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Abgelaufene Zulassungen, Neuzulassung ein Problem?

*******_no Paar
99 Beiträge
Themenersteller 
Abgelaufene Zulassungen, Neuzulassung ein Problem?
Hallo. Uns wurde ein GFK-Sportboot, 7,20 x 2,44 , Bj.78 mit einem Inborder V8-Ford-Benziner mit 192 PS angeboten. Wie wir meinen recht günstig und das ganze mit dem dazu gehörigen Trailer.
So weit so gut, aber nun kommt der Haken und unsere Fragen dazu...
Die Zulassung des Bootes ist Mitte 2010 und die des Trailers 2005 erloschen. Hat hier jemand eine Ahnung ob die Erneuerung der Zulassungen problematisch ist und was zu tun und zu beachten ist
*********aten Paar
122 Beiträge
Eigentlich dürfte es keine Probleme geben, der Trailer müsste zum Haupt TÜV und wenn ihr für den Kauf alle Belege habt (Kaufvertrag / Rechnung usw) ist das kein großes Ding.
******ICH Mann
255 Beiträge
Zulassung...
... Boot: Kaufvertrag genügt bei der Zulassung als Eigentumsnachweis. Recherche über Hull Number und Motornummer vorab schafft Sicherheit.
... Trailer: Papiere vorhanden? Bestand schon Zulassung in D oder US Trailer ohne Papiere, ungebremst und ohne Lichtleiste und Auflaufbremse?
****d_f Paar
569 Beiträge
Gruppen-Mod 
Bei dem Baujahr des Bootes ist die CE Kennzeichnung noch keine Vorschrift -> kein Problem.
Wenn das Boot bereits eine deutsche Zulassung hatte (IBS oder WSA), ein Kaufvertrag vorhanden ist und vielleicht auch noch der Kaufvertrag des Vorbesitzers zumindest eingesehen werden kann -> kein Problem.
Was den Trailer betrifft, wenn er deutsche Papiere hat und nur der TÜV abgelaufen ist -> kein Problem (schlimmstenfalls "Vollabnahme")

Bei Booten/Trailer dieses Alters würde ich nur in technischer Hinsicht vorsichtig sein!
Wir wissen, von was wir reden - unser Lady ist Baujahr 79 *smile*
Also darauf achten, ob für den Motor/Antrieb noch Ersatzteile zu vernünftigen Preisen erhältlich sind, wie der Allgemeinzustand von Boot und Motor/Antrieb ist, usw.
Vielleicht einen Check/Gutachten/Meinung bei einer "renommierten" Bootswerkstatt machen lassen.
Im Internet mal recherchieren, wo die Schwachstellen des Bootes sind und besonderes Augenmerk darauf legen, ob da alles in Ordnung ist.
Anschaffungen mit dem Alter sind meistens Baustellen und erfordern viel Liebe und Geduld zum neuen Schätzchen, sowie viel Arbeit und handwerkliches Geschick, sonst wird es sehr schnell sehr teuer!

LG

m & f
Ich, Gut das die Modelle fotogener sind !
*********xelxX Mann
804 Beiträge
Also gein Boot
sollte es keine Probleme geben ich habe heute Mein gebraucht gekauftes Boot angemeldet Als Baujahr habe ich 1991 angegeben nachweisbar ist das nicht das Boot hat keinerlei Bezeichnung da steht jetzt überall nicht bekannt in dem Bootsschein nur die Länge und Breite Steht da und das Baujahr welches ich angegeben hatte als Eigentumsnachweis habe ich mir die gekauften Artikel in mein Ebay aus gedruckt wie gesagt kein Problem zum Motor konnte ich außer Hersteller und PS gar nichts sagen da hat ein Schlaumeier Das Typenschild ubermahlt.

Beim Anhänger wird das schwieriger sein und auch teurer der Braucht ne Ganzabnahme kostet meines Wissens so 200 Euronen
Pega-Trailer
Hallo, ich brauche mal eure Hilfe!!!!!!
In Holland habe ich mir ein Sportboot (ca 5m) mit einem alten Trailer. Der hatte zwar keine Papiere und man hat mir versichert, dass ich ihn hier auch zugelassen bekomme mit einer Vollabnahme.
Nun Sagte mir der TÜV ich soll wenigstens ein Typenblatt dazu besorgen.
Da fängt das Problem an!
Ich habe dem Hersteller schon 2 x eine Mail geschickt, mit der Bitte, mir zu helfen, aber ich bekomme keine Antwort.
Het jemand inen Tip, was ich machen kann außer Schrottplatz?

PEGA - Trailer
Bj, 1977
Nutzlast 450 kg.

Ich bin über jeden Hinweis dankbar, denn die Saison geht ja bald *smile* wieder los und mein Boot will dann auch ins Wasser.


Lieb Grüße

Harald
*********r_sh Paar
902 Beiträge
@rose-falke
Keine Ahnung ob es weiterhilft:

Also!

Anhänger, die ausschließlich für Sporgeräte genutzt werden, sind Zulassungs- und versicherungsfrei. Sie bekommen bei Vorlage der Betriebserlaubnis ein grünes Kennzeichen.

Du brauchst also ein entsprechenedes Papier, vom Hersteller.

Hilfreich können auch Angaben zu Achsen, (Zulieferteile) und (Wenn vorhanden) Auflaufbremse sein. Die haben seperate Typenschilder, wie z.B. Peitz, Knott oder andere.

Mit der FG-Nummer beim Hersteller anrufen, oder selbst vorstellig werden. Ggf. beim KBA nachfragen (Telefon, nicht Mail).

(ein Kumpel hatte da auch Stress mit und es endete mit einer 6km/h Plakette... an der Lichtleiste)

Letztendlich muss die Verkehrssicherheit hinhauen.

Am besten ist hier das KBA Ansprechpartner ... gedult... *omm* .

___________

Bsp.: ich bekomme ein grünes Kennzeichen. in der Zulassungsstelle wird ein KFZ-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) an die ABE getackert Eingetragen wird als Tag der ersten Zulassung das Ausstelldatum der Zweitschrift meiner ABE (Man merke: ZULASSUNGSFREI) Der Eintrag "Tag der ersten Inbetriebnahme" wäre zutreffender... Bei mir 1977. Auch der Vorbesitzer hatte 1991 drin stehen, weil dessen Zulasserei auch zu dusselig war...

Da meine Bremsen hin waren mußte ich eh nochmal zum Tüv, nicht ohne den Mangel "Nebelschlussleuchte fehlt" - Hat er noch nie gehabt. Also Funzel noch ran, Nachprüfung, anderer Prüfer. Er sagt: "Hmmm. Der braucht die
Nebelschlussleuchte gar nicht! und stellt klar: Nebelschlussleuchte ab 1991 Erstzulassung. Hier steht: als Ersatz für die ABE von .....1977." Un er freute sich, dass die Lampe leuchtet.

Ihr merkt, das Thema ist nicht einfach. Früher mussten die Teile auch nicht zum Tüv, und das selbstgemalte Kennzeichen musste zum Zugfahrzeug passen... aber das ist echt 80er...

Bleib hartnäckig! Letztendlich muss der TÜV irgendwie bewegt werden das Ding für sicher zu befinden.

Mein TÜV hier ist da sehr umgänglich...
Danke
Ich glaub, das hat mit echt weiter geholfen. Deine Tipps sind klasse.
Bestimmt werde ich dir mal schreiben, wie es gelaufen ist.

Harald
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