Noch einige Infos am Rande zum Reisen mit dem eigenen Schiff/Boot:
In den Niederlanden gehören die Wasser-Schifffahrtsstraßen nicht dem Staat Niederlande oder seinen Ländern/Gemeinden, sondern einem eigenen Staat: Dem Rijkswaterstaat. Er hat die Aufsicht (auch finanziell) auf und für die Wasserstraßen. Deshalb sind der Wasserweg und seine Einrichtungen (Schleusen, Brücken) nicht von den Corona-Regeln direkt betroffen. Aber man orientiert sich an den Niederlanden. Die Ordnungsbehörden sind aber nicht die örtliche Polizei oder das Ordnungsamt, sondern die Wasserschutz und die Schiffe des Rijkswaterstaat. Die Binnenhäfen und Binnengewässer abseits der Wasserstraßen gehören den Ländern oder den Gemeinden.
Wenn man aber an Land will, gelten die Regeln der jeweiligen Gemeinde. Also Bürgermeister anrufen macht Sinn. Die meisten Häfen sind offen, aber mit Regeln der zuständigen Gemeinde belegt.
Corona-Regeln-Niederlande
https://www.adac.de/news/hol … ten-corona-regeln-in-holland
In Deutschland gehören die Bundeswasserstraßen auch nicht dem Land, sondern dem Bund. Das ist im Grundgesetz Artikel 89 geregelt.
Art.89/GG
(1) Der Bund ist Eigentümer der bisherigen Reichswasserstraßen.
(2) Der Bund verwaltet die Bundeswasserstraßen durch eigene Behörden. Er nimmt die über den Bereich eines Landes hinausgehenden staatlichen Aufgaben der Binnenschifffahrt und die Aufgaben der Seeschifffahrt wahr, die ihm durch Gesetz übertragen werden. Er kann die Verwaltung von Bundeswasserstraßen, soweit sie im Gebiete eines Landes liegen, diesem Lande auf Antrag als Auftragsverwaltung übertragen. Berührt eine Wasserstraße das Gebiet mehrerer Länder, so kann der Bund das Land beauftragen, für das die beteiligten Länder es beantragen.
(3) Bei der Verwaltung, dem Ausbau und dem Neubau von Wasserstraßen sind die Bedürfnisse der Landeskultur und der Wasserwirtschaft im Einvernehmen mit den Ländern zu wahren.
Deshalb gelten hier nicht die Corona-Regeln des jeweiligen Landes, sondern die Bundesregeln. Die sind ziemlich einfach: Abstand halten und Maske tragen, wenn nötig. Überwachungsbehörden sind der WSV (Wasser und Schifffahrts-Verband), der seine Aufgaben an die WSA (Wasser und Schifffahrtsamt) des jeweiligen Gebietes weitergeleitet hat. Das Gebiet des zuständigen WSA orientiert sich nicht grundsätzlich an die Landesgrenzen. Außerdem ist die Wasserschutz und an Küsten die Küstenwache und der Zoll mit eingebunden. Sind aber alles Bundesbehörden oder vertreten die Interessen des Bundes, nicht die des jeweiligen Landes.
Übrigens gehören die Schleusen und die freien Anleger auch dem Bund. Das kann man an einigen Stellen (Schleusen/freien Anlegern) in Bekanntmachungskästen nachlesen. Dort wird ausdrücklich auf die Besitzzustände hingewiesen (GG Art.89).
Abseits der Bundeswasserstraßen (Häfen, Seitengewässer/Seen/einige wenige kurze Wasserstraßen/Stichkanäle die nicht dem Bund gehören) gelten die Regeln des Landes oder der Gemeinde. Niedersachsen hat z.B. alle Regelungen den Landkreisen/Kreisen überlassen. Also: Bürgermeister anrufen und nachfragen.
Hamburg hatte letztes Jahr im ersten Lock-down alles zu, bis auf den Cityhafen als Nothafen. Die Durchfahrt war natürlich erlaubt.
Schleswig-Holstein wollte uns zeitweilig nicht an Land oder in Häfen lassen. Also: Wasser an den Schleusen tanken und genug zu Essen und Trinken mitnehmen, sowie nur die freien Anleger benutzen und nicht ins Hinterland gehen. Strom gab´s teilweise an freien Anlegern auf Chip-Karte.
Alle diese Informationen hatte ich letztes Jahr für die Reise vom Ruhrgebiet zur Ostsee von den einzelnen Bundesländern, per Mail auf Nachfrage erhalten. Hatte sogar ein nettes Gespräch mit dem Pressesprecher des Landes Niedersachsen, der mir nochmal alles so erklärt hat, wie ich es Euch geschrieben hatte.
Das nochmal (zu viele
) Infos zu Reisen auf dem Wasser in Corona-Zeiten.
LG
Micha