In Bezug auf die Bearbeitung durch Modelle bei Fotoaufnahmen noch ein Nachtrag.
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben dürfen ohne die schriftliche Genehmigung des Urhebers keinerlei Veränderungen an den Bildern vorgenommen werden. Wer also eine Aufnahme ohne Einwilligung des Urhebers bearbeitet, dazu zählt auch schon die Veränderung des Bildschnittes, macht sich strafbar und kann für sein Handeln haftbar gemacht werden. Ein entsprechender Hinweis im Vertrag ist also gut.
Ebenfalls sollte man sich überlegen, dass man eine Formulierung in seine Verträge aufnimmt, dass wenn eine Seite der Vertragspartner den gemeinsam geschlossenen Vertrag aus welchen Gründen auch immer kündigen oder als nichtig erklären, aus dem TFP-Vertrag ein PAY wird und die mit der jeweiligen Gegenseite ein entsprechendes Honorar erhält.
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben dürfen ohne die schriftliche Genehmigung des Urhebers keinerlei Veränderungen an den Bildern vorgenommen werden. Wer also eine Aufnahme ohne Einwilligung des Urhebers bearbeitet, dazu zählt auch schon die Veränderung des Bildschnittes, macht sich strafbar und kann für sein Handeln haftbar gemacht werden. Ein entsprechender Hinweis im Vertrag ist also gut.
Ebenfalls sollte man sich überlegen, dass man eine Formulierung in seine Verträge aufnimmt, dass wenn eine Seite der Vertragspartner den gemeinsam geschlossenen Vertrag aus welchen Gründen auch immer kündigen oder als nichtig erklären, aus dem TFP-Vertrag ein PAY wird und die mit der jeweiligen Gegenseite ein entsprechendes Honorar erhält.