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Tagfahrlicht

******xyz Frau
3.996 Beiträge
Themenersteller 
Tagfahrlicht
Möchte an meinem Astra G Tagfahrlicht montieren.

Hat schon jemand nachgerüstet?

Hat jemand komplett Lampen mit Tagfahrlicht montiert?

Nachrüstsatz in Form einer Leiste?

Wäre für Erfahrungen und auch Bildern sehr dankbar.




Danke.LG.Gudrun


ja wir haben schon lange welche drin sind von jom und sind voll ok auch hell genug alles im tüv bereich ....wenn du hilfe brauchst gerne stehen wir dir oder mein freund zu verfügung ...lg
*******_by Mann
543 Beiträge
@ sabrina
.. achten solltet ihr (bei Leiste )auf E - Prüfzeichen, damit StVo zulässig, und Einbaumaße - max + min Abstände Boden,
Aussenkante, ggf, gibt es Abdimmschaltungen die bei anschalten
des Abblendlichtes die LEDs runterregeln...

mfg
wolfmuc
*********ds57 Paar
1.841 Beiträge
Lt. STVO müssen Tagfahrleuchte so angeschlossen werden das sie beim
einschalten des Abblendlichts ausgehen. Leistungsmäßiges dimmen reicht da nicht.

Deshalb haben die Nachrüstset´s sämtlicher Hersteller eigentlich auch ein Relais dabei *zwinker*

Wenn die Tagfahrleuchten seperat eingebaut werden ohne das sie sich ausschalten (beim einschalten Abblendlicht) sollte zumindest eine Sicherung eingeschleift werden.

Die meisten Tüv-Prüfer schauen da gerne nach ob eine zusätzliche Sicherung verbaut ist.

Dann kann man die Leuchten auch mittels Extra-Schalters ein/ausschalten *ja*
*******_by Mann
543 Beiträge
@hillfriends57
...:-) ..da hast Recht ausser :

Ouelle Wicki:
http://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht

Nachrüstung nach der R7-Regelung [Bearbeiten]
Tagfahrleuchten können auch eine R7-Kennzeichnung tragen, dann gibt es einen Unterschied in der Funktion zu normalen Tagfahrleuchten mit einer R87-Kennzeichnung:

Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch in Ihrer Leistung dimmen und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht in voller Leuchtstärke leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
Wichtig nach StVZO: Die ECE-Regelung R48, welche auch von Österreich anerkannt wird, legt die Anbringung der Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront in Höhe, Breite, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und Schaltung in der gültigen Fassung von 1995 unter Punkt 6.19.4 fest.

Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung R87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen, ansonsten zählt dieses bei einer Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel und es kann zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen. Die Zulassung von LED Leisten als Tagfahrlicht hat die Nachrüstung vereinfacht, da sich passende Einbauöffnungen in vielen Frontverkleidungen finden. Beim teils sehr preiswert angebotenen LED-Tagfahrlicht muss auf die Zulassung nach R87 geachtet werden, da im Handel auch nichtkonforme sogenannte LED-Tagfahrlichte „zu Showzwecken“ erhältlich sind.

Deuschland und seine Behörden :-)....

lg -
****_nw Paar
2.030 Beiträge
Gruppen-Mod 
Wenn die Tagfahrlichter nicht ordnungsgemäß angebraucht sind, oder falsch geschaltet (z.b durchgehend an bleiben) können bis zu 3 Punkte und knapp 70 Euro fällig sein!

Dies sollte wenn mit bedacht werden, wenn sich die jemand einfach nur dran machen möchte und denkt, so (nicht nach Vorschrift) wird´s auch gehen...
ich glaube ihr habt nicht alle welche drin ...
wenn die in der höhe von den nebel lampen eingebaut sind und von lampe zu lampe innenmaß 60cm auseinander sind ist alles ok ...
keiner macht da probleme dann ......
lg
****_nw Paar
2.030 Beiträge
Gruppen-Mod 
@ Sabrina41751
ich glaube ihr habt nicht alle welche drin

Hoffe du meinst doch hoffentlich Tagfahrlichter?! *gruebel*

Bezüglich deiner Aussage liegt du nicht ganz richtig. Meine (von Sandra) Mutter ist deswegen schon von der Polizei angesprochen worden und sie ist nicht die einzige in unserem Freundeskreis, gab es auch schon *motz* von der Polizei.

Also irgend etwas muss da wohl dran sein...
toll dann habt ihr einfach falsche gekauft und nicht an der richtigen stelle eingebaut ... kann ich nur sagen da ich es neben bei freunde und bekannte einbaue und keiner probleme hatte mit tüv und polizei denke ich mal das es richtig ist wenn ich leute sehe die so klebe streifen aufgeklebt haben oder die teile die es bei ebay gibt für kleines geld nur weil da drauf steht zulassung das ist alles müll ......das kann ich nur sagen ....lg ingo

p.s nicht böse gemeint
*******_by Mann
543 Beiträge
...jo, so was hab ich auch noch rumliegen - ist für andere Zwecke
gedacht,
da das Thema noch recht neu ist sind halt viel Fakes unterwegs

lg
*********ds57 Paar
1.841 Beiträge
So ist halt das Leid von uns Technik- und Tuningbegeisterten....

Unterschiedliche Amtspersonen (Polizisten/ TÜV / Dekra/ etc.) mit unterschiedlichen Ansichten und teils unzureichender Regelung seitens des Gesetzgebers *snief*

Hier mal ein Foto meines vorhergehenden PKW´s.

Verbaut habe ich hier 2 Lampen von Detlev Louis, Teilenr. 10033872,
E-Kennzeichnung vorhanden und mit einem seperatem Schalter in der Mittelkonsole zu bedienen.

Einzigste Anmerkung des TÜV-Prüfers:
"Bau noch eine Sicherung dazwischen und gut ist! "
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