Du denkst in sehr festen Strukturen:-) Es geht hier doch gar nicht darum, dass einer "bestimmt" und der andere sich "fügt!
Rücksichtsnahme fängt doch da an, wo man aus Rücksicht auf eine andere Person, in diesem Falle das rauchen, unterlässt. Nicht weil diese Person das so will, sondern einfach weil diese Person Nichtraucher ist.
Du schreibst:
Wenn es in einem geschlossenen Raum ist, und er mich darum
bittet, werde ich seinem Wunsch entsprechen.
Rücksichtnahme fängt doch genau hier an. Niemand sollte dich darum bitten müssen dass du dir in geschlossenen Räumen keine Zigarette ansteckst! Für mich wäre es Rücksichtnahme, dass du gar nicht erst auf die Idee kämst, dir dort eine anzustecken
Rücksichtnahme bedeutet doch nicht, dass du jetzt in der Bahn keine mehr rauchst, weil es dort eh verboten ist. Damit nimmst du keine Rücksicht, sondern befolgst ein Verbot. Das ist ein kleiner Unterschied.
Wie dem auch sei. Ich war selber lange genug Raucher, von daher bin ich in der Lage, beide Seiten zu kennen. Und mir ist es bis heute sehr unangenehm und peinlich, was ich meinen nichtrauchenden Menschen mit meiner Qualmerei zugemutet habe. DAS weiß man aber auch erst dann, wenn man selber aufhört. Auch erst dann riecht man den Gestank, wie unangenehm und penetrant der sein kann.
Meine Mutter raucht in ihrer Wohnung, das ist auch ihr gutes Recht und für mich kein Grund, sie nicht zu besuchen, obwohl wir nie in unserer Wohnung geraucht haben. Aber nur weil ich sie deswege nicht meide, bedeutet das ja nicht, dass ich den Gestank, obwohl sie lüftet wie verrückt, aromatisch finde. Ich bekomme nach kurzer Zeit Kopfschmerzen und kaum zu Hause steh ich unter der Dusche um mir den Gestank abzuwaschen.
Aber auch das habe ich in dieser Deutlichkeit erst gemerkt, seit ich selber nicht mehr rauche. Denn solange ich rauchte, war mein Riechempfinden eh am Boden, auch das weiß man erst, wenn man aufhört;-)
Claudia