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Urheberrecht - Recht am eigenen Bild - u.v.m.

Urheberrecht - Recht am eigenen Bild - u.v.m.
Findige Anwälte entdecken die Abmahn-Masche

http://www.welt.de/wirtschaf … ecken-die-Abmahn-Masche.html

sicher für einige nicht ganz uninteressant.
**57 Mann
640 Beiträge
Nicht ganz aktuell!
Hallo,

der Beitrag in der Welt ist nicht ganz aktuell. Die Abmahngebühren sind mittlerweile auf etwa 100 € gedeckelt.

Ansonsten sollte man sich schon an die bestehenden Gesetze halten. Das Fotografieren von Gebäuden und Kunstwerken regelt die Panoramafreiheit (§ 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen). Googelt mal nach dem Begriff und ihr werdet eine Auflistung der Unterschiede in den unterschiedlichen Länder finden.

LG Klaus
nicht ganz aktuell!

zumindest ist die Anzeige auf den 21.10.12 datiert .. es geht auch nicht um 100 .- Euro ,es geht darum zu informieren.
Nicht jeder kennt sich aus und nicht jeder hält sich dran.

VG Chantal
*********sign Mann
28 Beiträge
Deckelung der Kosten eher selten
Der Artikel auf welt.de ist in den meisten Punkten richtig. Einige sind weiterhin umstritten.

Eine Deckelung der Abmahngebühren (§ 97a II UrhG) gibt es nur in sehr wenigen Fällen:

• in einfach gelagerten Fällen mit
• einer nur unerheblichen Rechtsverletzung
• außerhalb des geschäftlichen Verkehrs

Ist auch nur einer dieser 3 Punkte nicht gegeben, entfällt die Deckelung.

Zahlreiche Anwälte und einige Gerichte sind sehr kreativ, die Deckelung nicht zur Anwendung kommen zu lassen ...
Es wird z.B. argumentiert, daß ein einfach gelagerter Fall schon dann nicht mehr gegeben ist, wenn die Identität und Anschrift des Verletzters ermittelt werden muß ...
Auch der "geschäftliche Verkehr" wird höchst unterschiedlich definiert.
Erheblich oder unerheblich ist auch schwer, genau zu definieren.
Es bleibt also viel Spielraum.

Man muß daher sagen:
Abmahngebühren können im Einzelfall gedeckelt sein.
Die Kosten einer Urheberrechtsverletzung selbst sind nur manchmal reduzierbar.
******210 Mann
1.415 Beiträge
Deckelung ?
wo soll die rechtlich verankert sein?

neu ist das nicht, aber man kann nicht oft genug daran erinnern...

Danke dafür...
**57 Mann
640 Beiträge
Deckelung
Die Deckelung ist in einem EU - Gesetz aus 2008 geregelt. Sie gilt allerdings nur für privat Leute, da muß ich up_photodesign recht geben.

Damit nicht ein falscher Eindruck entsteht, ich bin sehr wohl für die Einhaltung der bestehenden Gesetze. In allen VHS Kursen, die ich an verschiedenen VHS gebe, ist immer ein Abschnitt Kunsturheberrecht und Urhebergesetz enthalten. Nicht als Rechtsberatung sonder für die Sensibilisierung auf das Thema.

Ich selber bin Opfer eines dreisten Bilderklauers geworden, die Gerichtsverhandlung steht noch aus.

Grundsätzlich darf ich zunächst mal fast alles fotografieren, nur veröffentlichen darf ich es nicht und schon garnicht kommerziell nutzen. Das Fotografieren na sich ist strafbar seit 2004, wenn der besondere Persönliche Schutz, z.B. in der eigenen Wohnung, auf einer Toilette, im Solarium usw. missachtet wird.

Urlaubsfotos vom Eiffelturm darf ich machen, auch nachts, aber die darf ich dann nicht z.B. in den Fotocommunity stellen.

Ich mache grundsätzlich mit Personen die ich fotografiere einen Vertrag, egal ob TfP oder Pay. Damit bin ich auf der sicheren Seite.

LG Klaus
Blickkontakt fest im Griff. Studioaufnahme mit einem ganz wunderbaren Model. Anschließend etwas Bildbearbeitung und voila.
********phan Mann
160 Beiträge
Aber wie
soll man denn wissen, welches öffentliche Gebäude etc. problemlos veröffentlicht werden darf und welches nicht? Stichwort Eifelturm bei Nacht!
*******s06 Paar
4.527 Beiträge
Foto_Stephan
Vorher informieren. Gebäude gehen, der Eiffelturm ja auch. Hier ist die Lichtinstallation das Problem und nicht das Gebäude.

Der verhüllte Reichstag war auch klar, kein dauerhaft bestehendes Kunstwerk.

Wenn du einfach nur ein Gebäude ablichtest, das da halt so steht sollte es keine Probleme geben.

Bei Zweifeln hilft auch Nachfragen, denn wo ein Gebäude ist gibt es meist auch Menschen die du fragen kannst.

Viele Grüße
Smartie (m)
Schwierig .. ich käme sicher nicht auf die Idee,das wenn ich ein Gebäude fotografiere oder es einfach mit auf dem Foto ist, es verboten oder gar strafbar sein könnte..

laut Wiki
Die Panoramafreiheit (auch Straßenbildfreiheit) ist eine Schranke des Urheberrechts. Diese erlaubt es jedermann, urheberrechtlich geschützte Werke (z. B. Gebäude oder auch eine bleibende Installation), die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, bildlich wiederzugeben, ohne dafür die sonst erforderliche Genehmigung einholen zu müssen. Dies betrifft sowohl das bloße Anfertigen etwa einer Fotografie als auch ihre Veröffentlichung. Unabhängig vom Urheberrecht können jedoch weitere rechtliche Gesichtspunkte einer Fotografie entgegenstehen: das Eigentumsrecht am Grundstück mit dem daraus resultierenden Hausrecht, Persönlichkeitsrechte der Bewohner eines Gebäudes oder Sicherheitserwägungen (etwa bei militärischen Anlagen). Siehe dazu: Bildrechte, Google-Street-View-Kontroverse.

allerdings muss man bedenken, das es von Land zu Land anders ist .. Z.B. Frankreich- Die Panoramafreiheit gilt nicht in Frankreich

in den USA hingegen laut Wiki
USA

In den USA bedarf man keiner Erlaubnis, urheberrechtlich geschützte Gebäude (vor dem 1. Dezember 1990 geschaffene Gebäude unterliegen nicht dem Copyright) zu fotografieren und die Fotografien genehmigungsfrei zu veröffentlichen, soweit sie sich an öffentlichen Plätzen befinden oder von öffentlichem Verkehrsgrund aus sichtbar sind, ebenso kann man Innenaufnahmen öffentlicher Gebäude genehmigungsfrei veröffentlichen. Dies gilt nur für Gebäude, nicht für Skulpturen, Statuen und Denkmäler

*********sign Mann
28 Beiträge
Gebäude und USA
Bei Gebäuden ist bei der Panoramafreiheit besonders zu beachten, daß diese nur für Bilder gilt, die von öffentlichen Verkehrswegen aus gefertigt werden.
Die Verwendung eines Krans, einer großen Leiter, oder auch eine Aufnahme aus einem Fenster im Nachbargebäude, fällt nicht mehr darunter!

In den USA gilt es - bei aller sonstigen Freiheit - besondere Markenrechte und andere spezielle Rechte zu beachten. Das fängt beim Beverly Hills-Logo an und betrifft auch Coca Cola World in Atlanta oder den Hollywood-Schriftzug in LA ... auch Photos von
NASCAR-Autos bzw. den Rennen sollte man nicht ohne die Zustimmung der Rechteinhaber veröffentlichen ... Wo immer eine Marke, ein Sportmannschaft, berühmte Gebäude (vor allem von großen Marken) ins Spiel kommen, ist Vorsicht angesagt.

Das gilt für Marken grundsätzlich auch in Deutschland. Coca-Cola, Mustang, Disney-Figuren, Barbiepuppen ...
*******s06 Paar
4.527 Beiträge
Wichtiger Hinweis! Danke schön *top*
wir
********life Paar
52 Beiträge
nächtlicher eiffelturm
....der hinweis mit der veröffentlichung des beleuchteten eiffelturms ist generell richtig, aber nicht im hinblick auf die fotocommunity. die hat - nach meiner erinnerung - eine vereinbarung, dass user dort auch bilder des nachts leuchtenden turms zeigen dürfen.
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