Also wenn etwas "schräg" ist dann das.
Denn der Empfänger wird den Absender "rausrücken", damit der Schaden nicht alleine bei ihm hängenbleibt. Denn auch der Empfänger haftet als "Mittäter" ! Das zivile Haftungsrecht unterscheidet nämlich nicht, wie das Strafrecht, zwischen Täter, Anstifter und Beihelfer.
Habe selten so ein Blödsinn gelesen.
Beihelfer, Anstifter, neue Wörter in der Rechtsprechung
Dann schicke ich der lieben Ulla jetzt mal eine Urinprobe, natürlich nicht mit meinen realen Absender und der Ulla sag ich auch nix davon. Das ganze verpacke ich dann so, dass es auf jeden Fall in der Poststation zu Bruch geht und jetzt muss die Ulla alles bezahlen, weil sie das aber nicht will rück sie ganz schnell die Absenderadresse raus. Die ist aber ein Fake also muss die Ulla jetzt doch alles bezahlen, obwohl sie nix bestellt hat und auch nix von der Sendung wusste.
Klingt irgendwie bescheuert, ist es auch