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Ein Richter des Amtsgerichts Gummersbach will das Handy-Verbot am Steuer durch das Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Nach seiner Ansicht verstoße das Verbot gegen den Gleichheitsgrundsatz und sei deswegen verfassungswidrig. Das berichtet die Braunschweiger Zeitung in ihrem Online-Portal. Konkret geht es um den Fall eines LKW-Fahrers, der während der Fahrt sein Mobiltelefon ans Ohr gehalten hatte.
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Auch Sex am Steuer ist erlaubt
Der 62-jährige Amtsrichter sagte der "Bild"-Zeitung, dass das Handy-Verbot am Steuer dem Gleichheitsgrundsatz widerspreche, weil viele andere Dinge im Auto, die auch gefährlich sein können, nicht mit Bußgeld belegt würden. So sei es nicht verboten, freihändig zu fahren, ein Diktiergerät aufzunehmen, die linke Hand demonstrativ aus dem geöffneten Fenster baumeln zu lassen oder sexuelle Handlungen an seiner Beifahrerin – mit ihrem Einverständnis – vorzunehmen. Der Richter weigerte sich angeblich schon in vier Fällen, ein Bußgeld auszusprechen. Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtes wird für September erwartet.