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17. Mai – Internationaler Tag gegen Homophobie
Für Gleichheit in Vielfalt
Der Grundsatz der Gleichheit und Nichtdiskriminierung ist ein grundlegender Bestandteil des Schutzes der Menschenrechte. Er wird von der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert (Artikel 14) und durch Protokoll Nr. 12 der Konvention gestärkt, das allgemein festlegt, dass niemand unter keinerlei Vorwand von einer öffentlichen Behörde diskriminiert werden darf.
Homophobe Zwischenfälle in einigen Mitgliedsstaaten haben jedoch leider gezeigt, dass die Grundrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender (LGBTs) systematisch verletzt werden. Sie haben auch gezeigt, dass Ungerechtigkeiten dieser Art oft von genau jenen Behörden geduldet oder aktiv gefördert werden, deren Aufgabe es ist, ihre Bürger vor allen Formen der Diskriminierung zu schützen.