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Die österreichische Sittenpolizei

Die österreichische Sittenpolizei
Folgende Meldung fand ich soeben im Magazin "Vorarlberg Online":


Online gestellt: 24.03.2007 13:27 Uhr
Aktualisiert: 24.03.2007 13:29 Uhr
Es gibt 24 Beiträge diesem Thema

Salzburg: Illegaler Gruppensex

Eine illegale Gruppensex-Party hat die Polizei am Freitagabend in St. Veit im Pongau aufgelöst. Die Ermittler hatten von der im Internet beworbenen "Gang-Bang-Party" erfahren.

Dabei haben zahlreiche Männer mit einer einzigen Frau Sex. Die Veranstalter und eine 36-jährige Tschechin wurden angezeigt, außerdem wurde bei einem 19-jährigen Bischofshofener eine kleine Menge Suchtgift gefunden, berichtete die Polizei am Samstag.

„Ein privater GangBang wird von (...) in der Villa Kunterbunt veranstaltet. Und zwar am 23. und 24. März 2007. Die Villa befindet sich in Salzburg in der Nähe von St. Veit, und es werden nur ca. 20 Männer ausgesucht. Pärchen sind natürlich auch erwünscht. Schlafmöglichkeit vorhanden“, hieß es im Internet.

Um 20.00 Uhr stürmten gestern Beamte des Landeskriminalamtes und Pongauer Polizisten die „Villa“ und überprüften die Gäste. Da die Veranstaltung nicht angezeigt und daher auch nicht genehmigt war, wurden die Organisatoren nach dem Polizeistrafgesetz, der Gewerbeordnung und dem Veranstaltungs- und Rezeptpflichtgesetz angezeigt. Eine 36-jährige Tschechin wurde wegen illegaler Prostitution und nach dem Aids- und Geschlechtskrankheitengesetz angezeigt.
-------

Soweit der Bericht.

Offenbar bin ich immer viel zu blauäugig zu Sex-Parties gegangen,
nicht wissend, dass es sich um kriminelle Aktivitäten handelt,
die zumindest hier in Salzburg
gegen mindestens 7 verschiedene Paragraphen verstoßen.

Darum jetzt meine Fragen:

Was muss ich tun, um zu verhindern,
dass mir Vater Staat zu einem Coitus Interruptus verhilft?

Ist es ratsam, zur Sex-Party einen Personalausweis mitzubringen,
für den Fall,
dass die Gäste von Vertretern der Obrigkeit "überprüft" werden?

Sind die hier im JOYclub
unter "Dating" oder "Aktuelle Dates" angebahnten,
also "im Internet beworbenen" Sex-Parties ( = mehr als 2 Beteiligte )
auch alle illegal und kriminell?

Vielleicht gibt es ja irgendeinen Juristen hier unter uns,
der sich im österreichischen Recht auskennt,
und uns die Rechtslage erläutern kann.

Mit herzlichen Grüßen
an alle Enthusiasten des Liebeslebens *love*

euer GoldenHero
Salzburg
Hmmm
... ich denke es kommt auf die Details an.

Ob das Gang-Bang in einem Lokal stattfindet, oder irgendwo in einer Privatwohnung.
Ob die Frau(en) es freiwillig machen, oder bezahlt werden.
Ob Eintritt von den Maennern verlagt wird.
Ob professionell fuer die Veranstaltung geworben wird.
Ob vielleicht geflimt wird und der Film nachher verkauft wird.

Also ich wuerde mal schwer darauf tippen, dass es mehr oder weniger Auslegungssache ist, wie so eine Veranstaltung einzuschaetzen ist.

Du schreibst hier:
"Da die Veranstaltung nicht angezeigt und daher auch nicht genehmigt war, wurden die Organisatoren nach dem Polizeistrafgesetz, der Gewerbeordnung und dem Veranstaltungs- und Rezeptpflichtgesetz angezeigt. Eine 36-jährige Tschechin wurde wegen illegaler Prostitution und nach dem Aids- und Geschlechtskrankheitengesetz angezeigt."

=> hoert sich fuer mich so an, als haette die Dame Geld dafuer bekommen und damit gelten dann die gesetzl. Regelungen fuer Prostitution. Weiters ist dsa Lokal anscheinend wegen Verstoessen gegen die Gewerbeordnung angezeigt worden. Das passiert auch jedem Wirt, der nach der Sperrstunde noch nicht geschlossen hat.

Aber gut, ich bin auch kein Jurist und kann die Frage deshalb auch nicht 100% genau beantworten. Ist auf jeden Fall aber eine interessante Frage, inwieweit man hier Probleme bekommen kann.
Fragen über Fragen ...
Hallo Gummibär,

da muss ich doch noch ordentlich nachhaken.

"Ob das Gang-Bang in einem Lokal stattfindet, oder irgendwo in einer Privatwohnung."

Es war in einem Privatgebäude, nämlich in einer Villa.
Viele Sex-Parties hier im JOYclub werden allerdings
in einem Hotel arrangiert und angebahnt. Das wäre ja dann echt "kommerziell" !!

"Ob die Frau(en) es freiwillig machen, oder bezahlt werden."

Zwangsprostitution lag wohl auch in diesem Fall nicht vor,
denn sonst wäre ja die Dame nicht angezeigt worden.
Und ob eine Frau bezahlt wird,
kann man praktisch nie nachweisen.
Ein Hunderter ist schnell mal in irgend einem Handtascherl verschwunden,
und weder die Dame noch der Veranstalter wird das den Kiwerern auf die Nase binden.
Und wenn sie seine Freundin ist,
darf er ihr dann keine Geschenke machen?

"Ob Eintritt von den Maennern verlagt wird."

Bei Sex-Parties entstehen meistens irgendwelche Unkosten,
die man dann üblicherweise den Organisatoren erstattet.
Ist das kriminell?

"Ob professionell fuer die Veranstaltung geworben wird."

Die Einladung wurde in diesem Fall im Internet plaziert,
so wie unzählige andere auch hier im JOYclub
unter "Dating" oder "neue Dates".
Ist das ein Verbrechen?

"Ob vielleicht geflimt wird und der Film nachher verkauft wird."

Meistens mögen die Leute es nicht,
wenn bei Sex-Parties gefilmt wird.
Wenn dann so ein Clip irgendwo ohne mein Wissen
auf einer kommerziellen Seite auftaucht,
bin ich dann straffällig?

"=> hoert sich fuer mich so an, als haette die Dame Geld dafuer bekommen und damit gelten dann die gesetzl. Regelungen fuer Prostitution."

Selbst wenn es so gewesen wäre,
kann ich mir nicht vorstellen,
dass sie oder die Organisatoren der Party
das den Kiwerern dann auf die Nase gebunden haben.
Das kann's allso nicht sein.

Und den übrigen Beteiligten wird ja ohnehin
immer bei solchen Parties versichert,
dass die Dame es freiwillig und aus bloßer Geilheit macht.

Wenn ich also mit einer Prostituierten koitiere, ohne es zu wissen,
mache ich mich dann strafbar ?

Fragen über Fragen ...
******_sb Frau
1 Beitrag
liebe und sex...
ja, ja liebe männer, so ist das nun mal mit der schönsten sache der welt...grins, alles liebe, Ricky
Ach so schlimm ist das auch nicht ... da wird einfach einer einem anderen laestig tun haben wollen und hat ihm deshalb die Polizei aufn Hals gehetzt.

Es wird nix so heiss gegessen, wie es gekocht wird und als Besucher so einer Veranstaltung kann man sich ja immer noch drauf berufen, dass man geglaubt haette, es waere alles rechtens ...

Also ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das dafuer jemand in den Bau wandert.
Hallo Ricky !
Du hast ja sicher gelesen,
dass auch die Dame angezeigt wurde.
Es kommen also nicht nur wir Herren dran.

Ich fürchte sogar,
dass ihr Ladies noch mehr gefährdet seid als wir Herren,
denn den männlichen Sex-Party-Teilnehmern
( mit Ausnahme der Organisatoren )
hat man ja nicht vorgeworfen,
sie hätten sich "illegal prostituiert".
Obwohl ich nicht ganz verstehe, wieso,
denn es gibt ja auch jede Menge männliche Prostituierte,
besonders im schwulen Milieu.
... nicht so schlimm ?
Hallo Gummibär,

das findest du nicht so schlimm ?

Die Beamten haben die Villa GESTÜRMT,
vermutlich, um den Überraschungseffekt auszunutzen
und die Teilnehmer noch "in flagranti" zu fotografieren.

Wenn dann solche Fotos vor Gericht,
öffentlich und in der Presse breitgetreten werden,
das findest du "nicht so schlimm" ?

Mag sein, dass dir das egal ist,
aber ich bin mir sicher:

Den meisten Betroffenen ist das nicht egal !

Wer mag schon in aller Öffentlichkeit
wegen Zuhälterei und illegaler Prostitution angezeigt werden ?

Vermutlich die wenigsten.
Hi GoldenHero,

Ich habe gemeint, dass das juristisch nicht so schlimm ist. Im Juristendeutsch ist es ein "Vergehen" und kein "Verbrechen". Falschparken oder Schnellfahren sind z.B. auch Vergehen. Einzig fuer die Dame koennte der Vorwurf der illegalen Prostitution recht unangenehm werden.

Und was den Rest betrifft: ich bin der Meinung, dass man(n) zu seinen Taten stehen soll - mit allen Konsequenzen. Madeleine Albright hat das mal gut auf den Punkt gebracht (in verneinter Form):
"This is not cojones. This is cowardice."

Nicht so dramatisch...
Wenn wer eine Party veranstaltet irgendwo, dann hat die Polizei eigentlich keine Chance dort aktiv zu werden.
Bei der Party handelte es sich ( ich habs aus erster Hand gehört) um ein rein kommerzielles Geschehen.
Da werden Osteuropäerinnen eigentlich nur wegen der Habgier angestellt. Es gibt Gangbangvereine, beisoielsweise in der Schweiz dort kostet die Telinahme 300 Franken. Es wird aber garantiert, dass da nicht 20 Männer dran teilnehmen, sondern nur bis 6 Stück. Das kann eine Frau lustvoll erleben und es gibt eine Menge Frauen die das gerne machen. Aber wer denkt das macht die Frau ohne Gage, Trinkgeld, der wird enttäuscht sein. Außerdem garantiert ein Beitrag ja auch dass nicht die übelsten Trotteln dran teilnehmen. Stellt Euch mal vor , jemand macht sowas mit seiner Freundin und sie wird durchgevögelt und dann tschüss....

Wenn man eine Sache gut organisiert, da gibts dann keine Polizeiüberfälle, denn dazu genügt nicht eine einfache Denunzierung, sondern einen begründeten Verdacht. Denn was irgendwer in einem gemieteten Zimmer oder privat macht geht niemandem was an.
Wenn aber der Verdacht illegaler Prostitution naheliegt, weil eine Dame bis zu 20 Herren abmelken will, für Kohle versteht sich, das gehört sich auch nicht!!
Wo ist da die Grenze ?
Hallo XX-Pärchen,

ich habe immer noch nicht kapiert,
wo hier die Grenze liegt zwischen "privat" und "kommerziell" ?

Wenn in eurem Beispiel die Dame bzw. ihr "Freund"
6 mal 300 Franken = 1100 Euro nimmt,
dann bezeichnet ihr das als kommerziell.

Wenn aber,
wie ich das in Salzburg schon mehrfach erlebt habe,
die Dame bzw. ihr "Freund" von 12 Herren
12 mal 50 Euro = 600 Euro nimmt,
dann ist das offenbar privat,
denn Kiwerer sind da jedenfalls nie aufgetaucht,
obwohl die Parties im Internet beworben wurden.

Worum es mir geht:

Gibt es da irgendwo eine griffige juristische Grenze
zwischen privat und kommerziell ?

Zum Beispiel, wenn der "Unkostenbeitrag"
bzw. das "Taschengeld für die Lady"
einen bestimmten Betrag überschreitet ?

Oder wenn der Herrenüberschuss eine gewisse Quote überschreitet ?

Wenn es da keine griffige juristische Abgrenzung gibt,
dann kann ja der Polizeipräsident völlig willkürlich entscheiden,
ob die Party "gestürmt" wird oder nicht.
Dann sind die Organisatoren gut beraten,
wenn sie ihn vorher abschmieren oder gratis mitmachen lassen.

( Horngacher lässt grüßen ;-))

Andernfalls müssen die Partyteilnehmer permanent damit rechnen,
ans Licht der Öffentlichkeit und vor den Kadi gezerrt zu werden,
wenn sich das ganze juristisch im Graubereich bewegt
und man der Willkür von Horngacher & Co. ausgeliefert ist ....

Ich hoffe,
dass ich jetzt klarmachen konnte,
wo ich das große Problem sehe.

Liebe Grüße

GoldenHero
also, wenn mich nicht alles täuscht, war da mal ein kurzer bericht drüber im tv?!

wenns der is - den ich vermute - dann haben sich damals einige nachbarn bei der polizei beschwert . und daraufhin habens dann das gebäude "gestürmt"
Neidhammeln & Moralapostel
Hallo Rote Schlange,

da gibt es also nun konträre Vermutungen.

Das XX-Pärchen vermutet,
dass die besagte Party gestürmt wurde
weil sie kommerziell war ( was immer das sein könnte ),
und nicht wegen Denunzierung durch die Nachbarn:

"Wenn man eine Sache gut organisiert, da gibts dann keine Polizeiüberfälle, denn dazu genügt nicht eine einfache Denunzierung, sondern einen begründeten Verdacht. Denn was irgendwer in einem gemieteten Zimmer oder privat macht geht niemandem was an."

Falls der Polizeieinsatz aber doch
durch die Beschwerde der Nachbarn ausgelöst wurde:

Das wäre dann ebenfalls keine beruhigende Situation.
Denn Neidhammeln und Moralapostel und missgünstige Nachbarn
gibt es ja überall in großer Zahl,
sodass man auf jeder Sexparty
mit einem Polizeiüberfall rechnen muss *snief*

Wir bewegen uns weiterhin juridisch
in einem Dunstkreis vager Vermutungen
und die Bedrohungslage ist weiterhin unberechenbar ...

Ratlose Grüße

GoldenHero
Im Titel liegt das Geheimnis
Man kann laut österreichischem Gesetz egal ob in Salzburg oder Wien und Vorarlberg eine Party ankündigen. Allerdings darf der Ausdruck Gangbang nicht verwendet werden. Hier sollte man darauf achten, dass man die Veranstaltung einfach Pärchenparty mit Herrenüberschuß nennt.
Gangbang - wird nämlich der gewerbsmäßigen Prostitution zugeschrieben und dazu ist ein Gewerbeschein als Bordellbetreiber von nöten.
Des weiteren müssen bei einem "Gangbang" die Damen gesundheitspolizeilich als Prostituierte gelistet und auch dementsprechend ihren Gesundheitspass erneuert haben.

Wobei am Rande bemerkt- die Polizei nur auf richterlichen Befehl eine private Veranstaltung stürmen kann und dazu müssen triftige Gründe vorliegen.
Nehme mal an dass der Suchtgiftbenutzer schon des längeren im Visier der Beamten war und diese Gefahr in Verzug gesehen haben.

Lg DomDom
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