was ist das für ein See?
Servus,
wenn das ein "natürlicher" See ist, könnt Ihr Euch auf Art. 141 Bayr. Verfassung berufen:
(3) Der Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet. Dabei ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. Staat und Gemeinden sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen und Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen.
Nein , ich bin kein Jurist, daran habe ich mich noch erinnert, als wir die Verfassung vor ca. 2000 Wochen in der Schule dran hatten
Gruß, Alex