@rose-falke
Keine Ahnung ob es weiterhilft:
Also!
Anhänger, die ausschließlich für Sporgeräte genutzt werden, sind Zulassungs- und versicherungsfrei. Sie bekommen bei Vorlage der Betriebserlaubnis ein grünes Kennzeichen.
Du brauchst also ein entsprechenedes Papier, vom Hersteller.
Hilfreich können auch Angaben zu Achsen, (Zulieferteile) und (Wenn vorhanden) Auflaufbremse sein. Die haben seperate Typenschilder, wie z.B. Peitz, Knott oder andere.
Mit der FG-Nummer beim Hersteller
anrufen, oder selbst vorstellig werden. Ggf. beim KBA nachfragen (Telefon, nicht Mail).
(ein Kumpel hatte da auch Stress mit und es endete mit einer 6km/h Plakette... an der Lichtleiste)
Letztendlich muss die Verkehrssicherheit hinhauen.
Am besten ist hier das KBA Ansprechpartner ... gedult...
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Bsp.: ich bekomme ein grünes Kennzeichen. in der Zulassungsstelle wird ein KFZ-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) an die ABE getackert Eingetragen wird als Tag der ersten Zulassung das Ausstelldatum der Zweitschrift meiner ABE (Man merke: ZULASSUNGSFREI) Der Eintrag "Tag der ersten Inbetriebnahme" wäre zutreffender... Bei mir 1977. Auch der Vorbesitzer hatte 1991 drin stehen, weil dessen Zulasserei auch zu dusselig war...
Da meine Bremsen hin waren mußte ich eh nochmal zum Tüv, nicht ohne den Mangel "Nebelschlussleuchte fehlt" - Hat er noch nie gehabt. Also Funzel noch ran, Nachprüfung, anderer Prüfer. Er sagt: "Hmmm. Der braucht die
Nebelschlussleuchte gar nicht! und stellt klar: Nebelschlussleuchte ab 1991 Erstzulassung. Hier steht: als Ersatz für die ABE von .....1977." Un er freute sich, dass die Lampe leuchtet.
Ihr merkt, das Thema ist nicht einfach. Früher mussten die Teile auch nicht zum Tüv, und das selbstgemalte Kennzeichen musste zum Zugfahrzeug passen... aber das ist echt 80er...
Bleib hartnäckig! Letztendlich muss der TÜV irgendwie bewegt werden das Ding für sicher zu befinden.
Mein TÜV hier ist da sehr umgänglich...