„Da muss ich nachfragen - nicht dass wir uns missverstanden:
Gebe ich das meinem Partner, indem ich von ihm Exklusivität fordere (ihm also Aktivitäten außerhalb der Partnerschaft verbiete), oder indem ich ihm meine ungeteilte Aufmerksamkeit zukommen lasse?
Kommt immer auf die Beziehung an. Ich spiele hier aber mal des Teufels Anwalt und vertrete die Variante, die dir Zahnschmerzen bereitet: Zu den Regeln unserer fiktiven Beziehung gehört es, dass Fremdvögeln nicht erlaubt ist. Das wurde von Anfang an offen kommuniziert und alle Beteiligten haben den Regelsatz akzeptiert. Dann ist hier niemandem ein moralischer Vorwurf zu machen. Wenn jemand keine Lust darauf hat, soll er/sie sich entweder nicht auf die Beziehung einlassen oder - falls es erst später bewusst wird - die Beziehung beenden.
Das sind ja zwei völlig verschiedene Dinge.
Solange das beide von sich aus so leben (sich also nicht gegenseitig verbieten, auch außerhalb der Beziehung ...), ist das auch aus meiner Sicht sehr schön.
Aber dann stellt sich die Frage nach der OB nicht
Sowie aber einer von beiden zumindest temporär aus dieser Zweisamkeit möchte (und sei es, weil er/sie sich einfach Hals über Kopf in einen Urlaubsflirt verknallt hat und es auch gar nicht mehr werden soll), gibt es ein Problem, wenn die Exklusivität auf einem (wechselseitigen) Verbot beruht. Oder einem selbst angegebenen Versprechen (was ich so nie abgeben würde, schon gar nicht auf unbestimmte Zeit).
Klar, dann gibt es Probleme. Die kann es in der Theorie aber auch geben, wenn jemand merkt, dass das offene Experiment für ihn nicht funktioniert und er gerne zurück in die empfundene Sicherheit des gegenseitigen Exklusivitätsversprechends möchte. Deshalb meine Ansicht, dass beide Optionen gleichermaßen legitim sind. Denn wie gesagt: Alles, worauf sich volljährige Partner einvernehmlich einlassen, ist gleichermaßen legitim.
Wäre es "normal", dass Exklusivität in einer Partnerschaft kein automatischer Dauerzustand ist und damit auch kein "Rechtsanspruch" darauf besteht, könnte das Leben um so vieles leichter sein
(... ist das Leben um so vieles leichter
).
Irgendwie passt mir der Ausdruck "Rechtsanspruch" in diesem Kontext nicht. Was es gibt, ist ein Anspruch darauf, dass sich an die gemeinsam vereinbarten Regeln gehalten wird, dass bei Bedarf neu darüber verhandelt wird und dass, wenn man keinen Konsens findet, die Beziehung beendet wird. Das darf, wenn es nach mir geht, gerne weiter so bleiben.