An-/ Ab-/Ummeldung
Hier mal in Kürze zusammengefasst, da viele ihre Schätzchen länger fahren und vielleicht nicht alle den aktuellen Stand kennen.1. Überführungskennzeichen / „Kurzzeitkennzeichen“
Ihr wollt ein abgemeldetes (=stillgelegtes; ist inzwischen kein Unterschied mehr) Fahrzeug nach dem Kauf im Inland nach hause holen? Dann besorgt Ihr euch eine "EVB" (elektronische Versicherungsbestätigung; löste vor Jahren die "Doppelkarte" ab und besteht aus einer Zeichen- und Ziffernkombination wie zB "XYHR5EX"). Ihr bekommt Sie online oder bei eurer Versicherungsagentur.
Damit geht man zur Zulassungsstelle und beantragt das Kennzeichen; unbedingt Personalausweis mitbringen. Dort wird das Kennzeichen vergeben und beim örtlichen Schilderdrucker nebenan geprägt.
Ab dem 01. April kommt nun leider offenbar die Neuverordnung, nachdem man das Auto per Kurzzeitkennzeichen nur noch mit gültiger HU-Plakette anmelden darf. Prinzipiell geht das künftig zwar auch vor Ort, aber eben nur für Fahrten zur nächstgelegenen Prüfstelle von TÜV, Dekra etc. Fällt man dort beim TÜV durch, ist alles für die Katz- eine mehr als ärgerliche Regelung, die Käufer und Verkäufer von älteren Fahrzeugen massiv einschränkt und Abholungen eigentlich nur noch per Anhänger ermöglicht. Außerdem müssen bereits die Fahrzeugpapiere vorgelegt werden- auf einen Gebrauchtwagenmarkt zu fahren und sich vor Ort für ein Auto entscheiden geht dann nicht mehr!
Aber zurück zur Anmeldung: Die Kurzzeitversicherung gilt für 5 Tage ab Prägen des Kennzeichens und ist dort eingepresst. Sie kostet happige 80 Euro, was einer Jahresprämie von 5.600 entspräche. Wird das Fahrzeug danach aber auf den eigenen Namen angemeldet, wird der Betrag von den meisten Versicherungen auf Anfrage hin zurück erstattet- unbedingt vorher klären!
Wichtig: Eine Vordatierung ist ebenfalls ausgeschlossen. Als ich zuletzt ein Fahrzeug in Hamburg erwarb und die Kennzeichen erst mal dorthin schicken musste, tickte die Uhr bereits- unser Sohn schaffte es gerade noch in der 5-Tagesfrist nach dem Postversand bis hierher. Apropos Postversand: Die sperrigen Kennzeichen können auch als „Maxibrief National mit überschrittenem Höchstmaß“ versendet werden (in Pappe einschlagen und zukleben!). Das geht viel schneller als per Päckchen (wichtig bei nur 5 Tagen!) und kann auch als Einschreiben zugestellt werden. Der Preis liegt bei € 4,60 + € 2,15 für das Einschreiben.
2. Anmeldung
Viele wissen es immer noch nicht: Viele Zulassungsstellen bieten eine Vorab-Terminvereinbarung im Internet an! Ihr kommt ein paar Minuten vorher hin und werdet an allen Wartenden vorbei wunschgemäß aufgerufen. Das spart immens Zeit!
Ihr braucht für die An-/ Ummeldung:
• Kfz-Zulassung Teil 1+2 (früher Schein und Brief), wobei der bisherige Kfz-Schein nicht mehr bei Abmeldung eingezogen wird und vorliegen muss- sonst verlangen sie meist eine eidesstattliche Erklärung für rund 50 Euro!
• gültiger Personalausweis (oder Pass)
• Bankverbindung (IBAN aufschreiben und mitbringen!)
• EVB
• letzte HU/ AU-Bescheinigung mit noch gültiger Plakette
• gegebenenfalls eine Vollmacht, wenn das Fahrzeug vom Partner, Freund etc., zugelassen werden soll- dann muss aber EUER Ausweis von dem Anmelder im Original vorgelegt werden! Eine Kopie reicht meist nicht; manche lassen sich darauf ein, behalten bis zur Vorlage aber den „Kfz-Brief“ ein.
• bisherige Kennzeichen, wenn diese nicht mehr verwendet werden.
Wenn nur ein Punkt davon fehlt, werdet Ihr bei unserer Behörde gnadenlos weggeschickt.
Bitte beachten: Eine Umschreibung eures bisherigen Kennzeichens auf ein anderes Auto im selben Landkreis ist erst am nächsten Tag möglich! Nur wenn es aus einem fremden Landkreis kam und sein bisheriges Kennzeichen entfällt um euer Bisheriges zu erhalten, geht das sofort. Das wissen aber viele Zulassungsstellen meist selbst nicht.
Die KFZ-Steuer wird inzwischen von den Zollbehörden eingezogen.
LG an alle
Martin von den Nighties