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BOOT/YACHT URLAUB
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Boot in NL ???

*********egER Mann
412 Beiträge
Themenersteller 
Boot in NL ???
Hallo zusammen.
Eigentlich wollen wir unsere Bavaria zum 1.4. aus dem Winterlager holen und zum Sommerliegeplatz bringen. (beides Nähe Roermond)
Weiß jemand "was" z.Z. in NL möglich ist, oder wo verbindliche Richtlinien zu finden sind?

LG
Willi
*********icha Paar
11.510 Beiträge
Also...wir haben früher in Maasbommel an der Maas gelegen und haben noch Kontakte dahin. Unser ehemaliger Kollege liegt immer noch in Maasbommel und wohnt sogar zeitweilig auf dem Schiff. Er krant auch im April das Schiff, um den Unterboden zu streichen. Anschließend will er noch in Holland unterwegs sein.

Scheint also alles easy zu sein in den Niederlanden. Gibt ja auch keine Kontrollen, wenn der jeweilige Bürgermeister der Stadt in der man sich befindet, nichts anderes beschließe. In Holland schein der Föderalismus mehr auf die Gemeinden runtergebrochen zu sein. Dort bestimmen die Bürgermeister wie zu verfahren ist. Wie bei uns in Niedersachen im Lock-down Frühjahr 2020.

Das ist mein Wissensstand...

LG
Micha *wink
****om Paar
48 Beiträge
Hallo, In den Niederlande ist Alles in Lockdown, außer Lebensmittelladen und Kleinhandel nur mit Termin. Alles was mit Erholunng oder Freizeit zu tun hat ist nicht möglich, Schifffahren ohne weitere Kontakte ist erlaubt. Für die Einreisetesten lassen oder Quarantaine. Die Regeln gelten vorerst bis zum 19. April. Es gilt außerdem eine genetelle Ausgangssperre ab 21 Uhr. ÖPNV darf nur berufsbedingt benutzt werden. Viele Grüße und gute Reise.
*********icha Paar
11.510 Beiträge
Liebe(r) Indom,
wir waren vor kurzem in Venlo einkaufen. Ales easy und alles möglich. Die Lebensmittelläden hatten auf, nur einige Fachgeschäfte waren so, wie Du es beschrieben hast. Kommt aber in Holland darauf an, wie der Bürgermeister das sieht und behandelt.

In der Nachbarstadt kann alles anders aussehen...

LG
Micha *wink*
**********en_MH Paar
89 Beiträge
Für Aufenthalte unter 72 Stunden braucht man nichts an Test, es gibt ein Grenzabkommen zwischen NRW und NL.
Zumal es keinerlei Kontrollen bis jetzt gab. Waren öfters am Boot und es war alles kein Problem.
**********en_MH Paar
89 Beiträge
******nga Mann
259 Beiträge
Moin zusammen,

https://www.nach-holland.de/corona-virus,

Ich orientiere mich seit bummelig einem Jahr anhand der Seite.
Am 31ten März überführe ich mein Schiff vom Winterlager in den Hafen.
Wird schon passen.
Gruß und Euch ein schönes Wochenende
********rlin Mann
199 Beiträge
Hallo
Ja die Seite war recht zuverlässig. Ansonsten auch immer auf der Seite der Gemeinde nachsehen. Da gibt es dann die genauen Infos was offen hat. Schleusen und Brücken waren fast nicht betroffen im letzten Lockdown. Lediglich der Winterzeitplan wurde beibehalten. Aber auch hier die Infos am Besten über das Bauwerk welches relevant ist suchen.
Gute Fahrt
Klaus
*********icha Paar
11.510 Beiträge
Noch einige Infos am Rande zum Reisen mit dem eigenen Schiff/Boot:

In den Niederlanden gehören die Wasser-Schifffahrtsstraßen nicht dem Staat Niederlande oder seinen Ländern/Gemeinden, sondern einem eigenen Staat: Dem Rijkswaterstaat. Er hat die Aufsicht (auch finanziell) auf und für die Wasserstraßen. Deshalb sind der Wasserweg und seine Einrichtungen (Schleusen, Brücken) nicht von den Corona-Regeln direkt betroffen. Aber man orientiert sich an den Niederlanden. Die Ordnungsbehörden sind aber nicht die örtliche Polizei oder das Ordnungsamt, sondern die Wasserschutz und die Schiffe des Rijkswaterstaat. Die Binnenhäfen und Binnengewässer abseits der Wasserstraßen gehören den Ländern oder den Gemeinden.

Wenn man aber an Land will, gelten die Regeln der jeweiligen Gemeinde. Also Bürgermeister anrufen macht Sinn. Die meisten Häfen sind offen, aber mit Regeln der zuständigen Gemeinde belegt.

Corona-Regeln-Niederlande

https://www.adac.de/news/hol … ten-corona-regeln-in-holland


In Deutschland gehören die Bundeswasserstraßen auch nicht dem Land, sondern dem Bund. Das ist im Grundgesetz Artikel 89 geregelt.

Art.89/GG
(1) Der Bund ist Eigentümer der bisherigen Reichswasserstraßen.
(2) Der Bund verwaltet die Bundeswasserstraßen durch eigene Behörden. Er nimmt die über den Bereich eines Landes hinausgehenden staatlichen Aufgaben der Binnenschifffahrt und die Aufgaben der Seeschifffahrt wahr, die ihm durch Gesetz übertragen werden. Er kann die Verwaltung von Bundeswasserstraßen, soweit sie im Gebiete eines Landes liegen, diesem Lande auf Antrag als Auftragsverwaltung übertragen. Berührt eine Wasserstraße das Gebiet mehrerer Länder, so kann der Bund das Land beauftragen, für das die beteiligten Länder es beantragen.
(3) Bei der Verwaltung, dem Ausbau und dem Neubau von Wasserstraßen sind die Bedürfnisse der Landeskultur und der Wasserwirtschaft im Einvernehmen mit den Ländern zu wahren.

Deshalb gelten hier nicht die Corona-Regeln des jeweiligen Landes, sondern die Bundesregeln. Die sind ziemlich einfach: Abstand halten und Maske tragen, wenn nötig. Überwachungsbehörden sind der WSV (Wasser und Schifffahrts-Verband), der seine Aufgaben an die WSA (Wasser und Schifffahrtsamt) des jeweiligen Gebietes weitergeleitet hat. Das Gebiet des zuständigen WSA orientiert sich nicht grundsätzlich an die Landesgrenzen. Außerdem ist die Wasserschutz und an Küsten die Küstenwache und der Zoll mit eingebunden. Sind aber alles Bundesbehörden oder vertreten die Interessen des Bundes, nicht die des jeweiligen Landes.

Übrigens gehören die Schleusen und die freien Anleger auch dem Bund. Das kann man an einigen Stellen (Schleusen/freien Anlegern) in Bekanntmachungskästen nachlesen. Dort wird ausdrücklich auf die Besitzzustände hingewiesen (GG Art.89).

Abseits der Bundeswasserstraßen (Häfen, Seitengewässer/Seen/einige wenige kurze Wasserstraßen/Stichkanäle die nicht dem Bund gehören) gelten die Regeln des Landes oder der Gemeinde. Niedersachsen hat z.B. alle Regelungen den Landkreisen/Kreisen überlassen. Also: Bürgermeister anrufen und nachfragen.

Hamburg hatte letztes Jahr im ersten Lock-down alles zu, bis auf den Cityhafen als Nothafen. Die Durchfahrt war natürlich erlaubt.

Schleswig-Holstein wollte uns zeitweilig nicht an Land oder in Häfen lassen. Also: Wasser an den Schleusen tanken und genug zu Essen und Trinken mitnehmen, sowie nur die freien Anleger benutzen und nicht ins Hinterland gehen. Strom gab´s teilweise an freien Anlegern auf Chip-Karte.

Alle diese Informationen hatte ich letztes Jahr für die Reise vom Ruhrgebiet zur Ostsee von den einzelnen Bundesländern, per Mail auf Nachfrage erhalten. Hatte sogar ein nettes Gespräch mit dem Pressesprecher des Landes Niedersachsen, der mir nochmal alles so erklärt hat, wie ich es Euch geschrieben hatte.

Das nochmal (zu viele *lol*) Infos zu Reisen auf dem Wasser in Corona-Zeiten.

LG
Micha *wink*
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