Einwghandschuhe (Nitril/Latex)
Ich habe gerade ein persönliches Anliegen. Ich habe heute mit einer Verkäuferin gesprochen. Sie trägt seit 2 Tagen ein und dieselben Einweghandschuhe an der Kasse.Es erfolgte keine Aufklärung.
1. Bevor man Einweghandschuhe anzieht, müssen die Hände gründlich gewaschen und desinfiziert werden. Grund dafür ist, so wenig wie möglich Keime und Bakterien mit in die Handschuhe zu nehmen. Die Hände fangen in den Handschuhen das Schwitzen an. Die Haut weicht auf und zeitgleich vermehren sich die Bakterien im feuchten Milieu.
2. Spätestens in der Pause und nach der Arbeit müssen die Handschuhe ausgezogen, Hände gewaschen und rückfettende Creme verwendet werden. Erfolgt dies nicht, trocknet die Haut aus, die Haut wird rissig und die Bakterien vermehren sich das nächste mal in der Wunde, während Handschuhe getragen werden. Schmerzhafte eitrige Nagelbettentzündungen sind die Folge. Klingt anfänglich harmlos, kann aber ohne Behandlung bis hin zum Verlust des Fingernägels oder des Fingers führen.
Nach jedem ausziehen müssen die Handschuhe gewechselt werden. Gibt es kein Desinfektionsmittel und keine Wechselhandschuhe, kann als minimaler Schutz vor Entzündungen dünne Baumwollhandschuhe darunter getragen werden. Sie saugen innerhalb der Einweghandschuhe die Feuchtigkeit beim Schwitzen auf und erschweren es den Bakterien in die Haut einzudringen. Dies sollte aber die absolute Notlösung sein. Wenn es kein Desinfektionsmittel und keine Einweghandschuhe zum wechseln gibt. Die Baumwollhandschuhe müssen täglich gewaschen werden.
Arbeitgeber die ihren Verkäuferinnen solche Zustände ohne Aufklärung zumuten sind für mich unterste Schublade. Bakterien können mindestens so gemein sein, wie jeder Virus.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet bei Feuchtarbeiten (so nennt sich das)
1. Eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
2. Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko einer Schädigung zu minimieren.
3. Die Mitarbeiter ordnungsgemäß zu unterweisen.
4. Untersuchungen nach G24 "Hauterkrankungen" anzubieten.
Eine Entzündung oder Ausschlag an den Händen sind als Arbeits"unfall" einzustufen und dem Betriebsarzt zu zeigen.