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BDSM für Mollige und XXL
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Fotos am/im Wasser445
Ich finde Fotos in Verbindung mit Wasser wirklich erotisch.
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Ich möchte ja kein Spielverderber sein ...

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****Fun Mann
482 Beiträge
Ich möchte ja kein Spielverderber sein ...
Ich finde die Fotos echt klasse.

Eine Veröffentlichung ist dennoch kritisch.
Der Regenbogenfisch ist sicher urheberrechtlich geschützt ...
das kann böse (und vor allem teure) Folgen haben.

Ihr solltet euch also einen Gefallen tun, und euch nur so an den Fotos erfreuen - und auf eine Veröffentlichung verzichten.

Liebe Grüße
Thomas


Ich war mal so frei und habe die Urhebrrechtsposts hier hin geschoben. S.a. Mollig und XXL Fotografie: Ich möchte ja kein Spielverderber sein ...

LG
Frank

*********7778 Paar
1.667 Beiträge
Themenersteller 
Hallo Thomas,

danke für den Hinweis. Ich denke aber das die Ablichtung dieses "Stofftieres" kein Problem darstellt da dieser Fisch nicht nachproduziert oder als Logo verwendet wird.

Um das ganze final zu klären werde ich aber gerne eine entprechende Anfrage an den Support richten.

LG
Frank
********enta Frau
17.719 Beiträge
*hand*
Nur keine Umstände - dann "vernichtet" das Foto *zwinker*
*********7778 Paar
1.667 Beiträge
Themenersteller 
Ich hab den Support bereits angeschrieben und auf den Post hingewiesen. Mir wäre es ganz lieb wenn wir das klären könnten (dafür müssten die Bilder im Post verbleiben) damit wir bei ähnlich gearteten direkt wissen was los ist.

Wenn ihr es wünscht werden wir die Bilder aber gerne entfernen.

LG
Frank
********enta Frau
17.719 Beiträge
Wir können auch erst die Antwort abwarten. *zwinker*
*********7778 Paar
1.667 Beiträge
Themenersteller 
dankööööö *g*
********enta Frau
17.719 Beiträge
*bitteschoen*
****lot Mann
6.768 Beiträge
JOY-Team 
Zum Urheberrecht
Hallo zusammen,

da ich dazu befragt wurde, möchte ich gerne auch hier passend im Thema antworten: Die Darstellung ist ja keine Kopie eines bestehenden Werkes, sondern ein eigenes kreatives Werk. In dem Zusammenhang ist die Verwendung des Plüschtieres okay.

Ansonsten müssten wir hier Bilder mit Gummibärchen oder Kuschelszenen mit Steiff-Stofftieren unterbinden *g*

LG der Camelot
********enta Frau
17.719 Beiträge
Vielen Dank für diese Auskunft. *freu2*
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****Fun Mann
482 Beiträge
Sehe das zwar nicht so optimistisch wie Camelot ...
hoffe aber, dass er Recht behält.

Im Übrigen gilt ja: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Liebe Grüße
Thomas
*******ver Mann
6.416 Beiträge
Gruppen-Mod 
... auszug aus dem urheberrecht
habe das ganze hier verfolgt und mich der sache mal angenommen. bei der recherche im urheberrecht bin ich auf folgendes gestossen, was nach meiner auffassung genau das aufzeigt, was hier zur anwendung gekommen ist.

Zulässig ist nach Par 57 UrhG die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe anzusehen sind.

Quelle: http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#beiwerk

sowie: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html

eine genau klärung kann wohl nur ein anwalt erzielen, der sich zu 100% im UrHG auskennt, denn gerade das UrHG und die nutzung ist ein schweres thema.

lg
ecki
Keine Beschreibung angegeben.
****Fun Mann
482 Beiträge
@ Pixeldiver
Mir ging es einfach auf die Gefahr hinzuweisen. Da man ja weiss, dass einige Firmen gegen Urheberrechtsverstöße rigeros vorgehen, sollte man zumindest auf der Hut sein. Die legen sicher in Bezug darauf, was Beiwerk ist, eine andere Grenze wie Forennutzer und -betreiber.

Wie du schon sagst: Das ist Auslegungssache.

Aber nun haben wir das Thema wohl genug beleuchet und sollten wieder zum Thema des Threads zurückkommen.

Liebe Grüße
Thomas
*********7778 Paar
1.667 Beiträge
Themenersteller 
Die Sache mit dem Urheberrecht
Aufgrund dieses Posts ( Mollig und XXL Fotografie: ...wünsch dir was vom fotografen )enstand eine Disskusion zum Thema Urheberrecht.

Dieser Thread ist nun dazu da um das Thema weiter zu verfolgen und den anderen Thread für das eigentliche Thema frei zu halten *g*

LG
Frank
**********rello Mann
2.457 Beiträge
...das urheberrecht..
wird in diesem fall nicht betroffen. sonst dürfte man ja gar keine autos, häuser, parkbänke, gartenzäune und angezogene menschen fotografieren...auf den klamotten würde dann ja auch das urheberrecht "lasten"......

solche dinge sind nicht urheberrechtlich geschützt. beim urheberrecht geht es um künstlerische werke, wie musikstücke, skulpturen, bilder etc.
Keine Beschreibung angegeben.
****Fun Mann
482 Beiträge
ARTistCyberello ...
... Logik bezüglich des Urheberrechts ist naiv.

Es gibt Dinge, die unter Urheberrecht stehen und die du zwar für private Zwecke fotografieren - nicht aber veröffentlichen darfst. Auch Häuser und Bauwerke.

Ein Beispiel: Der Eiffelturm in Paris. Die Beleuchtung ist urheberrechtlich geschützt.

Auch mit immer wieder gern von Fotografen verwendeten Schwertern kann man urheberrechtliche Probleme bekomme. Wenn diese z.B. Nachbildungen der Schwerter aus "Der Herr der Ringe" sind.

Deine Argumentation spiegelt zwar den klaren Menschenverstand wider - nur wissen wir alle, dass Gesetze nichts mit klarem Menschenverstand zu tun haben müssen. Schließlich bekommt ja auch nicht jeder Recht, der Recht hat.

Liebe Grüße
Thomas
**********rello Mann
2.457 Beiträge
Urheberrecht
§ 2 Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

1.
Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2.
Werke der Musik;
3.
pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4.
Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
5.
Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6.
Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
7.
Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

Die Beleuchtung des Eiffeltums gilt als Kunstwerk bw.der beleuchtete Eiffeltum. Der Stofffisch ist wohl kein Kunstwerk, sondern ein Massenprodukt.
Das Produkt (den Fisch) darfst du nicht kopieren (also nachfertigen), denn dann verletzt du möglicherweise das Patentrecht oder das Gebrauchsmusterschutzrecht. Das hat aber nicht unbedingt etwas mit dem Urheberrecht zu tun.

P.S. Muss man gleich die Meinung des Anderen als naiv bezeichnen, wenn der eine andere Sicht der Dinge hat?
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****Fun Mann
482 Beiträge
Entschuldige bitte ...
Das "naiv" war niht als Beleidigung gemeint - sondern nur als sachliche Beschreibung.

Sei doch mal ehrlich. Ist das nicht Haarspalterei? Ob nun ein Anwalt wegen Verletzung des Urheberrrechtes, oder wegen Patent- oder Gebrauchsmusterschutzrecht vor der Türe stehen sollte ... das wird teuer. Und darauf wollte ich nur warnen.

Wenn ihr anderer Meinung seid - und die Warnung ingnoriert, dann ist das eure Sache. Es soll nachher keiner sagen, er (oder sie) hätte das nicht gewusst.

Da ich keine Lust auf ellenlange Diskussionen habe (meine Beitrag war eigentlich nur als eine kurze Info und Denkanstoß gedacht) werde ich mich an dieser Stelle jetzt aus der Diskussion ausklinken. Die bringt uns alle nicht weiter.

LG Thomas
*******rw78 Frau
4.937 Beiträge
Hey Leute,
bitte keinen Streit hier. Ich finde es sehr schön das einige hier mit aufpassen und ihre Meinungen dazu posten. Wenn es ersichtlich is können wir direkt drauf reagieren, wenn es zweifel gibt haben wir die möglichkeit den support einzuschalten und um hilfe zu bitte. Wenn solch eine Sache dann geklärt ist sollte auch gut sein. Auch wenn es jeder anders sieht, in solchen fällen müssen wir dann auf den support vertrauen, was wir auch machen.

Hier zu streiten oder irgendwas bis ins kleinste auszudiskutieren, was schon in mehreren gruppen gemacht wurde, ist nicht wirklich sinnvoll, es führt nur zu mißstimmung. und wir wollen doch schließlich spass haben, oder?

also, habt euch wieder lieb *g*

lg bianca *frieden*
********enta Frau
17.719 Beiträge
Gut finde ich, dass ich erfuhr, welchen Ärger man mit "Spaßfotos" bekommen kann.
*danke*
Beim nächsten Mal krame ich nicht in der alten Spielzeugkiste, sondern kaufe lieber einen gewöhnlichen Gummifisch...
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