Nichtraucherschutz BaWü
In den Ausführungsbestimmungen des BaWü Nichtraucherschutzgesetzes steht, dass die Kontrolle des Nichtraucherschutzes der Polizei unterliegt, die tätig werden soll auf Hinweise oder bei eigenem Feststellen, wenn dagegen verstoßen wird.Das bedeutet anders herum, eine aktive Kontrolle findet nicht statt.
Wie können wir BaWüler uns dagegen wehren, wer hat eine Idee?