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Schaden in der Waschanlage

Schaden in der Waschanlage
Hallo Opelz,

letzte Woche war ich mit meinem Zafira in der Waschstraße meines Vertrauens.(bis dato)
Als die Dachbürstenwalze an meinem Heck vorbei war, hing mein Heckscheibenwischer auf zwanzig vor sieben.... *gr*

Hab die Beschädigung auch direkt bei dem ahnungslosen Mädel hinter der Kasse gemeldet. Sie würde den Chef informieren und der würde sich bei mir melden.... *gruebel*
Natürlich hat sich der Chef bis heute nicht gemeldet...also bin ich eben noch mal hingefahren und wollte ihn sprechen. Leider war nur die Vertreterin vom Chef da und die meinte sie würden für Scheibenwischer nicht haften...ständ auch an der Wand.
An der ´Wand` (AGB) steht aber nur: "Eine Haftung für die Beschädigung der außen an der Karosserie angebrachten Teile, wie z.B. Zierleisten, Spiegel, Antenne, sowie dadurch verursachte Lackschäden......bleibt ausgeschlossen, es sei denn, dass den Betreiber eine Haftung aus groben Verschulden trifft"

Hatte jemand von Euch schon mal einen ähnlichen Fall?!

Muss der Betreiber für den Wischer aufkommen?

Gruß,
Marcel
******ero Mann
309 Beiträge
Versuche es mal...
...mit einem freundlichen, aber bestimmten Schreiben unter Berufung auf ein BGH-Urteil.

Das Aktenzeichen findest Du hier in diesem Artikel:

http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec6/126.html

Vielleicht bringt etwas mehr recherchieren noch mehr Erkenntnis,

Viel Erfolg!
Wie immer
können wir leider nur rätseln, um was für einen Zafira es sich handelt- neu oder alt, A B oder C? Für die gängigsten Fahrzeuge finden sich ausreichend Teile beim Autoverwerter- meist ist ja nur der Wischerarmverbogen und muss erneuert werden, wenn überhaupt. Schwieriger wird es wenn die Achse des Antriebs beschädigt wurde, dann muss die Hecktürverkleidung abgebaut werden, um an den Motor zu gelangen. Der Zafira B basiert auf der Delta-Plattform von General Motors und teilte sich viele Teile mit dem Astra G.

Da aber die Zafiras auf den Astra-Modellen ihrer Jahrgänge basieren, ist die Ersatzteilversorgung hervorragend. Ein Rechtstreit ist wirtschaftlich vermutlich sinnlos, da die Eigenbeteiligung der Rechtschutzversicherung höher ist als der ganze Schaden.

Hier noch einige Aufnahmen vom Innenleben des Heckwischers und -motors beim Astra F, bei dem sich der Zafira A bediente.
...nur diesmal
Ist es eigentlich völlig Wurscht um was für ein Zafira Modell es sich handelt, weil ich hier nur nach den rechtlichen Möglichkeiten gefragt hatte. *zwinker*

Bezügl. der Reparatur dürfte es keine Schwierigkeiten geben, da der Scheibenwischerarm nur an der Halterung abgebrochen ist. Also die kleine Querachse mit der Spannfeder.

Trotzdem Danke für die Info´s *g*
*********ds57 Paar
1.841 Beiträge
@ http://www.joyclub.de/my/2443443.nemesis78.html:

Du hast mit deinem Heckwischer noch relativ "Glück" gehabt.

Ich war heute mit einem Kundenfahrzeug zur AU unterwegs.
Neben der Werkstatt, welche uns die AU macht, befindet sich eine Waschanlage.

Der Porschefahrer hatte eine kostenlose Dusche.
Bewunderswert das er die Ruhe selbst blieb. Ich wäre wahrscheinlich dem Betreiber der Waschanlage anne Gurgel gesprungen.

LG,
Thomas

Guckst Du:
******ero Mann
309 Beiträge
Was...
...würde das nutzen? Besser ruhig und höflich bleiben und am Ende das bekommen, was man will: Scadenersatz. Ausserdem macht der Betreiber so etwas ja nicht vorsätzlich...
An die Gurgel gehen?
"Na na, wer wird denn gleich in die Luft gehen", fragte uns das HB-Männchen schon vor Jahrzehnten beruhigend.
Und auch wenn wir heute die Emotionen eher nicht mehr mit Zigarettenkonsum bekämpfen, würde ich hier zur Gelassenheit raten:

1. Der Eigentümer eines solch hochwertigen Fahrzeugs (ich unterstelle dass er das selbst war) verfügt meist über ein hohes Einkommen und/oder Vermögen. Er kann mit einem solchen Schaden vermutlich gelassener umgehen, weil der selbst bei Bezahlung au eigener Kasse niemals so schmerzhaft ist wie für uns Normalverdiener.

2. Nicht selten laufen solche Fahrzeuge ohnehin auf das Unternehmen und sind zudem Teil- und Vollkaskoversichert. Den Glasbruch nebst Folgeschäden übernimmt also der Versicherer, wenn der Betreiber der Waschanlage nicht aufkommen sollte.

3. Aus meinen vielen Jahren in der Waschanlagenindustrie kenne ich die umfangreichen Drucktests, mit der die Sensorik so austariert wird dass eine Serienverglasung niemals zum Bersten gebracht wird. Möglicherweise lag bereits eine Vorschädigung der Heckscheibe vor. Die Quote der Fahrzeugschäden im Heckscheibenbereich ist gemessen an allen Schäden im Promillebereich.

Ja, wir haben heute oft eine hohe emotionale Bindung an unser automobiles Schätzchen. Aber kein Schaden kann jemals so gravierend sein wie eine Beeinträchtigung von Leib und Leben.

Gelassene Grüße: Martin von den Nighties
*liegestuhl*
*********ds57 Paar
1.841 Beiträge
Das, für mich persönlich, gravierende an der Situation ist ja folgendes:

Mitarbeiter der Waschanlage sind vor Ort, bekommen das Ereignis mit und lassen die Anlage ganz normal weiterlaufen.

Wofür bitte haben viele unserer maschinellen Abläufe eine Notschaltung ?
An jeder vernünftigen Anlage gibt es heutzutage sogenannte "Panik-Schalter" oder auch "Not-Aus-Schalter".

Damit kann ein Mitarbeiter im Notfall jederzeit den Prozess der Maschine / Anlage unterbrechen. Dies war hier nicht der Fall soweit mir bekannt ist.

Klar habt Ihr beide Recht das ein "aus der Butze höppen" hier kaum zu einer vernünftigen Regelierung des Schadens beiträgt, doch innerlich ist man in solch einer Situation bestimmt am kochen.

Gedanklich wäre ein "anne Gurgel springen" bestimmt normal, oder ?

LG,
Thomas
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