Die österreichische Sittenpolizei
Folgende Meldung fand ich soeben im Magazin "Vorarlberg Online":Online gestellt: 24.03.2007 13:27 Uhr
Aktualisiert: 24.03.2007 13:29 Uhr
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Salzburg: Illegaler Gruppensex
Eine illegale Gruppensex-Party hat die Polizei am Freitagabend in St. Veit im Pongau aufgelöst. Die Ermittler hatten von der im Internet beworbenen "Gang-Bang-Party" erfahren.
Dabei haben zahlreiche Männer mit einer einzigen Frau Sex. Die Veranstalter und eine 36-jährige Tschechin wurden angezeigt, außerdem wurde bei einem 19-jährigen Bischofshofener eine kleine Menge Suchtgift gefunden, berichtete die Polizei am Samstag.
„Ein privater GangBang wird von (...) in der Villa Kunterbunt veranstaltet. Und zwar am 23. und 24. März 2007. Die Villa befindet sich in Salzburg in der Nähe von St. Veit, und es werden nur ca. 20 Männer ausgesucht. Pärchen sind natürlich auch erwünscht. Schlafmöglichkeit vorhanden“, hieß es im Internet.
Um 20.00 Uhr stürmten gestern Beamte des Landeskriminalamtes und Pongauer Polizisten die „Villa“ und überprüften die Gäste. Da die Veranstaltung nicht angezeigt und daher auch nicht genehmigt war, wurden die Organisatoren nach dem Polizeistrafgesetz, der Gewerbeordnung und dem Veranstaltungs- und Rezeptpflichtgesetz angezeigt. Eine 36-jährige Tschechin wurde wegen illegaler Prostitution und nach dem Aids- und Geschlechtskrankheitengesetz angezeigt.
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Soweit der Bericht.
Offenbar bin ich immer viel zu blauäugig zu Sex-Parties gegangen,
nicht wissend, dass es sich um kriminelle Aktivitäten handelt,
die zumindest hier in Salzburg
gegen mindestens 7 verschiedene Paragraphen verstoßen.
Darum jetzt meine Fragen:
Was muss ich tun, um zu verhindern,
dass mir Vater Staat zu einem Coitus Interruptus verhilft?
Ist es ratsam, zur Sex-Party einen Personalausweis mitzubringen,
für den Fall,
dass die Gäste von Vertretern der Obrigkeit "überprüft" werden?
Sind die hier im JOYclub
unter "Dating" oder "Aktuelle Dates" angebahnten,
also "im Internet beworbenen" Sex-Parties ( = mehr als 2 Beteiligte )
auch alle illegal und kriminell?
Vielleicht gibt es ja irgendeinen Juristen hier unter uns,
der sich im österreichischen Recht auskennt,
und uns die Rechtslage erläutern kann.
Mit herzlichen Grüßen
an alle Enthusiasten des Liebeslebens
euer GoldenHero
Salzburg