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Rauchen in Baden-Württemberg

********hare Paar
681 Beiträge
Nur mal zur Klarstellung
Das NRSchG in BaWü sagt, dass der Hauptraum rauchfrei sein muss, nur Nebenräume, kleiner als der Hauptraum, dürfen überhaupt als Raucherrräume ausgewiesen werden.

Sobald in einem Raucherraum getanzt werden soll oder kann, gilt er asl Raum mit einer Tanzfläche, und in Räumen mit Tanzflächen ist Rauchen nicht erlaubt, egal, ob Haupt- oder Nebenraum. Aber daran halten sich ja noch nicht mal Diskotheken.
*******tze Frau
1.079 Beiträge
Stuttgart
Ich habe eine Krankheit, wegen der ich nicht in Kontakt mit Nikotin kommen darf. Das Verständnis dafür ist in der Gesellschaft leider auch gering.... Raucher sind oft agressiver in ihrer Umgangsweise mit anderen Menschen....

Ich brauche Clubs und Veranstaltungsorte in Stuttgart und näherer Umgebung, denn das Nichtraucherschutzgesetz wird hier auch gerne umgangen.... Wüsstet ihr da was?
**********ffice Paar
217 Beiträge
Das ehemalige "Touch me" in Neckarbischofsheim, heisst jetzt "Libelle", siehe Clubs und Nightlife oben rechts.

Dort gibt es eine extra Räucherkammer, zumindest war es damals so.

Nach Stuttgart sind es 85 km, sollte ok sein.

Für eine günstige Übernachtung gibt es das Heuhotel in Haßmersheim.
Man schläft entweder im Heu oder hat seine eigene Kämenate, die auch wintertauglich ist.

Bis dahin
*******tze Frau
1.079 Beiträge
85km..... Nun, wenn man ein Auto hat kann das sein. Doch ohne siehts anders aus.
********hare Paar
681 Beiträge
"No-go"-Areas inakzeptabel
Wenn in der Disco geraucht werden darf, sind Nichtraucher dort faktisch ausgeschlossen. Es sei denn, sie wollen passivrauchen.

Vom Standpunkt der Vertragsrechts erfüllt der Besitzer seinen Vetrag nicht vollständig, weil er Nichtraucher quasi von einer Teilleistung ausschließt.

Man müsste - so als Gedankenexperiment - einfach mal versuchen, eine Preisminderung vor Gericht einzuklagen. Würden Nichtraucher das massenhaft tun, wäre sehr schnell Schluss mit der Raucherei.

Im Übrigen ist es in Baden-Württemberg gesetzlich verboten, dass in Räumen mit Tanzflächen geraucht werden darf. Dabei gibt es keinen Interpretationsspielraum. Das steht expressis verbis so in den rechtlichen Bestimmungen.
In Baden-Württemberg ist Rauchen in der Gastronomie im übrigen erlaubt, wenn gewisse Regeln eingehalten werden.

Das hat zur Folge, dass es Grauzonen gibt und immer wieder gegen diese Regeln verstoßen wird.

Eigentlich irre, da ist die erste Grün/Rote Regierung im Lande und dieses Thema bekommen die nicht hin...... siehe NRW.

Unglaublich!

Habe gerade noch einen aktuellen Artikel vom DKFZ gefunden:
http://www.dkfz.de/de/presse … tz-in-Baden-Wuerttemberg.php
*******s_U Mann
961 Beiträge
Eigentlich irre, da ist die erste Grün/Rote Regierung im Lande und dieses Thema bekommen die nicht hin..
Anscheinend müssen Politiker per Definition so lange herumlavieren, bis es den Wählern zu blöd wird und das Thema via Volksabstimmung gelöst wird.
Siehe Bayern.
********hare Paar
681 Beiträge
Volksabstimmung ausgeschlossen (in BaWü)
Eine Volksabstimmung setzte ein Volksbegehren voraus. In BaWü sind die Hürden für ein Volksbegehren und die anschließende Volksabstimmung derart hoch, dass es völlig aussichtslos ist.

Die derzeitige Grüne-rote Regierung in BaWü hat ganz andere Prioritäten als den schnöden Nichtraucherschutz. Deshalb wird es keine Änderung geben.
*******tze Frau
1.079 Beiträge
uff....
Also ich bin jetzt verwirrt.

Vor kurzem war ich im Karree, jedoch wurde dort wie in der Hölle geraucht dass ich bereits am Eingang fast umgefallen bin angesichts des Nervengifts Nikotin. Ich erinnere mich noch genau, ich sprach mit den Betreibern die hinter der Eingangstheke saßen über das Thema Rauchen. Die Frau meinte seit ein paar Tagen Nichtraucher sein zu wollen und gab an dass der Rauch sie nicht weiter störe, ihr Mann jedoch direkt neben ihr sitzend hob nur kurz, wortlos und fies grinsend einen vollen Aschenbecher hinter der Thekenblende hoch.

Und diese ständigen Beteuerungen von ihr der Club sei laut den gesetzlichen Bestimmungen Nichtraucher und geraucht werden dürfe allenfalls und alleine nur im Discoraum..... Ich krieg dieses fiese Grinsen von dem Typ nicht aus meiner Erinnerung. Ahhhhhhhhhh....... Ich bin geflohen......

Ich bin aus dem Großraum Stuttgart. Wo kann ich denn überhaupt noch hingehen? Ich würde so gerne in einen Swingerclub, neue Leute kennenlernen, auch mal mit neuen Leuten vögeln, die Atmosphäre genießen und einen netten Abend haben aber ich möchte meine Gesundheit nicht aufs Spiel setzen. Das Black Stage in KA ist leider zu und sonst weiß ich nirgens wo ich hingehen könnte. Im Feuer&Eis wird vielen Erfahrungsberichten nach auch gequalmt.

Wo kann man in Ba-Wü überhaupt noch weggehen und sich unbeschadet die Seele aus dem Leib ficken??
********hare Paar
681 Beiträge
Nirgends.
Seit der grüne Kretschmann MP ist und das wichtigste Anliegen der Grünen die Amtserhaltung des grünen MP ist, ist der Nichtraucherschutz in Baden-Württemberg gestorben.

Jeder weiß: In BaWü wird noch nicht einmal der löchrige bisherige Nichtraucherschutz durchgesetzt, ganz zu schweigen davon, dass ein echtes Nichtraucherschutzrecht eingeführt würde.

Nachdem die grüne Landesregierung herrscht, ist es sicher, dass Nichtraucherschutzverletzer gewähren dürfen. Alles, was Wählerstimmen kosten könnte, muss vermieden werden.

Es sind ja nicht nur Swingerclubs, die sich keinen Deut mehr um den NR-Schutz scheren. Auch immer mehr Diskotheken haben die Grenzen längst überschritten.
****che Mann
14.839 Beiträge
Welcher Nichtraucherschutz?

Naja, der Gesetzestext an sich ist einigermaßen Ok, aber die Ausführungsbestimmungen dazu sind fürn *arsch*
@Chaoskatze
ich kann mich erinnern, dass es einen Nichtraucherclub gibt der nennt sich

Suprise , das ist schon Jahre her, der ist klein, schnuckelig und wirklich nett.

Damal hab ich mich gewundert, weil dort nicht geraucht wurde und das hat mir sehr gefallen .

Der Eingang ist total versteckt, leider weiß ich nicht mehr wo das wahr ???

Viel Glück
*********oecke Paar
241 Beiträge
es ist wirklich so
in Ba Wü schert man sich einen Dreck um unsere Gesundheit.
Leider
und es ist keine Besserung in Sicht.
*****964 Mann
1.431 Beiträge
@Chaoskatze
schau mal bitte hier:

http://www.joyclub.de/my/972.edelclub_surprise.html
****che Mann
14.839 Beiträge
Ich habe soeben die beiden Abgeordneten (CDU + Grüne) aus meinem Wahlkreis mit folgendem Text angeschrieben. (Gegenüber dem CDU-Abgeordneten leicht im ersten Absatz verändert)

Sehr geehrte xxx

ich, als Einwohner Ihres Wahlkreises, möchte hiermit anfragen, ob es von Seiten der Landesregierung beabsichtigt ist, etwas zum Nichtraucherschutz in Baden- Württemberg zu unternehmen oder ob die Landesregierung ebenso untätig bleibt wie ihre Vorgänger?

Das bisherige Gesetz ist von seinem Wortlaut her zwar halbwegs akzeptabel (aber immer noch beschissen genug), wird aber durch die Ausführungsbestimmungen dazu zur reinen Farce und Makulatur. Bestätigt sehe ich mich in dieser Auffassung durch die Antwort der damaligen Landesregierung auf die Anfrage von Frau Haußmann vom 16.011.2007.

Eine zweite Frage in diesem Zusammenhang schließe ich an: Gehören Swingerclubs in denen (warme) Speisen gereicht werden auch zu Gaststätten. nach dem Wortlaut des §1 Gaststättengesetz sollten sie das eigentlich.
Ich kenne einige dieser Clubs aber nur einen, in dem wirklich konsequent ein Raucherraum errichtet wurde. in den andrren lachen sich die Betreiber bei dem Thema nur ins Fäustchen, geraucht wird quasi überall, wird doch eh nicht kontrolliert.
Würde hier eine Anzeige was bringen, oder gehören die Clubs nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes?

Bin gespannt, ob ich da mal eine Antwort zu bekomme, die nicht durch den Textgenarator gelaufen ist...
****07 Paar
253 Beiträge
Und,
eine Antwort bekommen?
****che Mann
14.839 Beiträge
Von der Abgeordneten der Grünen : Nein.

Vom Abgeordneten der CDU:

vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme.

Der gesundheitspolitische Sprecher unserer CDU-Landtagsfraktion, Stefan Teufel MdL, hat sich vor einiger Zeit positiv zu dem bestehenden Nichtrauchergesetz geäußert. Auch ich betrachte das Gesetz als gut und funktionierend, das gewisse Ausnahmen zulässt. Doch gerade diese Ausnahmen bringen teilweise Probleme mit sich. Einer Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums zufolge werden die vorhandenen Ausnahmentatbestände nicht gesetzeskonform umgesetzt. Doch gerade zum Schutz der Nichtraucher ist eine effiziente Umsetzung von zentraler Bedeutung. Die geltenden Vorschriften müssen strikt eingehalten und scharf kontrolliert werden. Um den Nichtraucherschutz auch in Zukunft noch besser zu machen, sollte zunächst an den Ausnahmetatbeständen angeknüpft werden.

Für die Kontrolle vor Ort ist das Ordnungs- und Gewerbeamt zuständig. Für rechtliche Fragen sollten Sie sich an diese wenden. Ich als Landtagsabgeordneter bin nicht befugt Ihnen eine Rechtsauskunft zu erteilen.

****07 Paar
253 Beiträge
Na
dann ist es doch klar wie du vorgehen müsst.
1. Anzeige bei der zuständigen Behörde
2. Den Beamten gleich vorweg informieren das du das Ergebnis der Kontrolle der zuständigen Abteilung bei der Landesregierung übermitteln wirst.

Wetten, kein zuständiger Beamter eines Ordungsamtes wird sich Ärger mit seinem oberen Dienstherren einhandeln wollen. Nur so funktioniert es.
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