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@**yx
die Länge der Antenne für Binnen- und Seefunk spielt bei Motorbooten keine unwesentliche Rolle, die fachliche Empfehlung wird so gegeben, hat nichts mit der eventl. Häufigkeit von Landstationen zu tun, man denke dran, das Binnenfunk leistungsmäßig auf 1W begrenzt ist, im Seefunk kann das u.U. andere Relevanzen haben.
Bei Segelbooten wird übrigens nur 1m Antennenlänge empfohlen,. hat lt. Fachleuten ewas mit der Krängung zu tun...
@*******de_1
sorry... aber eure Meinung samt Beitrag ist grundsätzlich falsch, Binnen-und Seefunkgeräte werden auf das entsprechende Revier eingestellt, bzw. werden manuell umgestellt.
Es sind heute nahezu alle handelsüblichen Geräte bivalent einsetzbar, wenn sie entsprechend ausgerüstet sind, also ATIS und DSC fähig sind.
Ebenso interessiert das so wie ihr es schreibt, der Bundesnetzagentur herzlich wenig, sie teilt lediglich die Kennung zu, also wenn Antrag auf Frequenzzuteilung bzw. Kennung (MMSI) gestellt und damit natürlich auch das entsprechende Gerät regisriert wird.
Wenn man nun ein Kombigerät an Bord hast, dieses korrekt auf ATIS eingestellt und ordnungsgemäß registriert ist ist, dann die WaSchuPo. dein UBI Funkzeugnis kontrolliert, ist alles im Grünen Bereich.