Gute Nachrichten für nackte Vermieter
Nackter Vermieter kein Grund für Mietminderung „Das Mietobjekt liegt in einem Umfeld, welches Ruhe und Gediegenheit biete. Da verwundert es nicht, dass sich auch der Vermieter tiefenentspannt unbekleidet im Hof sonnt. Was nicht jeden erfreut. Laut Gerichtsurteil ist das aber kein Grund für eine Mietminderung.
Wenn der Vermieter sich nackt im Hof sonnt, ist das kein Grund für eine Mietminderung. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden. Durch den nackten Mann werde "die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache nicht beeinträchtigt". Das ästhetische Empfinden spiele dabei keine Rolle, eine "grob ungehörige Handlung" liege nicht vor. Außerdem sei die Sonnenliege nur dann sichtbar, wenn man sich weit aus dem Fenster herausbeuge.“
Quelle: ntv vom 26.04.2023, 15:22 Uhr