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Bootsverkauf > was ist zu beachten

*******nara Frau
319 Beiträge
keine Ahnung...
...wo meine Anfrage richtig aufgehoben ist...ich versuche es mal hier.

Ich habe das Boot meiner Großeltern verkauft bzw bin gerade dabei und wollte einfach euch mal fragen ob es beim Kaufvertrag für boote wichtiges zu beachten gibt?!
Ich wollte Gewährleistung und rücknahme z.b. ausschließen und eine Zahlungsfrist von 14 Tagen einräumen.
Da er via Mail schon zugesagt hat ist ja quasi schon eine Art Vertrag entstanden....

Und bevor ich Tante Google befragen dachte ich ich frage die Experten hier...

Schon mal danke

LG luna
Google mal im Netz nach Boots Verkaufsverträgen . Da gibt es einige Vorlagen und was man zu beachten hat ( z.B. ADAC )
Da kann man dann auch gesonderte Vereinbarungen eintragen, die dann von beiden Parteien unterschrieben werden und somit gueltig sind ..
****bw Mann
429 Beiträge
14 Tage Zahlungsfrist
N I E M A L S !!!
Wozu, damit du hinterher deinem Geld nachrennst?
Ware gegen Geld. So wie beim Aldi. *g*
*****zoE Mann
112 Beiträge
Wichtig ist Zug um Zug, also Geld gegen Ware. Je nachdem wie hoch der Kaufpreis ist musst du bei Bargeld sichergehen, dass es echt ist. Mit Dollar wird gerne betrogen, auch beim Einzahlen in der Bank werden nach anschließender Prüfung nur die Echten gutgeschrieben. Ansonsten, Gewährleistung ausschließen, keine Zusagen machen, die du nicht einhalten kannst und wo du nicht zu 100% weisst, dass es stimmt.Im Zweifelsfall verkaufe es als ungeprüfte Gebrauchtwagen, Fehler in allen Teilen möglich.

Es gibt Muster-Kaufverträge im Netz. Um einschätzen zu können wie du am besten vorgestellt müsste man aber etwas mehr wissen, ob es um 500 oder 500tsd Euro geht, was für ein Käufer das ist....usw.


Achja, ganz wichtig: Keine Überweisung von Ausländischen Konten!!!!!!!!
*****zoE Mann
112 Beiträge
Achja Gebrauchtware natürlich.... Blöde Rechtschreibkorrektur....
******sPE Paar
632 Beiträge
Im Zweifelsfall verkaufe es als ungeprüfte Gebrauchtwagen, Fehler in allen Teilen möglich.

Achja Gebrauchtware natürlich.... jaja...Blöde Freud´sche Fehlleistung....
LorenzoE


so ist ´s wohl richtiger formuliert... ne...Dein Rat als vermeintlich gut gemeint in Ehren, aber das ist sowohl falsch, als hier auch deplatziert...das kannst du als bräunlicher Flohmark-Vertickerér vielleicht versuchen so zu handhaben, nur geht es hier eben um andere Dimensionen, vielleicht mal ein Stück zurück scrollen...


@**l
Vertraglich geregelte Zahlungsziele sind i.d.R. völlig unproblematisch und rechtlich einwandfrei, solange es sich um eine seriöse Kaufer/Verkäufer Konstallation handelt.
Das sollte man sicher im Vorfeld klären bzw. abchecken, da gibt es der Möglichkeiten viele und ist bei hohen Summen abslut üblich, wir reden hier ja nicht um ne 6,99 Kiste Aldi Sterbehilfe...

Außerdem sollte man auch und gerade als unbedarfter Verkäufer einer recht hochpreisigen Sache wissen, daß man als nicht gewerblicher Verkäufer, also auch als Privatperson sich sehr wohl auch in der gesetzl. Sachmängelhaftung bewegt und gesetzeskonform zu handeln hat...diese kann man versuchen zu umgehen oder auszuschließen wie man lustig ist... bleibt aber trotzdem unumgänglich!!!
Das bezieht sich sowohl auf Angaben/Aussagen/Zustand zur Sache, ebenso auf verschiedene dubiose Angaben hinsichtlich unterschiedlicher Absichtserklärungen zum Verkauf bzw. des Verkaufspreises...wenn das Objekt z.B. bei einem holländischen Makler ganz anders angeboten wurde...auch das nur nochmal als guter Rat...auch wenn so mancher beratungsresistent scheint... ! *smile*
*******nara Frau
319 Beiträge
Also dass es frei von Fehlern ist und voll fahrtüchtig wird eh garantiert

Wieso keine Überweisung von ausländischen Konten?
Der Käufer kommt aus Frankreich
Wir wollten zwecks Überweisung ein neues Konto eröffnen damit er nur diese Kontodaten erhält.
****bw Mann
429 Beiträge
lies mal im www
mehr zu diesem Thema. Dein Fall hat jetzt schon ein "Gschmäckle"...
BARGELD lacht, aus fertig , basta, egal in welcher Höhe!!! Du hast die idealen Voraussetzungen um betrogen zu werden.
(Konto eröffnen, wahrscheinlich noch bei Western Union ...)
*******ker Paar
31 Beiträge
Bootskauf Auslieferung NUR nach Zahlungseingang
Kauf mal ein Auto bei Mercedes Benz, Du glaubst doch nicht das Du das Auto auch nur einen Meter bewegst wenn die Deine Kohle nicht komplett haben!!! Neu oder gebraucht ist egal!

Also schreibe Dir auf ohne MOOS NICHTS LOOS und das ist hier ein gut gemeinter Rat und das ganze Gerede von Seriosität ist völlig egal. Keinen Meter ohne vollständige Zahlung!!!!!!!!!!
Wer Dir etwas anderes rät hat keine Ahnung!!!
Sachmängelhaftung kannst Du nicht völlig ausschließen, aber Du solltest diesen Ausschluss trotzdem vereinbaren um Dich bei eventuellen unberechtigten Ansprüchen erst mal auf diese Vereinbarung zurückziehen zu können.

Wenn Du kein Geld hast musst Du damit rechnen, dass der Käufer auch kein Geld hat und Dein Boot nach 14 Tagen schon lange im Ausland weiterverkauft ist!!! Dann greife mal einem in seine leeren Taschen...
Du hast keine Chance!!!
Außerdem klingt es für mich total unseriös mit 14 Tagen Zahlungsziel, das ist völlig unüblich, egal wie nett der Käufer ist oder aussieht!!!!!!!!!!!!!!!! NO, NO WAY
Also viel Glück beim Verkauf, aber ich denke wenn Dein Käufer sofort zahlen muss springt er ab und Du hast aber noch Dein Boot!
Im anderen Fall hast Du kein Boot mehr und auch keine Kohle! Ich bin sicher!!!
Vorsicht Betrüger!!!!
*******ker Paar
31 Beiträge
@mhug
Du hast völlig recht, das hat schon jetzt "Geschmäckle" ich glaube er soll abgezogen werden, so ahnungslos wie er hier klingt.

LG
******sPE Paar
632 Beiträge
...
na gut... noch ein gratis Tip...
Auslandstransaktionen kann und sollte man von der (z.B. eigenen, kontoführenden) inländischen/heimischen Bank DIREKT abwickeln lassen... da regeln dann die Kredit-/Geldinstitute den Geldfluss direkt unter sich ab... dabei hat dann auch ein ggf. in betrügerischer Absicht handelnder keine Chance, etwas zu manipulieren... einfach mal informieren...
Eine zweite nicht unübliche Möglichkeit... lasst den Kaufvertrag von einer Anwaltskanzlei eures Vertrauens abwickeln, die regeln auch die Zahlungen über ihre Kanzlei ab... kostet eine Kleinigkeit, ist aber 100% sicher und vor allem Reibungslos als auch Rechtssicher...

Bei Zahlungen/Geschäften in diesen Dimensionen würde ich einen Teufel tun und das am Küchentisch abwickeln... hinterher ist dann das Theater groß...und der Schaden enorm...

@*******ker,
Kauf mal ein Auto bei Mercedes Benz, Du glaubst doch nicht das Du das Auto auch nur einen Meter bewegst wenn die Deine Kohle nicht komplett haben!!! Neu oder gebraucht ist egal!

das ist schlicht weg quatsch...
Wenn z.B. wir (wie alle anderen Leasing-/oder Finanzierungskunden auch) unseren Kaufvertrag bei MB unterschrieben haben, liegt der Champus im Kofferraum, der Schlüssel in unserer Hand und wir steigen in die Karosse und fahren von dannen...
Den Rest, also die Zahlungsmodalitäten regelt, wie z.B. in unserem Fall, der MB Financial Service und die MB Vertretung unter sich...und das ist garantiert noch nicht am Tag der Fahrzeugübergabe der Fall... also was ist jetzt Gegenstand deiner Aussage...? ggf. Barzahler?... jo... dann nimm dir mal z.B. ca.75.000€ in die Hand, die du auch erst mal in die Hand bekommen musst... und zieh mal los, um z.b. ein Auto zu kaufen...viel Erfolg... *wow*
Aber ja... es gibt sie noch, die Barzahler... bis zu gewissen Beträgen ggf. auch noch vertretbar/abwickelbar... bei relativ hohen Summen jedoch nicht mehr ohne weiteres!
So haben wir tatsächlich mal bei einem befreundeten Caravanhändler erlebt, daß ein Geschäfts-Paar zum WoMo Kauf mit einer großen Tüte voll Geld kam und Ihren Camper abholen wollten...(ca. 56.000€) , nun ja... der Weg war beinahe umsonst... der Verkäufer kann und darf Summen in diesen Höhen garnicht mehr händeln...und will das dreist aiuch garnicht mehr...viel zu unsicher und gefährlich.

MB Financial Service übermittelt bei Vertragsabschluss die Leasing-/Kreditfreigabe an den Geschäftspartner, die tatsächliche Zahlungsabwicklung nimmt gerade auch bei denen nochmal 5-10 Tage in Anspruch...bei den meisten anderen Dienstleistern übrigens auch, aber das nur mal Rande und so zur Info...
****bw Mann
429 Beiträge
man sollte
reguläres Geschäftsgebaren und PRIVATVERKAUF deutlich trennen.
Lies doch einfach nur bei autoscout24 die Warnungen. Da kannst du mit deiner Pulle Sekt im Kofferraum nicht punkten. *top*
******sPE Paar
632 Beiträge
bei autoscout24

na selbstverständlich... die erstklassig seriöse Verkaufsplattform schlecht hin ... *top*

Pulle Sekt

bitte genau lesen...und verstehen...*top*
*******ker Paar
31 Beiträge
@mhug
Das sind schlaue Leute ohne reales Verständnis, auch mit der Flasche Sekt (ich bekam Champus) imKofferraum, ist die Auslieferung und damit auch die Zahlung abgeschlossen bzw. durch die MB Bank Garantiert. Bei entsprechender Bonität bei der Hausbank mach die MB Bank solche Dinge ebenso wird das Fahrzeug gegen einen Landesbank garantierten Scheck ausgeliefert. Beim Privatverkauf gelten völlig andere Regeln, wie du schon richtig bemerkt hast!

Jeder soll das tun was er für richtig hält, ich will mich nicht als völlig ahnungslos bezeichnen und sagen ich habe Geschäfte in dieser und auch weitaus höhere Summen national und International gehandelt! Bargeld lacht und übrigens man muss Bargeldgeschäfte lediglich melden und die Herkunft nachweisen!
*****zoE Mann
112 Beiträge
Ich verstehe die Aufregung hier nicht und auch nicht die Kommentare. Vielleicht solltest du mal etwas konkreter sagen um was für ein Boot es geht, wie der Zustand ist und was für ein Käufer es ist um die Geschichte einschätzen zu können. Und wo das Boot steht wegen Rechtes dass angewendet wird.

Du bist als Privatverkäufer nach deutschem Recht u.a an §433 BGB gebunden. Bzw. dem gesamten BGB. Daraus ergibt sich auch eine Bindung an §434 und 435. Und 444 und alle weiteren. Du kannst dich ja gerne mal einlesen.

Fakt ist, dass der Gegenstand bei dem Gefahrenübergang die vertraglich zugesicherten Eigenschaften haben muss, ansonsten kann (muss) nachgebessert oder nachverhandelt werden.

Bekannte Mängel dürfen nicht verschwiegen werden und eben das, sowie die nicht bekannten Mängel machen die Sache kompliziert. (Und was war bekannt und was nicht, darauf läuft es ja hinaus.)

In der Regel ist man nicht in der Lage die genaue Beschaffenheit von Gebrauchtwaren zu beurteilen. Zumal wenn man sie wie in deinem Fall nichtmals selbst genutzt hat.

Daher bin ich recht vorsichtig mit Zusagen bei Gebrauchtwaren, wenn du zusicherst, dass das Boot einsatzbereit ist und alles einwandfrei funktioniert, dann must du auch dafür geradestehen.

Wenn es ein teures großes Boot ist, dann würde ich evtl. einen Anwalt zu Rate ziehen. Und zwar einen der auf Vertragsrecht spezialisiert ist. Mit einer Formulierung "Fehler in allen Teilen möglich" kann man ja auch Kunden verprellen. evtl. würde ich mich auch wegen Zahlungsmodalitäten mit ihm auseinandersetzen. evtl. Treuhand usw...

Fakt ist dass z.B. in England anders als in Deutschland eine Überweisung angewiesen werden kann, die in Deutschland auch erstmal gutgeschrieben wird. Wenn sich herausstellt, dass das Überweisende Konto nicht ausgeglichen wird, wird die Gutschrift zurückgezogen und das Geld ist wieder weg. Wenn du das Geld in der Zwischenzeit abgehoben hast und nicht wieder rausrückst hast du das Problem... Einige Betrugsmaschen laufen nach dem System, recht erfolgreich übrigends.

Eventuell wäre eine Durchsicht bei einem Marinaservice mit der Anfertigung einer Mängelliste auch eine Option für dich, zumindest könntest du dir so sicher sein nichts zuzusagen was du nicht einhalten kannst.

Der Aufwand muss natürlich in Relation zum Objekt stehen.

Falls dir der Interessent aus Frankreich dubios erscheint (er sich den Kutter nicht angeschaut hat und es geht um eine hohe Summe), würde ich mich nicht weiter damit beschäftigen.

Schau doch mal was so ein Boot in Frankreich kostet, dann kannst du evtl. schon selbst einschätzen ob es überhaupt Sinn macht.

Also wenn das mein Problem wäre würde ich ein paar tausend Euro bar entgegennehmen (mit Begleitung evtl. in Bank und direkt einzahlen) und einen sauberen Kaufvertrag machen, ab einer gewissen Summe geht man aber ungern mit dem Geld spazieren, da würde ich mir Alternativen suchen.
*****zoE Mann
112 Beiträge
Jetzt habe ich gerade dein Inserat gesehen. Also bei einem 25 Jahre altem Boot würde ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Ich würde den Kutter mit dem Käufer gemeinsam besichtigen, alles ausprobieren und dann einen für mich sicheren Kaufvertrag schreiben. Was nicht funktioniert hat dokumentieren. Was Funktioniert hat auch dokumentieren und den Rest als nicht geprüft dokumentieren (weitere Punkte wurden nicht geprüft, Fehler sind möglich).

Dann würde ich mit dem Käufer zur Bank gehen, er übergibt das Geld, Bootspapiere und Schlüssel werden ausgehändigt und es wird sofort eingezahlt oder wandert ins Schließfach.
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