***py Mann
Themenersteller Gruppen-Mod
Nun bin ich mir nicht sicher, ob Du Dir auch die Links angeschaut hast. Denn wenn man sich die Fahrzeuge anschaut, dann wäre einem aufgefallen, dass es sich um Fahrzeuge der Marke Steyr Puch handelt, die ihren Firmensitz in Österreich hat.
Konkret handelt es sich um den Puch 230 GE und somit baugleich mit den Mercedes G Modellen, von daher dürfte das COC-Dokumet kein Problem sein.
Bei meinem ersten Puch 230 GE, den ich bei einem deutschen Händler gekauft hatte war ein solches Dokument nicht mit dabei. Was allerdings dabei war, war eine TÜV-Komplettabnahme und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des deutschen Zolls
Das Kurzzeitkennzeichen welches Du beschreibst kenne ich nur bei Fahrzeugen die aus Deutschland ausgeführt werden. Wenn ich allerdings ein Fahrzeug einführe, brauch ich ja etwas ähnliches von dem entsprechenden Land, in dem das Fahrzeug gekauft wird, in dem Fall von der Schweiz.
Das Thema MwSt. ist auch noch so eine Frage, wenn ich in der Schweiz beim Kauf die Schweizer MwSt. bezahle, dann sollte ich doch bei der Einfuhr und gegen Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung die Schweizer MwSt. wieder zurückerstattet bekommen. (Schließlich funktioniert das ja auch in der "Gegenrichtung").
Was ich mir jedoch vorstellen könnte, ist eine Einfuhr-Zoll-Gebühr beim Einführen des Fahrzeugs nach Deutschland fällig ist.