@maghali,
der Ebay-Händler MUSS das umtauschen.
Als gewerblicher Händler ist er schlicht verpflichtet dazu.
Wie lange ist der Kauf her?
Du hast beim Kauf via Internet ein Rückgaberecht von 1 Monat,
das der VK einräumen muß.
Durch sein Angebot ist er mehrfach abmahngefährdet.
Die Hinterlegung der Widerrufsbelehrung z.B. auf der Mich ist nicht zulässig, die muß in jeder Auktion stehen.
Des weiteren räumt er nur 14 Tage ein...
Wenn jemand dieses Angebot bei einer Wettbewerbszentrale meldet (oder, noch schlimmer, ein Mitbewerber darauf aufmerksam wird), zahlt er, und das nicht zu knapp.
Wenn du möchtest, darfst du mir gerne per CM die Artikelnummer deines Kaufs nennen, dann geb ich dir weitere Tipps...
LG Sub