen“, dann kann ich Dir nur wünschen: Es mögen sich genau die Richtigen bei Dir melden, damit es so’ne richtig geile abgefahrene Sache wird. Dann hast Du Deine bisherigen Kritiker morgen als Neider in der Landschaft stehen.

Ich würd’s machen – scheitert nur an Körbchengröße C …

Alles Gute für Dein Werk … Larüssee … Holm …
@Sinnographie
Richtig - genauso sehe ich es auch.

Die Körbchengröße scheitert leider auch bei mir ... äh hab ich eigentlich eine? *nachdenk*

Na bei mir würde allein die Entfernung dran scheitern.
@ Sinnographie, u.a.:

Natürlich dreht sich hier nicht alles um ein Hobby. Es gibt einige unter uns, die mit diesem Hobby ihren Lebensunterhalt verdienen.

Es gilt zu bedenken, dass wir ein Hobby ausüben, bei dem sensible Rechte (nämlich die Persönlicheitsrechte am eigenen Bildnis) anderer direkt berührt werden. Es gibt nur wenige Hobbies, bei denen die Ausübung eines Hobbies derart intim fremde Rechte berührt. Die Rechtslage sollte man kennen. Über Belanglosigkeiten reden wir hier nicht, wenn im Extrema eine Frau vor der Kamera die Beine spreizt und die Bilder hinterher kommerziell verwendet werden.

Nicht umsonst ist hier die Rechtsprechung - Hobby hin oder her - sehr konsequent.


@ Thomas Kirst:

Es ist sicher richtig, dass hier vor 20 Jahren kaum einer "tfp" kannte und nun bieten es viele an. Und du hast auch Recht, das der Begriff keiner juristischen Überprüfung standhält. In einem Vertrag sollte daher auch nie "tfp-Shooting" stehen.


@ sk8erboyHH:

Du hast Recht mit der Schwierigkeit der kommerziellen Abgrenzung. Streng genommen ist auch die Eigenwerbung eines Fotografen eine kommerzielle Nutzung, sobald er (auch) mit Gewinnerzielungsabsicht shootet. Auch hier gilt wiederum: der Vertrag regelt es. Im tfp-Sinne wird dies aber stillschweigend toleriert, denn viele tfp-Shootings sind sogenannte "Testshootings" von Pros.
Profilbild
*****_69 Mann
218 Beiträge
Wieso überhaupt TFP ?
Das ist die Frage, die man sich hier stellen sollte?

Meine Überschrift lautet: Modelvertrag

Zum Punkt RECHTE steht in meinem Modelertrag folgendes:

Das Modell überträgt dem Fotografen ausdrücklich und unwiderrufich hinsichtlich aller Arbeiten und deren Ergebnisse
– egal, ob diese Leistungen halbfertig oder fertig sind – das ausschließliche, zeitlich, inhaltlich, kommerziell und räumlich
unbefristete, unbegrenzte und uneingeschränkte Nutzungs- und Veröffentlichungsrecht, das Recht am eigenen Bild sowie
sämtliche Schutzrechte, insbesondere im Hinblick auf Verwertung, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Veränderung,
Verbreitung und Nachdruck in allen nutzbaren Medien – auch teilweise – ein und zwar ungeachtet der Übertragungs-,
Träger-, Präsentations- und Speichertechniken (insbesondere Internet, auch wenn die vorgenannten Arbeiten in einem
abgeschlossenen Mitgliederbereich veröffentlicht werden, der sich durch ordentliche Mitgliedsbeiträge finanziert). Der
Fotograf wird über die weitere Gewährung von Nutzungsrechten entscheiden.


desweiteren steht unter dem Punkt HONORAR:

Sofern unter Punkt 7 nichts anderes vereinbart wurde verzichtet das Modell für die erbrachten Leistungen, Inhalte und
für die eingeräumten Rechte auf ein entsprechendes Geldhonorar. Die Veröffentlichungs- und Nutzungsrechte werden
durch eine fehlende Vergütung in Geldesform nicht eingeschränkt. Erhält das Modell kein Geldhonorar, erhält es als einmaliges
und pauschales non-monitäres Honorar von 10 vom Model ausgesuchten Aufnahmen, kostenlos digitalisierter
Ausbelichtungsdateien, gespeichert auf einer CD/DVD in einer Größe von 16,6MPix (4992x3328 Pix). Die Auswahl der
ausgesuchten Aufnahmen, hat das Model dem Fotografen bis max. 4 Wochen nach Erhalt der Ansichtsbilder (400x600
Pix) per Email mitzuteilen. Sofern unter Punkt 7 nichts anderes geschrieben steht, erhält das Modell das Recht, diese
vom Fotografen bearbeiteten Aufnahmen zum Zwecke der Eigenwerbung auf der eigenen Homepage zu nutzen und die
Aufnahmen auf der eigenen oder auf anderen Internetseiten zu Ausstellungszwecken und zum Zweck der Eigenwerbung zu veröffentlichen.


Wer sich von mir fotografieren lässt, weiß, was ein Shooting bei mir kostet ... wer kostenfrei von mir fotografiert wird, weiß auch, was er gespart hat.

Diese beiden Punkte stehen bei mir im Vertrag, wenn ich aus Spaß fotografieren, oder wenn ich einen hübsche Frau sehe, die ich gerne vor der Kamera hätte, um mein Portfolio zu füllen.

Anders hingegen sehe ich das bei Shootings, von denen ich weiß, das sie mir Geld bringen, wie z.B. Auftragsshootings für Kalender, Magazine, Werbemaßnahmen, PR, etc. ...
Da bekommt das Model selbstverständlich einen festen monetären Tages oder Halbtagessatz, die sie mir jedoch in Form einer Rechnung quittieren muss.

Ich sage immer wieder, wenn ich weiß, das ich verdiene, sollen auch andere verdienen!
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