NIP - erlaubt, verboten, strafbar?
Eingangs möchte ich darauf hinweisen daß ich weder Anwalt bin noch eine juristische Ausbildung genossen habe. Allerdings befasse ich mich seit mehr als 10 Jahren intensiv und aktiv als Naturist und Fotograf mit Aspekten von Nacktheit in der Öffentlichkeit. Deshalb erlaube ich mir, einige Thesen aufzustellen, die in der Praxis und rechtlich überprüft sind. Dabei darf nicht übersehen werden, daß die Behörden in jedem Einzelfall einen Ermessensspielraum haben, den sie ausschöpfen können, aber nicht müssen.• männliche Nacktheit in der Öffentlichkeit gilt als strafbarer Tatbestand - Exhibitionismus
• weiblicher Exhibitionismus ist ausdrücklich nicht strafbar
• Nacktheit ist nicht generell außerhalb gesondert ausgewiesener Flächen (FKK) verboten
• "Erregung öffentlichen Ärgernisses" liegt insbesondere dann vor, wenn von den betreffenden Personen sexuelle Handlungen (Masturbation, Koitus u.ä.) in der Öffentlichkeit vorgenommen werden und insbesondere dann, wenn durch die Beschaffenheit des öffentlichen Raumes (schmale Gassen, Straßenverengungen u.ä. keine andere Blickrichtung gewählt werden kann
Insbesondere bei Anwesenheit von Kindern greift der Ermessensspielraum der Behörden. Es gibt zwar keine ausdrücklichen Verbote, die sichauf die Anwesenheit von Kindern beziehen. In der Regel werden hier aber die Spielräume von Behördenvertretern sehr eng ausgelegt!
Damit habe ich die Thematik sicher nicht allumfassend schildern können, aber zumindest einige wichtige Themen. Wenn es noch Fragen gibt, fragt. Und vielleicht beteiligen sich auch ein paar juristische Fachleute.