Der Landesabstimmungsleiter teilt mit:
Am Montag, dem 26. Januar 2009, beginnt das Volksgehren über die Aufhebung des Rauchverbots in Gaststätten. Die Berlinerinnen und Berliner haben dann vier Monate Zeit, also bis zum 25. Mai 2009, 15 Uhr, dem Volksbegehren zuzustimmen.
Die Zustimmung zum Volksbegehren erfolgt durch Eintragung in amtliche Unterschriftslisten und -bögen, die in den amtlichen Auslegungsstellen, den Bezirkswahlämtern oder von der Trägerin des Volksbegehrens außerhalb der amtlichen Auslegungsstellen während der Eintragsfrist bereitgehalten werden.
Außerdem kann jede stimmberechtigte Person für sich bei ihrem Bezirkswahlamt einen amtlichen Unterschriftsbogen anfordern oder ab dem 26. Januar 2009 direkt aus dem Internetangebot des Landesabstimmungsleiters unter
http://www.wahlen-berlin.de herunterladen.
Insgesamt wurden 43 Auslegungsstellen eingerichtet und zwar vor allem in den Berliner Bürgerämtern. Die Auslegungsstellen sind montags von 8 bis 15 Uhr, dienstags und donnerstags von 11 bis 18 Uhr sowie mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr geöffnet.
Die Anschriften aller Auslegungsstellen, der Wortlaut des Volksbegehrens sowie weitere Informationen sind im Amtsblatt für Berlin vom 9. Januar 2009 (S. 3 ff.), auf Plakaten, die in den bezirklichen Einrichtungen aushängen, und zusätzlich im Internet veröffentlicht unter:
http://www.wahlen-berlin.de
Der Landesabstimmungsleiter, Andreas Schmidt von Puskás, weist darauf hin, dass das Volksbegehren zustande kommt, wenn mindestens 7 Prozent der Stimmberechtigten, also mehr als rund 171 000 Personen, zustimmen. Wenn diese Unterschriften zusammenkommen und das Abgeordnetenhaus den Gesetzentwurf dann nicht übernimmt, findet in der zweiten Jahreshälfte 2009 ein Volksentscheid statt.
© Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2009,
Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.