Ich verstehe die Aufregung hier nicht und auch nicht die Kommentare. Vielleicht solltest du mal etwas konkreter sagen um was für ein Boot es geht, wie der Zustand ist und was für ein Käufer es ist um die Geschichte einschätzen zu können. Und wo das Boot steht wegen Rechtes dass angewendet wird.
Du bist als Privatverkäufer nach deutschem Recht u.a an §433 BGB gebunden. Bzw. dem gesamten BGB. Daraus ergibt sich auch eine Bindung an §434 und 435. Und 444 und alle weiteren. Du kannst dich ja gerne mal einlesen.
Fakt ist, dass der Gegenstand bei dem Gefahrenübergang die vertraglich zugesicherten Eigenschaften haben muss, ansonsten kann (muss) nachgebessert oder nachverhandelt werden.
Bekannte Mängel dürfen nicht verschwiegen werden und eben das, sowie die nicht bekannten Mängel machen die Sache kompliziert. (Und was war bekannt und was nicht, darauf läuft es ja hinaus.)
In der Regel ist man nicht in der Lage die genaue Beschaffenheit von Gebrauchtwaren zu beurteilen. Zumal wenn man sie wie in deinem Fall nichtmals selbst genutzt hat.
Daher bin ich recht vorsichtig mit Zusagen bei Gebrauchtwaren, wenn du zusicherst, dass das Boot einsatzbereit ist und alles einwandfrei funktioniert, dann must du auch dafür geradestehen.
Wenn es ein teures großes Boot ist, dann würde ich evtl. einen Anwalt zu Rate ziehen. Und zwar einen der auf Vertragsrecht spezialisiert ist. Mit einer Formulierung "Fehler in allen Teilen möglich" kann man ja auch Kunden verprellen. evtl. würde ich mich auch wegen Zahlungsmodalitäten mit ihm auseinandersetzen. evtl. Treuhand usw...
Fakt ist dass z.B. in England anders als in Deutschland eine Überweisung angewiesen werden kann, die in Deutschland auch erstmal gutgeschrieben wird. Wenn sich herausstellt, dass das Überweisende Konto nicht ausgeglichen wird, wird die Gutschrift zurückgezogen und das Geld ist wieder weg. Wenn du das Geld in der Zwischenzeit abgehoben hast und nicht wieder rausrückst hast du das Problem... Einige Betrugsmaschen laufen nach dem System, recht erfolgreich übrigends.
Eventuell wäre eine Durchsicht bei einem Marinaservice mit der Anfertigung einer Mängelliste auch eine Option für dich, zumindest könntest du dir so sicher sein nichts zuzusagen was du nicht einhalten kannst.
Der Aufwand muss natürlich in Relation zum Objekt stehen.
Falls dir der Interessent aus Frankreich dubios erscheint (er sich den Kutter nicht angeschaut hat und es geht um eine hohe Summe), würde ich mich nicht weiter damit beschäftigen.
Schau doch mal was so ein Boot in Frankreich kostet, dann kannst du evtl. schon selbst einschätzen ob es überhaupt Sinn macht.
Also wenn das mein Problem wäre würde ich ein paar tausend Euro bar entgegennehmen (mit Begleitung evtl. in Bank und direkt einzahlen) und einen sauberen Kaufvertrag machen, ab einer gewissen Summe geht man aber ungern mit dem Geld spazieren, da würde ich mir Alternativen suchen.