@ sweetkiss76,
schreibt uns mal um welches Fahrzeug es geht, wann es
erstmals zugelassen wurde bzw. wie alt es ist.
Wenn ihr dieses Fahrzeug ganz normal in DEU zulassen
möchtest, braucht ihr ein entsprechendes §21 Gutachten.
Das wird bei einem ausländischen Fahrzeug nicht leicht, da
Bremsanlage, lichttechnische Einrichtungen u.s.w. nach
DEU oder EU-Standard erwartet werden, den dieses Fzg
sicherlich nicht bietet. Hatte das Fzg (Typ und Ausstattung)
seinerzeit schon einmal eine nationale Zulassen erlangt?
Beim Import kommen vermutlich 10% Einfuhrsteuer und
weitere 19% MWSt dazu. (www+zoll+de)
Wenn ihr ein importiertes Fahrzeug hier in DEU wieder
zulassen möchtet und es als Privatkunde von einem
Händler oder einer Privatperson im europäischen Ausland
gekauft wurde, braucht ihr weder Einfuhrsteuer noch MWSt
zahlen. Das trifft auf euch aber nicht zu, da die USA nicht
europäischer Binnenmarkt sind.
Was ihr sicherlich braucht, damit ihr den Wagen hier
zulassen könnt, ist folgendes:
• eine EG-Übereinstimmungserklärung (die wird es für dieses
Fzg vermutlich aber nicht geben, oder der Händler hat eine
entsprechende Bescheinigung, wenn so ein Fahrzeug nach
Typ und Ausstattung schon in der EG zugelassen wurde...)
oder eine §21 (Vollabnahme beim TÜV) und eine AU (vorher
beim TÜV klären, wie die sich zu eine Vollabnahme bei eurem
Oldtimer stellen.)
• eine KBA-Auskunft. (die dauert drei bis vier Arbeitstag und
kostest ca. 15,- €, die per Nachnahme erhoben wird.)
• da der Wagen keinen aktuellen TÜV haben kann, braucht
ihr vor dem Zulassen noch einen §29 (normaler TÜV, wenn
die EG-Übereinstimmungserklärung vorliegt und eine den
Fzg entsprechende AU...)
Das sollte es sein...
Die KBA-Auskunft würde ich unbedingt hohlen, eh ihr
das Fahrzeug kaufe, da ihr ohne diese den Wagen in
Deutschland nicht zugelassen bekommt...
(Hierfür braucht ihr die komplette VIN, dass benötigte
Formular gibt es online und die Anfrage könnt ihr zum
KBA faxen, die Antwort vom KBA kommt recht schnell..
(Schaut mal auf die Homepage des KBA...)
LG,
Andreas...