@Sebastian
Nichts für ungut. Aber:
Wagenfarben in aller Kunst der Farben, breite Reifen, riesige Flügel auf Kofferraumdeckel, Ferraris, Lamborghinis und Oldtimer lenken auch auf den Straßen ab. Das wäre für mich keine Erklärung.
Meine Erklärung zur Unterbodenbeleuchtung (die selbe wie ich auch den "Beamten" geschildert habe):
Ich möchte mein Fahrzeug (dezent) untenrum beleuchten, damit ich im dunkeln auf (z.b.) der Autobahn oder Landtraßen ohne Beleuchtung gesehen werde. Eine Art "angeben" oder "protzen" steht für mich nicht im Raum.
Die Beleuchtung soll nicht als Röhren sondern als LED Stripes (kleben/ schrauben / löten) installiert und die Lichtstärke regelbar sein.
Das die Unterbodenbeleuchtung angeblich ablenkt, steht offen. Denn (theoretisch) müssten dann sämtliche Tuningteile die das Exterieur betreffen sowie Sportwagen auf den Straßen verboten werden. Ebenso gehört für mich das Thema "Fassadenwerbung" dazu.
Ich denke, das es irgendwo irgendetwas gibt, das man als Unterbodenbeleuchtung bzw. Fahrzeugbregrenzugsleuchten benutzen und legal installieren kann.
Gut, schwarze Rückleuchten sind bestellt (von Jom) und besitzen auch eine ABE. Die sind dann wenigstens legal.
Nur das Thema Unterbodenbeleuchtung geht mir nicht aus den Kopf. Ich habe heute mal auf blöd einen Polizisten und bei der DEKRA gefragt. Auch diese beiden netten Herren konnten mir dazu keine genaue Antworten geben. Beide wissen nur, das es zum Teil verboten ist.
Aber, warum dann zum Teil?
Fragen über Fragen. Ich denke ich müsste mich da mal an den Verkehrsminister wenden. Aber selbst der wird keine Antwort dazu haben.