Ornunghüter...
Ja, leider ist es mit der Rechtskenntnis und der Gesetzessicherheit oft nicht anders als mit der Bibelfestigkeit mancher "Strenggläubigen".
Hier liegt oft Halbwissen und Unfähigkeit dicht beieinander.
Immer sollte man nicht vergessen, dass die Damen und Herren in blau oder grün kein Jurastudium hinter sich haben.
Was die Frage der Beweissicherung per Handy angeht, sind die Auskünfte ganz sicher OK. Was die Frage des Rechtes am eigenen Bild angeht, so betrifft es die Veröffentlichungen entsprechender Bilder und da sind Personen, die im Blickfeld der Allgemeinheit stehen (sinngemäß) sogar ausgenommen.
Und eine Veröffentlichung diese Beweisfotos ist ja nicht vorgesehen, es sei denn ein Richter oder der Staatsanwalt weisen da etwas anders an.
Im Gegenzug ist natürlich die beabsichtigte Wegnahme des HAndys ebenfalls eine Rechtswidrigkeit!
Und letztendlich könnte jede aktive Handlung gegen die Raucher in der U-Bahn als Rechtswidrigkeit ausgelegt werden.
Aber ebenso kann man es auch als Notwehrhandlungen ansehen, wenn die dazu eingesetzten Mittel angemessen sind.
Und da dürfte es wohl angemessen sein, die Zigarette wegzunehmen und aus zutreten, eine Wassersprühflasche zu verwenden um die Zigarette zu löschen etc.
Gut ist es in solchen Situationen jedoch immer, wenn es Augenzeugen gibt, denn leider ist es ein Leichtes, dass der Raucher den Spieß umdreht und sich plötzlich als der Geschädigte präsentiert.
Generell - auf irgendwelche Gewalt sollte man verzichten.
Aber unkommentiert sollte das auf keinen Fall bleiben und man sollte schon die Möglichkeiten nutzen, die Bahnhofsaufsicht oder Polizei zu rufen oder auch selbst aktiv zu werden, wenn man sich Zeugen sicher sein kann. Es lohnt jedoch nicht den Helden zu spielen, denn solche Typen sind oft unberechenbar.