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Erfahrungen mit den "Ordnungshütern" ?

Erfahrungen mit den "Ordnungshütern" ?
hat hier jemand persönliche oder indirekte Erfahrungen mit Anzeigen von Clubs beim Ordnungsamt ?

Clubs sind ja schließlich kein rechtsfreier Raum und wenn dort essen angeboten wird, kann (soweit ich weiß) das Lokal nicht als Raucherkneipe geführt werden.

Essen und Rauchen sind in allen Bundesländern Ausschlusskriterien ... ist das richtig ?

wer kennst sich damit aus ?
würdet ihr "euren" Club anzeigen ?
wer hat Erfahrung mit Umgang mit Aufsichtsbehörden ?
******ine Frau
102 Beiträge
in meinem Lieblingsclub ist das mit dem Rauchen auch so eine Sache.
Wir haben einen sep. Essbereich wo natürlich Rauchverbot ist.
Es gibt sogar noch einen sep. Raucherraum mit Sofas und schönem TV-Program *zwinker*.
Aber im Barbereich wird leider auch geraucht, dieser ist aber über einen Tür und eine Trebbe vom "Kuschelbereich" getrennt, so das man (Frau auch) dort die Zeit rauchfrei geniesen kann.
Liebste Grüße
Karo
PS. Von Anziegen in diesem Bereich hab ich noch nichts gehört, und unser Club (NCC Cherie) wurde von allem möglichen und unmöglichen Amtern begutachtet.
*****k87 Paar
975 Beiträge
Keine Erfahrungen
Und wie @******ine bereits erwähnte, ist der Speiseraum, wie eigentlich (fast) überall, getrennt von den übrigen Räumen in denen geraucht wird - wenn auch durch keine geschlossene Tür, sondern lediglich durch einen Gang.
Also dürfte es trotzdem schwer sein mit der Beurteilung nach Rechtslage für Thüringen oder......?
Vielleicht äußern sich mal unsere Experten ( *sonne* )

für "Nichtraucherschutzrecht"? *achtung* *frage*

So schön, wie der Club ist, so unerträglich ist es für Nichtraucher - natürlich nicht für die opportunistischen.
Gesetzeslage Thüringen
Ich bin zwar kein Experte, aber wozu gibt es Google. Habe mir mal das Nichtraucherschutzgesetz von Thüringen angesehen und die entsprechenden Abschnitte kopiert (Nichtraucherschutz ist Ländersache und in jedem Bundesland anders geregelt).

Hier das Gesetz (gekürzt um die für Swingerclubs = Gaststätten relevanten Passagen):

Thüringer Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens
(Thüringer Nichtraucherschutzgesetz -ThürNRSchutzG-)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Zweck des Gesetzes

(1) Dieses Gesetz dient dem Schutz der Bevölkerung vor den schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen des Passivrauchens.

(2) Rauchverbote in anderen Vorschriften bleiben unberührt.

§ 2

Anwendungsbereich

Dieses Gesetz findet Anwendung auf
[...]
9. Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes in der Fassung vom 20. November 1998 (BGBl. I S. 3418) in der jeweils geltenden Fassung;
[...]

§ 3

Rauchverbot

(1) In dem in § 2 bestimmten Anwendungsbereich ist das Rauchen verboten.

[...]

(3) Das Rauchverbot nach Absatz 1 gilt in Gebäuden und sonstigen vollständig umschlossenen Räumen, einschließlich der Nebenräume und -gebäude. Für Einrichtungen nach § 2 Nr. 3 Buchstabe a bis c gilt es auch auf dem zugehörigen Gelände. Das Rauchverbot gilt unabhängig von der Trägerschaft der unter § 2 Nr. 2 bis 11 genannten Anwendungsbereiche.

[...]

§ 5

Raucherräume

Entgegen dem Verbot nach § 3 Abs. 1 können Leiter von Einrichtungen nach § 2 Nr. 1 und Betreiber von Gaststätten nach § 2 Nr. 9 das Rauchen in einem Nebenraum gestatten. Der Raum ist als Raucherraum zu kennzeichnen und muss baulich von den übrigen Räumen so getrennt sein, dass ein ständiger Luftaustausch nicht besteht. Satz 1 gilt nicht für Gaststätten, die in der Betriebsart einer Diskothek oder nach Art einer Diskothek geführt werden.

[...]

§ 7

Verantwortlichkeit für die Umsetzung des Rauchverbots

(1) Verantwortlich für die Einhaltung des Rauchverbots nach § 3 sowie für die Erfüllung der Hinweispflichten nach § 6 sind im Rahmen ihrer Befugnisse

[...]

2. die Betreiber der Betriebe nach § 2 Nr. 9 bis 11 oder die von ihnen Beauftragten und

[...]

§ 8

Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen einem Rauchverbot nach § 3 Abs. 1 raucht,
2. einer Hinweispflicht nach § 6 nicht nachkommt oder
3. entgegen seinen Verpflichtungen nach § 7 Abs. 2 keine Maßnahme ergreift.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 mit einer Geldbuße in Höhe von zwanzig bis zweihundert Euro und in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 und 3 mit einer Geldbuße in Höhe von fünfzig bis fünfhundert Euro geahndet werden.

(3) Zuständige Behörden für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Sie nehmen die Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis wahr.

[...]
Zusammengefasst - Thüringen
das Rauchen ist in Swingerclubs in Thüringenverboten. Es darf ein Raucherraum eingerichtet werden, der baulich von allen anderen Räumen getrennt sein muss und keinen Austausch von Luft zuläßt. Der Raucherraum muss ein Hinweisschild haben.

In Gaststätten, die ähnlich wie Diskotheken sind - darf es überhaupt keinen Raucherraum geben. Inwieweit Euer Club einer Diskothek ähnelt kann ich nicht beurteilen. Wenn es jedoch eine "Disko" gibt würde ich dies im Brief ans Ordnungsamt auch erwähnen und sagen es ist ein "diskoähnlicher" Swingerclub.

Sollten in anderen Räumen geraucht werden, die frei zugänglich sind ist dies in jedem Fall ein Verstoss gegen das Gesetz und kann daher mit einer Ordnungswidrigkeit von 50 - 500 € geahndet werden.

Falls das in Eurem Club der Fall ist könnt Ihr eine Anzeige beim zuständigen Ordnungsamt machen (evt. auch anonym). Dabei solltet Ihr genau beschreiben, wann und wo geraucht wurde.

In Bayern habe ich die Erfahrung gemacht, daß auf die Anzeigen durchaus reagiert wurde und das Nichtraucherschutzgesetz in Bayern mit 4-monatiger "Verzögerung" dann auch umgesetzt wurde (unter massivem Druck der Ordnungsämter!). Hier gilt jedoch ein schärferes Gesetz (ohne Raucherräume) und vor allem schärfere Maßnahmen bei Ordnungswidrigkeiten (Enzug der Gaststättenerlaubnis).

In jedem Fall wird sich nur etwas verändern, wenn Betroffene aktiv gegen Verstösse der Nichtraucherschutzgesetze vorgehen!
9. Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes in der Fassung vom 20. November 1998 (BGBl. I S. 3418) in der jeweils geltenden Fassung;

ich weiß nciht wie es es SWH (im Norden) ist, aber hier wird steif behauptet dass Clubs keine Gaststätten sind ... in Hessen hatte ein Club eine Lizenz als "Pension" ... in Hotels darf ja auch geraucht werden ...
Schleswig-Holstein

http://www.gesetze-rechtspre … &paramfromHL=true#focuspoint

Gaststätten im Sinne des § 1 des Gaststättengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. November 1998 (BGBl. I S. 3418), zuletzt geändert durch Artikel 149 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), unabhängig von der Konzession nach dem Gaststättengesetz.

kennst sich damit jemand aus ? Clubbetreiber behauten, dass sie keine Gaststätten in Sinne dieses Artikels wären ...
wer will schon stinken ???
.. man Ihr habt aber auch Sorgen ... da wo Leute sind die meine Wünsche nicht akzeptieren und wo es geduldet wird das Regeln die einen schützen nicht eingehalten werden und wo es mir stinkt *pfui* da gehe ich nur zweimal hin , das erste und das letzte Mal ...

lg passionpower *g*
schade, dass du nciht kämpfen willst ...

ich bin stolz darauf ein militanter = wehrhafter Nichtraucher zu sein ...

klar, kann man Problemen aus dem weg gehen ... muss man aber nicht !
Clubbetreiber behaupten viel
und das teilweise auch öffentlich!

Im Forum Arkanum Meetingpoint, hat der Clubbetreiber beispielsweise von einer Einigung mit dem Ordnungsamt bezüglich Rauchen in Ihrem Club geschrieben - dass es im Diskobereich erlaubt wäre. Wir haben daraufhin diesen Unsinn dem Ordnungsamt gemeldet! Die haben sich sicherlich über diese Einigung mit dem Ordnungsamt zum Gesetzesbruch gewundert *ggg* und dem Betreiber genau gesagt, was er zu tun hat.

Clubs sind Gaststätten, wenn sie auch Getränke und Speisen haben. Es ist auch irrelevant was die Clubbetreiber meinen. Einfach die Vorkommnisse beim Ordnungsamt melden - die wissen schon wer eine Gaststätte betreibt und wer nicht!

Solange die Ordnungsämter nicht wissen, in welchem Club und wo am Abend geraucht wird, kann sich nichts ändern.
Kämpfernatur
sorry ... wenn kämpfen dann richtig und sinnvoll ... ich glaube ich bin einer der militantesten Nichtraucher, könntest meine Freunde und Bekannten fragen ... aber überleg mal wenn wir alle nicht mehr in die verstunkenen Läden gehen, wie das dann enden würde ... bin selber Unternehmer und weiß das man sich an den Kundenwünsche orientieren muss ... es würde immer mehr echte Nichtraucherläden geben ... wenn ihr die Raucherläden weiter unterstützt warum sollten die was ändern ... ist wie im Restaurant : hat es geschmeckt ??? und alle sagen jaaa ... ???

reden, die Wahrheit sagen und konsequent sein ...

das ist meine Meinung ... lg passionpower *berlin* *brandenburg*
@passionpower
die meisten Clubbetreiber sind selber Raucher und meinen die Gruppe der Nichtraucher völlig ignorieren zu können. Bis vor ein paar Monaten hatte ich daher in keinem einzigen Club einen rauchfreien Abend.

Natürlich spielt bei Clubbesuchen auch die Entfernung eine wichtige Rolle und über 200km einfach, ist einfach zuviel!

Nach den Anzeigen beim Ordnungsamt in den letzten Monaten habe ich inzwischen drei schöne rauchfreie Clubs zur Auswahl.
Es lohnt sich zu kämpfen!
es würde immer mehr echte Nichtraucherläden geben ...

offensichtlich ja nciht ...zumindest kannst ich vor dem Rauchverbot kein einziges Restaurant in den nicht geraucht wurde ..

jetzt ist es besser ...

und die Kundenwünsche der ANWESENDEN Raucher sind es offensichtlich zu rauchen ... nciht nicht rauchenden NICHT-Kunden werde natürlich ncith berücksichtigt, da sie ja keine Kunden sein ...

warum soll man eine Gesetzgebung nicht auch zu seinen Gunsten ausnutzen ?
Nach den Anzeigen beim Ordnungsamt in den letzten Monaten habe ich inzwischen drei schöne rauchfreie Clubs zur Auswahl.

kannst du da bitte etwas ausführen ?... wie geht man(n) praktisch vor ?
Vorgehensweise
Übers Internet für den Ort zuständiges Ordnungsamt ermitteln.

Nichtraucherschutzgesetz des Landes googeln und entsprechende Paragraphen ermitteln.

Genaue Adresse des Clubs suchen und den Sachverhalt genau beschreiben.

Ich hab mir inzwischen einen Mustertext gemacht, den ich nur noch um die genauen Datumsangaben und den genauen Sachverhalt entsprechend ändere. Dadurch dauert eine Anzeige ca. 15 Minuten und das Porto von 0,55 €. Falls Du den Text von mir willst schick mir eine Mail.

LG Ernst
geht das auch Anonym ?

wir sind schließlich in der Zwickmühle dort wieder hingehen zu wollen ... am liebsten rauchfrei aber von einem Hausverbot haben wir nix ...
Natürlich anonym
und die Ordnungsämter reagieren *top2* *bravo*!

Ich unterschreibe gerne so:

Mit freundlichem Gruß

Der Brief enthält aus sicherlich verständlichen Gründen keine Unterschrift.
ich hatte mich bisher nur wegen der Unterschrift nciht "getraut"
ja das ist ne gute Vorgehensweise ... habe in meinem Umfeld auch schon ne Mege erreicht ... wichtig ist das man selber da wo man die Möglichkeit hat, z.B. bei sich zu Hause im Verein anfängt ... Rauchen im Haus tabu *nono* ... und das ohne Ausnahme *nein* ... ob Geburtstagsfeier oder oder egal was für ein Wetter.... je öffter man konsequent bleibt je eher verstehen es die bösen Raucher ... *mrgreen* denn eigene Einsicht kann man leider kaum erwarten ... sie merken ja auch nicht wie sehr sie stinken ... *wuerg*

es lebe frische Luft und angenehmer Körpergeruch ... *faechel*
*****k87 Paar
975 Beiträge
@********ower

Wenn Du in Deiner Region ausreichend Clubs zur Auswahl hast, dann ist das sicherlich kein Problem. Ernst hate dies ja auch schon angerissen.
Aber in unserem Raum ist man schon froh, wenn man nach 160 km einen Club erreicht und damit stuft man das Raucher-Problem schon etwas anders ein.
Brandenburg & Berlin
ja da hast Du natürlich recht ... ich bin früher auch in Discos gegangen und konnte danach meine Klamotten wegschmeissen ... das ist wie in einer Beziehung ... man muss wissen was man liebt und wissen was man dafür in Kauf nimmt ... da helfen dann warscheinlich nur diese Mittel... ist ja auch schön wenn einem Gesetze mal zu gute kommen ...

hier hat man schon ne größere Auswahl ... *berlin* *brandenburg*

lg passionpower *g*
Also ich hab mal versucht beim Ordnungsamt jemanden zu erreichen. Angeblich ist niemand zuständig!!!! Ich bin von einer Person zur Nächsten verwiesen worden....
Ich habe das Gefühl, die wissen selbst nicht so recht Bescheid!
Angeblich ist niemand zuständig!!!! Ich bin von einer Person zur Nächsten verwiesen worden....
Ich habe das Gefühl, die wissen selbst nicht so recht Bescheid!

immer schriftlich machen ... und wer Behörden kennt, weiß dass ein schreiben am besten an mehrere Verteiler gleichzeitig geschrieben werden sollte UND dass jeder weiß, dass der andere mit angeschrieben worden ist ...

zb Amtsleiter Ordnungsamt + OSD oder OB
*****_48 Frau
181 Beiträge
Amtsleiter Ordnungsamt + OSD oder OB

+ den Zentralrat der Deutschen Nichtraucherschutzgesellschaft *tipp* *achtung*
*****_48 Frau
181 Beiträge
....übrigens hatte ich zwischenzeitlich das Cherie in Seligenthal zu diesem Thema angeschrieben und auf jeden Fall wurde schon mal ziemlich schnell geantwortet, wenn die dort erwähnte Lösung - der ehemalige Raucherraum wurde für uns NR eingerichtet - auch absolut nicht befriedigend ist.
Schließlich kann es ja nicht sein, dass wir immer wieder vor den Rauchern flüchten müssen und andererseits wenn wir zum Essen, Pool oder an die Bar wollen, durch den Qualm ziehen dürfen.

Manchmal verstehe ich derartige Entscheidung einfach nicht - weshalb werden wir immer wieder als Aussätzige behandelt, nur weil wir nicht diese hässliche Luft atmen wollen und die, die diesen Gestank verursachen erweisen uns dann die Gnade deren Räumlichkeiten betreten und dabei die Lungen richtig provozieren zu dürfen.
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