„Griechenland
Ich möchte mir in Griechenland ein Boot leihen.
1. Was darf man ohne Führerschein fahren?
2. Wie stehen die Griechen zu deutschen mit kroatischer Lizenz. Schließlich entscheidet jedes Gastland selbst, wen sie fahren lassen und wen nicht.
3. Was kostet das Chartern?
1.
Ob ein Bootsführerschein für Griechenland notwendig ist, hängt davon ab, ob es sich um ein „Boot mit hoher Geschwindigkeit“ handelt. Folgende Boote können führerscheinfrei bewegt werden:
Schlauchboote mit Außenbordmotor bis 14 PS Motorleistung
andere Boote mit Außenbordmotor unter 29 PS
Schiffe mit Innenbord-Benzinmotor und Motorleistung unter 39 PS
Schiffe mit Innenbord-Dieselmotor, bei Schlauchbooten unter 49 PS und anderen Booten unter 69 PS Motorleistung.
(Quelle:
https://www.zizoo.com/de/m/b … t-in-griechenland-zu-mieten/)
2.
Soweit uns bekannt ist, lehnt sich Griechenland an die EU-Regelung an, die frei interpretiert ungefähr folgendes aussagt:
Es werden immer nur die Lizenzen anerkannt, deren Staatsangehörigkeit man als erstes (es gibt ja auch Personen, die mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen) angehört.
Als Deutscher benötigt man einen deutschen Führerschein in Griechenland.
3.
Charterpreise sind willkürlich oder besser gesagt dem Marktgegebenheiten angepaßt. Da kommt es auf die Bootsgattung, die Größe, die Zeitdauer, das Revier und auch auf den Saisonzeitraum an. Da kann keine pauschale Antwort zu gegeben werden.
Ergänzend zur Diskussion noch folgendes (wie es uns bekannt ist) zum Nebenthema Führerschein:
In Griechenland ist der SBF-See (wir sind deutscher Nationalität) anerkannt.
Mit dem SBF-See kann ein Sportboot theoretisch gechartert werden. Praktisch sagt das griechische Gesetz aber aus, das zusätzlich ein weiteres Crewmitglied, einen Befähigungsnachweis haben muß (laut Netzrecherche reicht da aber der alte "A-Segelschein"), wenn das Boot außerhalb eines Hafens bewegt werden soll.
Falls kein Schein vorhanden ist, kann der, per Crewliste definierte Co-Skipper, vor Ort ein offizielles Formular des griechischen Ministeriums für Schifffahrt unterschreiben (Das ist übrigens eine eidesstattliche Erklärung), in dem er/sie bestätigt, dass über ausreichende Erfahrung verfügt. In jedem Fall ist das offizielle Formular ausreichend. Wenn dann noch ein schöner Stempel die Sache abrundet, gibt es nie Probleme, auch versicherungsrechtlich nicht. Der Co-Skipper ist aber im Fall der Fälle dann verantwortlich.
Häufig verlangen Anbieter, für das Chartern einen Erfahrungsnachweis, der mit dem Sportküstenschifferschein (SKS) gegeben ist. Inhaber haben das Segeln in Theorie und Praxis gelernt und nachweislich mindestens 300 Seemeilen zurückgelegt. Auch habe ich schon erlebt, das vom Skipper zusätzlich ein Meilennachweis (Meilenbuch) erbracht werden mußte (wenn erstmalig angefragt wird).
Als Ergänzung zum Bootsführerschein für Griechenland ist ein Seefunkzeugnis Short Range Certificate (SRC) nützlich aber wohl nicht zwingend notwendig, wenn eine Seefunkanlage an Bord ist. Ebenso verhält es sich, wenn Seenot-Leuchtmittel an Bord sind (was bei seefähigen Yachten gesetzlich vorgeschrieben ist).
Wir konnten bei der Recherche im Internet dazu keine offiziellen Quellen ausfindig machen.
Eine schriftliche Anfrage an die griechische Vertretung in Deutschland ist gestellt.