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Unkreativer Mensch braucht eure Hilfe19
Leute ich brauche echt eure Hilfe! Und zwar bin ich auf der…
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Wenn jemand Hilfe braucht, immer hier rein...! Part 3

*********ds57 Paar
1.841 Beiträge
Paddy,

mit der Drehzahl ging ja erst nach der Reinigung bzw. Tausch LLR los.
Schläuche vorne im Motorraum sehen gut aus. Tankentlüftung muss ich mal checken.

LG,
THomas
Beim 2.0 16V (100kw/136PS) war es ein bekanntes Bild, dass die Ventildeckeldichtung undicht wurde und das Öl dann vorrangig in den mittleren Zündkerzenschachtbereich drückte. Dort stand das Öl mehere Zentimeter hoch und füllte die Zündkabelschächte komplett auf. Hier hilft nur eine neue Dichtung und der behutsame Einsatz von Dichtmasse am "Dreiländereck"

Wichtig sind die Einzeldichtungen für die Deckelschrauben (siehe erstes Bild), die uinverletzt und vorhanden sein müssen!
Ehm andere blöde frage....hast du die Bohrung oben gemeint wie auf dem Bild zu sehen? Wenn ja das ist die falsche *zwinker*
Die andere wo immer zu ist sitzt rechts unter der drosselklappe *zwinker*
Deswegen sagte ich doch am besten ausbauen *zwinker*
*********ds57 Paar
1.841 Beiträge
Mist......dachte ich käme um die kpl. Demontage rum *zwinker*

Montag sowieso erstmal wieder auslesen mittels OBD, heute ging auf der Bahn die MKL an und war nach ein paar Minuten wieder aus *hae*
Meine Bitte an die Mods
in unserem Thema "Technische Hilfe+Probleme + Tuning" habt Ihr auf meine Anregung hin doch bereits vor einiger Zeit Unterteilungen nach

Opel: Probleme mit Motor / Getriebe

Opel: Probleme mit Fahrwerk / Bremse

Opel: Probleme mit Elektrik

Opel: Interieur / Cockpit Tuning etc eingerichtet. Nun verfransen wir uns wieder durch Mehrfachstränge ...

Auch das jüngste Lackthema sollte in
Opel: Lack-Ecke.....

verschoben werden, um wieder etwas mehr Übersicht zu schaffen?

Danke!

LG Martin
*******ker Mann
189 Beiträge
http://www.joyclub.de/my/1980672.engpa.html
Danke, aber die selber sind nicht zu fest,sondern die schrauben die den Ventildeckel halten deren gewinde darin sind überdreht...

http://www.joyclub.de/my/179002.nightphantasy.html
Ist die rechte Zylinderbank vom X30XE aber ansonsten selbes Problem...
**********angel Mann
182 Beiträge
Klimakompressor....
Kann mir zufällig jemand sagen welche klimakompressoren alle beim 2.2i 16v passen?
Bj ist 2001
Beim freundlichen Opel Händler wurde mir gesagt es würden wohl nur vom 2.2 Kompressoren gehen! Wäre gut zu wissen ob dann auch vom 2.2 Diesel der kompressor passt oder doch von nem größeren oder kleineren motor.

Danke schonmal sagen isabell und daniel
Rückleuchten lasieren lassen...
Hallo Leute,
habt ihr zufällig eine Idee wo man gut aber günstig die Rückleuchten lasieren lassen kann?
Google kann mir da nicht so sehr weiterhelfen wie ich es zuerst dachte.

Mir wäre es auch am liebsten, wenn ich meine Rückleuchten persönlich abgeben könnte. Also bis 50 Kilometer würd ich dafür fahren.

Lg
Patrick
Also wenn du es unbedingt willst kannst dir au Lack kaufen....gibt es extra..Klatsch aber nid soviel Zeug drauf sonst sieht man nix mehr vom Licht *zwinker*
Und Reflektoren solltest dann zusätzlich dran machen *zwinker*
Ne das soll schon vernünftig gemacht werden.
Deshalb suche ich ja eine Firma in der Nähe die das macht.
******Two Paar
167 Beiträge
das mit jeglicher Lasur die StVZO Zulassung erlischt ist dir aber bekannt?
Es gibt doch auch eingefärbte Gläser mit ABE.....sofern das überhaupt wichtig ist, solange das Auto eh nicht läuft! *gruebel*
******Two Paar
167 Beiträge
eingefärbte von namenhaften herstellern wie lexmaul oder irmscher gibt es natürlich mit gültigem E-Zeichen.

Aber lasierte, egal wie gut und von wem gemacht sind nunmal immer verboten.

...natürlich nicht wenn das Auto nur abgemeldet im Garten steht. *zwinker*
Quasi als blechernes Feuchtbiotob!!! *haumichwech* *undwech*
*grummel*
Leute...

Ich habe 2 Autos...Eins steht derzeit ohne Motor in unserer Garage und der zweite wird "verschönt".

Außerdem (wie gerade gefunden) ist das lasieren der original Leuchten völlig legal.
Das lasieren ist nur eine farbliche veränderung und betrifft nicht die Veränderung der Bauart. Somit bleibt original auch original da das E-Prüfzeichen lesbar bleibt.

Deshalb zurück zu meiner Frage: Kennt ihr jemanden der das macht?

Offener Sportluftfilter ist auch nicht erlaubt und trotzdem verbaut. Selbst wenn man mich nun zum 100. Mal anhält und in den Motorraum schaut, ist es legal.
Warum?
Ganz einfache erklärung:
Ist der Sportluftfilter überzogen mit ein wenig Stoff, ist es rechtlich nicht relevant ob und in wie weit das Teil legal / illegal ist.

Ebenso betrifft es meinen Sportauspuff, der auch ohne ABE oder sonstigen Prüfzeichen verbaut ist. Bisher: keine Probleme. Weder bei Kontrollen noch beim TÜV.
Brauchste doch nicht *grummeln*!!!!! *nene*

Hier werden nur möglichst hilfreiche Tips "verbaut"!!!! *zwinker*

.....und ein wenig Humor unterstreicht halt den Charakter eines jeden echten Opelaner!!!! *juhu*
*********ds57 Paar
1.841 Beiträge
Jegliche Veränderungen an Lichttechnischen Einrichtungen die dem Fahrbetrieb dienen sind definitiv mit erheblicher Vorsicht zu genießen.


Denke dabei an Martin´s nur leicht falsch justierten Frontscheinwerfern....ergab keine HU.
****_nw Paar
2.030 Beiträge
Gruppen-Mod 
Was in manch einem Forum als legal bezeichnet wird ist manchmal echt lachhaft.

Das ist nicht legal. Steht selbst auf einigen Dosen drauf, die man zum lasieren kaufen kann.

Selber lasieren ist nicht schwer. Aber der Rennleitung erklären das es legal ist, ist dafür um so schwerer!
Einzige Abhilfe. Du lässt dir das eintragen. (falls das klappt) Ist aber eine Einzelabnahme und die kostet...

Nur lasieren gibt auf jeden Fall ne Anzeige, da durch die Veränderung die Betriebserlaubnis erlischt!

Spar lieber etwas Geld und kauf dir von Irmscher oder so, getönte Rückleuchten.

Denn wenn du mal im großen bunten Kaufhaus nach lasierten Rückleuchten guckst, müsste dir auffallen, das darauf fast keiner bietet! Und das hat seine Gründe.

LG

Sebastian
Ok, sorry Leute...Ich hab seit 3 Tagen kein Auge zu bekommen und hab dann hier etwas falsch reagiert.

Nur was mich dabei wundert:

Ein sehr guter Freund von mir hat sich seine Rückleuchten lasieren lassen und kam damit sogar durch den TÜV.
So wie er sagt, hat er die weder Eintragen lassen noch sonst irgendwelche Betriebserlaubnisse dafür.

Ich schau in der Bucht nach anderen Rückleuchten die bereits eine ABE besitzen. Hab dort auch schon einige gefunden. Aber, warum sind die dann erlaubt? *hae*


Selbes: Unterbodenbeleuchtung.

Ich hab nun das Straßenverkehrsamt und das Kraftfahrtbundesamt durchtelefoniert und weiß eigendlich immer noch nicht wieso das verboten sein soll. Keiner kann mir sagen wieso es das Gesetz gibt und warum es verboten ist.

Mir wurde lediglich gesagt (Name des Beamten hab ich natürlich gespeichert) das eine Fahrzeugbegrenzungsbeleuchtung in höhe, länge und breite erlaubt sein soll. So mit (laut seiner Aussage) fällt auch die Unterbodenbeleuchtung in diese Kategorie...

Also ist es legal wenn man es als Fahrzeugbegrenzungsleuchten "tarnt"? *hae*
****_nw Paar
2.030 Beiträge
Gruppen-Mod 
Hallo Patrick.

Es gibt immer mal Fälle, wo ein TüvPrüfer was übersieht. Die prüfen nach bestem Gewissen. Daher kann es sein, das jemand mit lasierten Leuchten durch den Tüv kommt.
Trotzdem ist nicht legal!
Dunkle Rückleuchten die Ne ABE haben, würden getestet.
Die erfüllen dann die Voraussetzungen um im StrassenVerkehr benutzt zu werden.
Bei selbst lasierten Rückleuchten müsste das extra neu getestet werden. Und das Lohnt von den kosten her nicht. Daher kauf lieber welche mit Freigabe.

Zur UnterbodenBeleuchtung...

Du darfst nur Sachen verbauen, die vom Kraftfahrt Bundesamt frei gegeben sind.
SeitenBegrenzungsleuchten dienen der Sicherheit, die unterbodenBeleuchtung dient nur zum angeben und das wichtigste, du könntest damit Leute vom Verkehr ablenken, da die sehr auffällig sind!

LG von der Arbeit
Sebastian
Also ich würd auch die Finger von lasierten rüllis lassen *zwinker*
Wenn dir einer hinten rein kracht weil er nix gesehe hast bist du der neger...
Entweder was kaufen wo zulässig ist oder den Ärger in Kauf nehmen...
Und wenn man tüvler kennt ist so Zeug auch kein Problem...der hat's dann halt nicht gesehen *zwinker*
@Sebastian
Nichts für ungut. Aber:

Wagenfarben in aller Kunst der Farben, breite Reifen, riesige Flügel auf Kofferraumdeckel, Ferraris, Lamborghinis und Oldtimer lenken auch auf den Straßen ab. Das wäre für mich keine Erklärung.

Meine Erklärung zur Unterbodenbeleuchtung (die selbe wie ich auch den "Beamten" geschildert habe):

Ich möchte mein Fahrzeug (dezent) untenrum beleuchten, damit ich im dunkeln auf (z.b.) der Autobahn oder Landtraßen ohne Beleuchtung gesehen werde. Eine Art "angeben" oder "protzen" steht für mich nicht im Raum.

Die Beleuchtung soll nicht als Röhren sondern als LED Stripes (kleben/ schrauben / löten) installiert und die Lichtstärke regelbar sein.


Das die Unterbodenbeleuchtung angeblich ablenkt, steht offen. Denn (theoretisch) müssten dann sämtliche Tuningteile die das Exterieur betreffen sowie Sportwagen auf den Straßen verboten werden. Ebenso gehört für mich das Thema "Fassadenwerbung" dazu.

Ich denke, das es irgendwo irgendetwas gibt, das man als Unterbodenbeleuchtung bzw. Fahrzeugbregrenzugsleuchten benutzen und legal installieren kann.

Gut, schwarze Rückleuchten sind bestellt (von Jom) und besitzen auch eine ABE. Die sind dann wenigstens legal.


Nur das Thema Unterbodenbeleuchtung geht mir nicht aus den Kopf. Ich habe heute mal auf blöd einen Polizisten und bei der DEKRA gefragt. Auch diese beiden netten Herren konnten mir dazu keine genaue Antworten geben. Beide wissen nur, das es zum Teil verboten ist.

Aber, warum dann zum Teil?

Fragen über Fragen. Ich denke ich müsste mich da mal an den Verkehrsminister wenden. Aber selbst der wird keine Antwort dazu haben.
*********ds57 Paar
1.841 Beiträge
Hier mal der Link zum § 49a der StVZO:

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_49a.php

Dort findest Du die aussagekräftigen Hinweise was eine Beleuchtung am Fahrzeug darf und kannst dann rausfiltern was nicht.

Lg,
Thomas
*********dy72 Frau
419 Beiträge
In Deutschland ist es nach aktueller Rechtsvorschrift so, dass keine andere als die Fahrzeugeigene Beleuchtung am Fahrzeugäußeren angeschaltet werden darf. Diese Klausel erlaubt es natürlich, die Lampen am Fahrzeug montiert zu haben, sie aber auf Straßen und Wegen die der StVo unterliegen ausgeschaltet zu belassen

Quelle und und noch mehr Info´s: http://www.autowebsite.de/tuning/unterbodenbeleuchtung.htm
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