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Anlegesteg an öffentliche Slipstelle

Anlegesteg an öffentliche Slipstelle
Hallo miteinander!!
Meine Heimslipstelle liegt bei Mainkilometer 198,1 (öffentlich, Parkplätze ausreichend vorhanden). Da die nächste Anlegestelle um trockenen Fußes an oder von Bord zu kommen ca. 800m weg ist es, gerade beim alleine slippen, mit viel Lauferei verbunden...
Deswegen bin ich auf die Idee gekommen mir über den Winter einen Schwimmsteg ca. 3x1m zu bauen und diesen an der Slipstelle zu installieren.

Weiß jemand wie das rechtlich aussieht?
Der Main ist an der Stelle recht breit und die Schifffahrt wird nicht behindert. Um mich "abzusichern" würde ich ein Schild aufhängen "Benutzen auf eigene Gefahr", und gut.
Beim WSA will ich eigentlich nicht Anfragen um keine schlafenden Hunde zu wecken...

Wäre schön eure Meinung zu lesen.

Beste Grüße
Mitsch
******ICH Mann
255 Beiträge
Hi Mitsch

Stell Dir mal vor, das würde jeder machen. Ich bin mir sicher das gäbe nicht nur Ärger, sondern richtig Mecker von den Behörden. Von der rechtlichen Seite ganz zu schweigen; Dir schraddelt einer dagegen: Willst Du dann haftbar gemacht werden? Bauwerke und Anlagen in und auf dem Wasser sind strenger reglementiert, als wenn Du eine Verkehrsinsel auf die Autobahn dübelst.

Grüße
Jürgen
Hallo!!
...und danke für den Beitrag.
Wenns jeder machen würde hätte ich das Problem nicht...

Der Steg würde parallel zum Ufer liegen und die Wasserseite ca. 2m davon weg. An der Stelle sind Bojen gesetzt und vom Fahrwasser wäre ich gut zehn Meter weg. Von daher bin ich nicht haftbar wenn einer dagegen fährt (wäre halt schade drum).

Wo finde ich Richtlinien für Wasserbauwerke? Es geht ja "nur" um einen Schwimmkörper den ich während der Saison dort festmache.
******ICH Mann
255 Beiträge
Sorry Mitsch, auch für das "nur" gelten die bürokratischen Hürden:

http://www.wsa-dresden.wsv.d … tsanleger_04-10-Homepage.pdf

*schiefguck*
****d_f Paar
569 Beiträge
Gruppen-Mod 
@mitsch2016
Dein Wunsch kommt uns bekannt vor!
Wir fahren oft auf der Donau und die freien Slippstellen sind dort im Allgemeinen auch alles andere als praktisch. *zwinker* So ein kleiner Anleger hat schon was! *ja*
Wir haben uns da auch mal erkundigt und leider ist das nicht so einfach, wie wir uns das gewünscht hätten.
Da gibt es ziemlich viel Papierkram und Genehmigungsverfahren durchzuarbeiten.
Ob das dann genehmigt wird, steht in den Sternen *smile*
Letztendlich wirst Du um das WSA nicht rumkommen.
Wir verstehen, dass Du keine schlafenden Hunde wecken willst! *zwinker*
Aber wenn die WaSchPo vorbei fährt und ihr Gebiet kennt, wird ihnen das neue Bauwerk ziemlich schnell auffallen und dann ist die K*** am Dampfen. *ggg*
Schau Dir einfach mal das "Merkblatt Schwimmende Anlegestellen" an, um einen ersten Eindruck zu erhalten, was Dich da erwartet *smile* https://www.wsv.de/service/m … blatt_anlegestellen_2012.pdf

GLG und viel Glück!

m&f
Wow,
und danke.
Soviel zum "nur"...

Da ich die Idee dummerweise richtig gut find werd ich wohl doch vorher Kontakt aufnehmen und fragen was so ein Genehmigungsverfahren kostet.
Die Auflagen sind zwar heftig aber nicht utopisch. Vielleicht gibts ja noch einen Unterschied zwischen "schwimmender Anlegestelle" und "Floß". *zwinker*

Grüße
******ICH Mann
255 Beiträge
Kleine Anregung... *zwinker* Such mal nach "nicht genehmigungspflichtigen" Anlagen. Vielleicht gibt's da doch was. *g*
Ja genau,
in die Richtung wirds wohl gehen...

Ich meld mich auf jeden Fall wenn ich ne Lösung hab.


tz tz, typisch deutsch eben. *nene*
Kleines Boot als Anleger.
Darf man dort am Ufer denn anlegen?
Wenn ja bestünde ja die Möglichkeit einen Anleger als Boot anzumelden und ihn dort fest zu machen.
Dann dürfte doch keiner meckern, oder?
Hallo Mitsch
Ich besitze einen eigenen Bootssteg am Rhein und kann dir sagen, dass der bürokratische Aufwand beim WSA sehr aufwendig ist und nicht lohnenswert. Selbst an einem genehmigten Steg muss jegliche bauliche Veränderung vom WSA genehmigt werden und dies geschieht nur, wenn ein unäbhängiger Gutachter davor die Änderung geprüft hat.
Außerdem vermute ich, dass die Wasserschutzpolizei deinen Anleger schneller entdeckt hat, bevor du ihn aufgebaut hast *smile*
Hallo mal wieder!

Ich hab jetzt noch einiges gelesen und glaube langsam doch das es fast unmöglich ist das "nebenbei mal" zu bewerkstelligen. *snief*
Das Gesetz unterscheidet zwar zwischen Anleger und Floß aber unterm Strich gelten die gleichen Auflagen. Die einzige legale Möglichkeit ist ein Kleinstfahrzeug (danke Nic und Nac für den Tipp). Ein Floß kann das nie sein weil es immer als Schwimmkörper zählt.

Neuer Plan:
Ich habe noch ein paar 60l Kanister hier und werde die zusammen mit Gerüstbohlen zu einem billigen Anleger umfunktionieren und hoffe das es stillschweigend geduldet wird. Das THW und die Jugendfeuerwehr slippen auch an der Stelle und haben ja auch was davon...
Wenn das Teil dann doch entfernt wird werde ich es mit einem alten kleinen Boot machen. Das ist zwar ungemütlicher aber besser als nix. Anlegen an sich ist erlaubt von daher bin ich rechtlich sicher. Muss dem Kahn dann nur einen Namen geben und (m)eine Telefonnummer fest hinterlassen.

Gruß
Und Danke für eure Anregungen.


@*********ersex: Was hat die Genehmigung gekostet?
*********elle Mann
2 Beiträge
Hallo Mitsch,
es ist definitiv so, dass du ein Ponton nicht auf dem Main als Anlegestelle installieren darfst.
Eine Möglichkeit wie du die Rechtslage etwas umgehen kannst ist, dass du das Ponton beim WSA zulässt und mit einem Außenborgder betreibst.
Trotzdem muss es aus dem Wasser wenn du nicht dort bist. Im Klartext wenn du dein Boot geslippt hast muss das Ponton auch raus.

Zu den Bojen kann ich dir sagfen dass diese auch nur geduldet sind. Es ist fast unmöglich am Main eine Genehmigung für eine Steganlage zu bekommen. Zum Beispiel brauchst du für dso etwas eine Statik usw.

Gruß Frank
Hallo Frank,
das mit den Auflagen wegen Zulassung für einen Ponton hatten wir schon (PDFs weiter oben).
Ich meine die Fahrwasser Begrenzungbojen...
******ICH Mann
255 Beiträge
Sorry Mitsch...

Egal ob am/im/auf dem Main oder anderen Wasserstrassen... Glaub mir, das geht schief und an die Kasse. Ponton, Floss oder Kleinstboot. Du kannst es nennen wie Du magst. Für Alles gibt es Regeln die Du erfüllen musst. Ich hab mich auch mal durchgewühlt durchs Schriftwerk. Leider keine Chance. *schiefguck*
Kleinboot
Also ich fahre fast nur in Holland und kenne mich in D nicht so gut aus.
Ich weiß aber dass bei uns in Holland einer so ein "Trockendock Schwimmponton" mit einer Registrierung versehen hat und es auf dem Rhein genau für diesen Zweck nutzt.
Hier mal ein Link:
https://m.german.alibaba.com … Dock-Modular-1424093824.html
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