@ an alle
Nachdem hier nun einige ihr angebliches "Fachwissen" zum Thema Bodenseezulassung bzw. Ausnahmeregelung abgegeben haben, hier nun mal die richtigen Fakten. Beispiel Motorboot, denn davon sprechen wir hier in dieser Gruppe.
1.Das Boot muss von der Zulassungsstelle des Schifffahrtsamtes abgenommen werden und bekommt eine Nummer zugeteilt.
2. Der oder die Motoren müssen der derzeitigen Abgasstufe 2 entsprechen. Eine Liste über alle Zulassungsfähigen Motoren kann Online bei den zuständigen Behörden abgerufen werden.
3. Das Boot muss mit den notwendigen Ausrüstungsgegenständen ausgestattet sein. Auch hierfür gibt es eine Liste.
4. Sämtliche Borddurchlässe müssen verschlossen sein und ein evtl. Vorhandener Fäkalientank darf nicht nach aussen gelenzt werden. Aber das versteht sich ja heute wohl von selbst und ist sogar in der Ostsee heute Pflicht.
5. Alle 3 Jahre findet eine Nachprüfung statt, ist meistens allerdings eine reine Formsache. Neu geprüfte Feuerlöscher und Rettungsmittel müssen vorhanden sein.
6. Liegeplatz oder sonstiges ist nicht notwendig. Es gibt genug Trailerkapitäne an den Wochenenden.
7. Ein am Bodensee zugelassenes Boot kann überall gefahren werden, aber ein am Neckar zugelassenes halt nicht am Bodensee.